4795/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Reinhart Gaugg und Kollegen betref -

fend die mangelhafte Informationstätigkeit über Maßnahmen des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Nr. 5079/J.

 

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Es trifft weder zu, daß die sozialen Einrichtungen über die Möglichkeiten und Chan -

cen der Förderungen aus öffentlichen Mitteln von meinem Ressort nicht ausreichend

informiert werden, noch daß die Beamten des Bundesministeriums für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nicht in der Lage wären, die betroffenen sozialen Einrich -

tungen über den Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung zu informieren. Es

wurden sehr wohl - und werden auch weiterhin - öffentlichkeitswirksame Maßnah -

men gesetzt, um den Nationalen Aktionsplan bekanntzumachen:

 

Bereits im Vorfeld der Beschlußfassung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäfti -

gung wurde in den Medien ausführlich über die Ziele, Pläne und Programme der

österreichischen Bundesregierung berichtet. Am Tag der Beschlußfassung im

Ministerrat haben die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gemeinsam mit mir eine

Pressekonferenz abgehalten, die in den Massenmedien breiten Niederschlag gefun -

den hat.

 

In der Folge kam es bei den unterschiedlichsten Anlässen - beispielsweise etwa

beim informellen Ministertreffen der EU - Arbeits - und SozialministerInnen mit den

GleichstellungsministerInnen in Innsbruck, anläßlich des ersten Berichtes zur

Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes, dem Start des sogenannten “Auffang -

Netzes” usw. - zu einer ausgiebigen Information der Öffentlichkeit über den Nationa -

len Aktionsplan.

Weiters wurden alleine im Bereich der Bundessozialämter folgende Maßnahmen zur

Information über den Nationalen Aktionsplan gesetzt:

 

- Die regionalen arbeitsmarktpolitischen Programme (RABE), die von allen Bun-

  dessozialämtern erstellt werden und auch die Maßnahmen des Nationalen Akti -

  onsplanes enthalten, wurden öffentlich präsentiert.

 

- Im laufenden Jahr wurde ein umfassendes Kommunikationsprojekt zum Thema

  Arbeitsassistenz durchgeführt.

 

- Informationsmaterial für die Förderungen im Rahmen des Behinderteneinstel-

  lungsgesetzes wurde an die Bundessozialämter verteilt und wird von diesen ent -

  sprechend eingesetzt.

 

- Ein Pilotprojekt zur Förderung der Einstellung behinderter Arbeitnehmer steht in

  der Steiermark unmittelbar vor dem Start. Bei erfolgreichem Verlauf ist die Aus -

  weitung auf die übrigen Bundesländer geplant.

 

- Die ÖSB - Unternehmensberatung GmbH bietet eine Seminarreihe für Träger der

  Behindertenintegration an. In dieser Seminarreihe wird ein Seminar abgehalten,

  das sich mit der Europäischen Union, dem Europäischen Sozialfonds und dem

  Nationalen Aktionsplan beschäftigt.

 

Am 26. November 1998 habe ich gemeinsam mit dem Bundesminister für wirtschaft -

liche Angelegenheiten den Beginn des “New Start” - Programmes in einer Pressekon -

ferenz bekanntgegeben. Auch zu diesem Programm wird es eigene lnformationsma -

terialien geben. Ebenso wird das Internet zur breiten Veröffentlichung herangezo -

gen.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß der Verein “Pro mente Steiermark”

vom Bundessozialamt Steiermark seit 1996 Förderungen aus Mitteln des Aus -

gleichstaxfonds und des Europäischen Sozialfonds für Qualifizierungs - und

Beschäftigungsprojekte sowie für die Arbeitsassistenz erhält. Nach Auskunft des

Bundessozialamtes gibt es immer wieder Zusammentreffen mit der Geschäftsleitung

von Pro mente. Bei diesen Treffen findet auch regelmäßig ein Informationsaus -

tausch betreffend die Fördermöglichkeiten sowie zu allgemeinen Angelegenheiten

statt. Es ist daher nicht verständlich, warum diese Einrichtung einen gesonderten

Schriftverkehr zur Information über den Nationalen Aktionsplan als erforderlich

erachtet, wenn sie vom Bundessozialamt bzw. auch vom Arbeitsmarktservice sämtli -

che Auskünfte erhalten kann und auch stets erhalten hat.

Zu Frage 3:

 

Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans wurden von den Bundessozialämtern

regionale arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramme erstellt. Insbesondere

werden behinderte Menschen mit Qualifizierungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt

vorbereitet und bei der Aufnahme einer Beschäftigung durch Einstellungsbeihilfen,

Lohnkostenzuschüsse und begleitende Hilfen unterstützt.

