5238/AB XX.GP

 

in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5541/J betreffend Errichtung

eines Bundesamtsgebäudes in Kitzbühel, welche die Abgeordneten Blünegger und Kollegen

am 20. Jänner 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Sowohl der Beschluß des Ausschreibungstextes als auch die Auswahl eines geeigneten

Projektes erfolgte durch eine unabhängige, baukünstlerisch hochqualifizierte Jury.

 

Die Juroren, die den Ausschreibungstext einstimmig beschlossen haben, sind davon

ausgegangen, dass die Anforderungen an die Fassadengestaltung in den folgenden

Festlegungen des Ausschreibungstextes ausreichend berücksichtigt sind

Der Ausschreibungstext enthält u.a. folgende Formulierungen:

 

> „Basis des Wettbewerbes ist .... u.a .....die Tiroler Bauordnung.“

> „Die örtlichen Bauvorschriften bilden jedoch Rahmenbedingungen. Unabhängig davon

    wird auch der umgebende Baubestand bei der Planung zu berücksichtigen sein.“

Der Bürgermeister der Stadt Kitzbühel war bei dieser Entscheidung anwesend.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Alle Auflagen, die die für Bundesgebäude als Baubehörde zuständige Bezirkshauptmannschaft

im Zuge des Baubewilligungsverfahrens‘ das auf Basis gesetzlicher Bestimmungen, wie der

Tiroler Bauordnung, durchgeführt wird, erteilt, werden vom Wirtschaftsministerium bei der

Detailplanung und Ausführung berücksichtigt.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Nach der Durchführung eines EU  -weiten baukünstlerischen Wettbewerbes, der vorrangig

wegen der Sensibilität des international bekannten Wintersportortes Kitzbühel für notwendig

erachtet wurde, wurde das Siegerprojekt von der unabhängigen Jury mit Einbindung der Stadt

unter eingehender Auseinandersetzung mit den städtebaulichen Auswirkungen mit

Zweidrittelmehrheit ausgewählt. Eine weitere Beurteilung der städtebaulichen Kompatibilität

des Projektes obliegt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft als Genehmigungsbehörde für

Bundesbauten. Ein Abgehen von dieser eindeutig geregelten und bewährten Vorgangsweise

erachte ich nicht als sinnvoll.