5161/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 16. Dezember

1998 unter der Nr. 5449/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend unterlassene Einberufung des Krisenmanagements im Fall Lassing

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Bei der Bergwerkskatastrophe von Lassing handelt es sich um einen örtlich

begrenzten Unglücksfall, für dessen Bewältigung - aufgrund seiner Beson -

derheit - die im Berggesetz und in der Bergpolizeiverordnung über das Gruben -

rettungswesen vorgesehenen Rettungsmaßnahmen und - mittel heranzuziehen

waren. Die Unterstützung dieser Maßnahmen vor Ort durch die Rettungs - und

Einsatzorganisationen erfolgte im Rahmen des in der Kompetenz der Länder

liegenden Katastrophenschutzes.

Ich darf darauf hinweisen, daß es Aufgabe des Staatlichen Krisen -

managements ist, dann einzugreifen, wenn von der öffentlichen Verwaltung,

und hier vor allem von jenem Bereich, dessen Aufgabe in der Wahrung bun -

desweiter Interessen liegt, rasches und koordiniertes Handeln zur Abwehr auf -

getretener Gefahren erwartet wird, wie dies beispielsweise bei einem Reaktor -

unfall erforderlich ist. Dies kommt im Beschluß der Bundesregierung vom

3. November 1986 auch klar zum Ausdruck.

 

Das Grubenunglück von Lassing kann daher aus den angeführten Gründen

nicht als Anlaßfall für die Einberufung des Koordinationsausschusses des

Staatlichen Krisenmanagements angesehen werden.

 

 

Zu den Fragen 4 und 6:

 

Die auf der Ebene des Staatlichen Krisenmanagements in den vergangenen

Jahren entwickelte enge Zusammenarbeit zwischen den Krisenmanagement -

Einrichtungen des Bundes und der Länder hat dazu geführt, daß - ohne for -

melle Einberufung des Koordinationsausschusses des Staatlichen Krisen -

managements - die vorhandenen Koordinationsstrukturen des Staatlichen

Krisenmanagements genutzt werden, wenn bei einem örtlich begrenzten An -

laßfall seitens der Länder der Wunsch nach Unterstützung durch eine oder

mehrere Bundesdienststellen geäußert wird.

 

So sehe ich es im Sinne der Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörper -

schaften als selbstverständlich an, daß im Falle eines Ersuchens der Länder

entsprechende Unterstützung von der Bundesebene her erfolgt, wie dies auch

in Lassing bei der Heranführung von Bohrgeräten aus der Schweiz der Fall

war.

Zu Frage 5:

 

Wie angekündigt, habe ich eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern ver -

schiedener Ministerien und Länder zusammensetzt, mit der Evaluierung der

Rettungsmaßnahmen in Lassing beauftragt.

 

Einen der Schwerpunkte der Evaluierung wird die Frage des Zusammen -

treffens der Fachkompetenz eines einzelnen Bundesressorts mit der

Katastrophenschutzkompetenz eines Bundeslandes bilden.

 

Vorschläge, die sich aus der Evaluierung durch diese Arbeitsgruppe ergeben,

werden im Rahmen des gesamtstaatlichen Krisenmanagements, vor allem im

Zusammenwirken mit den für den Katastrophenschutz zuständigen Bundes -

ländern, umgesetzt werden.