4896/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5277/J - NR/1998 betreffend die Förderungspraxis
zur Erforschung des Einflusses von Stress auf Immunparameter bei Untersuchungshäftlingen, die
die Abgeordneten Dr. KRÜGER und Kollegen am 27. November 1998 an mich gerichtet ha -
ben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Bundesministerium der Universitätsklinik für
Psychiatrie den Auftrag zur Untersuchung “Einfluss von Stress auf Immunpara -
meter bei Untersuchungshäftlingen” gegeben hat? Von wem stammt diese gloriose
Idee?
Das von der Universitätsklinik für Psychiatrie der Universität Wien eingereichte Offert zum
Thema Erforschung des Einflusses von Stress auf Immunparameter wurde nach externer Begut -
achtung und Akkordierung des Arbeitsplanes mit dem Institut für Immunologie der Universität
Wien bewilligt und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Justiz durchgeführt (Projektlei -
tung: Dr. Nadja Brandstätter). Das Projekt wurde auch vom Jubiläumsfonds der Österreichi -
schen Nationalbank gefördert und von der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der
Universität Wien grundsätzlich
empfohlen.
2. Wie wurde oder wird die Notwendigkeit für die Auftragsvergabe begründet?
Das Forschungsprojekt war im Rahmen der Begutachtung als geeignet qualifiziert worden,
"Stress" an Einzelindividuen am Beispiel einer Gruppe von U - Häftlingen im Vergleich mit einer
nicht aus solchen bestehenden Kontrollgruppe (Arbeiter) neu und in einer Weise zu untersu -
chen, die neue und objektive Informationen über Stressbelastungen mit ihren immunologischen
Zusammenhängen und Wechselwirkungen liefern würde. Darüberhinaus sollten auch Grundlagen
für die Erarbeitung protektiver Maßnahmen im Sinne einer psychohygienischen Betreuung von
U - Häftlingen erarbeitet werden.
3. Laut Forschungsbericht sei der Projektabschluss für April 1998 vorgesehen gewesen.
Wie lautet das Arbeitsergebnis?
Eine Vielzahl widersprüchlicher Untersuchungsergebnisse hat bis vor kurzer Zeit kein einheitli -
ches Urteil über einen möglichen Einfluss psychischer Vorgänge auf Morbidität und Mortalität
zugelassen. Die Studie befasst sich mit den grundsätzlichen psychoimmunologischen Zusammen -
hängen und damit mit Kernfragen der aktuellen Stressforschung hinsichtlich Regulationsverände -
rungen, Stressverarbeitungs - und - bewältigungsstrategien im interdisziplinären Kontext (z.B.
Psychoonkologie). Sie soll auch Antworten geben zur Frage, ob und in welchem Ausmaß psy -
chische Veränderungen auch zelluläre immunologische Veränderungen bewirken. Wertvolle und
umfangreiehe Daten an immunologischen und endokrinologischen Parametern konnten gewonnen
und sollen auch noch statistisch - analytisch ausgewertet werden (z.B. Beta - Endorphine).
4. Laut Bericht beträgt das Auftragshonorar für die Studie ATS 390.390. Worauf grün -
det sich die vereinbarte Honorarhöhe?
Der Finanzierungsrahmen für dieses Projekt basiert auf dessen Finanz - und Arbeitsplan und
berücksichtigt Personalkosten,
Sachkosten und sonstige Kosten (Recherchen, Analysen).
5. Gemäß Bericht wurde bereits ein Auftragsteilhonorar in Höhe von ATS 350.000
ausbezahlt. Gelangte die Restrate bereits zur Auszahlung? Wenn ja, wann?
Die Begutachtung des Endberichtes ist noch nicht abgeschlossen. Die Restrate gelangte daher
noch nicht zur Anweisung.
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien hat den Abschlussbericht
bereits ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.
6. Denkt man daran, auch den Einfluss von Stress aur Immunparameter von Verbre -
chensopfern zu untersuchen?
Im Rahmen der biomedizinischen Forschung wäre auch eine solche Bearbeitung im Rahmen der
ressortspezifischen Auftragsforschung und zur Erforschung des Einflusses von Stress auf Einzel -
individuen durchaus sinnvoll und denkbar, doch dürfte sieh die Formierung einer solchen Perso -
nengruppe, soll sie repräsentativ und auch zu den erforderlichen Untersuchungen bereit sein,
ungleich schwieriger gestalten. Solche Schwierigkeiten haben sich im konkreten Fall jedenfalls
nicht gestellt.