5049/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5444/J - NR/1998 betreffend Arbeitsleihverträge
und Leiharbeit im öffentlichen Dienst, die die Abgeordneten Dr. HAIDER und Kollegen am
16. Dezember 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beankvorten:
Zu Frage 1:
Im Jahre 1998 waren im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung zwei Personen mit
Arbeitsleihverträgen beschäftigt, im Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom 36 Personen.
Zu Frage 2:
Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:
Diese zwei Bediensteten waren für Sonderaufgaben im Ministerbüro im Verkehrsbereich bzw.
in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt.
Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom:
Diese Arbeitskräfte wurden im Büro der Ressortleitung, im Bereich der Obersten Eisenbahn -
behörde, des Verkehrs - Arbeitsinspektorates, der Obersten Postbehörde sowie - soweit sie im
Zusammenhang mit der EU - Präsidentschaft Österreichs beschäftigt wurden - in Bereichen, die
mit der Abwicklung der EU -
Präsidentschaft befaßt waren, eingesetzt.
Zu Frage 3:
Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:
Die Arbeitsleihverträge wurden mit der OMV - AG bzw. der HCI - Handelsgesellschaft mbH.
abgeschlossen.
Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom:
Die Arbeitsleihverträge wurden mit den Österreichischen Bundesbahnen, der Austro Control
GmbH., der Telekom Austria Aktiengesellschaft, der Österreichischen Nationalbank und der
Firma Manpower Personaldienstleistungen GesmbH. abgeschlossen.
Zu Frage 4:
Hochqualifizierte Fachkräfte, die für diese Aufgaben größtenteils nur in der Privatwirtschaft zu
finden sind, können kurzfristig oder für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen nur mittels Ar -
beitsleihverträgen für eine Mitarbeit gewonnen werden.
Weiters war infolge Ausgliederung der Österreichischen Bundesbahnen, des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt und der Post - und Telegraphenverwaltung aus dem ehemaligen Bundesministerium
für öffentliche Wirtschaft und Verkehr seinerzeit der Abschluß von Arbeitsleihverträgen mit
diesen Gesellschaften unumgänglich, da Bedienstete aus diesen Bereichen aufgrund von Dienst -
zuteilungen seit Jahren ihren Dienst im ho. Bereich versehen und auf die Arbeitskraft dieser
bewährten Mitarbeiter nicht verzichtet werden konnte.
Darüber hinaus wurden für die Abwicklung der EU - Präsidentschaft zusätzlich erforderliche
Arbeitskräfte aufgrund des nur vorübergehenden, aus der EU - Präsidentschaft resultierenden
Bedarfs, per Arbeitsleihvertrag beschäftigt.
Zu Frage 5:
Die Gesamtkosten im Jahre 1998 betrugen für den Verwaltungsbereich Wissenschaft und For -
schung S 3.058.692,00, für den
Verwaltugsbereich Verkehr und Telekom S 39.000.000,--.
Zu Frage 6:
Diese Kosten für den Bereich Wissenschaft und Forschung wurden bei dem budgetär zugewie -
senen Ansatz 1/14008, Post 7294/109 - Bedienstete gemäß Pkt. 4 Absatz 7 des Stellenplanes
(A1), Arbeitsleihverträge, verrechnet. Die Kosten für den Verwaltungsbereich Verkehr und
Telekom wurden entsprechend dem Kontenplan des Bundes beim Sachaufwand verbucht.
Zu Frage 7:
Durch die ordnungsgemäße Verrechnung dieser Gehaltsrefundierungen bei einer für diese Fälle
eigens geschaffenen und auch entsprechend gekennzeichneten Verrechnungspost im Bundes -
finanzgesetz bleibt der Grundsatz der Budgetwahrheit im Sinne der Bundeshaushaltsvorschrif -
ten jederzeit gewahrt.
Zu Frage 8:
Gemäß dem Bundesfinanzgesetz 1998 - Stellenplan Allgemeiner Teil, Pkt. 4, Absatz 7, sind im
Falle von Arbeitsleihverträgen die entsprechenden Planstellen zu binden. Dies wurde auch in
der ho. Zentralleitung im Rahmen des für das Jahr 1998 genehmigten Stellenplanes durchge -
führt. Durch diese Maßnahmen findet daher keine Vermehrung des veranschlagten Personal -
standes statt; auch werden die finanziellen und personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
des Ressorts voll eingehalten und stehen somit nicht im Gegensatz zur festgelegten weiteren
Personalreduktion. Soweit Arbeitskräfte per Arbeitsleihvertrag für die Abwicklung der EU -
Präsidentschaft tätig wurden, handelte es sich nur um eine vorübergehende Beschäftigung und
somit nur um eine vorübergehende Personalvermehrung.