5238/AB XX.GP
in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5541/J betreffend Errichtung
eines Bundesamtsgebäudes in Kitzbühel, welche die Abgeordneten Blünegger und Kollegen
am 20. Jänner 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Sowohl der Beschluß des Ausschreibungstextes als auch die Auswahl eines geeigneten
Projektes erfolgte durch eine unabhängige, baukünstlerisch hochqualifizierte Jury.
Die Juroren, die den Ausschreibungstext einstimmig beschlossen haben, sind davon
ausgegangen, dass die Anforderungen an die Fassadengestaltung in den folgenden
Festlegungen des
Ausschreibungstextes ausreichend berücksichtigt sind
Der Ausschreibungstext enthält u.a. folgende Formulierungen:
> „Basis des Wettbewerbes ist .... u.a .....die Tiroler Bauordnung.“
> „Die örtlichen Bauvorschriften bilden jedoch Rahmenbedingungen. Unabhängig davon
wird auch der umgebende Baubestand bei der Planung zu berücksichtigen sein.“
Der Bürgermeister der Stadt Kitzbühel war bei dieser Entscheidung anwesend.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Alle Auflagen, die die für Bundesgebäude als Baubehörde zuständige Bezirkshauptmannschaft
im Zuge des Baubewilligungsverfahrens‘ das auf Basis gesetzlicher Bestimmungen, wie der
Tiroler Bauordnung, durchgeführt wird, erteilt, werden vom Wirtschaftsministerium bei der
Detailplanung und Ausführung berücksichtigt.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Nach der Durchführung eines EU -weiten baukünstlerischen Wettbewerbes, der vorrangig
wegen der Sensibilität des international bekannten Wintersportortes Kitzbühel für notwendig
erachtet wurde, wurde das Siegerprojekt von der unabhängigen Jury mit Einbindung der Stadt
unter eingehender Auseinandersetzung mit den städtebaulichen Auswirkungen mit
Zweidrittelmehrheit ausgewählt. Eine weitere Beurteilung der städtebaulichen Kompatibilität
des Projektes obliegt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft als Genehmigungsbehörde für
Bundesbauten. Ein Abgehen von dieser eindeutig geregelten und bewährten Vorgangsweise
erachte ich nicht als sinnvoll.