4975/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5289/J - NR/1998, betreffend Güterverkehr auf der

schmalspurigen Regionalbahn Zell/See - Krimml (Pinzgaubahn), die die Abgeordneten

Böhacker und Kollegen am 27. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Güterverkehr auf der Pinzgaubahn wurde gemäß Angaben der ÖBB wegen des starken

Rückganges des Güterverkehrsvolumens in den letzten Jahren aufgrund betriebswirtschaftlicher

Überlegungen eingestellt.

 

Zu den Fragen 4 und 15:

Eine Möglichkeit zur Wiederaufnahme des Güterverkehrs auf der Krimmlerbahn wäre der

Betrieb des Güterverkehrs durch Dritte aufgrund einer Konzession für den Eisenbahnbetrieb auf

der Infrastruktur der ÖBB. Dieser Weg wurde durch die mit dem Eisenbahnrechtsanpassungs -

gesetz 1997 (EIRAG) erfolgte Änderung des Eisenbahngesetzes 1957 ermöglicht. § 1 a des

novellierten Eisenbahngesetzes sieht die Möglichkeit des Erwerbes einer Konzession für den

Eisenbahnverkehr auf Eisenbahnanlagen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor, wobei

ein möglicher Anwärter für einen Nachfolgegüterverkehr genauso wie die ÖBB nur ein Benüt -

zungsentgelt für die Infrastrukturnutzung zu bezahlen hätte. Es erfolgt nach der formellen

Einstellung des Güterverkehrs durch die ÖBB auch eine Interessentensuche für den Betrieb des

Güterverkehrs auf der Krimmlerbahn.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Aufrechterhaltung des Güterverkehrs der ÖBB wird seitens meines Ressorts durch eine

Fülle von Maßnahmen unterstützt, wie zum Beispiel durch die im Vertrag mit den ÖBB über

gemeinwirtschaftliche Leistungen vorgesehene jährliche Förderung von ca. 2 Mrd öS für

kombinierte und Gefahrgutverkehre, die Förderung der Errichtung und Verbesserung von

Anschlußbahnen sowie die Finanzierung der Infrastruktur der ÖBB aufgrund des Bundesbahn -

gesetzes. Alle diese Maßnahmen kommen allen Regionen Österreichs zugute. Wenn es trotz

dieser vielfältigen Förderungsmaßnahmen die ÖBB im Einzelfall entscheidet, einen

Güterverkehr auf der Schiene nicht anzubieten, ist die bereits erwähnte Möglichkeit eines

Betriebes durch Dritte möglich.

 

Zu Frage 7:

Von den ÖBB wurden nach eigenen Angaben in die Infrastruktur der Strecke Zell am See -

Krimml in den Jahren 1997 bis 1998 Investitionen von insgesamt rd. 11 Mio öS (ohne Erhal-

tungsausgaben und Personalkosten) getätigt.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Bedienung der Anschlußbahnen und Ladegleise auf der Strecke Zell am See - Krimml

wurde mit Fahrplanwechsel am 27.9.1998 eingestellt. Nach Angaben der ÖBB wurden die

betroffenen Kunden, die Gemeinden (durch den Sprecher der Pinzgauer Bürgermeisterkonfe -

renz) und das Land Salzburg rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen im Güterverkehr

informiert. Um das bestehende Transportvolumen weiterhin auf der Schiene zu halten, wurden

der verladenden Wirtschaft entsprechende Ersatzangebote offeriert. Die Kunden wurden Anfang

September 1998 persönlich über den Einstellungszeitpunkt und die möglichen Transportalterna -

tiven informiert. Zusätzlich wurde am 23.9.1998 die Einstellung schriftlich bekanntgegeben.

Zu Frage 10:

Weder den ÖBB noch meinem Ressort liegt ein jährliches Gesamttonnageangebot von 60.000

Tonnen vor. Von der Fa. Senoplast als bisherigem Hauptgüterkunden wurde nur ein Betriebs -

entwicklungskonzept vorgelegt, das einen gesamthaften Transportleistungsbedarf aufweist, aber

keinerlei jährliche Aufkommensgarantien für die Schiene enthält.

