4879/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5199/J-NR/1998, betreffend Geschwindigkeits-
beschränkung auf A7, die die Abgeordneten Dkftn. Mühibacler und Kollegen am 19. Novem-
ber 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. und 2.
Gab es in den vergangenen Jahren auf der Südrichtungsfahrbahn im Verordnungs-
abschnitt besondere Unfallhäufigkeiten?
Wenn ja, innerhalb welches Kilometerbereiches?
Wenn nein, warum wurde der Geschwindigkeitsbeschränkungsbereich auf die Län-
ge von 1,758 km ausgedehnt?
Wieviele Unfälle hat es im genannten Abschnitt in den Jahren 1995, 19% und 1997
gegeben?
Gab es in den vergangenen Jahren auf der Nordrichtungsfahrbahn im Verordnungs-
abschnitt besondere Unfallhäufigkeiten?
Wenn ja, innerhalb welches Kilometerbereiches?
Wenn nein, warum wurde der Geschwindigkeitsbeschränkungsbereich auf die Län -
ge von 1,235 km ausgedehnt?
Wie viele Unfälle hat es im genannten Abschnitt in den Jahren 1995, 1996 und 1997
gegeben?
Antwort:
Laut Unfalldatenbank waren auf beiden Richtungsfahrbahnen der Mühlkreisautobabn A7 im
Abschnitt von km 13,5 bis km 15,0 in den Jahren
1992 bis 1995 19 Unfälle zu verzeichnen.
Darunter waren 16 Auffahrunfälle, die laut Aussage eines der am Zustandekommen der betref-
fenden Verordnung beteiligten Sachverständigen durch die jetzt bestehende Geschwindigkeits-
beschränkung am besten reduziert werden können. Von diesen Unfällen ereigneten sich 11 auf
der in Richtung Muhlviertel führenden Richtungsfahrbahn und 8 auf der Richtung Süden
führenden Richtungsfahrbahn.
1996 ereignete sich zwar lediglich ein Unfall auf der genannten Strecke, bereits 1997 stieg die
Zahl der Schadensereignise jedoch weder rapid an: in diesem Jahr waren auf der lediglich 1,5
km langen Strecke bereits wieder 7 Unfälle (5 auf der in Richtung Süden führenden Richtungs-
fahrbahn, 2 auf der entgegengesetzten) zu registrieren; das ergibt die 2,8 - fache Unfallrate einer
normalen Freilandstrecke!
Die Unfälle auf den genannten Strecken waren jedoch nicht der alleinige Grund für die Ver-
Ordnung der gegenständlichen Geschwindigkeitsbeschränkung. Es befindet sich auf dem
gegenständlichen Teilstück auch die Anschlussstelle “Linz - Dornach”, mit ihren Auf- und
Abfahrten, durch die vermehrt mit Verflechtunigsvorgängen - sohin auch mit Situationen
gerechnet werden muss, die bei hoher Verkehrsdichte und Geschwindigkeit besondere Auf-
merksankeit des Kraftfahrers verlangen. Die Beschränkung auf 80 km/h erlaubt nunmehr auch
das gefahrlose Ein - und Ausfädeln der Fahrzeuge in‘ Bereich dieser Assschlussstelle.
3. Auf der Richtungsfahrbahn Süd wurde zwischen Kilometer 15,5 und 15,355 eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h verordnet. Auf diesem Straßenstück in
der Länge von 150 m wird die Geschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/ reduziert.
Ist für die Reduktion von 130 km/h auf 100 km/h ein geringerer Reaktionsweg er-
forderilch als von 100 km/h auf 80 km/h?
wenn ja, warum?
Wenn nein, warum wurde die 80 km/h Strecke so weit ausgedehnt?
Antwort:
Die Frage, auf welcher Strecke die 80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen werden --
musste, war nicht abhängig vom Reaktionsweg, sondern vom Ergebnis von Geschwindigkeits-
messungen. Wie im Jänner 1998 von einem Sachverständigen durchgeführten Geschwindig-
keitsmessungen ergeben hatten, betrug das
Durchschnittstempo der auf dem oben erwähnten
Teilstück fahrenden Kraftfahrer ohne verordnete Beschränkung (das heißt, bei der gesetzlichen
Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h) bereits 1 10/km/h, die Verordnung einer Beschränkung
auf 100 km/h hätte also keine relevante Verbesserung der Verkehrssicherheit gebracht. Damit
die Kraftfahrer nicht von der gesetzlich erlaubten Geschwindigkeit von 130 km/h auf 80 km/h
herunterbremsen müssen, ist es verkehrstechnisch richtig und für Kraftfahrer sinnvoll, eine
Beschränkung auf 100 krn/h quasi vorzuschalten. Die Ininge der jeweiligen Beschränkng war
nach den Vorschlägen des oberösterreichischen Amtssachverständigen erlassen worden.
4. Ist der Anstoß für die Geschwindigkeits beschränkungen in Nord- und Südrichtung von
einer Behörde oder von privater Seite gekommen?
Wenn von einer Behörde, von welcher?
Antwort:
Da sich private Einschreiter üblicherweise sowohl an das Ministerium als auch an Landes- und
Stadtpolitiker wenden, muss diese Frage korrekterweise mit “sowohl als auch” beantwortet
werden. Die öffentlichen Antragsteller waren der seinerseitige Verkehrslandesrat Ackeri, der
Magistrat der Stadt Linz und ein Stadtrat der Stadt Linz gewesen.
Im übrigen darf bemerkt werden, dass das Bundesministerium in den Jahren seit 1996 nicht
nur von Privatseite, sondern auch vom Verkehrslandesrat für Oberösterreich, von Seiten der
Stadt Linz oder von Seiten eines Linzer Stadtrates - vermehrt mit Anträgen und Urgenzen auf
der gegenständlichen Geschwindigkeitsbeschränkung befasst wurde.