4738/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé und Kollegen

haben am 10. November 1998 unter der Nr. 5193/J an mich eine schriftliche parla -

mentarische Anfrage betreffend “Damenuniformen der Gendarmerie” gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

 

“1)       Ist es richtig, dass die genannte Österreichische Firma seit Jahren bei den

             Ausschreibungen als Bestbieter hervorging und somit den Auftrag für die Pro -

             duktion der Damenuniformen der Gendarmerie erhielt?

 

2)         Gab es jemals Beanstandungen?

             Wenn ja, welcher Art?

 

3)         Ist es richtig, dass sich an der letzten Ausschreibung Firmen, die in soge -

             nannten Billiglohnländem produzieren, beteiligt haben?

 

4)         Ist es richtig, dass die genannte Firma im Vorfeld der Ausschreibung um

             Modifikationen bei den Uniformen gebeten wurde?

 

5)         Ist es richtig, dass die Vergabe des Fertigungsauftrages an eine in einem so -

             genannten Billiglohnland produzierende Firma von vornherein ausgeschlossen

             wurde?

 

6)         Hat bereits einer der Anbieter den Zuschlag erhalten?

             Wenn ja, handelt es sich bei der betreffenden Firma um eine in einem soge -

             nannten Billiglohnland produzierende?

             Wenn nein, wann ist mit einer diesbezüglichen Entscheidung zu rechnen?

 

7)         Wird bei der Massa - und Monturwirtschaft des Bundesministeriums für Inneres

             darauf Wert gelegt - wenn möglich - mit im Inland produzierenden Firmen zu -

             sammenzuarbeiten?

 

8)         Wenn ja, wie viele Rüstungs- und Uniformsorten wurden in den letzten drei

             Jahren bei im Ausland produzierenden Firmen bestellt, wie viele bei im Inland

             produzierenden Firmen, wie viele Beanstandungen gab es bisher jeweils und

             welcher Art waren diese?”

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

zu Frage 1):

Nein. Durch den käuflichen Erwerb der damaligen Lieferfirma und den Eintritt in de -

ren Lieferverträge gelangte die Fa. Grumet OHG erst mit 1. Jänner 1997 in Ge -

schäftsbeziehung zum Gendarmerie - Massafonds.

 

zu Frage 2):

Ja. Es kam zu Lieferverzügen bis zu mehreren Wochen.

 

zu Frage 3):

An der letzten Ausschreibung beteiligten sich mehrere Anbieter mit Firmensitz in

Österreich. Wo diese Anbieter produzieren oder produzieren lassen, ist nicht be -

kannt.

 

zu Frage 4):

Ja. Im Sommer dieses Jahres wurde für die Bundesgendarmerie eine neue Reprä -

sentationsuniform mit geändertem Schnitt eingeführt. Zur Anfertigung von Mustern,

die von der Bundesgendarmerie angekauft wurden, wurden mehrere Firmen, darun -

ter die Fa. Grumet OHG, eingeladen.

 

zu Frage 5):

Nein. Aufgrund der geltenden vergaberechtlichen Vorschriften wurden alle eingegan -

genen Angebote zugelassen und kein Anbieter von vornherein ausgeschlossen.

 

zu Frage 6):

Ja. Der Zuschlag wurde an eine anbietende Firma erteilt, die ihren Sitz in Kärnten

hat. Wo diese Firma produziert oder produzieren lässt, ist nicht bekannt.

 

zu Frage 7):

Nein.

Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften ist bei der Erteilung des Zu-

schlages das Bestbieterprinzip zu berücksichtigen. Dies trifft auch zu, wenn sich

österreichische Firmen am Vergabeverfahren beteiligen.

 

zu Frage 8) :

Entfällt.