4892/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. GROLLITSCH, DI HOFMANN, DI

SCHLÖGL und Kollegen haben am 27. November 1998 unter der Zahl 5292/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “zusammenfassende

Sachverhaltsdarstellung über das Grubenunglück in Lassing” gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

 

1. Lag zum Erscheinungszeitpunkt besagten Artikels in der “Kleinen Zeitung” der

    zuständigen Staatsanwaltschaft Leoben “eine zusammenfassende Sachverhalts -

    darstellung” des Landesgendarmeriekommandos Steiermark vor?

    Wenn ja, seit wann?

    Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

2. Haben Sie Schritte eingeleitet, um zu klären, auf welche Weise die “Kleine Zei -

    tung” und andere Medien zu internen Ermittlungsergebnissen des Landesgen -

    darmeriekommandos Steiermark gekommen sind?

    Wenn ja, welche?

    Wenn nein, warum nicht?

 

3. Sind Ihnen Namen von Beamten bekannt, die noch vor Fertigstellung einer “zu -

    sammenfassenden Sachverhaltsdarstellung” und deren Übergabe an die zustän -

    dige Staatsanwaltschaft Leoben die Medien vorinformiert haben?

    Wenn ja, haben Sie dienst - und/oder strafrechtliche Maßnahmen gegen diese

    Beamten eingeleitet?

    Wenn nein, warum nicht?

 

4. Stehen die gegenüber der “Kleinen Zeitung” und anderen Medien genannten Per -

    sonen tatsächlich im Verdacht, am Grubenunglück von Lassing (Mit-) Schuld zu

    tragen?

    Wenn ja, warum wurde die Staatsanwaltschaft Leoben nicht vorher bzw. rechtzei -

    tig informiert?

    Wenn nein, wie sind Namen in die Öffentlichkeit gelangt?

 

5. Haben Sie Schritte unternommen, um die aufgrund des Bekanntwerdens von un -

    vollständigen bzw. falschen Ermittlungsergebnissen medial vorverurteilten Perso -

    nen zu rehabilitieren?

    Wenn ja, welche?

    Wenn nein, warum nicht?”

Diese Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1)

 

Zum Erscheinungszeitpunkt des bezeichneten Artikels in der “Kleinen Zeitung” lag

der Staatsanwaltschaft Leoben noch keine schriftliche “zusammenfassende Sach -

verhaltsdarstellung” vor. Der komplette Sachverhalt wurde aber einige Tage zuvor

mit dem bestellten Sachverständigen, den Staatsanwälten und den involvierten E r-

hebungsbeamten der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für

Steiermark durchbesprochen, sodass die Staatsanwaltschaft Leoben über den Sach -

verhalt vollständig informiert war.

Die schriftliche Sachverhaltsdarstellung (Anzeige) wurde am 18. November 1998 der

Staatsanwaltschaft Leoben vorgelegt.

 

Zu den Fragen 2) und 3):

 

Obwohl die Möglichkeit einer Indiskretion an die Medien nicht nur auf die ermitteln -

den Gendarmeriebeamten beschränkt war, wurden diese zu diesem Thema einver -

nommen. Ein konkreter Verdacht konnte dabei jedoch nicht ermittelt werden. Das

Ergebnis wurde der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt, die nach Prüfung des Sach -

verhaltes die Anzeige gemäß § 9011 StPO zurücklegte.

 

Zu Frage 4):

 

Die in der “Kleinen Zeitung” angeführten Personen wurden neben einigen weiteren

Personen tatsächlich wegen des Grubenunglückes in Lassing bei der Staatsanwalt -

schaft Leoben zur Anzeige gebracht.

Die Staatsanwaltschaft Leoben wurde seit Beginn der Ermittlungen durch die Krimi -

nalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark laufend schriftlich

und mündlich über den Stand der Erhebungen informiert. Ihr war somit schon vor

dem 13. November bekannt, welche Personen durch die Erhebungen der Gendarme -

rie belastet werden.

 

Zu Frage 5):

 

Bei den durchgeführten Ermittlungen konnte ein Fehlverhalten von Bediensteten

meines Ressorts nicht festgestellt werden. Eine Anzeige der Gendarmerie an die

Staatsanwaltschaft stellt überdies lediglich eine Sachverhaltsdarstellung und kei -

nesfalls eine Schuldzuweisung oder Vorverurteilung einer betroffenen Person dar.

Ich sehe somit keine Veranlassung, jemanden rehabilitieren zu müssen.