4826/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5121/J - NR/1998 betreffend Personalvertretung von
Bundeslehrern an höheren Schulen, die die Abgeordneten Elfriede Madl und Kollegen am
4. November 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Teilen Sie die Auffassung, dass die derzeitige Vorgangsweise bei der Besoldung der dienst -
freigestellten Personalvertreter wegen ihrer Großzügigkeit nicht haltbar ist?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Den Personalvertretern der Lehrer ist im Unterschied zu den Personalvertretern der Beamten der
Allgemeinen Verwaltung die Vornahme eines Diensttausches zwecks Ausübung von dringenden
Personalvertretertätigkeiten oftmals nur schwer möglich. Zur Erhaltung zeitlicher Freiräume für die
Ausübung unaufschiebbarer Personalvertreterangelegenheiten sehen sich die Personalvertreter der
Lehrer daher oftmals veranlasst, auf ihnen ansonsten zukommende regelmäßig zu leistende
Überstunden zu verzichten. Da gemäß § 25 des PVG einem Beamten in seiner Tätigkeit als
Personalvertreter kein dienst - und besoldungsrechtlicher Nachteil erwachsen darf, besteht für die
Personalvertreter aus dem Titel der Nichtschlechterstellung grundsätzlich ein entsprechender
Ersatzspruch, der die Gesamtentwicklung der Überstundenverteilung im Auge behalten muss.
2. Fanden bereits die erwähnten Verhandlungen mit der GÖD bzw. mit dem Zentral -
ausschuss statt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein,
warum nicht?
3. Wurde das von Ihnen bereits vor zwei Jahren angekündigte Rundschreiben zur Besoldung
der dienstfreigestellten Personalvertreter bereits versendet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie lautet der Inhalt?
4. Hat die von ihnen angekündigte Überprüfung der Bundeslehrer, die als Personal -
vertreter dienstfreigestellt sind, bereits stattgefunden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht und wann beabsichtigen Sie endlich die erforderlichen
Veranlassungen zu treffen?
Antwort:
Mit Wirksamkeit vom 1. September 1998 trat eine umfassende Neuregelung der
Überstundenabgeltung für die Lehrer in Kraft. Die Voraussetzungen haben sich damit grundlegend
verändert sodass die Gespräche über die Rundschreiben obsolet wurden. In diesem Zusammenhang
wurde die besoldungsrechtliche Behandlung der Personalvertreter einer neuerlichen Überprüfung
unterzogen. Die ab 1. September 1998 geltende neue Rechtslage wird auch für Personalvertreter
Anwendung finden müssen.
Die den Personalvertretern während der laufenden Personalvertreterperiode gesetzlich zustehenden
Einrechnungen werden bis zum Auslaufen der Funktionsperiode im Herbst 1999 wirksam bleiben.
Für die ab Herbst 1999 beginnende neue Funktionsperiode müssen die Anträge neu gestellt werden.
Weiters wird eine Verminderung der Anzahl der Teilfreistellungen angestrebt und es werden
künftig keine Teilfreistellungen im Ausmaß von weniger als 4 Wochenstunden genehmigt.
5. Wie viele Werteinheiten werden im Schuljahr 1997/98 von den einzelnen Mitgliedern des
Zentralausschusses BMHS in Anspruch genommen (einzeln und in Summe) und wie viele
WE fallen davon auf die ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?
Antwort:
Den Mitgliedern des Zentralausschusses BMHS stehen entsprechend den Bestimmungen des
B-PVG insgesamt 12 Planstellen (240 Werteinheiten) für die Freistellung von Personalvertretern zu.
Von diesen zur Verfügung stehenden Werteinheiten wurden im Schuljahr 1997/98 198 beansprucht
und zwar von insgesamt 38 Personalvertretern. Die Freistellungen bewegten sich in einer
Bandbreite zwischen 2 und 17 Werteinheiten.
6. Wie viele Werteinheiten wurden im Schuljahr 1998/99 von den einzelnen Mitgliedern des
Zentralausschusses BMHS in Anspruch genommen (einzeln und in Summe) und wie viele
WE entfallen davon auf die ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?
Antwort:
Es werden im Schuljahr 1998/99 von 33 Personalvertretern insgesamt 200 Werteinheiten in
Anspruch genommen. Das Ausmaß der Freistellungen beträgt zwischen mindestens 1 Werteinheit
und einer vollen Freistellung (20 WE).
7. Wie viele Werteinheiten wurden im Schuljahr 1997/98 von den einzelnen Mitgliedern des
Zentralausschusses AHS in Anspruch genommen (einzeln und in Summe) sind wie viele
WE entfallen davon auf die ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?
Antwort:
Von den zur Verfügung stehenden 12 Planstellen (240 Werteinheiten) wurden insgesamt
212,64 Werteinheiten von 62 Personalvertretern beansprucht. Es handelte sich jeweils um
Teilfreistellungen im Ausmaß zwischen 1 und 16 Werteinheiten.
