5161/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 16. Dezember
1998 unter der Nr. 5449/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend unterlassene Einberufung des Krisenmanagements im Fall Lassing
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Bei der Bergwerkskatastrophe von Lassing handelt es sich um einen örtlich
begrenzten Unglücksfall, für dessen Bewältigung - aufgrund seiner Beson -
derheit - die im Berggesetz und in der Bergpolizeiverordnung über das Gruben -
rettungswesen vorgesehenen Rettungsmaßnahmen und - mittel heranzuziehen
waren. Die Unterstützung dieser Maßnahmen vor Ort durch die Rettungs - und
Einsatzorganisationen erfolgte im Rahmen des in der Kompetenz der Länder
liegenden
Katastrophenschutzes.
Ich darf darauf hinweisen, daß es Aufgabe des Staatlichen Krisen -
managements ist, dann einzugreifen, wenn von der öffentlichen Verwaltung,
und hier vor allem von jenem Bereich, dessen Aufgabe in der Wahrung bun -
desweiter Interessen liegt, rasches und koordiniertes Handeln zur Abwehr auf -
getretener Gefahren erwartet wird, wie dies beispielsweise bei einem Reaktor -
unfall erforderlich ist. Dies kommt im Beschluß der Bundesregierung vom
3. November 1986 auch klar zum Ausdruck.
Das Grubenunglück von Lassing kann daher aus den angeführten Gründen
nicht als Anlaßfall für die Einberufung des Koordinationsausschusses des
Staatlichen Krisenmanagements angesehen werden.
Zu den Fragen 4 und 6:
Die auf der Ebene des Staatlichen Krisenmanagements in den vergangenen
Jahren entwickelte enge Zusammenarbeit zwischen den Krisenmanagement -
Einrichtungen des Bundes und der Länder hat dazu geführt, daß - ohne for -
melle Einberufung des Koordinationsausschusses des Staatlichen Krisen -
managements - die vorhandenen Koordinationsstrukturen des Staatlichen
Krisenmanagements genutzt werden, wenn bei einem örtlich begrenzten An -
laßfall seitens der Länder der Wunsch nach Unterstützung durch eine oder
mehrere Bundesdienststellen geäußert wird.
So sehe ich es im Sinne der Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörper -
schaften als selbstverständlich an, daß im Falle eines Ersuchens der Länder
entsprechende Unterstützung von der Bundesebene her erfolgt, wie dies auch
in Lassing bei der Heranführung von Bohrgeräten aus der Schweiz der Fall
war.
Zu Frage 5:
Wie angekündigt, habe ich eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern ver -
schiedener Ministerien und Länder zusammensetzt, mit der Evaluierung der
Rettungsmaßnahmen in Lassing beauftragt.
Einen der Schwerpunkte der Evaluierung wird die Frage des Zusammen -
treffens der Fachkompetenz eines einzelnen Bundesressorts mit der
Katastrophenschutzkompetenz eines Bundeslandes bilden.
Vorschläge, die sich aus der Evaluierung durch diese Arbeitsgruppe ergeben,
werden im Rahmen des gesamtstaatlichen Krisenmanagements, vor allem im
Zusammenwirken mit den für den Katastrophenschutz zuständigen Bundes -
ländern, umgesetzt werden.