4715/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4999/J betreffend

Pannenstreifen als dritte Fahrspur auf der Westautobahn, welche die Abgeordneten Binder,

Genossinnen und Genossen am 8. Oktober 1998 an mich richteten, stelle ich auf Grundlage

der von der für das hochrangige Straßennetz zuständigen ASFINAG eingeholten

Stellungnahme fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Auf Grundlage von in den Jahren 1996 und 1997 von den Bundesländern Niederösterreich und

Wien vorgelegten verkehrstechnischen Untersuchungen der Autobahnen A 1, A 2, A 4 wurden

für bestimmte Bereiche, je nach Prognosehorizont (2005, 2010, 2015),

Ausbaunotwendigkeiten definiert.

Aufbauend auf den Untersuchungen und als Zwischenstufe wurde in Teilbereichen zur

kurzfristigen Kapazitätsanpassung ein Ausbau auf drei Fahrstreifen ohne Pannenstreifen

vorgenommen und soll der Pannenstreifen in der Folge und unter Berücksichtigung der

weiteren Verkehrsentwicklung realisiert werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit

wurden als flankierende Maßnahme in regelmäßigen Abständen (rd. 500 m) Pannenbuchten

angeordnet.

Grundsätzlich sind diese angesprochenen Maßnahmen in Niederösterreich keine

Standardbauweisen. Alle künftigen Sanierungen werden entweder 3 - streifig mit Pannenstreifen

oder bleiben so wie bisher 2 - streifig mit Pannenstreifen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten führt das Institut für

Verkehrswesen der Universität für Bodenkultur eine Untersuchung durch, welche das Thema

der Verwendung von Abstellstreifen (Pannenstreifen) als Fahrstreifen zum Thema hat.

Ergebnisse sind bis Ende 1998 1 Anfang 1999 zu erwarten.

International sind nur sehr wenig Vergleichsdaten hinsichtlich der Auswirkungen auf die

Verkehrssicherheit bekannt. Die meisten Daten sind entweder veraltet oder auf die aktuellen

österreichischen Verhältnisse schwer übertragbar.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Auf meinen Wunsch hat die ASFINAG ein Konzept für die Generalsanierung der A 1 West

Autobahn ausgearbeitet, das in Kürze präsentiert wird. Bezogen auf den Prognosehorizont

2015 ist grundsätzlich vorgesehen, daß ein Ausbau auf drei Fahrstreifen mit Pannenstreifen

dort vorgenommen wird, wo die Verkehrsprognosen dies erfordern. Alle übrigen Abschnitte

bleiben zweistreifig mit Pannenstreifen.