4806/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Schweitzer, Mag. Haupt,
Dr. Pumberger und Kollegen haben am 4. November 1998 unter der Nr. 5106/J
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend strahlende Zeit -
bomben und Katastrophenschutz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja. Im Rahmen des Staatlichen Krisenmanagements wurde ein Rahmenplan
für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Unfällen in grenznahen
Kernkraftwerken erarbeitet, der unter anderem einen Ablaufplan enthält.
ZuFrage2:
Der zeitliche Abstand zwischen einer allfälligen Alarmierung der österreichi -
schen Bevölkerung durch das hiefür vorgesehene Warn - und Alarmsystem und
dem Wirksamwerden von Schutzmaßnahmen hängt von verschiedenen, auf
den konkreten Anlaßfall bezogenen
Einflußfaktoren, wie Jahreszeit, Wetter,
Niederschläge, Windgeschwindigkeit, Art und Ausmaß der radioaktiven
Freisetzung ab, so daß hiefür keine allgemeingültigen Angaben gemacht
werden können.
Zu Frage 3:
Gemäß § 2 lit c des Wehrgesetzes ist das Österreichische Bundesheer dazu
bestimmt, den zivilen Behörden nach Anforderung Assistenz zu leisten. Dies
gilt auch für den Atomzwischenfall.
Zu den Fragen 4, 5und 8 bis 10:
Der Bau von Schutzräumen fällt auf Bundesebene in den Kompetenzbereich
des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten; die Verpflichtung zum
Bau von Schutzräumen ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer
geregelt.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß mir eine Beantwortung dieser Fragen
nicht möglich ist.
Zu Frage 6:
Im Rahmen des Staatlichen Krisenmanagements ist zur Koordination der
erforderlichen Maßnahmen ein Koordinationsausschuß eingesetzt, dem unter
anderem Experten für Strahlenschutz aus Bundesministerien und Ämtern der
Landesregierungen angehören. Weiters können auch sonstige Experten, wie
z.B. Mitarbeiter des Österreichischen Forschungszentrums Seibersdorf, beige -
zogen werden.
Die Einberufung der Mitglieder des Koordinationsausschusses erfolgt ent -
sprechend dem dafür erstellten Alarmplan im Wege der rund um die Uhr
besetzten Bundeswarnzentrale des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 7:
Der Koordinationsausschuß des Staatlichen Krisenmanagements tagt nicht nur
im Anlaßfall, sondern trifft sich auch zu Arbeitstagungen, wie beispielsweise
der jährlich stattfindenden “Eugendorfer Tagung”, bei der unter anderem der
in der Beantwortung zu Frage 1 genannte Rahmenplan laufend adaptiert wird.
Weiters wurde bislang auch eine Vielzahl an Informationsschriften über Vor -
sorgemaßnahmen und Krisenmanagement für den Fall einer Reaktorkata -
strophe hergestellt und verteilt, wie beispielsweise der Strahlenschutzratgeber
des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 11:
Aufgrund der öffentlichen Bevorratungsaktion des Bundesministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales, die speziell auf die Zielgruppe der Kinder und
Jugendlichen ausgerichtet wurde, ist österreichweit flächendeckend die Ver -
sorgung mit Kaliumjodidtabletten sowie deren Nachlieferung innerhalb weniger
Stunden gewährleistet. Für die Haushaltsbevorratung können die Tabletten
unter Vorlage des Mutter - Kind - Passes in jeder Apotheke oder bei jedem haus -
apothekenführenden Arzt kostenlos aus dem Bundeskontingent bezogen
werden.
Darüber hinaus können die Kaliumjodidtabletten von jedem Erwachsenem
unabhängig von dieser Aktion auch käuflich erworben werden (Einnahme ist
nur bis zum 45. Lebensjahr empfehlenswert).
Zu Frage 12:
Nach Einholung einer Einverständniserklärung der Eltern des Kindes zur
sofortigen Verabreichung von Kaliumjodidtabletten im Katastrophenfall nach
Aufforderung durch die Gesundheitsbehörden fordert die jeweilige Schul -
direktion die errechnete Packungsanzahl bei einer Apotheke an.
Der Bestand der Tabletten muß bei steigender Schülerzahl seitens der Schul -
direktion unter Einholung weiterer Einverständniserklärungen und einer Nach -
forderung bei der Apotheke entsprechend angepaßt werden.
Zu den Fragen 13 und 14:
Sirenenproben dienen zur Information der Bevölkerung und zur Erfassung von
Schwachstellen des Warn - und Alarmsystems.
Das Ergebnis der Sirenenprobe vom 3. Oktober 1998 wurde daher unter Feder -
führung des Bundesministenums für Inneres mit den zuständigen Katastro -
phenschutzreferenten der Länder und Vertretern des Österreichischen Zivil -
schutzverbandes evaluiert:. Die Ergebnisse werden bei den laufenden Arbeiten
zum weiteren Ausbau (Verdichtung) bzw. zur Verbesserung des Österreichi -
schen Warn - und Alarmsystems entsprechend
berücksichtigt.
Zu Frage 15:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Kompetenzbereich der Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Zu Frage 16:
In Österreich wurde in den letzten Jahren in Zusammenarbeit zwischen dem
Bundesministerium für Inneres und den Gemeinden das Konzept der Selbst -
schutzinformationszentren umgesetzt.
Bisher wurden in Österreich rund 1500 solcher Selbstschutzinformations -
zentren geschaffen. Da diese Zentren auch den Bereich des Strahlenschutzes
mitabdecken, ist die Einrichtung von speziellen Zentren hiefür nicht erforderlich.
Überdies steht auch der Österreichische Zivilschutzverband mit seinen neun
Landesverbänden der Bevölkerung für Informationen auf dem Gebiet des
Strahlenschutzes zur Verfügung.
Zu Frage 17:
Neben den bereits in der Beantwortung zu Frage 16 erwähnten Selbstschutz -
informationszentren bei den Gemeinden und dem Österreichischen Zivilschutz -
verband informieren hierüber unter anderem auch das Bundesministerium für
Inneres und das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Auch
das Bundeskanzleramt hat in der Vergangenheit zu diesem Thema einen
Informationsschwerpunkt gesetzt, bei dem eine österreichweit laufende
Wanderausstellung, ein Videofilm und eine lnformationsbroschüre zum
Einsatz kamen.
Zu Frage 18:
Das damalige Bundesministerium für Unterricht und Kunst hat im Jahr 1993
auf Anregung und unter Mitarbeit des Bundeskanzleramtes einen Erlaß zum
Thema Strahlenschutz an Schulen herausgegeben, der die Verhaltensmaß -
nahmen bei Verstrahlungssituationen an Schulen regelt und u.a. auch auf das
Erfordernis der Information der Schüler über Maßnahmen des Strahlenschutzes
im Unterricht hinweist. Dabei wird ebenso auf die Nützlichkeit von Kontakten
zu lokalen Einsatzorganisationen und Selbstschutzinformationszentren hinge -
wiesen wie auch auf den Umstand, daß bei der Vorbereitung und Planung von
Maßnahmen der Schulpartnerschaft und den Elternvereinen eine tragende
Bedeutung zukommt.
Hinsichtlich der konkreten Umsetzung dieses Erlasses verweise ich auf die
Zuständigkeit der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegen -
heiten bzw. der Schulbehörden.