5227/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Großruck u.a.

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Frühpensionierungen (Nr. 5666/J)

 

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen

Fragen führe ich folgendes an:

 

Zu den Fragen 1. 2 und 4:

 

Über etwaige vorgezogene Ruhestände der angesprochenen Personengruppen gibt

es im Sozialversicherungsbereich keine gesonderten statistischen Nachweisungen.

Die Statistik der Pensionsversicherungsträger gibt lediglich Aufschluß über die Zahl

und Höhe der jährlich neuzugegangenen Pensionen nach Geschlecht, Alter, Träger

und Leistungsart, nicht aber über die Zugänge nach Branchen, geschweige dem

nach einzelnen Unternehmungen.

 

Darüberhinaus ist anzumerken, daß die Bediensteten einiger der in Frage 4 ange -

sprochenen Unternehmungen - wie etwa ÖBB, PTA - nicht aus der gesetzlichen

Pensionsversicherung ihre Leistungen beziehen.

 

Aus den aggregierten Daten der gesetzlichen Pensionsversicherung läßt sich ein

derartiger gehäufter vorgezogener Ruhestand in keinster Weise ablesen; im Gegen -

teil, in den Jahren 1997 und 1998 sind die Pensionsneuzuerkennungen bei den vor -

zeitigen Alterspensionen deutlich gesunken.

Zu den Fragen 3 und 5:

 

Da es wie bereits erwähnt keinerlei Statistiken gibt, gibt es auch keine Kostenziffern.

 

Zu Frage 6:

 

Nein, da es sich - soweit es die Anspruchnahme einer Leistung aus der gesetzlichen

Pensionsversicherung betrifft - um keinen Sozialmißbrauch handeln kann, da ja

sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsinanspruchnahme erfüllt sein

müssen: Das Gesetz stellt nicht darauf ab, aus welchen Motiven jemand in Pension

geht, sondern darauf, ob alle Zugangskriterien erfüllt sind.