5305/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5613/J - NR/1999 betreffend Zahl der Sonderurlaube,

die die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen am 20. Jänner 1999 an mich richteten, wird wie

folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Für die Zentralstelle meines Ressorts wurden folgende Sonderurlaube bewilligt:

1995: 438 Sonderurlaubstage

1996: 454 Sonderurlaubstage

1997: 549 Sonderurlaubstage

1998: 502 Sonderurlaubstage

 

Ad 2.:

entfällt

 

Ad 3.:

a) gewerkschaftliche Anlässe: 1995: 30 Sonderurlaubstage

                                                1996: 12 Sonderurlaubstage

                                                1997: 21 Sonderurlaubstage

                                                1998: 26 Sonderurlaubstage

 

b) personalvertretungsbedingte Anlässe: 0

c) kulturelle Anlässe: 1995: 12 Sonderurlaubstage

                                   1996: 6 Sonderurlaubstage

                                  1997: 3 Sonderurlaubstage

                                  1998: 2 Sonderurlaubstage

 

d) sportliche Anlässe: 1995: 5 Sonderurlaubstage

                                   1996: 15 Sonderurlaubstage

                                   1997: 14 Sonderurlaubstage

                                   1998: 41 Sonderurlaubstage

 

e) andere Anlässe: Geburt, Todesfall, Übersiedlung, Dienstprüfungen usw.:

                               1995: 391 Sonderurlaubstage

                               1996: 421 Sonderurlaubstage

                               1997: 511 Sonderurlaubstage

                               1998: 433 Sonderurlaubstage

 

Ad 4.:

entfällt

 

Ad 5.:

1995: 765 Bedienstete = pro Bediensteter 0,6 Sonderurlaubstage

1996: 785 Bedienstete = pro Bediensteter 0,6 Sonderurlaubstage

1997: 728 Bedienstete = pro Bediensteter 0,8 Sonderurlaubstage

1998: 764 Bedienstete = pro Bediensteter 0,7 Sonderurlaubstage

 

Ad 6.:

entfällt

 

Ad 7.:

In den letzten Jahren konnte keine über normale Schwankungen hinausgehende steigende Tendenz

bei der Gewährung von Sonderurlauben verzeichnet werden.

Ad 8.:

Da Sonderurlaube in der Zentralleitung nur nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes bewilligt

werden und auch keine steigende Tendenz vorliegt, sehe ich keine Veranlassung von der derzeitigen

Vorgangsweise bei der Gewährung von Sonderurlauben abzugehen.