4964/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5300/J - NR/1998 betreffend “ist der “Masterplan”
wirklich der österreichische Verkehrswegeplan? ”, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und
Kollegen am 27. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
Zu Frage 1:
Aus der von meinem Ressort aufgelegten Broschüre zum Masterplan geht ganz klar hervor, daß
dieser das Kernstück des Bundesverkehrswegeplans ist, indem er vorgibt, wie sich die Verkehrs -
netze bis 2015 entwickeln sollen. Diese Broschüre enthält in geraffter, für eine breite Öffentlich -
keit verständlicher Form die wesentlichen Aussagen des Masterplans als Ergebnis der vor -
angegangenen Arbeiten.
Im Bundesverkehrswegeplan sollen nach Maßgabe der verfügbaren Daten durch Steigerung des
Detaillierungsgrades die Aussagen verdichtet werden, insbesondere wird eine Bewertung der
Maßnahmen unter Einbeziehung der in den Szenarien festgehaltenen verkehrspolitischen
Rahmenbedingungen auf Netzebene durchgeführt. Für diese weiterführenden Arbeiten ist ein
Zeitraum von ungefähr einem Jahr zu
veranschlagen.
Zu Frage 2:
Die der Veröffentlichung des Masterplans vorangegangenen Arbeiten bestanden in
- einer umfassenden Erhebung von bestehendem Verkehrsangebot und - nachfrage, ins -
besondere einer bundesweiten Haushaltsbefragung mit einem Stichprobenumfang von über
30.000 Personen;
- der Erstellung maßnahmensensibler Modelle für den Personen - und Güterverkehr, mit deren
Hilfe die Prognoseberechnungen unter Annahme verschiedener verkehrspolitischer Szena -
rien durchgeführt werden konnten;
- der Erstellung von Erreichbarkeitsmodellen zur Überprüfung der Netzkonfiguration, nach-
dem ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Erreichbarkeit und regionaler
Wirtschaftsdynamik erkannt wurde.
Dabei handelte es sich nur zum Teil um Routinearbeiten, gerade der letztgenannte Punkt
bezüglich Erreichbarkeiten und Standortwirkungen hat einige Entwicklungsarbeit eingeschlos -
sen, die zum Teil auch noch im Gange sind.
Die laufenden Abstimmungsgespräche mit anderen Ressorts, den Bundesländern, den ÖBB und
der HL - AG im Rahmen eines Kontaktkomitees waren ebenfalls äußerst zeitaufwendig.
Zu Frage 3:
Wie soeben erwähnt, wurden die Arbeiten am Bundesverkehrswegeplan respektive am Master -
plan von einem Kontaktkomitee begleitet, in dem auch das Bundesministerium für wirtschaftli -
che Angelegenheiten vertreten war. In diesem Kontaktkomitee wurde hinsichtlich der Schiene
zumindest ein Grundkonsens aller Beteiligten erreicht, hinsichtlich der Straße war dies nicht
möglich, da unsere Vorstellungen von einer umwelt - und menschenfreundlichen Verkehrs -
politik, die auf den Vorgaben des Österreichischen Gesamtverkehrskonzepts beruhen, von
vielen aber nicht von allen im
Kontaktkomitee vertretenen Stellen geteilt werden.
Zu Frage 4:
Naturgemäß liegen nicht allen im Masterplan enthaltenen Projekten bereits detaillierte ausge -
arbeitete Projekte zugrunde. Die kolportierten Beträge beruhen daher zum Teil auf Schätzungen,
die eine Größenordnung für den Investitionsrahmen abgeben. Aus diesem Grund wurde auf die
formale Festlegung auf konkrete Zahlen verzichtet.
Zu Frage 5:
Der Masterplan ist inhaltlich das Kernstück des Bundesverkehrswegeplans, zeitlich dessen
Vorstufe. Insbesondere gibt der Masterplan vor, wie sich das Verkehrsnetz bis 2015 entwickeln
soll. Das bedeutet, daß er gerade den für die geforderte Aussage relevanten Teil des Bundes -
verkehrswegeplans bildet und somit diesen ersetzen kann.