8. Wie viele Werteinheiten werden im Schuljahr 1998/99 von den einzelnen Mitgliedern des
Zentralausschusses AHS in Anspruch genommen (einzeln und in Summe) und wie viele
WE entfallen davon auf die ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?
Antwort:
Für das Schuljahr 1998/99 wurden die im abgelaufenen Schuljahr verwendeten Werteinheiten
wieder beansprucht. Das Ausmaß der Freistellung beträgt mindestens eine Werteinheit und max.
20 Werteinheiten (volle Freistellung).
9. Wie viele WE entfallen davon jeweils auf die Abgeltung der Personalvertretungs -
tätigkeiten?
Antwort:
Alle obgenannten Werteinheiten werden für die Wahrnehmung von Agenden der Personal -
vertretung verwendet.
10. Wie viele WE der Mitglieder der Fachausschüsse entfallen jeweils auf die Personal -
vertretungstätigkeit (aufgelistet nach Bundesländern)?
Antwort:
Es steht den Personalvertretern frei, das ihnen zustehende Kontingent an Freistellungen für die
Tätigkeit im Zentralausschuss oder Fachausschuss zu verwenden.
11. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Zuteilung von Werteinheiten zur
Abgeltung der Personalvertretungstätigkeiten der ganz oder teilweise dienstfreigestellten
Personalvertreter?
Antwort:
Gesetzliche Grundlagen sind § 25 Absatz 4 des Bundes - Personalvertretungsgesetzes sowie die auf
Grundlage des § 25 Absatz 5 des Bundes - Personalvertretungsgesetzes ergangene Verordnung.
12. Wie viele WE wurden im Schuljahr 1997/98 durch gänzlich oder teilweise freigestellte
Funktionäre der GÖD in Anspruch genommen?
Was ist die gesetzliche Grundlage dafür?
Gibt es für das heurige Schuljahr bereits dazu Vergleichszahlen?
Wenn ja, wie lauten diese?
Antwort:
Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung stehen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst,
Bundessektion berufsbildende Schulen, 2 Freistellungen (40 Werteinheiten) sowie der
Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion allgemein bildende höhere Schulen,
1 ½ Freistellungen (30 Werteinheiten) für die Wahrnehmung personalvertreterlicher Tätigkeiten auf
Gewerkschaftsebene zu. Diese Kontingente wurden im Schuljahr 1997/98 zur Gänze und zwar
durch teilweise freigestellte Lehrer in Anspruch genommen. Die obgenannten Werteinheiten
werden auch für das Schuljahr 1998/99 beansprucht.
13. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt derzeit die Zuteilung von Werteinheiten an die
einzelnen ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?
Antwort:
Die konkrete Zuteilung des zur Verfügung stehenden Kontingentes für die Tätigkeit der
Personalvertreter ist eine innere Angelegenheit der Personalvertretung.
Es ‚wurde mit den Organen der Personalvertretung vereinbart, dass Freistellungen im Ausmaß von
weniger als 4 Werteinheiten ab der kommenden Arbeitsperiode der Personalvertreter nicht mehr
erfolgen sollen.
14. Wird die Zuteilung der Werteinheiten jeweils an den Schnitt vergleichbarer Lehrer
angepasst?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Aus dem Titel der Nichtschlechterstellung hat der Lehrer Anspruch auf Abgeltung der
Mehrdienstleislungen, die er bei der Nichtausübung der Personalvertretertätigkeit leisten würde. So
weil das zu leistende Ausmaß der Mehrdienstleistungen sich erhöht oder verringert sind
entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
15. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand zu beziffern, der durch die Zuteilung von Wert -
einheiten zur Abgeltung von Personalvertretungstätigkeit an ganz oder teilweise dienst -
freigestellten Personalvertreter im Schuljahr 1997/98 entstanden ist?
16. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand zu beziffern, der durch die Zuteilung von Wert -
einheiten zur Abgeltung von Personalvertretungstätigkeiten an ganz oder teilweise dienst - freigestellten Personalvertreter voraussichtlich im Schuljahr 1998/99 entstehen wird?
Antwort:
Insgesamt stehen den Lehrern für Tätigkeiten der Personalvertretung und für die Tätigkeit im
Rahmen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst 25,5 Planstellen (sohin 510 Werteinheiten) zur
Verfügung. Bei einer Berücksichtigung der für die Lehrerplanstelle anlaufenden Kosten von
durchschnittlich S 600.000 ergeben sich hiedurch Gesamtkosten von S 15,300.000. Dieses
Kontingent wurde im Schuljahr 1997/98 geringfügig (um ca. 1 1/2 Planstellen) unterschritten, sodass
sich Gesamtkosten von 14,4 Mio. S im letzten Schuljahr ergeben haben.
Aus dem Obgesagten ergibt sich, dass für das Schuljahr 1998/99 eine Kostenobergrenze von
S 15,300.000 besteht.