 

Zu Frage 11:

Die Bediensteten des Verschubdienstes zählen zum Unternehmensbereich Infrastruktur und

werden daher durch den Bund bezahlt. Die Schieneninfrastruktur - Finanzierungsgesellschaft

m.b.H. finanziert Investitionen in die Schieneninfrastruktur.

 

Zu Frage 12:

Die ÖBB sind nach eigenen Angaben bestrebt, der verladenden Wirtschaft auch weiterhin den

Zugang zum Schienenverkehr zu bieten und haben daher in Saalfelden ein entsprechend lei -

stungsfähiges Güterumschlagzentrum eingerichtet. Die Firmen organisieren den Vor- und

Nachlauf entweder selbst oder diese Leistungen werden durch örtliche Transportunternehmen

angeboten.

 

Zu Frage 13:

Nach Auskunft der ÖBB gibt es für die Einstellung des Güterverkehrs auf der Pinzgaubahn

keine “Rationalisierungsprämien”.

 

Zu Frage 14:

Es ist bereits ein Ansuchen einer an der gegenständlichen Bahnstrecke liegenden Firma auf

Erteilung einer Verkehrskonzession für einen bestimmten Streckenabschnitt erfolgt, welcher

derzeit von der Eisenbahnbehörde nach den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes geprüft wird.

Nach Einstellung des Güterverkehrs durch die ÖBB besteht die Möglichkeit der Führung eines

Güterverkehrs durch Dritte im Rahmen einer Konzession als Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Diese Möglichkeit wurde mit dem Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz, BGBl I Nr.15/1998,

geschaffen, welches u.a. die Zugangsvoraussetzungen zur Schieneninfrastruktur regelt.

Im Rahmen von anhängigen Verfahren zur Erlangung einer Konzession für den Güterverkehr

wird dem Antragsteller eine entsprechende verfahrensrechtliche Hilfestellung wie auch die

Gesprächsbereitschaft mit den zuständigen Fachprüfern, -bearbeitern im Rahmen meiner

Möglichkeiten angeboten werden.

 

Zu Frage 16:

Nach Auskunft der ÖBB wurden 12 frei gewordene Rollwagen einem Interessenten bereits

angeboten. Triebfahrzeuge stehen derzeit nicht zur Disposition, da ein entsprechender Eigenbe -

darf in anderen Bereichen gegeben ist.

 

Zu Frage 17:

Ja.

 

Zu Frage 18:

Entsprechend den Vorgaben von § 1 Bundesbahngesetz 1992 sind die ÖBB nach kaufmän -

nischen Grundsätzen zu führen und zu betreiben. Die ÖBB haben die Frage der Einstellung des

Personen- und Güterverkehrs nach betriebswirtschaftlichen Kritierien unter Berücksichtigung

des Kostendeckungsgrades zu beurteilen. Im Lichte dieser Überlegungen werden die ÖBB mit

Wirksamkeit 1.1.1999 die Streckenabschnitte St. Pölten Alpenbahnhof - Kirchberg an der

Pielach und Obergrafendorf- Ruprechtshofen schienengüterverkehrsmäßig nicht mehr bedienen.

Die Transporte der Hauptgüter Rüben und Getreide werden im Einvernehmen mit der ver -

ladenden Wirtschaft auf die nahegelegene Westbahn (7 bis 15 Kilometer) verlagert. Die Strek -

ken Waidhofen a.d.Ybbs - Lunz am See sowie Gstadt - Ybbsitz, Gmünd - Groß Gerungs und

Gmünd - Litschau werden von den ÖBB einer weiteren betriebswirtschaftlichen Analyse

unterzogen. Seitens meines Ressorts werden darüberhinaus in den nächsten Monaten alle

Strecken des sogenannten “C - Netzes” (“Nebenbahnen”) einer eingehenden betriebs- und

volkswirtschaftlichen Prüfung durch externe Prüfer unterzogen. Bei dieser Prüfung geht es

darum, die Kosten für die Infrastruktur und Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Strecken

objektiv herauszuarbeiten, um - im Falle, daß die ÖBB den Betrieb auf dieser Strecke einstellt

Grundlagen für eine öffentliche Ausschreibung dieser Strecken zu haben. Die öffentliche

Ausschreibung soll allen Interessenten an dieser Strecke offen stehen und die Aufrechterhaltung

des Eisenbahnverkehrs auf diesen Strecken möglich machen.

 

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