4767/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5061/3 - NR/1998, betreffend Einführung eines

bundes - bzw. EU - einheitlichen Seniorenausweises, die die Abgeordneten Blünegger und

Kollegen am 28. Oktober 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

 

 

Zu 1. und 3.

    

     Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit der Einführung eines bundeseinheitlichen

     Seniorenausweises in Österreich, um die Senioren von Behördenwegen und Kosten zu

     entlasten?

 

     Ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Seniorenausweises im Sinne obiger

     Ausführungen in Österreich geplant? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein,

     welche Überlegungen und Gründe stehen der Einführung eines bundeseinheitlichen

     Seniorenausweises entgegen?

 

Antwort:

Zum Erwerb eines Seniorenausweises ist keinerlei “Behördenweg” notwendig, da dieser auf

allen Bahnhöfen gegen Altersnachweis erhältlich ist. Eine kostenlose Abgabe gibt es schon

derzeit für die Gruppe bedürftiger Senioren. Von diesem kostenlosen Halbpreispaß wurden im

Jahre 1997 88.230 Stück abgegeben, die Kosten in der Höhe von 105 Mio ÖS trug das Bundes -

ministerium für Wissenschaft und Verkehr. Eine generelle kostenlose Abgabe des Halbpreis -

passes auch an Nicht - Bedürftige (im Jahre 1997 273.649 Stück) wäre problematisch, da dies

aus sozialen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen wäre und außerdem zu budgetären Mehr -

belastungen von 87 Mio ÖS p.a. führen würde, da in einem solchen Fall die derzeitige Gebühr

für diesen Halbpreispaß wegfallen und der Bund den Gesamtwert jeder Marke in Höhe von

1.190 ÖS abgelten müßte. Trotz der gegenwärtigen Kostenpflicht des Senioren - Halbpreispasses

für Nicht - Bedürftige müssen für diese Berechtigtengruppe jährlich 239 Mio ÖS (1997) aufge -

wendet werden. Grundlage für diese Zahlungen des BMWV bilden die mit den Österreichi -

schen Bundesbahnen und den österreichischen Privatbahnen abgeschlossenen Verträge über

gemeinwirtschaftliche Leistungen, die unter anderem die stark ermäßigte bzw. kostenlose

Abgabe von Halbpreispässen für Senioren regeln.

 

 

Mit dem derzeitigen ÖBB - Senioren - Halbpreispaß, der auch zum Lösen von Halbpreisfahrkarten

auf den Bussen der ÖBB und der Post sowie der meisten privaten Busunternehmen berechtigt,

besteht bereits ein “bundeseinheitlicher Seniorenausweis”. Es liegt jedoch nicht in der Kompe -

tenz des Bundes, anderen Gebietskörperschaften das Recht zu verwehren, z.B. für den Bereich

ihrer kommunalen Verkehrsbetriebe eigene Seniorenausweise mit bloß lokalem Geltungs -

bereich kostenlos oder kostenpflichtig auszugeben.

 

 

Zu 2.

     Werden Sie sich im Sinne der Empfehlung der EWG - Kommission Nr.89/350 vom 10.

     Mai 1989 für die Einführung eines “Europäischen Seniorenausweises” einsetzen, um

     den älteren Mitbürgern in den Mitgliedstaaten der Union Zugang zu bestehenden

     Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr und bei kulturellen Anlässen zu ermögli -

     chen? Wenn ja, welche Schritte sind geplant? Wenn nein, welche Überlegungen und

     Gründe stehen der Einführung eines “Europäischen Seniorenausweises” entgegen?

 

 

Antwort:

Da der derzeitige Senioren - Halbpreispaß überwiegend vom Bund finanziert wird, kann er

zwangsläufig nur innerhalb des österreichischen Bundesgebietes gelten. Allerdings gibt es

zwischen den europäischen Bahnen Vereinbarungen über den Rail - Europe - Senior - Paß, der

auch in Österreich erworben werden kann. In zahlreichen europäischen Ländern ist es öster -

reichischen Senioren möglich, ermäßigte Fahrkarten zu erwerben. Umgekehrt gibt es in vielen

europäischen Ländern analoge Ausweise, die die Gewährung von Ermäßigungen für Senioren

auch aus Österreich regeln. Diese Ermäßigungsausweise werden nicht finanziell gefördert und

fallen daher gänzlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Bahnunternehmen. Unbeschadet dieser

Tatsache werde ich mich selbstverständlich auf europäischer Ebene für die Schaffung einer

einheitlichen europäischen Seniorenermäßigung einsetzen, wobei ein Problem dabei die

generell unterschiedlichen Pensionsregelungen in den einzelnen EU - Mitgliedsstaaten sein

werden.