5318/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Motter, Partner und Partnerinnen haben am

20.1.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5536/J betreffend „Rückgang

der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu

beantworten:

 

ad 1

 

Auf Grund der Daten, die dem Hauptverband der österreichischen Sozialversiche -

rungsträger zur Verfügung stehen, stellt sich die Entwicklung bei der Inanspruch -

nahme des Mutter - Kind - Pass - Untersuchungsprogrammes für das Jahr 1998 wie folgt

dar: Im ersten Quartal 1998 ist die Gesamtzahl der von § 2 - Kassenfachärzten

abgerechneten Mutter - Kind - Pass - Sonderleistungspositionen gegenüber dem

Vergleichszeitraum des Vorjahres um -4,2 %, im zweiten Quartal 1998 um -8,0 %

und im dritten Quartal 1998 um -2,2 % gesunken. Es ist davon auszugehen, dass

hier bereits Ansätze für das Greifen der Recall - Aktion im 3. Quartal sichtbar werden

und ein erster Erfolg seinen Niederschlag findet.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in den Angelegenheiten des Mutter - Kind -

Passes das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend

zuständig ist.

ad 2

 

Nein.

 

ad 3

 

Grundsätzlich ist der Aufwand für notwendige Informationsmaßnahmen zur

Sicherung der Inanspruchnahme von Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen gemäß

§ 39 Abs. 10 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 aus den Mitteln des

Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen. In Kooperation mit der Firma

Procter & Gamble wurde das Mutter-  Kind - Pass - Recall - System gestartet, das seit Mai

1998 läuft.

 

Die im Jahr 1998 für dieses Projekte angefallenen Kosten in Höhe von

ATS 982.220,54, die ursprünglich aus dem Familienlastenausgleichsfonds zu

bezahlen waren, konnten durch die Kooperation mit Procter & Gamble zur Gänze

abgedeckt werden.