4820/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Kiss und Kollegen haben am 4. November 1998 unter der Nr. 5117/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Verwendung von Schusswaffen”

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1. Wie verhält sich die Schusswaffendichte in Österreich ohne Berücksichtigung von

    Waffenscheinen?

 

2. Wie viele Waffenbesitzkarten und wie viele Waffenpässe sind zur Zeit ausgestellt?

 

3. Wie viele Faustfeuerwaffen sind auf Grund dieser Berechtigungen zugelassen?

 

4. Über welche Statistiken dieser Art verfügen Sie in bezug auf andere Staaten?

 

5. Wie ist das Verhältnis Schusswaffendichte einerseits und Verbrechen unter Verwendung

    von Faustfeuerwaffen in Österreich und in anderen Staaten?

 

6. Wie hoch ist der Anteil der strafbaren Handlungen mit Schusswaffen bezogen auf die

    Gesamtkriminalität?

 

7. Wie ist das Verhältnis des Schusswaffengebrauches im Bereich der Vermögensdelikte?

 

8. Wie viele dieser Delikte wurden mit legalen und wie viele mit illegalen Waffen begangen?

 

9. Wie verändern sich die von ihnen bekannt gegebenen Zahlen betreffend Verwendung von

    legalen und illegalen Waffen unter der Voraussetzung, dass als legale Waffen nur jene

    gezählt werden, die vom tatsächlich Berechtigten zur Begehung der strafbaren Handlung

    verwendet werden?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

 

             Nach den zur Verfügung stehenden statistischen Daten ergibt sich zum Stichtag

1. Jänner 1998 für Österreich bei einer Einwohnerzahl von 8,059.385 und bei 358.628

ausgestellten Waffenpässen und Waffenbesitzkarten eine “Urkundendichte” von 4,45 %. Das

heißt, mehr als 4 von 100 Österreichern und Österreicherinnen sind im Besitz eines

Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte.

 

 

            Diese Zahl erfasst nur ansatzweise die Besitzer von halbautomatischen Langwaffen und

Repetierflinten, weil diese zwar seit 1. Juli 1997 zu den genehmigungspflichtigen Schusswaffen

zu zählen sind, die Meldefrist aber erst am 1. Juli 1998 zu Ende ging. Zieht man schließlich in

Betracht, daß mehr Urkundenbesitzer zwei oder mehr genehmigungspflichtige Waffen als eine

oder keine derartige Feuerwaffe besitzen, so muß man bei Einbeziehung aller Langwaffen wohl

von einer Schußwaffendichte von deutlich mehr als 10 % ausgehen.

 

 

Zu Frage 3:

 

 

           Da eine österreichweite automationsunterstützte Erfassung aller waffenrechtlichen

Bewilligungen noch im Aufbau begriffen ist, konnte nur auf die bereits entsprechend

gespeicherten Daten der Bundespolizeidirektion Wien zurückgegriffen werden.

           Im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde sind derzeit 65.676 waffenrechtliche

Urkunden sowie 151.067 genehmigungspflichtige Schusswaffen erfasst. Im Durchschnitt

besitzt demnach der Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte 2,3

genehmigungspflichtige Schusswaffen. Diese Zahl hochgerechnet ergibt österreichweit einen

Bestand an genehmigungspflichtigen Schusswaffen von etwa 825.800 Stück.

 

 

Zu Frage 4:

 

 

            Zu dieser Frage liegt meinem Ministerium nur das vom Government Statistical Service

publizierte “Home Office Statistical Bulletin” (Issue 26/98 v. 19 November 1998) vor, in dem

Statistiken Aufschluß über erteilte waffenrechtliche Bewilligungen und auf Grund dieser

Bewilligungen besessene Schusswaffen geben. Auswirkungen der jüngsten britischen

Waffengesetzgebung finden darin noch kaum Niederschlag, weil das Verbot großkalibriger

Faustfeuerwaffen erst am 1. Juli 1997 und das weitergehendere, auch kleinkalibrige Pistolen

umfassende Verbot erst mit 1. Februar 1998 in Kraft getreten ist.

Nach dieser Statistik ergibt sich für erteilte Bewilligungen und auf Grund dieser besessenen

Waffen Folgendes:

 

 

Waffenscheine(,,Firearm Certiflcates")

 

 Neue Berechtigungen

Verlängerung von

 Berechtigungen

 Gesamtzahl mit

 Stichtag31.12.

