4753/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5166/J - NR/1998 betreffend Auflösung von Stu -

dienangeboten, die die Abgeordneten Dipl. - Ing. SCHÖGGL und Kollegen am 5. November

1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1. Welche Universitäten wurden In Österreich untersucht?

 

Gemäß § 76 UniStG hat der Bundesminister das gesamtösterreichische Studienangebot der

Universitäten entsprechend dem § 11 auf seine Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu

überprüfen. Diese Überprüfung wird in Teilprojekten erfolgen. Die gegenständliche Untersu -

chung von Arthur D. Little ist das Pilot - Projekt. Sie umfaßt ausgewählte naturwissenschaftliche

und verwandte ingenieurwissenschaftliche Studienrichtungen an den Universitäten Wien, Graz,

Innsbruck und Linz, an den Technischen Universitäten Wien und Graz sowie an der Universität

für Bodenkultur Wien, und zwar

            - Astronomie

            - Meteorologie und Geophysik

            - Chemie

            - Chemie Lehramt

            - Technische Chemie / Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie

            - Physik

            - Physik Lehramt

            - Technische Physik

            - Lebensmittel - und Biotechnologie

            - Ernährungswissenschaften

            - Haushaltsökonomie und Ernährung Lehramt

2. Wann wurde dieser Beratungsauftrag vergeben und seit wann liegt der Endbericht

     vor?

 

Der Beratungsauftrag wurde im Februar 1998 vergeben. Ein Bericht liegt seit Anfang Novem -

ber vor, wegen diverser Mängel bisher aber in keiner approbierbaren Fassung.

 

3. Wie hoch sind die Kosten der Untersuchung bzw. der Betriebsberatung?

 

Das Honorar für den Berater beläuft sich laut Vertrag auf 2.900.400,-- Schilling, von dem noch

nicht alles zur Auszahlung gelangt ist.

 

4. Wann wird diese Studie dem Parlament präsentiert?

 

Die im Rahmen der Überprüfung erstellten externen Gutachten sind Bestandteil des Vollzugs

des UniStG. Das Parlament wird also darüber informiert werden, u.a. im kommenden Hoch -

schulbericht des Bundesministers. Eine spezielle Präsentation von Einzelgutachten ist bisher nicht

vorgesehen.

 

5. Werden die in der Studie ausgesprochenen Empfehlungen einen “verpflichtenden

Charakter” haben?

 

Der Bericht enthält Empfehlungen aus dcr Sicht des Beraters. Als solche sind sie selbstver -

ständlich nicht verbindlich.

 

6. Welche Fakultäten werden betroffen sein und welche Empfehlungen wurden im

Detail abgegeben?

 

Betroffen sind folgende Fakultäten:

 

            Universität Wien:          Formal - und Naturwissenschaftliche Fakultät

            Universität Graz:           Naturwissenschaftliche Fakultät

            Universität Innsbruck:                           Naturwissenschaftliche Fakultät

            Universität Linz:                                   Technisch - Naturwissenschaftliche Fakultät

            Technische Universität Wien:                Technisch - Naturwissenschaftliche Fakultät

            Technische Universität Graz:                Technisch - Naturwissenschaftliche Fakultät

sowie die Universität für Bodenkultur, die keine Fakultätsgliederung aufweist.

 

Folgende Empfehlung über die künftige Zahl der Studienstandorte wurde von Arthur D. Little

abgegeben:

 

Studienrichtung

derzeitige Zahl der

Standorte

Empfehlung über die

künftige Zahl der

Standorte

Astronomie

3

1

Chemie

3

2

Technische Chemie/Wirtschaftsingenieur –

wesen - Technische Chemie

3

2

Lehramtsstudium Chemie

5

2

Meteorologie und Geophysik

3

1

Physik

3

2

Technische Physik

3

2

Lehramtsstudium Physik

5

2

Lebensmittel - und Biotechnologie

1

1

Ernährungswissenschaften, Lehramtsstu –

dium Hausltsökonomie und Ernährung

1

1

 

Das Gutachten umfaßt aber keine Empfehlung, an welchem Standort Studien fortgeführt/einge -

stellt werden sollen.

 

7. Welche Studienfächer könnten innerhalb der Universitäten “gehandelt” werden?

 

Nach Vorlage eines approbierten Gesamtgutachtens für alle naturwissenschaftlichen Studien

erhalten die betroffenen Universitäten Gelegenheit, anhand der Empfehlungen von Arthur D.

Little Vorschläge auszuarbeiten, an welchen Standorten Studien fortgeführt bzw. aufgelassen

werden sollen. Dazu wird ein autonomes Projektteam der Universitäten eingerichtet werden. Im

Rahmen dieser Beratungen kann es zu einem Austausch zwischen den Universitäten kommen, in

diesem Fall der naturwissenschaftlichen Studien.

 

8. Gibt es Schätzungen hinsichtlich der monetären Einsparungseffekte bei den ein -

    zelnen Fakultäten bzw. Universitäten?

    Wenn ja, in welcher Höhe bewegen sich diese Schätzungen und wie sollen die einge -

    sparten Mittel den Universitäten zugute kommen können?

 

Der § 11 des UniStG sieht solche Schätzungen zwingend vor. Die derzeit vorliegenden Schät -

zungen des ADL - Gutachtens sind mangelhaft und daher noch zu korrigieren. Es ist daher zur

Zeit nicht möglich, allfälige Einsparungspotentiale anzugeben. Eine konkrete Zweckbindung für

die an der Universität verbleibenden Mittel ist nicht vorgesehen.

 

9. Werden die freiwerdenden Mittel zweckgewidmet für spezielle Aufgaben verwen-

    det?

    Wenn ja, für welche?

 

11. Wie wird sichergestellt, daß in erster Linie jene Institute und Fakultäten, die diese

      Veränderungen positiv vollziehen, von diesem Programm profitieren?

 

Sämtliche frei werdenden Mittel verbleiben für die Universitäten, zu zwei Drittel an den betroffe -

nen Universitäten und zu einem Drittel zur Finanzierung innovativer Entwicklungen durch das

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr.

 

10. Wird durch diese Vorgangsweise des Ministeriums in die Autonomie der Universi -

täten eingegriffen?

Studienstandortentscheidungen sind gemäß UniStG Angelegenheit des Bundesministers. Die

Einbindung der Universitäten in Form des Projektteams ist ein Versuch, die Universitäten auf

freiwilliger Basis über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus in den Beratungsprozeß einzubezie -

hen.

 

12. Ist die Ausdehnung dieser Untersuchung auf‘ alle osterreichischen fiakultäten ge-

      plant und I)is wann soll diese abgeschlossen werden?

 

Der Auftrag des Gesetzgebers erstreckt sich auf das gesamte Studienangebot der Universitäten.

Das UnIStG sieht dafür einen Zeitraum von 10 Jahren vor.