5132/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Dr. Ofner haben an mich eine
schriftliche Anfrage, betreffend “ein Strafverfahren gegen den niederösterreichi -
schen ÖVP - Landesrat Wolfgang Sobotka", gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Am 4. Februar 1997 langte bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eine anonyme An -
zeige ein, in der u.a. Mag. Wolfgang Sobotka als damaligem Bürgermeister der Sta -
tutarstadt Waidhofen/Ybbs vorgeworfen wurde, amtsmissbräuchlich eine Baubewilli -
gung für die Neuerrichtung eines Wohn - und Wirtschaftsgebäudes im Grünland er -
teilt zu haben. In der Folge beauftragte die Staatsanwaltschaft St. Pölten am 13. Fe -
bruar 1997 das Landesgendarmeriekommando Niederösterreich, Kriminalabteilung,
Außenstelle St. Pölten, mit der Durchführung von Sachverhaltserhebungen. Diese
Dienststelle führte Erhebungen bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, bei der
Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs, beim Niederösterreichischen Gebietsbau -
amt III, insbesondere auch durch Einsichtnahme und Sicherstellung bezughabender
Unterlagen und niederschriftliche Einvernahmen informierter Personen und der Ver -
dächtigen, durch.
Aufgrund des sicherheitsbehördlichen Erhebungsergebnisses beantragte die Staats -
anwaltschaft St. Pölten am 5. Dezember 1997 beim Untersuchungsrichter des Lan -
desgerichtes St. Pölten die Vornahme von Vorerhebungen gegen Mag. Wolfgang
Sobotka und einen weiteren Verdächtigen wegen § 302 Abs. 1 StGB. Nach Ab -
schluss dieser Vorerhebungen stellte die
Staatsanwaltschaft St. Pölten schließlich
am 9. April 1998 den Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Mag. Wolf -
gang Sobotka und den zweiten Beschuldigten.
Im Rahmen der gerichtlichen Vorerhebungen und der gerichtlichen Voruntersu -
chung wurden die Verdächtigen und mehrere Zeugen vernommen und das Gutach -
ten eines landwirtschaftlichen Sachverständigen eingeholt.
Zu 5:
Ermittlungen wegen des in der Anfrage behaupteten “Nötigungsversuches an Mitar -
beitern des Stadtbauamtes Waidhofen/Ybbs” wurden nicht durchgeführt, weil sich
aus den Verfahrensergebnissen Anhaltspunkte für einen solchen Verdacht nicht ab -
leiten ließen.
Zu 6:
In der gegenständlichen Strafsache wurde von der Staatsanwaltschaft St. Pölten ein
Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet, den diese mit einer
Stellungnahme dem Bundesministerium für Justiz einlangend am 26. Jänner 1999
vorlegte. Diese Vorhabensberichte werden derzeit durch das Bundesministerium für
Justiz geprüft.
Ich bitte um Verständnis, dass das Bundesministerium für Justiz in diesem Verfah -
rensstadium aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, aber auch im Interesse ei -
ner effizienten Strafrechtspflege Berichte der staatsanwaltschaftlichen Behörden
nicht bekanntgeben kann.
Zu 7 und 8:
In diesem Strafverfahren gab es weder Weisungen noch Interventionen.