4826/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5121/J - NR/1998 betreffend Personalvertretung von

Bundeslehrern an höheren Schulen, die die Abgeordneten Elfriede Madl und Kollegen am

4. November 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1.  Teilen Sie die Auffassung, dass die derzeitige Vorgangsweise bei der Besoldung der dienst -

     freigestellten Personalvertreter wegen ihrer Großzügigkeit nicht haltbar ist?

     Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Den Personalvertretern der Lehrer ist im Unterschied zu den Personalvertretern der Beamten der

Allgemeinen Verwaltung die Vornahme eines Diensttausches zwecks Ausübung von dringenden

Personalvertretertätigkeiten oftmals nur schwer möglich. Zur Erhaltung zeitlicher Freiräume für die

Ausübung unaufschiebbarer Personalvertreterangelegenheiten sehen sich die Personalvertreter der

Lehrer daher oftmals veranlasst, auf ihnen ansonsten zukommende regelmäßig zu leistende

Überstunden zu verzichten. Da gemäß § 25 des PVG einem Beamten in seiner Tätigkeit als

Personalvertreter kein dienst - und besoldungsrechtlicher Nachteil erwachsen darf, besteht für die

Personalvertreter aus dem Titel der Nichtschlechterstellung grundsätzlich ein entsprechender

Ersatzspruch, der die Gesamtentwicklung der Überstundenverteilung im Auge behalten muss.

 

 

2.  Fanden bereits die erwähnten Verhandlungen mit der GÖD bzw. mit dem Zentral -

     ausschuss statt?

     Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

     Wenn nein, warum nicht?

3.  Wurde das von Ihnen bereits vor zwei Jahren angekündigte Rundschreiben zur Besoldung

     der dienstfreigestellten Personalvertreter bereits versendet?

     Wenn nein, warum nicht?

     Wenn ja, wie lautet der Inhalt?

 

4.  Hat die von ihnen angekündigte Überprüfung der Bundeslehrer, die als Personal -

     vertreter dienstfreigestellt sind, bereits stattgefunden?

     Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

     Wenn nein, warum nicht und wann beabsichtigen Sie endlich die erforderlichen

     Veranlassungen zu treffen?

 

Antwort:

Mit Wirksamkeit vom 1. September 1998 trat eine umfassende Neuregelung der

Überstundenabgeltung für die Lehrer in Kraft. Die Voraussetzungen haben sich damit grundlegend

verändert sodass die Gespräche über die Rundschreiben obsolet wurden. In diesem Zusammenhang

wurde die besoldungsrechtliche Behandlung der Personalvertreter einer neuerlichen Überprüfung

unterzogen. Die ab 1. September 1998 geltende neue Rechtslage wird auch für Personalvertreter

Anwendung finden müssen.

 

Die den Personalvertretern während der laufenden Personalvertreterperiode gesetzlich zustehenden

Einrechnungen werden bis zum Auslaufen der Funktionsperiode im Herbst 1999 wirksam bleiben.

Für die ab Herbst 1999 beginnende neue Funktionsperiode müssen die Anträge neu gestellt werden.

Weiters wird eine Verminderung der Anzahl der Teilfreistellungen angestrebt und es werden

künftig keine Teilfreistellungen im Ausmaß von weniger als 4 Wochenstunden genehmigt.

 

 

5.   Wie viele Werteinheiten werden im Schuljahr 1997/98 von den einzelnen Mitgliedern des

      Zentralausschusses BMHS in Anspruch genommen (einzeln und in Summe) und wie viele

      WE fallen davon auf die ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?

 

Antwort:

Den Mitgliedern des Zentralausschusses BMHS stehen entsprechend den Bestimmungen des

B-PVG insgesamt 12 Planstellen (240 Werteinheiten) für die Freistellung von Personalvertretern zu.

Von diesen zur Verfügung stehenden Werteinheiten wurden im Schuljahr 1997/98 198 beansprucht

und  zwar von insgesamt 38 Personalvertretern. Die Freistellungen bewegten sich in einer

Bandbreite zwischen 2 und 17 Werteinheiten.

6.   Wie viele Werteinheiten wurden im Schuljahr 1998/99 von den einzelnen Mitgliedern des

      Zentralausschusses BMHS in Anspruch genommen (einzeln und in Summe) und wie viele

      WE entfallen davon auf die ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?

 

Antwort:

Es werden im Schuljahr 1998/99 von 33 Personalvertretern insgesamt 200 Werteinheiten in

Anspruch genommen. Das Ausmaß der Freistellungen beträgt zwischen mindestens 1 Werteinheit

und einer vollen Freistellung (20 WE).

 

 

7.   Wie viele Werteinheiten wurden im Schuljahr 1997/98 von den einzelnen Mitgliedern des

      Zentralausschusses AHS in Anspruch genommen (einzeln und in Summe) sind wie viele

      WE entfallen davon auf die ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?

 

Antwort:

Von den zur Verfügung stehenden 12 Planstellen (240 Werteinheiten) wurden insgesamt

212,64 Werteinheiten von 62 Personalvertretern beansprucht. Es handelte sich jeweils um

Teilfreistellungen im Ausmaß zwischen 1 und 16 Werteinheiten.

