4986/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 4. Dezember
1998 unter der Nr. 5313/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die verfassungswidrige Verhinderung der Anbringung
zweisprachiger topographischer Aufschriften im Burgenland gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Soweit mir bekannt ist, ist eine landesrechtliche Befragung zur Aufstellung
zweisprachiger topographischer Aufschriften nicht geplant. Sie würde im
übrigen auch keinen Akt der Geschäftsführung im Vollzugsbereich des Bun -
deskanzlers bilden, der dem Interpellationsrecht gemäß Art. 52 B - VG unterliegt
(vgl. auch § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975). Auch allfällige Absichten
privater Rechtsträger würden mangels konkreter Vollzugszuständigkeit den
Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes
nicht berühren.
Zu den Fragen 4 und 5:
In der Einleitung der Anfrage wird darauf hingewiesen, daß die ÖVP immer
wieder “auch im Sinne der von den Volksgruppen verlangten Einbeziehung der
Bevölkerung vorgeschlagen (hat), eine Imagekampagne in dieser Angelegen -
heit durchzuführen”. Auch ich bin davon überzeugt, daß sich die Erlassung der
in § 2 Abs. 1 Z 2 des Volksgruppengesetzes vorgesehenen Verordnung auch
auf eine entsprechende Aufgeschlossenheit der betroffenen Bevölkerung
stützen soll. Der Zeitpunkt der Erlassung wird daher vor allem von der nachhal -
tigen Wirkung der erwähnten Imagekampagne abhängen. Ich darf dazu auch
auf die Beantwortung zu Frage 10 hinweisen. Selbstverständlich wird der Ver -
ordnungsentwurf einem Begutachtungsverfahren unterzogen und insbesondere
die in § 2 des Volksgruppengesetzes vorgesehene Anhörung der Landesre -
gierung durchgeführt werden.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Wie bereits aus der Beantwortung der Fragen 1 bis 5 hervorgeht, soll die An -
bringung der in Rede stehenden topographischen Bezeichnungen nicht vom
Ergebnis einer Volksbefragung abhängig gemacht werden.
Zu Frage 9:
Auch hier darf auf die Beantwortung der Frage 1 hingewiesen werden. Da ge -
mäß meinem Informationsstand keine öffentlich-rechtliche Befragung geplant
ist, kann sich auch die Frage einer Polarisierung der verschiedenen Volks -
gruppen im Burgenland nicht stellen.
Zu Frage 10:
Ich habe die angesprochene Imagekampagne, die vom Beirat für die kroatische
Volksgruppe, der vor allem die Aufgabe der Beratung der Bundesregierung und
der Bundesminister hat, getragen wird, stets begrüßt, da sie darauf gerichtet
ist, ein den Gegenstand der Anfrage betreffendes positives, sachdienliches
Klima zu schaffen. Die Kampagne wird daher auch im Rahmen der Volksgrup -
penförderung unterstützt.