4964/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5300/J - NR/1998 betreffend “ist der “Masterplan”

wirklich der österreichische Verkehrswegeplan? ”, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und

Kollegen am 27. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

 

Zu Frage 1:

Aus der von meinem Ressort aufgelegten Broschüre zum Masterplan geht ganz klar hervor, daß

dieser das Kernstück des Bundesverkehrswegeplans ist, indem er vorgibt, wie sich die Verkehrs -

netze bis 2015 entwickeln sollen. Diese Broschüre enthält in geraffter, für eine breite Öffentlich -

keit verständlicher Form die wesentlichen Aussagen des Masterplans als Ergebnis der vor -

angegangenen Arbeiten.

Im Bundesverkehrswegeplan sollen nach Maßgabe der verfügbaren Daten durch Steigerung des

Detaillierungsgrades die Aussagen verdichtet werden, insbesondere wird eine Bewertung der

Maßnahmen unter Einbeziehung der in den Szenarien festgehaltenen verkehrspolitischen

Rahmenbedingungen auf Netzebene durchgeführt. Für diese weiterführenden Arbeiten ist ein

Zeitraum von ungefähr einem Jahr zu veranschlagen.

Zu Frage 2:

Die der Veröffentlichung des Masterplans vorangegangenen Arbeiten bestanden in

-  einer umfassenden Erhebung von bestehendem Verkehrsangebot und - nachfrage, ins -

   besondere einer bundesweiten Haushaltsbefragung mit einem Stichprobenumfang von über

   30.000 Personen;

- der Erstellung maßnahmensensibler Modelle für den Personen - und Güterverkehr, mit deren

  Hilfe die Prognoseberechnungen unter Annahme verschiedener verkehrspolitischer Szena -

  rien durchgeführt werden konnten;

- der Erstellung von Erreichbarkeitsmodellen zur Überprüfung der Netzkonfiguration, nach-

  dem ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Erreichbarkeit und regionaler

  Wirtschaftsdynamik erkannt wurde.

Dabei handelte es sich nur zum Teil um Routinearbeiten, gerade der letztgenannte Punkt

bezüglich Erreichbarkeiten und Standortwirkungen hat einige Entwicklungsarbeit eingeschlos -

sen, die zum Teil auch noch im Gange sind.

Die laufenden Abstimmungsgespräche mit anderen Ressorts, den Bundesländern, den ÖBB und

der HL - AG im Rahmen eines Kontaktkomitees waren ebenfalls äußerst zeitaufwendig.

 

Zu Frage 3:

Wie soeben erwähnt, wurden die Arbeiten am Bundesverkehrswegeplan respektive am Master -

plan von einem Kontaktkomitee begleitet, in dem auch das Bundesministerium für wirtschaftli -

che Angelegenheiten vertreten war. In diesem Kontaktkomitee wurde hinsichtlich der Schiene

zumindest ein Grundkonsens aller Beteiligten erreicht, hinsichtlich der Straße war dies nicht

möglich, da unsere Vorstellungen von einer umwelt - und menschenfreundlichen Verkehrs -

politik, die auf den Vorgaben des Österreichischen Gesamtverkehrskonzepts beruhen, von

vielen aber nicht von allen im Kontaktkomitee vertretenen Stellen geteilt werden.

Zu Frage 4:

 

Naturgemäß liegen nicht allen im Masterplan enthaltenen Projekten bereits detaillierte ausge -

arbeitete Projekte zugrunde. Die kolportierten Beträge beruhen daher zum Teil auf Schätzungen,

die eine Größenordnung für den Investitionsrahmen abgeben. Aus diesem Grund wurde auf die

formale Festlegung auf konkrete Zahlen verzichtet.

 

Zu Frage 5:

 

Der Masterplan ist inhaltlich das Kernstück des Bundesverkehrswegeplans, zeitlich dessen

Vorstufe. Insbesondere gibt der Masterplan vor, wie sich das Verkehrsnetz bis 2015 entwickeln

soll. Das bedeutet, daß er gerade den für die geforderte Aussage relevanten Teil des Bundes -

verkehrswegeplans bildet und somit diesen ersetzen kann.