4806/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Schweitzer, Mag. Haupt,

Dr. Pumberger und Kollegen haben am 4. November 1998 unter der Nr. 5106/J

an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend strahlende Zeit -

bomben und Katastrophenschutz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja. Im Rahmen des Staatlichen Krisenmanagements wurde ein Rahmenplan

für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Unfällen in grenznahen

Kernkraftwerken erarbeitet, der unter anderem einen Ablaufplan enthält.

 

 

ZuFrage2:

Der zeitliche Abstand zwischen einer allfälligen Alarmierung der österreichi -

schen Bevölkerung durch das hiefür vorgesehene Warn - und Alarmsystem und

dem Wirksamwerden von Schutzmaßnahmen hängt von verschiedenen, auf

den konkreten Anlaßfall bezogenen Einflußfaktoren, wie Jahreszeit, Wetter,

Niederschläge, Windgeschwindigkeit, Art und Ausmaß der radioaktiven

Freisetzung ab, so daß hiefür keine allgemeingültigen Angaben gemacht

werden können.

 

 

Zu Frage 3:

Gemäß § 2 lit c des Wehrgesetzes ist das Österreichische Bundesheer dazu

bestimmt, den zivilen Behörden nach Anforderung Assistenz zu leisten. Dies

gilt auch für den Atomzwischenfall.

 

 

Zu den Fragen 4, 5und 8 bis 10:

Der Bau von Schutzräumen fällt auf Bundesebene in den Kompetenzbereich

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten; die Verpflichtung zum

Bau von Schutzräumen ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer

geregelt.

Ich ersuche daher um Verständnis, daß mir eine Beantwortung dieser Fragen

nicht möglich ist.

 

 

Zu Frage 6:

Im Rahmen des Staatlichen Krisenmanagements ist zur Koordination der

erforderlichen Maßnahmen ein Koordinationsausschuß eingesetzt, dem unter

anderem Experten für Strahlenschutz aus Bundesministerien und Ämtern der

Landesregierungen angehören. Weiters können auch sonstige Experten, wie

z.B. Mitarbeiter des Österreichischen Forschungszentrums Seibersdorf, beige -

zogen werden.

Die Einberufung der Mitglieder des Koordinationsausschusses erfolgt ent -

sprechend dem dafür erstellten Alarmplan im Wege der rund um die Uhr

besetzten Bundeswarnzentrale des Bundesministeriums für Inneres.

 

 

Zu Frage 7:

Der Koordinationsausschuß des Staatlichen Krisenmanagements tagt nicht nur

im Anlaßfall, sondern trifft sich auch zu Arbeitstagungen, wie beispielsweise

der jährlich stattfindenden “Eugendorfer Tagung”, bei der unter anderem der

in der Beantwortung zu Frage 1 genannte Rahmenplan laufend adaptiert wird.

Weiters wurde bislang auch eine Vielzahl an Informationsschriften über Vor -

sorgemaßnahmen und Krisenmanagement für den Fall einer Reaktorkata -

strophe hergestellt und verteilt, wie beispielsweise der Strahlenschutzratgeber

des Bundesministeriums für Inneres.

 

 

Zu Frage 11:

Aufgrund der öffentlichen Bevorratungsaktion des Bundesministeriums für

Arbeit, Gesundheit und Soziales, die speziell auf die Zielgruppe der Kinder und

Jugendlichen ausgerichtet wurde, ist österreichweit flächendeckend die Ver -

sorgung mit Kaliumjodidtabletten sowie deren Nachlieferung innerhalb weniger

Stunden gewährleistet. Für die Haushaltsbevorratung können die Tabletten

unter Vorlage des Mutter - Kind - Passes in jeder Apotheke oder bei jedem haus -

apothekenführenden Arzt kostenlos aus dem Bundeskontingent bezogen

werden.

Darüber hinaus können die Kaliumjodidtabletten von jedem Erwachsenem

unabhängig von dieser Aktion auch käuflich erworben werden (Einnahme ist

nur bis zum 45. Lebensjahr empfehlenswert).

 

 

Zu Frage 12:

Nach Einholung einer Einverständniserklärung der Eltern des Kindes zur

sofortigen Verabreichung von Kaliumjodidtabletten im Katastrophenfall nach

Aufforderung durch die Gesundheitsbehörden fordert die jeweilige Schul -

direktion die errechnete Packungsanzahl bei einer Apotheke an.

 

Der Bestand der Tabletten muß bei steigender Schülerzahl seitens der Schul -

direktion unter Einholung weiterer Einverständniserklärungen und einer Nach -

forderung bei der Apotheke entsprechend angepaßt werden.

 

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Sirenenproben dienen zur Information der Bevölkerung und zur Erfassung von

Schwachstellen des Warn - und Alarmsystems.

 

Das Ergebnis der Sirenenprobe vom 3. Oktober 1998 wurde daher unter Feder -

führung des Bundesministenums für Inneres mit den zuständigen Katastro -

phenschutzreferenten der Länder und Vertretern des Österreichischen Zivil -

schutzverbandes evaluiert:. Die Ergebnisse werden bei den laufenden Arbeiten

zum weiteren Ausbau (Verdichtung) bzw. zur Verbesserung des Österreichi -

schen Warn - und Alarmsystems entsprechend berücksichtigt.

Zu Frage 15:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Kompetenzbereich der Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

 

 

Zu Frage 16:

In Österreich wurde in den letzten Jahren in Zusammenarbeit zwischen dem

Bundesministerium für Inneres und den Gemeinden das Konzept der Selbst -

schutzinformationszentren umgesetzt.

 

Bisher wurden in Österreich rund 1500 solcher Selbstschutzinformations -

zentren geschaffen. Da diese Zentren auch den Bereich des Strahlenschutzes

mitabdecken, ist die Einrichtung von speziellen Zentren hiefür nicht erforderlich.

Überdies steht auch der Österreichische Zivilschutzverband mit seinen neun

Landesverbänden der Bevölkerung für Informationen auf dem Gebiet des

Strahlenschutzes zur Verfügung.

 

 

Zu Frage 17:

Neben den bereits in der Beantwortung zu Frage 16 erwähnten Selbstschutz -

informationszentren bei den Gemeinden und dem Österreichischen Zivilschutz -

verband informieren hierüber unter anderem auch das Bundesministerium für

Inneres und das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Auch

das Bundeskanzleramt hat in der Vergangenheit zu diesem Thema einen

Informationsschwerpunkt gesetzt, bei dem eine österreichweit laufende

Wanderausstellung, ein Videofilm und eine lnformationsbroschüre zum

Einsatz kamen.

Zu Frage 18:

Das damalige Bundesministerium für Unterricht und Kunst hat im Jahr 1993

auf Anregung und unter Mitarbeit des Bundeskanzleramtes einen Erlaß zum

Thema Strahlenschutz an Schulen herausgegeben, der die Verhaltensmaß -

nahmen bei Verstrahlungssituationen an Schulen regelt und u.a. auch auf das

Erfordernis der Information der Schüler über Maßnahmen des Strahlenschutzes

im Unterricht hinweist. Dabei wird ebenso auf die Nützlichkeit von Kontakten

zu lokalen Einsatzorganisationen und Selbstschutzinformationszentren hinge -

wiesen wie auch auf den Umstand, daß bei der Vorbereitung und Planung von

Maßnahmen der Schulpartnerschaft und den Elternvereinen eine tragende

Bedeutung zukommt.

 

Hinsichtlich der konkreten Umsetzung dieses Erlasses verweise ich auf die

Zuständigkeit der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegen -

heiten bzw. der Schulbehörden.