 Zahl der Schusswaffen, auf die

 Sich die Berechtigungen beziehen

 

erteilt

abgelehnt

erteilt

abgelehnt

 

--

1990

11200

230

38700

240

142500

--

1991

10100

180

38400

170

138600

--

1992

10600

160

38500

120

136800

--

1993

10900

120

37300

170

138400

--

1994

11700

120

37900

130

140200

--

1995

10900

110

38500

110

141700

413600

1996

10200

160

38100

120

141900

418300

1997

6800

120

32800

80

133600

305000

 

 

Berechtigungen für Schrotflinten (,,Shot Gun Certificates”)

 

Neue Berechtigungen

Verlängerung von

 Berechtigungen

 Gesamtzahl mit

 Stichtag 31.12.

 Zahl der Schusswaffen, auf die

 Sich die Berechtigungen beziehen

 

erteilt

abgelehnt

erteilt

abgelehnt

 

 

1990

37800

550

213500

650

802300

 

1991

35500

540

208700

450

724600

 

1992

33000

530

197200

240

689200

 

1993

31100

450

195800

190

681100

 

1994

32200

440

201400

140

670000

 

1995

24800

360

195900

130

653800

1325800

1996

25800

500

193100

230

638000

1335000

1997

20800

380

174500

170

623100

1343900

 

 

Schusswaffendichte gegliedert nach Polizeiverwaltungsbereichen (Stichtag 31. 12. 1997):

 

 

 

Berechtigungen für Schrotflinten

pro100000 Einwohner

 Waffenscheine

 pro100000 Einwohner

 

0- 1000

 1000 -

 1350

 1351 -

 2000

 2001 u.

 mehr

 0- 170

 171- 300

 301- 430

 431 u.

 mehr

Avon and Somerset

 

 

X

 

 

 

X

 

Bedfordshire

 

X

 

 

 

X

 

 

Cambridgeshire

 

 

 

X

 

 

X

 

Cheshire

 

X

 

 

 

 

X

 

Cleveland

X

 

 

 

X

 

 

 

Cumbria

 

 

 

X

 

 

 

X

Derbyshire

 

X

 

 

 

X

 

 

Devon and Cornwall

 

 

 

X

 

 

 

X

Dorset

 

 

X

 

 

 

X

 

Durham

 

X

 

 

 

 

X

 

Essex

 

 

X

 

 

X

 

 

Gloucestershire

 

 

 

X

 

 

X

 

Greater Manchester

X

 

 

 

X

 

 

 

 

Hampshire

 

X

 

 

 

X

 

 

Hertfordshire

 

X

 

 

 

X

 

 

Humberside

 

X

 

 

 

 

X

 

Kent

 

 

X

 

 

X

 

 

Lancashire

X

 

 

 

 

X

 

 

Leicestershire

 

X

 

 

 

X

 

 

Lincolnshire

 

 

 

X

 

 

 

X

London Metropolitan

X

 

 

 

X

 

 

 

Merseyside

X

 

 

 

X

 

 

 

Norfolk

 

 

 

X

 

 

 

X

Northamptonshire

X

 

 

 

X

 

 

 

Northumbria

 

X

 

 

 

 

 

X

North Yorkshire

 

 

 

X

 

 

 

X

Nottighamshire

 

X

 

 

 

X

 

 

South Yorkshire

X

 

 

 

X

 

 

 

Staffordshire

 

 

X

 

 

X

 

 

Suffolk

 

 

 

X

 

 

 

X

Surey

 

 

X

 

 

X

 

 

Sussex

 

 

X

 

 

 

X

 

Thames Valley

 

 

X

 

 

 

X

 

Warwickshire

 

 

X

 

 

 

X

 

WestMercia

 

 

 

X

 

 

 

X

West Midlands

X

 

 

 

X

 

 

 

Wiltshire

 

 

X

 

 

 

 

X

Dyfed - Powys

 

 

 

X

 

 

 

X

Gwent

 

X

 

 

X

 

 

 

North Wales

 

 

 

X

 

 

X

 

South Wales

X

 

 

 

X

 

 

 

 

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

 

             Der Anteil der Bevölkerung, der eine waffenrechtliche Urkunde (Waffenpass,

Waffenbesitzkarte und Waffenschein) besitzt, beträgt - wie bei Frage 1 ausgeführt - 4,45 %.

