4727/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5029/J-NRI1998, betreffend Sicherung der
Infrastruktur im Telefonbereich, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am
8. Oktober 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Ihren Fragen 1 bis 6:
Welche Absichten und Maßnahmen der PTA in ganz Österreich sind Ihnen bekannt?
Wie hoch ist die Zahl der Telefonzellen in Oberösterreich, wieviele sind von einer Stille -
gung betroffen?
Gibt es bereits Verhandlungen mit der PTA zur Aufrechterhaltung einer Versorgungs-
infrastruktur mit öffentlich zugänglichen Anschlüssen?
Gibt es ein Konzept zur Erhaltung einer Grundversorgung in ländlichen Regionen?
Würden Sie sich für die Erhaltung des bestehenden Telefonzellennetzes auch unter
Einsatz öffentlicher Mittel erklären?
In welcher Größenordnung wären öffentliche Mittel nötig?
Vorweg ist festzuhalten, daß sich die Anfrage auf die Sicherung der Infrastruktur im Tele-
kommunikationsbereich, insbesondere auf die
Dichte des Netzes an öffentlichen Sprechstellen
bezieht. Der Gesetzgeber hat diesem berechtigten Anliegen bereits dadurch Rechnung getragen,
daß er in das Telekommunikationsgesetz Bestimmungen über den Universaldienst aufgenom-
men hat Universaldienst ist demzufolge ein Mindestangebot an öffentlichen Telekommunika-
tionsdienstleistungen, zu denen alle Nutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäfisort zu
einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen (§ 24 Abs. l TKG).
Der Universaldienst umfaßt jedenfalls auch die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen
Sprechstellen an allgemein und jederzeit zugänglichen Standorten.
Der Universaldienst ist von der PTA zu erbringen (§125 Abs. 8 TKG). Die PTA ist daher schon
auf Grund dieser Rechtslage dazu verpflichtet, ein entsprechendes Netz an öffentlichen Sprech-
stellen zu betreiben und zu erhalten.
Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung besteht keinerlei Bedarf nach Verhandlungen mit
der PTA-AG. Der Umfang und die Details der Universaldienstleistungen gemäß Telekommuni-
kationsgesetz werden von mir in einer Durchführungsverordnung festgelegt werden. In dieser
Verordnung werden auch jene Fragen im Detail zu behandeln sein, die in Ihrer Anfrage an-
geschnitten werden. Ein entsprechender Entwurf wird noch heuer dem Begutachtungsverfahren
zugeleitet werden.
Für die Aufrechterhaltung des Universaldienstes werden keine öffentlichen Mittel eingesetzt.
Das Telekommunikationsgesetz sieht allerdings vor, dass diese Kosten grundsätzlich von der
PTA zu tragen sind. Sinkt der Marktanteil der PTA am relevanten Markt (öffentlicher Sprachte-
lefondienst) unter 80 %, so kann sie einen Ausgleich beanspruchen. In diesem Fall hat die
Regulierungsbehörde einen Universaldienstfonds einzurichten. Zu diesem Fonds haben alle
Konzessionsinhaber, die öffentlichen Sprachtelefondienst anbieten, entsprechend ihrem
Marktanteil beizutragen, sofern ihr Jahresumsatz mehr als 250 Mio. S beträgt ( §§ 29 und 30
TKG).