4901/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat BAUER und Kollegen haben am 26.11.1998 unter

der Nr. 5240/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verhal -

ten des Leiters des niederösterreichischen Grenzpostens Mitterretzbach gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

 

"1) Wie kam es unter Berücksichtigung des beruflichen Vorlebens des nunmehr sus -

       pendierten Leiters des Gendarmeriepostens Mitterretzbach zu dessen Bestel -

       lung?

 

2) Gegen den Verdächtigen liefen schon in den Jahren zuvor 2 Untersuchungen.

     Sind Sie nicht der Auffassung, daß diese Erhebungen mangelhaft und bloß halb - 

     herzig durchgeführt worden sind?

 

3) Wie erklären Sie sich, daß Brigadier Schmid in einem Zeitungsinterview zwar

     ankündigt, die Erhebungsakte aus Tschechien anzufordern, dies aber in

     Wahrheit dann doch nicht tut?

 

4) Wäre nicht der tschechische Erhebungsakt von besonderer Bedeutung für die

     Ermittlungen gewesen?

 

5) Wurde der Autolenker, der seine ursprüngliche Aussage widerrief, seitens des

     NÖ - Landesgendarmeriekommandos auf seine Glaubwürdigkeit hin überprüft?

 

6) Hätte das NÖ - Landesgendarmeriekommando Ihrer Meinung nach nicht schon viel

     früher - angesichts der vielen Versetzungsgesuche und anhaltenden Gerüchte

     über sexuelle Übergriffe - einschreiten müssen?

 

7) Kann man vom NÖ - Landesgendarmeriekommando nach den bisherigen Er

     fahrungen überhaupt noch eine gewissenhafte Untersuchung erwarten?

 

8) Kann es sein, daß Beamte aus dem NÖ - Landesgendarmeriekommando bis

     hinauf zu Brigadier Schmid ihre "schützende Hand" über den Chefinspektor

     hielten?

 

9) Wann darf mit dem Bericht der Untersuchungskommission des NÖ - Landes -

     gendarmeriekommandos gerechnet werden?

10) Was werden Sie in dieser Angelegenheit unternehmen? Welche konkreten

       Schritte wollen Sie setzen?"

 

Diese Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8.:

 

Es trifft zu, daß es in der Vergangenheit mehrmals zu Vorwürfen gegen den betroffe -

nen Beamten gekommen ist, die aber von anonymer Seite kolportiert bzw. von Per -

sonen, denen Vertraulichkeit zugesichert wurde, vorgebracht worden sind. Diese

Personen hatten jedoch selbst keine Wahrnehmungen gemacht, sondern sich auf

Erzählungen anderer berufen.

Begleitend dazu wurde auch immer ein Redakteur einer Tageszeitung informiert, was

zu einer regen Berichterstattung führte.

 

Seitens der Vorgesetzten und der Dienstbehörde wurden nachweislich alle Möglich -

keiten wahrgenommen, um diese nicht unerheblichen Vorwürfe aufzuklären.

In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auch via BMI und BMAA mit den

zuständigen tschechischen Behörden offiziell Kontakt aufgenommen und Unterlagen

angefordert, die auch zur Verfügung gestellt wurden.

Zusätzlich konnten auch noch zwei in Frage kommende tschechische Grenzorgane

unter Beiziehung eines versierten Dolmetsch eingehend befragt werden.

Auch die in Österreich in Frage kommenden Personen wurden vernommen.

 

Es wurden daher sehr wohl umfangreiche Erhebungen durch das Landesgendarme -

riekommando für Niederösterreich als Dienstbehörde geführt.

Die Behauptungen konnten aber nicht objektiviert werden.

 

Selbst der befaßte Redakteur konnte keine sachdienlichen Hinweise geben.

 

Aufgrund der Sachlage kann daher nicht von mangelhaften und bloß halbherzigen

Erhebungen die Rede sein. Die Vermutung, daß jemand seine “schützende Hand”

über den Beamten hielt, trifft somit nicht zu.

Dies gilt auch für die dzt. noch laufenden Erhebungen.

 

Solange ein verdächtiger Beamter aufgrund der Sachlage nicht gerichtlich verurteilt

bzw. dienst - und disziplinarrechtlich belangt oder bestraft werden kann, gilt für ihn die

Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe waren daher bloß als Gerüchte zu betrachten,

die durch die durchgeführten sehr umfangreichen Erhebungen nicht bestätigt werden

konnten. Die Bewerbung um eine ausgeschriebene Planstelle konnte dem Beamten

daher nicht verwehrt werden. Auch konnten diese Gerüchte bei Beurteilung der Eig -

nung für eine ausgeschriebene Funktion nicht herangezogen werden.

 

Was die dzt. den Gegenstand von umfangreichen Erhebungen bildenden Vorwürfe

betrifft ist festzustellen, daß die Dienstbehörde davon erst im Jahre 1998 schrittweise

Kenntnis erlangt und daraufhin durch die vorläufige Suspendierung und die Einset -

zung einer Untersuchungskommission rasch und richtig reagiert hat.

Zu Frage 9.:

Wie mir berichtet wird, sind die Erhebungen bald abgeschlossen, einen genauen

Zeitpunkt kann ich jedoch noch nicht nennen.

 

Zu Frage 10.:

Für mich besteht aufgrund der Sachlage derzeit keine Veranlassung, etwas weiteres

zu unternehmen.