521/AB
Bevor ich auf die einzeInen Fragen eingehe, weise ich die auf mit 1.7.1994 geän-
derte Gesetzeslage hin, wonach das aus der Bundesverwaltung ausgegliederte
Arbeitsmarktservice die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes in Eigen-
verantwortung wahrzunehmen hat. Dazu gehört auch die Gestaltung der Förde-
rungsrichtlinien, worauf der Bundesminister für Arbeit und Soziales au ßer durch
arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben und die nachgehende Kontrolle im Rahmen
seines Aufsichtsrechtes keinen unmittelbaren Einfluß ausüben kann. Klarstellen
möchte ich auch, daß die Arbeitsmarktförderung ein nach arbeitsmarktpolitischen
Kriterien einzusetzendes selektives lnstrument zur Unterstützung der Dienstleistun-
gen des Arbeitsmarktservice und keine Prämie für ein bestimmtes Wohlverhalten
eines Förderungswerbers ist, wie es mißverständlich aus lhrer Fragestellung her-
ausgelesen werden könnte. Es ist daher Fördervoraussetzung, daß der Gewährung
einer Beihilfe die Beratung und Betreuung eines Lehrstellensuchenden durch das
Arbeitsmarktservice vorangeht und die Begründung des Lehrverhältnisses das
Ergebnis dieses Vorganges ist.
Frage 1 :
Welche Fördermöglichkeiten gibt es derzeit, wenn Mädchen in einem Beruf, der
weniger als 40 % Frauenanteil aufweist, eine Lehre beginnen?
Antwort:
Die Beihilfe beträgt im Falle einer Lehrausbildung in Betrieben S 4.000,-- und im
Falle einer Lehrausbildung in Ausbildungseinrichtungen S 6.000,-- pro Lehrstelle
und Monat und kann für die gesamte Dauer der Lehrausbildung gewährt werden,
wobei sich der Begehrens- und Gewährungszeitraum jeweils auf ein Lehrjahr be-
zieht.
Frage 2:
lst diese Maßnahme auch geschlechtsneutral zu verstehen, d.h. wenn Burschen in
einem frauendominierten Beruf eine Lehre beginnen?
Antwort:
Nein. Diese Beihilfe soll die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, ins-
besondere der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes, entgegenwirken
(siehe § 31 (3) AMSG). Eine ebensolche Benachteiligung von Männern als gesamte
Gruppe gibt es nicht:
Obwohl Burschen auch in einigen Lehrberufen unterrepräsentiert sind, wie etwa bei
Wäschewarenerzeuger, handelt es sich dabei nicht um eine Benachteiligung, denn
diese Berufe werden von Burschen nicht angestrebt. ln den von Mädchen am häufig-
sten gewählten Lehrberufen (Einzelhandelskaufmann, Friseur, Bürokaufmann)
haben Burschen keine Eingangshindernisse, sondern werden oft den Mädchen vor-
gezogen.
lch weise aber darauf hin, daß es auch ein Lehrlingsförderungsprogramm für
arbeitsmarktmäßig benachteiligte Jugendliche gibt. lnsgesamt wurden vom Arbeits-
marktservice im Jahr 1995 1.523 Lehrlinge (677 weibliche, 846 männliche) in Betrie-
ben gefördert.
Frage 3:
Wann ist diese Maßnahme in Kraft getreten?
Antwort: .
Am 16. Jänner 1996 in modifizierter Form, da es diese Richtlinie mit niedrigeren
Monatssätzen bereits seit 1. Juli 1 989 gibt.
Frage 4:
Von wievielen Betrieben wurden diese Förderungen schon in Anspruch genommen?
Antwort:
lm laufenden Jahr haben - obwohl naturgemäß die meisten Förderungsfälle erst im
Herbst anfallen werden - bereits 48 Betriebe für 55 Mädchen diese Förderung bean-
sprucht.
Frage 5:
Wurden alle in Frage kommenden Betriebe von dieser Förderungsmöglichkeit ver-
ständigt?
Antwort:
Das Arbeitsmarktservice hat in einer breit angelegten, auf die regionalen Gegeben-
heiten hin zugeschnittenen lnformationskampagne zahlreiche für diese Förderung in
Frage kommenden Betriebe informiert (mündlich, schriftlich und über EDV) insbe-
sondere durch
. Hinweise bei der Meldung des Lehrstellenbedarfes durch den Betrieb
. motivierende Gespräche, Mädchen aufzunehmen, obwohl von vornherein nur
Burschen gewünscht waren
. lnformation durch Jugendlichenberater/innen und BlZ-Mitarbeiter/innen bzw.
Beratungseinrichtungen bei Veranstaltungen, Betriebsbesuchen, Einzelberatun-
gen
. lnformation der Regionalbeiräte des Arbeitsmarktservice
. Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer (auf Landesebene) und Aussendun-
gen an alle Betriebe durch diese
. lnserateneinschaltung in einer Reihe von Printmedien
. lnformationsblatt über das ,,Wiener Lehrstellenprogramm"
. lnformationsfalter in Salzburg
. lnternet Homepage des Arbeitsmarktservice Salzburg
Bezüglich der Voraussetzung für die Förderbarkeit verweise ich nochmals auf meine
Ei nleitung.