Das entspricht einer Häufigkeitszahl (=HZ) von 4.449 (von 100.000 Einwohnern haben 4.449

einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte).

 

            Bei einer Einwohnerzahl von 8,059.385 wurden 1997 102.182 Verbrechen begangen.

Das entspricht einer HZ von 1.267. Da die Kriminalstatistik keine gesonderten Hinweise darauf

enthält, welche Art von Waffen eingesetzt wurden, kann nur festgehalten werden, dass bei der

Verübung dieser Verbrechen in 211 Fällen Schusswaffen zum Einsatz kamen. Das entspricht

einer HZ von 2,6.

 

            Die nachstehende Zusammenfassung berücksichtigt die für den Einsatz von

Schusswaffen typischen Deliktsformen und beschränkt sich dabei auf die für Vorsatztaten

gegen Leib und Leben sowie die für Vermögensdelikte mit Bereicherungsvorsatz maßgeblichen

Zahlen.

 

Anzahl

Fälle von -

Schusswaffen -

gebrauch

Prozentueller

Anteil des

Schusswaffengebr

Häufigkeitszahl

 

 

 

 

Ohne

Schw.

Mit

Schw.

 

 

 

 

 

 

1988

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

31.389

56

0,17%

414,3

0,73

davon Verbrechen

283

38

13,4%

3,7

0,50

davon Mord und - versuch

129

34

26,4%

1,7

0,44

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

223.351

140

0,06%

2.948

1,8

davon Verbrechen

74.259

139

0,18%

983

1,8

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

1.523

137

8,9%

20,1

1,8

1989

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

31.794

46

0,14%

418,5

0,60

Davon Verbrechen

318

33

10,4%

4,1

0,43

davon Mord und - versuch

150

27

18%

1,9

0,35

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

237.856

132

0,05%

3131

1,7

Davon Verbrechen

84.066

132

0,15%

1106

1,7

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

1.916

132

6,7%

25,2

1,7

1990

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

32.713

81

0,25%

429

1,06

Davon Verbrechen

354

60

16,9%

4,6

0,78

davon Mord und - versuch

169

49

29%

2,2

0,64

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

262.885

183

0,06%

3443

2,4

Davon Verbrechen

95.431

181

0,18%

1251

2,4

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

2.318

76

3,2

30,4

2,2

1991

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

34.208

66

0,19%

443

0,85

Davon Verbrechen

409

47

11,5%

5,2

0,60

davon Mord und - versuch

182

41

22,5%

2,3

0,53

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

265.247

172

0,06%

3.436,7

2,2

Davon Verbrechen

97.490

172

0,17%

1.263

2,2

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

2.348

171

7,2%

30,4

2,2

1992

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

37.260

83

0,22%

474

1,0

davon Verbrechen

432

51

11,8%

5,4

0,65

davon Mord und- versuch

191

49

25,6%

2,4

0,62

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

280.245

151

0,05%

3.581

1,9

Davon Verbrechen

110.347

150

0,13%

1.410

1,9

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

2728

146

5,3

34,8

1,8

1993

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

35.919

73

0,2%

455

0,92

davon Verbrechen

446

61

13,7%

5,6

0,77

davon Mord und - versuch

180

49

27,2%

2,2

0,62

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

266.217

165

0,06%

3.376

2,0

Davon Verbrechen

102.226

165

0,16%

1.296

2,0

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

2.462

158

6,4%

31,2

2,0

1994

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

37.191

79

0,21%

465

0.98

Davon Verbrechen

436

51

11,7%

5,4

0,63

davon Mord und - versuch

185

46

24,9%

2,3

0,57

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

276.168

134

0,04%

3.455

1,6

Davon Verbrechen

99.307

127

0,12%

1.242

1,5

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

2.442

123

5,0%

30,5

1,5

1995

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

35.802

70

0,19%

445

0,87

Davon Verbrechen

402

51

12,1%

5,0

0,6

davon Mord und - versuch

168

43

25,6%

2,0

0,5

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

263.298

149

0,06%

3.279

1,8

Davon Verbrechen

93.847

149

0,15

1.168

1,8

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

2.118

148

6,9%

26,3

1,8

 

