4712/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Kiss und Kollegen haben an mich am 8. Oktober 1998 die schriftliche

Anfrage Nr. 49951J betreffend “Tätigkeit des Integrationsbeirates” mit folgendem Wortlaut

gerichtet:

1. Wann wurde der Integrationsbeirat konstituiert?

 

2. Wer sind die 14 Mitglieder des Beirates?

 

3. Wie oft ist der Integrationsbeirat seit seiner Konstituierung zusammengetreten?

 

4. In wie vielen Fällen hat der Integrationsbeirat eine Stellungnahme zur Handhabung des

Ermessens in humanitären Einzelfällen (§ 51 Abs. 41 § 10 Abs. 4 FrG) abgegeben?

 

5. Wie oft wurde seit Inkrafttreten des Fremdengesetzes eine Aufenthaltsbewilligung

gem. § 10 Abs. 4 FrG erteilt?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die konstituierende Sitzung des Integrationsbeirates fand am 17. Februar 1998 unter der

Teilnahme aller 14 bestellten Mitglieder statt.

Zu Frage 2:

Gemäß § 51 Abs.5 FrG 1997 ist der Bundesminister für Inneres Mitglied und Vorsitzender

des Integrationsbeirates.

Ein weiteres Mitglied des Integrationsbeirates wurde aus dem Dienststand des Innen -

ministeriums bestellt:

Die 12 weiteren Mitglieder wurden gemäß § 51 Abs. 5 FrG 1997 wie folgt bestellt:

Jeweils ein Mitglied

- auf Vorschlag des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

 

- auf Vorschlag der Bundesarbeitskammer:

 

- auf Vorschlag der Wirtschaftskammer Österreich:

 

- auf Vorschlag der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

 

- auf Vorschlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes:

 

- auf Vorschlag der Industriellenvereinigung:

 

- auf Vorschlag von sechs vom Bundesminister für Inneres bestimmten, ausschließlich

humanitären oder kirchlichen Einrichtungen, die sich der Integration Fremder widmen:

 

- Je ein Mitglied

 

- auf Vorschlag der Österreichischen Caritaszentrale

 

- auf Vorschlag des Evangelischen Flüchtlingdienstes der Diakonie Österreichs

 

- auf Vorschlag der Volkshilfe Österreich

 

- auf Vorschlag von SOS-Mitmensch

 

- auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der arbeitsmarktpolitischen

Ausländerlnnenberatungseinrichtungen Österreichs

 

- auf Vorschlag des Club International, Verein für Ausländer

 

Zu Frage 3:

Außer der konstituierenden, zugleich 1. ordentlichen Sitzung des Integrationsbeirates am 17

Februar 1998 trat der Integrationsbeirat bisher fünfmal zusammen.

Im Einzelnen : 2. Sitzung des Integrationsbeirates am 1. April 1998

3. Sitzung des Integrationsbeirates am 4. Juni1998

4. Sitzung des Integrationsbeirates am 17. Juli 1998

5. (1.außerordentliche) Sitzung des Integrationsbeirates am 28. September 1998

6. (2.außerordentliche) Sitzung des Integrationsbeirates am 3. November 1998

Zu Frage 4:

Von bisher 103 in den IBR - Sitzungen beratenen Fällen (201 Einzelpersonen betreffend) wurde in

84 Fällen (162 Einzelpersonen betreffend) eine Empfehlung zur Zustimmung zur Erteilung einer

Aufenthaltserlaubnis erteilt.

 

Zu Frage 5:

Seit Inkrafttreten des Fremdengesetzes 1997 wurden mit Stand 31. 10. 1998 216 humanitäre

Aufenthaltserlaubnisse gemäß §10 Abs 4 leg. cit. datenmäßig erfaßt.