 

Von wesentlicher Bedeutung für die Integration behinderter Menschen ist der Abbau

beschäftigungshemmender Faktoren. Legistische Maßnahmen hiefür sind in der

Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz enthalten. Durch den flächendeckenden

Ausbau der Arbeitsassistenz wird die Schaffung und Erhaltung von Behindertenar -

beitsplätzen erfolgreich unterstützt.

 

Zu Frage 4:

 

Um sicherzustellen, daß der Nationale Aktionsplan mit dem gesamten Instrumen -

tenmix des Arbeitsmarktservice vereinbar ist, wurden die besonderen arbeitsmarkt -

politischen Zielorientierungen des Nationalen Aktionsplans in die generelle Umset -

zung und Durchführung der Arbeitsmarktpolitik integriert. Grundsätzlich stehen

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen behinderten Personen genauso wie nicht behin -

derten Personen zur Verfügung. Darüber hinaus sind in der Leitlinie 19 des Nationa -

len Aktionsplans jene Maßnahmen angeführt, die in besonderer Weise für eine

Arbeitsmarktintegration behinderter Personen geeignet sind.

 

Die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen des Arbeitsmarktservice im Rahmen des

Nationalen Aktionsplans erfolgt aber im Interesse eines möglichst effizienten und

treifsicheren Mitteleinsatzes und in Anlehnung an bewährte Management - und

Organisationsstrukturen auf der Grundlage dezentraler Entscheidungsprozesse. Von

zentraler Stelle werden daher weder konkrete Maßnahmen festgelegt noch wird eine

strikte Budgetzuordnung zu speziellen Zielgruppen vorgeschrieben. Die konkrete

Planung und Durchführung von speziellen Programmen und Projekten in präziser

Abstimmung auf die regional unterschiedlichen Erfordernisse ist vielmehr die Aufga -

be der jeweiligen Landesorganisation des Arbeitsmarktservice. Die zentrale Steue -

rung wird über die Vorgabe wesentlicher Zielsetzungen und die Definition entspre -

chender Erfolgsindikatoren, die einem laufenden Beobachtungs - und Kontrollverfah -

ren unterzogen werden, gewährleistet.

 

In diesem Sinne ist je nach arbeitsmarktpolitischer Problemlage der Behinderten in

den einzelnen Bundesländern und in Abhängigkeit von den bereits existierenden

Betreuungs - und Qualifizierungsstrukturen eine sehr unterschiedliche Ausweitung

an neuen Maßnahmen und Projekten bis zum Jahr 2002 zu erwarten. Vorrangig zu

erwähnen ist dabei sicherlich der in Kooperation mit den jeweiligen Bundessozialäm -

tern in den Bundesländern geplante Ausbau der Arbeitsassistenz für Behinderte;

weiters die massive Nutzung der Mittel der “Besonderen Eingliederungsbeihilfe”

(Come back) für den Kreis der begünstigten Behinderten, wobei hier eine bis zu

dreijährige Förderungsdauer bei Mitfinanzierung anderer Stellen möglich ist. Einen

besonderen Stellenwert werden auch weiterhin Qualifizierungsmaßnahmen für

Behinderte in den Zentren für berufliche Rehabilitation einnehmen.

 

In diesem Zusammenhang darf auch auf eine - im Nationalen Aktionsplan erwähnte

und seit 1. August 1998 im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG) festgeschriebe -

ne - neue Maßnahmenform für Behinderte hingewiesen werden. Gemäß § 18

Abs. 10 AIVG kann ein Behinderter mit Anspruch auf Arbeitslosengeld dieses länger

weiterbeziehen, wenn er an einer von der Landesgeschäftsstelle anerkannten Maß -

nahme einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation teilnimmt. Zur Erlangung die -

ser bescheidmäßigen Anerkennung kann jede Behindertenorganisation, die berufli -

che Rehabilitationsmaßnahmen durchführt, an die jeweilige Landesgeschäftsstelle

des Arbeitsmarktservice mit Konzepten für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen her -

antreten.

 

Um beispielhaft darzustellen, daß der Informationsfluß zwischen dem Arbeits -

marktservice und den Trägervereinen bestens funktioniert und daß auch die aktuelle

Programmplanung schon weitgehend fortgeschritten ist, möchte ich abschließend

noch die mit dem Verein “Pro mente Steiermark” bereits für das kommende Jahr

vereinbarten Maßnahmenvorhaben anführen:

 

Arbeitstraining

ca. l80 Zugänge

 

 

Chance 50

 

(Aktivgruppe für Frauen ab 45 und Männer ab 50)

ca. 200 Zugänge

 

 

Arbeitsassistenz

ca. 60 Zugänge

 

 

Trainingsfirma

 

(Lebensmittel, Gastronomiebereich)

ca. 16 Plätze

 

 

Projekt Landesarchiv

 

(16.11.1998 - 31.12.1999)

ca. 10 Plätze

 

 

Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung

dzt. in Vorbereitung,

Hartberg

Projektumsetzung Mitte 99