4879/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5199/J-NR/1998, betreffend Geschwindigkeits-

beschränkung auf A7, die die Abgeordneten Dkftn. Mühibacler und Kollegen am 19. Novem-

ber 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. und 2.

Gab es in den vergangenen Jahren auf der Südrichtungsfahrbahn im Verordnungs-

abschnitt besondere Unfallhäufigkeiten?

Wenn ja, innerhalb welches Kilometerbereiches?

Wenn nein, warum wurde der Geschwindigkeitsbeschränkungsbereich auf die Län-

ge von 1,758 km ausgedehnt?

Wieviele Unfälle hat es im genannten Abschnitt in den Jahren 1995, 19% und 1997

gegeben?

Gab es in den vergangenen Jahren auf der Nordrichtungsfahrbahn im Verordnungs-

abschnitt besondere Unfallhäufigkeiten?

Wenn ja, innerhalb welches Kilometerbereiches?

Wenn nein, warum wurde der Geschwindigkeitsbeschränkungsbereich auf die Län -

ge von 1,235 km ausgedehnt?

Wie viele Unfälle hat es im genannten Abschnitt in den Jahren 1995, 1996 und 1997

gegeben?

Antwort:

Laut Unfalldatenbank waren auf beiden Richtungsfahrbahnen der Mühlkreisautobabn A7 im

Abschnitt von km 13,5 bis km 15,0 in den Jahren 1992 bis 1995 19 Unfälle zu verzeichnen.

Darunter waren 16 Auffahrunfälle, die laut Aussage eines der am Zustandekommen der betref-

fenden Verordnung beteiligten Sachverständigen durch die jetzt bestehende Geschwindigkeits-

beschränkung am besten reduziert werden können. Von diesen Unfällen ereigneten sich 11 auf

der in Richtung Muhlviertel führenden Richtungsfahrbahn und 8 auf der Richtung Süden

führenden Richtungsfahrbahn.

1996 ereignete sich zwar lediglich ein Unfall auf der genannten Strecke, bereits 1997 stieg die

Zahl der Schadensereignise jedoch weder rapid an: in diesem Jahr waren auf der lediglich 1,5

km langen Strecke bereits wieder 7 Unfälle (5 auf der in Richtung Süden führenden Richtungs-

fahrbahn, 2 auf der entgegengesetzten) zu registrieren; das ergibt die 2,8 - fache Unfallrate einer

normalen Freilandstrecke!

Die Unfälle auf den genannten Strecken waren jedoch nicht der alleinige Grund für die Ver-

Ordnung der gegenständlichen Geschwindigkeitsbeschränkung. Es befindet sich auf dem

gegenständlichen Teilstück auch die Anschlussstelle “Linz - Dornach”, mit ihren Auf- und

Abfahrten, durch die vermehrt mit Verflechtunigsvorgängen - sohin auch mit Situationen

gerechnet werden muss, die bei hoher Verkehrsdichte und Geschwindigkeit besondere Auf-

merksankeit des Kraftfahrers verlangen. Die Beschränkung auf 80 km/h erlaubt nunmehr auch

das gefahrlose Ein - und Ausfädeln der Fahrzeuge in‘ Bereich dieser Assschlussstelle.

3. Auf  der Richtungsfahrbahn Süd wurde zwischen Kilometer 15,5 und 15,355 eine

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h verordnet. Auf diesem Straßenstück in

der Länge von 150 m wird die Geschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/ reduziert.

Ist für die Reduktion von 130 km/h auf 100 km/h ein geringerer Reaktionsweg er-

forderilch als von 100 km/h auf 80 km/h?

wenn ja, warum?

Wenn nein, warum wurde die 80 km/h Strecke so weit ausgedehnt?

Antwort:

Die Frage, auf welcher Strecke die 80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen werden --

musste, war nicht abhängig vom Reaktionsweg, sondern vom Ergebnis von Geschwindigkeits-

messungen. Wie im Jänner 1998 von einem Sachverständigen durchgeführten Geschwindig-

keitsmessungen ergeben hatten, betrug das Durchschnittstempo der auf dem oben erwähnten

Teilstück fahrenden Kraftfahrer ohne verordnete Beschränkung (das heißt, bei der gesetzlichen

Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h) bereits 1 10/km/h, die Verordnung einer Beschränkung

auf 100 km/h hätte also keine relevante Verbesserung der Verkehrssicherheit gebracht. Damit

die Kraftfahrer nicht von der gesetzlich erlaubten Geschwindigkeit von 130 km/h auf 80 km/h

herunterbremsen müssen, ist es verkehrstechnisch richtig und für Kraftfahrer sinnvoll, eine

Beschränkung auf 100 krn/h quasi vorzuschalten. Die Ininge der jeweiligen Beschränkng war

nach den Vorschlägen des oberösterreichischen Amtssachverständigen erlassen worden.

4. Ist der Anstoß für die Geschwindigkeits beschränkungen in Nord- und Südrichtung von

einer Behörde oder von privater Seite gekommen?

Wenn von einer Behörde, von welcher?

Antwort:

Da sich private Einschreiter üblicherweise sowohl an das Ministerium als auch an Landes- und

Stadtpolitiker wenden, muss diese Frage korrekterweise mit “sowohl als auch” beantwortet

werden. Die öffentlichen Antragsteller waren der seinerseitige Verkehrslandesrat Ackeri, der

Magistrat der Stadt Linz und ein Stadtrat der Stadt Linz gewesen.

Im übrigen darf bemerkt werden, dass das Bundesministerium in den Jahren seit 1996 nicht

nur von Privatseite, sondern auch vom Verkehrslandesrat für Oberösterreich, von Seiten der

Stadt Linz oder von Seiten eines Linzer Stadtrates - vermehrt mit Anträgen und Urgenzen auf

der gegenständlichen Geschwindigkeitsbeschränkung befasst wurde.