5323/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20.1.1999 an

mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5625/J betreffend „großzügige Dauer -

urlaube für Gewerkschaftsfunktionäre“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu

beantworten:

 

ad 1 bis 4

 

In meinem Ressort gibt es keine ,,Gewerkschaftsfunktionäre".

 

ad 5. 6. 7 und 9

 

Im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie ist ein Personalvertreter zur

Gänze freigestellt. Teilweise dienstfreigestellte Personalvertreter gibt es in meinem

Ressort nicht.

 

ad 8

 

Da es im meinem Ressort lediglich einen dienstfreigestellten Personalvertreter gibt

und das Anführen von Personalkosten für einzelne Bedienstete datenschutzrechtli -

che Bestimmungen verletzen würde, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich

diese Frage nicht beantworten kann.

ad 10

 

Bezüglich der Reisekosten der Personalvertreter kann ich lediglich für die Jahre

1994 bis 1998 Auskunft geben, da die Jahre davor nicht edv - mäßig erfasst sind. Die

Personalvertreter der Zentralstelle haben keine kosten im Sinne des § 29 Abs. 2

PVG verrechnet.

 

Die Personalvertreter des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Zentrale in Wien und

den Zweigstellen in Klagenfurt und Salzburg treffen einander zumeist in Wien, wobei

nicht nur personalvertretungsbezogene, sondern auch dienstliche Angelegenheiten

beraten werden. Insbesondere in Zusammenhang mit der Ausgliederung des UBAs

per 1.1.1999 haben im Jahr 1998 vermehrt Dienstreisen stattgefunden. Die

nachfolgend angeführten Kosten können jedoch nur zum Teil personalvertretungs-

bezogenen Angelegenheiten zugeordnet werden.

 

 

1994:  ATS   3.682,00

1995:  ATS   5.844,35

1996:  ATS 12.762,10

1997:  ATS 15.476,60

1998:  ATS 29.437,00

 

ad 11

 

Der finanzielle Aufwand, der meinem Ressort gern. § 29 Abs. 1 PVG erwächst, kann

nicht gesondert ausgewiesen werden, da die kosten für die zur Verfügung gestellte

Infrastruktur nicht individualisierbar sind. Es darf darauf hingewiesen werden, dass

dem freigestellten Personalvertreter ein Büro in der gleichen Größe und Ausstattung

wie jedem anderen Bediensteten auch zur Verfügung steht.

 

ad 12

 

Die Ansicht, wonach freigestellte Personalvertreter in meinem Ressort einen enor -

men finanziellen Aufwand verursachen, kann ich nicht teilen. Abgesehen von der

Tatsache, dass die Personalvertretung eine legitime demokratische Institution ist,

gibt es in meinem Ressort keinen Bereich - auch nicht die Personalvertretung - der

nicht unter besonderer Bedachtnahme von Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit und

Zweckmäßigkeit agiert.