 


 

1996

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

34.723

64

0,18%

4.104

0,79

Davon Verbrechen

436

51

11,7%

5,4

0,63

Davon Mord und - versuch

170

45

26,5%

2,1

0,55

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

264.223

144

0,05%

3.283

1,7

Davon Verbrechen

94.696

140

0,14%

1.176

1,7

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

2.075

139

6,6%

25,7

1,7

1997

Vorsatztaten gegen Leib und Leben

34.869

57

0,16%

432

0,70

Davon Verbrechen

385

44

11,4%

4,7

0,54

davon Mord und - versuch

139

36

25,8%

1,7

0,44

Vermögensdelikte mit Bereicherungsabsicht

259.537

143

0,05%

3.220

1,7

davonVerbrechen

93.277

142

0,15%

1.157

1,7

davon Raub u. räuberischer Diebstahl

1.991

139

6,9%

24,7

1,7

 

 

          Hinsichtlich ausländischer Statistiken ist in diesem Bereich vor allem eine im Auftrag

der Vereinten Nationen erstellte Studie (E/CN. 15/1 197/CRP.6 vom 25. April 1997) von

besonderem Interesse.

 

          Diese Untersuchung wurde auf Grund der Beantwortung von Fragebögen durch die

einzelnen Staaten erstellt. Die nachstehende Auflistung berücksichtigt nur die Vergleichszahlen

jener Staaten, die zu allen angefragten Kategorien Angaben machten.

 

          Für Morde und Morde unter Schusswaffenverwendung ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Land

 

 

 

 

HZ der

Morde mit

Schußwaffen

Anteil der Morde mit

Schusswaffen an

allen Morden

 

Jahr

Morde

HZ der

Morde

Morde mit

Schusswaffe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Argentinien

1993

 115

 3,83

 45

 1,50

 39,13%

Australien

1992

 416

 2,40

 96

 0,56

 23,08%

Brasilien

1995

 46.385

 29,17

 41.000

 25,78

 88,39%

Canada

1995

 586

 1,99

 176

 0,60

 30,03%

CostaRica

1995

 189

 5,52

 88

 2,57

 46,56%

Deutschland

1995

 1.476

 1.81

 168

 0,21

 11,38%

Estland

1995

 329

 22,11

 91

 6,12

 27,66%

Finnland

1994

 165

 3,25

 44

 0,87

 26,67%

Griechenland

1995

 139

 1,33

 58

 0,55

 41,73%

Großbritannien

1994

 788

 1,40

 72

 0,13

 9,14%

Guinea

1995

 25

 0,34

 2

 0,03

 8,00%

Jamaika

1995

 780

 31,60

 450

 18,23

 57,69%

Japan

1995

 752

 0,60

 34

 0,03

 4,52%

Malaysia

1995

 428

 2,13

 41

 0,20

 9,58%

Moldavien

1995

 757

 17,06

 28

 0,63

 3,70%

Neu Seeland

1995

 48

 1,35

 8

 0,22

 16,67%

Österreich

1995

 168*)

 2,0

 43

 0,5

 25,6%

Peru

1996

 337

 1,41

 253

 1,06

 75,07%

Philippinen

1996

 11.671

 16,89

 2.496

 3,61

 21,39%

Polen

1995

 1.005

 2,61

 104

 0,27

 10,35%

Rumänien

1995

 981

 4,32

 27

 0,12

 2,75%

Sambia

1995

 868

 10,74

 434

 5,37

 50,00%

Schweden

1992

 117

 1,35

 27

 0,31

 23,08%

Singapur

1995

 54

 1,62

 0,00

 0

 0,00%

Slowakei

1995

 127

 2,38

 19

 0,36

 14,96%

 

 

 

 

 

 

 

 

Spanien

 1995

 625

 1,58

 76

 0,19

 12,16%

Süd Afrika

 1995

 26.805

 64,64

 11.044

 26,63

 41,20%

Tansania

 1995

 2.229

 7,42

 150

 0,50

 6,73%

Trinidad & Tobago

 1995

 122

 9,48

 44

 3,42

 36,07%

Tschechische Rep.

