5123/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend "Strafverfahren im Lebensmittel -

bereich“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Ich muß vorausschicken, dass die Register der Staatsanwaltschaften erst im Laufe

des Jahres 1997 auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt worden

sind und daher für den angefragten Zeitraum noch keine statistischen Auswertun -

gen über - nach Deliktsgruppen aufgeschlüsselte - Strafanzeigen und über die ent -

sprechenden Verfahrensergebnisse erfolgen können.

 

Nach den vom Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellten Daten wurden im Jahr

1997 von den Lebensmitteluntersuchungsanstalten 5.046 Anzeigen an die staatsan -

waltschaftlichen Behörden erstattet. Diese Anzeigen teilen sich auf die Bundeslän -

der wie folgt auf:

 

                                               Burgenland                             92

                                               Kärnten                                                258

                                               Niederösterreich                  528

                                               Oberösterreich                     571

                                               Salzburg                                186

                                               Steiermark                             290

                                               Tirol                                       299

                                               Vorarlberg                               98

                                               Wien                               2.724

Nach der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt geführten Gerichtlichen

Kriminalstatistik für das Jahr 1997 sind in diesem Jahr 763 Personen nach dem Le -

bensmittelgesetz strafgerichtlich verurteilt worden. Davon wurden 350 Personen zu

bedingten, 388 Personen zu unbedingten und 22 Personen zu teilbedingten Geld -

strafen verurteilt. Eine Person erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe; bei zwei Verurtei -

lungen wurde keine Zusatzstrafe verhängt. Eine Aufschlüsselung dieser Zahlen

nach Bundesländern ist in der Gerichtlichen Kriminalstatistik nicht enthalten.