 

 

8.   Wie viele Werteinheiten werden im Schuljahr 1998/99 von den einzelnen Mitgliedern des

      Zentralausschusses AHS in Anspruch genommen (einzeln und in Summe) und wie viele

      WE entfallen davon auf die ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?

 

Antwort:

Für das Schuljahr 1998/99 wurden die im abgelaufenen Schuljahr verwendeten Werteinheiten

wieder beansprucht. Das Ausmaß der Freistellung beträgt mindestens eine Werteinheit und max.

20 Werteinheiten (volle Freistellung).

 

 

9.   Wie viele WE entfallen davon jeweils auf die Abgeltung der Personalvertretungs -

      tätigkeiten?

 

Antwort:

Alle obgenannten Werteinheiten werden für die Wahrnehmung von Agenden der Personal -

vertretung verwendet.

10.   Wie viele WE der Mitglieder der Fachausschüsse entfallen jeweils auf die Personal -

        vertretungstätigkeit (aufgelistet nach Bundesländern)?

 

Antwort:

Es steht den Personalvertretern frei, das ihnen zustehende Kontingent an Freistellungen für die

Tätigkeit im Zentralausschuss oder Fachausschuss zu verwenden.

 

 

11.  Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Zuteilung von Werteinheiten zur

       Abgeltung der Personalvertretungstätigkeiten der ganz oder teilweise dienstfreigestellten

       Personalvertreter?

 

Antwort:

Gesetzliche Grundlagen sind § 25 Absatz 4 des Bundes - Personalvertretungsgesetzes sowie die auf

Grundlage des § 25 Absatz 5 des Bundes - Personalvertretungsgesetzes ergangene Verordnung.

 

 

12.  Wie viele WE wurden im Schuljahr 1997/98 durch gänzlich oder teilweise freigestellte

       Funktionäre der GÖD in Anspruch genommen?

       Was ist die gesetzliche Grundlage dafür?

       Gibt es für das heurige Schuljahr bereits dazu Vergleichszahlen?

       Wenn ja, wie lauten diese?

 

Antwort:

Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung stehen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst,

Bundessektion berufsbildende Schulen, 2 Freistellungen (40 Werteinheiten) sowie der

Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion allgemein bildende höhere Schulen,

1 ½ Freistellungen (30 Werteinheiten) für die Wahrnehmung personalvertreterlicher Tätigkeiten auf

Gewerkschaftsebene zu. Diese Kontingente wurden im Schuljahr 1997/98 zur Gänze und zwar

durch teilweise freigestellte Lehrer in Anspruch genommen. Die obgenannten Werteinheiten

werden auch für das Schuljahr 1998/99 beansprucht.

 

 

13.  Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt derzeit die Zuteilung von Werteinheiten an die

       einzelnen ganz oder teilweise dienstfreigestellten Personalvertreter?

Antwort:

Die konkrete Zuteilung des zur Verfügung stehenden Kontingentes für die Tätigkeit der

Personalvertreter ist eine innere Angelegenheit der Personalvertretung.

Es ‚wurde mit den Organen der Personalvertretung vereinbart, dass Freistellungen im Ausmaß von

weniger als 4 Werteinheiten ab der kommenden Arbeitsperiode der Personalvertreter nicht mehr

erfolgen sollen.

 

 

14.  Wird die Zuteilung der Werteinheiten jeweils an den Schnitt vergleichbarer Lehrer

       angepasst?

       Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Aus dem Titel der Nichtschlechterstellung hat der Lehrer Anspruch auf Abgeltung der

Mehrdienstleislungen, die er bei der Nichtausübung der Personalvertretertätigkeit leisten würde. So

weil das zu leistende Ausmaß der Mehrdienstleistungen sich erhöht oder verringert sind

entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

 

 

15.  Wie hoch ist der finanzielle Aufwand zu beziffern, der durch die Zuteilung von Wert -

       einheiten zur Abgeltung von Personalvertretungstätigkeit an ganz oder teilweise dienst -

       freigestellten Personalvertreter im Schuljahr 1997/98 entstanden ist?

 

16.  Wie hoch ist der finanzielle Aufwand zu beziffern, der durch die Zuteilung von Wert -

       einheiten zur Abgeltung von Personalvertretungstätigkeiten an ganz oder teilweise dienst -     freigestellten Personalvertreter voraussichtlich im Schuljahr 1998/99 entstehen wird?

 

Antwort:

Insgesamt stehen den Lehrern für Tätigkeiten der Personalvertretung und für die Tätigkeit im

Rahmen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst 25,5 Planstellen (sohin 510 Werteinheiten) zur

Verfügung. Bei einer Berücksichtigung der für die Lehrerplanstelle anlaufenden Kosten von

durchschnittlich S 600.000 ergeben sich hiedurch Gesamtkosten von S 15,300.000. Dieses

Kontingent wurde im Schuljahr 1997/98 geringfügig (um ca. 1 1/2 Planstellen) unterschritten, sodass

sich Gesamtkosten von 14,4 Mio. S im letzten Schuljahr ergeben haben.

Aus dem Obgesagten ergibt sich, dass für das Schuljahr 1998/99 eine Kostenobergrenze von

S 15,300.000 besteht.