 1995

 287

 2,80

 94

 0,92

 32,75%

Ungarn

 1995

 411

 4,07

 47

 0,47

 11,44%

Vereinigten Staaten

 1994

 23.692

 8,95

 16.524

 6,24

 69,75%

Vietnam

 1995

 569

 0,77

 85

 0,12

 14,94%

 

----------------------------------------------------------

*) Die Zahl umfasst Morde und Mordversuche.

 

 

Da im Bereich der Vermögensdelikte nur die von den Vereinten Nationen in Auftrag

gegebenen Studie zur Verfügung steht und die dort genannten Zahlen von sehr

unterschiedlichem Begriffsverständnis geprägt sind (manche Länder führten nur jene Diebstähle

an, die mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt einhergingen, andere ließen dafür ein weiteres

Spektrum an Eigentumsdelikten gelten), lässt sie keinen verläßlichen Vergleich zu, weswegen

von einer Darstellung dieser Tabelle Abstand genommen wird.

 

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

 

Die Kriminalstatistik gibt keinen Aufschluss darüber, ob bei strafbaren Handlungen legale oder

illegale Schusswaffen zum Einsatz kamen. Das Bundesministerium für Inneres hat jedoch

Erhebungen zur Schusswaffenverwendung bei Morden und Mordversuchen durchgeführt.

Hiebei war darauf Bedacht zu nehmen, daß die Rechtsordnung den Begriff der legalen

Schusswaffe nicht definiert, weshalb für Zwecke dieser Erhebung eine Begriffsbestimrnung

getroffen werden mußte. Dies ist so gewählt worden, daß sie den waffenpolizeilichen Aspekt in

den Vordergrund stellt. Es wurde daher darauf abgestellt, ob der eigentliche Besitzer der

Waffe diese rechtmäßig im Sinne des Waffengesetzes besitzt.

             Schusswaffen der Kategorien C und D sind demnach definitionsgemäß legale

Schusswaffen, weil sie ohne behördliche Bewilligung besessen und erworben werden dürfen.

Innerhalb der genehmigungspflichtigen Schusswaffen waren Waffen einerseits auch dann als

illegal einzustufen, wenn der Täter Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde war und nur den

Besitz an der konkreten Tatwaffe nicht erlaubt war, etwa weil der Umfang der

Besitzberechtigung bereits durch andere Waffen erschöpft wurde (wie etwa im Fall

,,Mauterndorf‘). Andererseits ist der Besitz nicht schon dann illegal, wenn es sich um eine

Waffe handelt, die ordnungsgemäß bei der Behörde registriert ist und die ein an sich zu ihrem

Besitz nicht berechtigter Mensch nur deshalb verwenden konnte, weil er leicht Zugriff auf diese

hatte (Sohn verwendet die Waffe seines Vaters, der diese im Wäscheschrank aufbewahrt =

legale Waffe; Fall "Zöbern”).

Die Erhebung hat folgendes Ergebnis erbracht:

 

 

Anzahl laut Statistik

 ausgewertete Fälle*)

 illegale Waffe

1997

 36

 36

 27

1996

 45

 44

 26

1995

 43

 37

 20

1994

 46

 41

 22

1993

 49

 48

 22

1992

 49

 43

 23

1991

 41

 32

 14

1990

 49

 42

 20

1989

 27

 24

 10

1988

 34

 26

 11

 

 419

 374

 195

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*) Da maßgebliche Unterlagen auf Grund der bereits abgelaufenen

Aufbewahrungsfrist nicht mehr verfügbar waren, konnten nur die

tatsächlich ausgewerteten Fälle in die Berechnungen einbezogen werden.

 

 

            Als Ergebnis dieser Erhebung kann demnach festgehalten werden, dass in den Jahren

1988 bis 1997 bei Morden und Mordversuchen, bei denen Schusswaffen zum Einsatz kamen,

in 52 % der Falle illegale und in 48 % legale Schusswaffen verwendet wurden.

            Da den mit der Erhebung betrauten Stellen die oben beschriebene Definition

vorgegeben wurde und die Antwortmöglichkeiten mit “Ja” oder “Nein” begrenzt waren,

können keine konkreten Angaben darüber gemacht machen werden, wie weit eine Definition

der illegalen Schusswaffe, die auch einen Fall wie “Zöbern” als illegal ausgewiesen hätte, das

Ergebnis beeinflusst hätte.