5049/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5444/J - NR/1998 betreffend Arbeitsleihverträge

und Leiharbeit im öffentlichen Dienst, die die Abgeordneten Dr. HAIDER und Kollegen am

16. Dezember 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beankvorten:

 

 

Zu Frage 1:

 

Im Jahre 1998 waren im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung zwei Personen mit

Arbeitsleihverträgen beschäftigt, im Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom 36 Personen.

 

Zu Frage 2:

 

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

Diese zwei Bediensteten waren für Sonderaufgaben im Ministerbüro im Verkehrsbereich bzw.

in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt.

Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom:

Diese Arbeitskräfte wurden im Büro der Ressortleitung, im Bereich der Obersten Eisenbahn -

behörde, des Verkehrs - Arbeitsinspektorates, der Obersten Postbehörde sowie - soweit sie im

Zusammenhang mit der EU - Präsidentschaft Österreichs beschäftigt wurden - in Bereichen, die

mit der Abwicklung der EU - Präsidentschaft befaßt waren, eingesetzt.

Zu Frage 3:

 

Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

Die Arbeitsleihverträge wurden mit der OMV - AG bzw. der HCI - Handelsgesellschaft mbH.

abgeschlossen.

Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom:

Die Arbeitsleihverträge wurden mit den Österreichischen Bundesbahnen, der Austro Control

GmbH., der Telekom Austria Aktiengesellschaft, der Österreichischen Nationalbank und der

Firma Manpower Personaldienstleistungen GesmbH. abgeschlossen.

 

Zu Frage 4:

 

Hochqualifizierte Fachkräfte, die für diese Aufgaben größtenteils nur in der Privatwirtschaft zu

finden sind, können kurzfristig oder für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen nur mittels Ar -

beitsleihverträgen für eine Mitarbeit gewonnen werden.

 

Weiters war infolge Ausgliederung der Österreichischen Bundesbahnen, des Bundesamtes für

Zivilluftfahrt und der Post - und Telegraphenverwaltung aus dem ehemaligen Bundesministerium

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr seinerzeit der Abschluß von Arbeitsleihverträgen mit

diesen Gesellschaften unumgänglich, da Bedienstete aus diesen Bereichen aufgrund von Dienst -

zuteilungen seit Jahren ihren Dienst im ho. Bereich versehen und auf die Arbeitskraft dieser

bewährten Mitarbeiter nicht verzichtet werden konnte.

 

Darüber hinaus wurden für die Abwicklung der EU - Präsidentschaft zusätzlich erforderliche

Arbeitskräfte aufgrund des nur vorübergehenden, aus der EU - Präsidentschaft resultierenden

Bedarfs, per Arbeitsleihvertrag beschäftigt.

 

Zu Frage 5:

 

Die Gesamtkosten im Jahre 1998 betrugen für den Verwaltungsbereich Wissenschaft und For -

schung S 3.058.692,00, für den Verwaltugsbereich Verkehr und Telekom S 39.000.000,--.

Zu Frage 6:

 

Diese Kosten für den Bereich Wissenschaft und Forschung wurden bei dem budgetär zugewie -

senen Ansatz 1/14008, Post 7294/109 - Bedienstete gemäß Pkt. 4 Absatz 7 des Stellenplanes

(A1), Arbeitsleihverträge, verrechnet. Die Kosten für den Verwaltungsbereich Verkehr und

Telekom wurden entsprechend dem Kontenplan des Bundes beim Sachaufwand verbucht.

 

Zu Frage 7:

 

Durch die ordnungsgemäße Verrechnung dieser Gehaltsrefundierungen bei einer für diese Fälle

eigens geschaffenen und auch entsprechend gekennzeichneten Verrechnungspost im Bundes -

finanzgesetz bleibt der Grundsatz der Budgetwahrheit im Sinne der Bundeshaushaltsvorschrif -

ten jederzeit gewahrt.

 

Zu Frage 8:

 

Gemäß dem Bundesfinanzgesetz 1998 - Stellenplan Allgemeiner Teil, Pkt. 4, Absatz 7, sind im

Falle von Arbeitsleihverträgen die entsprechenden Planstellen zu binden. Dies wurde auch in

der ho. Zentralleitung im Rahmen des für das Jahr 1998 genehmigten Stellenplanes durchge -

führt. Durch diese Maßnahmen findet daher keine Vermehrung des veranschlagten Personal -

standes statt; auch werden die finanziellen und personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen

des Ressorts voll eingehalten und stehen somit nicht im Gegensatz zur festgelegten weiteren

Personalreduktion. Soweit Arbeitskräfte per Arbeitsleihvertrag für die Abwicklung der EU -

Präsidentschaft tätig wurden, handelte es sich nur um eine vorübergehende Beschäftigung und

somit nur um eine vorübergehende Personalvermehrung.