4899/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5198/J - NR/1998, betreffend die geplante Schlie -
ßung von Postämtern, die die Abgeordneten Großruck und Kollegen am 19. November 1998 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.,2.,
3., 4. Sind Ihnen die Pläne der Post, kleinere Postämter zu schließen bekannt?
Welche Postämter in Oberösterreich sind innerhalb welchen Zeitraumes von der
Schließung betroffen?
Nach welchen Kriterien wird bei der Auswahl der zu schließenden Postämter
vorgegangen?
Finden Sie es richtig, daß bei der Bewertung der Existenzberechtigung eines
Postamtes nur die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, nicht jedoch auch die
volkswirtschaftliche Bedeutung betrachtet werden?
Antwort:
Mit Inkrafttreten des Postgesetzes 1997 am 1.1.1998 ist die vollständige Trennung der hoheitli -
chen von den betrieblichen Funktionen im Bereich der Postverwaltung erfolgt. Da die vorlie -
gende Anfrage betriebliche Themen betrifft, sind diese nicht Gegenstand der Vollziehung
gemäß Art. 52 Abs. 1 B -VG.
Ich darf in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, daß das Postgesetz 1997 die Post und
Telekom Austria verpflichtet, Postdienstleistungen flächendeckend zu allgemein erschwing -
lichen Preisen und in einer solchen Qualität anzubieten, daß den Bedürfnissen der Kunden
durch eine entsprechende Dichte an Abhol - und Zugangspunkten sowie durch die Abhol - und
Zustellfrequenz entsprochen wird (§ 4 PosG). Schon diese gesetzliche Verpflichtung verhindert
eine rein betriebswirtschaftlich orientierte Vorgangsweise. Zur Konkretisierung dieser gesetzli -
chen Universaldienstverpflichtung werde ich aber eine entsprechende Durchführungsver -
ordnung erlassen, welche auch nähere Bestimmungen über die flächenmäßige Versorgung mit
Auf - und Abgabestellen (u.a. auch Postämtern) enthalten wird. Die Vorarbeiten dazu sind im
Gange. Der Entwurf wird im Frühjahr dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet
werden.