4695/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen vom
8. Oktober 1998, Nr. 5001/J, betreffend Ausgaben für Lehrlinge, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1., 3., 5. bis 7. und 9. bis 15.:
Da diese Punkte primär nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen
betreffen sondern, soweit dies aus der Sicht meines Ressorts zu beurteilen ist, die der
Bundesministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Unterricht und kulturelle Angelegen -
heiten sowie wirtschaftliche Angelegenheiten, ersuche ich um Verständnis, daß ich diese
Fragen nicht beantworten kann.
Zu 2.:
Diese Frage läßt sich mit dem vorhandenen statistischen Material nicht beantworten, da aus
dem Abgabenkonten nicht ersichtlich ist, ob jemand Lehrling gewesen ist oder nicht. Ich
möchte hier nur beispielsweise anführen, daß ich selbst den Beruf eines Lithographen
erlernt habe.
Zu 4.:
Auch diese Frage läßt sich mit dem vorhandenen statistischen Material nicht beantworten.
Zu 8.:
Im Frühjahr dieses Jahres wurde ein Lehrlingsfreibetrag in Höhe von 20.000 S einge -
führt, der jedem Steuerpflichtigen
für jeden Lehrling, der bei ihm zwischen 1. Juni 1998
und 31. Dezember 1999 ein Lehrverhältnis beginnt, unter der Voraussetzung zusteht,
daß das Lehrverhältnis nach der Probezeit in ein definitives Lehrverhältnis umgewandelt
wird.
Weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Beihilfe zur Integration arbeitsmarkt -
politischer Problemgruppen am Lehrstellenmarkt oder das Auffangnetz für Lehrstellen -
suchende, die bis 15. November 1998 bzw. 15. November 1999 keine Lehrstelle
gefunden haben, betreffen primär nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums
für Finanzen. Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich auch diesbezüglich keine
Stellungnahme abgeben kann.