4835/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

 

der Anfrage der Abgeordneten GAUGG u. a.

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Maßnahmen zur Förderung ,,nicht - marktfähiger Arbeit"

Nr. 5077/J

 

Zur Anfrage möchte ich einleitend folgendes darlegen:

Die effektive und nachhaltige Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt hängt

zu einem wesentlichen Teil auch davon ab, inwieweit es gelingt, zusätzliche

Beschäftigungsbereiche zu erschließen.

Seit 1984 wurden daher seitens der Bundesregierung wiederholt Initiativen gesetzt,

um zusätzliche Arbeitsplätze in neuen Berufsfeldern zu schaffen. Durch die

befristete Förderung von Tätigkeiten in Bereichen, für die am Markt noch keine bzw.

noch keine ausreichende Nachfrage besteht, ist es nicht nur gelungen, Arbeitslose

zu integrieren. Diese Initiativen haben darüber hinaus wesentlich dazu beigetragen,

potentielle Entwicklungen in der Wirtschaft und Gesellschaft rasch in effektive

Beschäftigung umzuwandeln. Ein Beispiel hierfür ist die Umweltberatung. Sie wurde

vor etwa 15 Jahren unter massiver Beteiligung meines Ressort entwickelt und bietet

heute zahlreiche Arbeitsplätze bei Ländern, Gemeinden und auch in Betrieben.

Das zu meinem Ressort entwickelte Programm NEW START knüpft daher an diesen

Grundgedanken an, entwickelt ihn jedoch gleichzeitig weiter:

Zur Zeit noch nicht marktfähige Arbeit soll durch die auf ein Jahr befristete

Förderung von zusätzlichen Dienstverhältnissen so weiterentwickelt bzw. stabilisiert

werden, daß ohne eine weitere Förderung seitens der öffentlichen Hand dauerhafte

Beschäftigung in zukunftsweisenden Bereichen entsteht.

 

Antwort zu Frage 1:

In meinem Ressort wurde das Pilotprojekt NEW START in Abstimmung mit dem

Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten entwickelt. Ausgangspunkt von NEW START sind Analysen, die

belegen, daß vor allem im Bereich neuer Dienstleistungen die Schaffung einer

quantitativ bedeutenden Zahl an zusätzlichen Arbeitsplätzen möglich ist. Diesen

Prozess des Entstehens neuer Arbeitsplätze gilt es zu beschleunigen.

Deshalb habe ich aus Mitteln meines Ressorts öS 150 Mio. zum Aufbau von NEW

START zur Verfügung gestellt.

 

Antwort zu Frage 2:

Im Unterschied zu bisherigen, durchaus sehr erfolgreichen Programmen der

Arbeitsmarktpolitik, die vorwiegend darauf abzielen, über den Weg von

Transitarbeitsplätzen die Eingliederung in den Regulärarbeitsmarkt zu erleichtern,

sollen durch dieses Programm Betriebe und gemeinnützige Einrichtungen gezielt

dabei unterstützt werden, jene Arbeitsplätze zu schaffen, die marktfähig gemacht

werden können.

Das heißt, daß die so geschaffenen Arbeitsplätze nach Ende der Förderung

“selbsttragend" sein sollen. Die Förderung ist daher auf ein Jahr begrenzt und kann

keinesfalls verlängert werden.

Es ist also explizit nicht Zielsetzung des Programmes, neue dauersubventionierte

Arbeitsplätze zu schaffen, sondern vielmehr attraktive, zukunftsträchtige

Beschäftigung in gesellschaftlich wichtigen Bereichen zu erschließen.

In diesem Sinne setzt das Pilotprogramm NEW START Impulse in drei Richtungen:

•   Arbeitslosen Personen wird der berufliche (Wieder)Einstieg ermöglicht.

•   Investitionen in die Innovation und Weiterentwicklung von gesellschaftlich

    relevanten Aufgabenstellungen werden ermöglicht.

•   Unternehmen und sozialen Dienstleistungsunternehmen wird die Möglichkeit

     geboten, durch die Förderung des Personalaufwandes für neue Arbeitsplätze für

     arbeitslose Personen Projekte zu realisieren, die bisher durch Markterlöse nicht

     oder nur zum Teil finanzierbar waren.

 

 

Antwort zu Frage 3:

Am 26. November 1998 wurde durch öffentliche Auslobung eine Interessentensuche

gestartet, die bis Ende des Jahres begrenzt ist. Bis 31. Jänner 1999 können die

Projektwerber sodann detaillierte Offerte vorlegen. Die Anträge werden auf ihre

Machbarkeit sowie nach haushaltsgesichtlichen Kriterien überprüft und

raschestmöglich entschieden. Das Ende des Pilotprojektes ist mit 30. Juni 2000

befristet, wobei durch ein laufendes Monitoring erste Ergebnisse frühzeitig in die

weitere Planung und Umsetzung einfließen werden.

 

Antwort zu Fragen 4, 5 und 6:

In Beantwortung Ihrer Fragen betreffend weitere Maßnahmen darf ich auf den

2. Umsetzungsbericht zum Nationalen Aktionsplan verweisen, den ich in der Anlage

beilege.

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!