4899/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5198/J - NR/1998, betreffend die geplante Schlie -

ßung von Postämtern, die die Abgeordneten Großruck und Kollegen am 19. November 1998 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1.,2.,

3., 4. Sind Ihnen die Pläne der Post, kleinere Postämter zu schließen bekannt?

 

         Welche Postämter in Oberösterreich sind innerhalb welchen Zeitraumes von der

         Schließung betroffen?

 

         Nach welchen Kriterien wird bei der Auswahl der zu schließenden Postämter

         vorgegangen?

 

         Finden Sie es richtig, daß bei der Bewertung der Existenzberechtigung eines

         Postamtes nur die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, nicht jedoch auch die

         volkswirtschaftliche Bedeutung betrachtet werden?

 

Antwort:

Mit Inkrafttreten des Postgesetzes 1997 am 1.1.1998 ist die vollständige Trennung der hoheitli -

chen von den betrieblichen Funktionen im Bereich der Postverwaltung erfolgt. Da die vorlie -

gende Anfrage betriebliche Themen betrifft, sind diese nicht Gegenstand der Vollziehung

gemäß Art. 52 Abs. 1 B -VG.

Ich darf in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, daß das Postgesetz 1997 die Post und

Telekom Austria verpflichtet, Postdienstleistungen flächendeckend zu allgemein erschwing -

lichen Preisen und in einer solchen Qualität anzubieten, daß den Bedürfnissen der Kunden

durch eine entsprechende Dichte an Abhol - und Zugangspunkten sowie durch die Abhol - und

Zustellfrequenz entsprochen wird (§ 4 PosG). Schon diese gesetzliche Verpflichtung verhindert

eine rein betriebswirtschaftlich orientierte Vorgangsweise. Zur Konkretisierung dieser gesetzli -

chen Universaldienstverpflichtung werde ich aber eine entsprechende Durchführungsver -

ordnung erlassen, welche auch nähere Bestimmungen über die flächenmäßige Versorgung mit

Auf - und Abgabestellen (u.a. auch Postämtern) enthalten wird. Die Vorarbeiten dazu sind im

Gange. Der Entwurf wird im Frühjahr dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet

werden.