5323/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20.1.1999 an
mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5625/J betreffend „großzügige Dauer -
urlaube für Gewerkschaftsfunktionäre“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu
beantworten:
ad 1 bis 4
In meinem Ressort gibt es keine ,,Gewerkschaftsfunktionäre".
ad 5. 6. 7 und 9
Im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie ist ein Personalvertreter zur
Gänze freigestellt. Teilweise dienstfreigestellte Personalvertreter gibt es in meinem
Ressort nicht.
ad 8
Da es im meinem Ressort lediglich einen dienstfreigestellten Personalvertreter gibt
und das Anführen von Personalkosten für einzelne Bedienstete datenschutzrechtli -
che Bestimmungen verletzen würde, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich
diese Frage nicht
beantworten kann.
ad 10
Bezüglich der Reisekosten der Personalvertreter kann ich lediglich für die Jahre
1994 bis 1998 Auskunft geben, da die Jahre davor nicht edv - mäßig erfasst sind. Die
Personalvertreter der Zentralstelle haben keine kosten im Sinne des § 29 Abs. 2
PVG verrechnet.
Die Personalvertreter des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Zentrale in Wien und
den Zweigstellen in Klagenfurt und Salzburg treffen einander zumeist in Wien, wobei
nicht nur personalvertretungsbezogene, sondern auch dienstliche Angelegenheiten
beraten werden. Insbesondere in Zusammenhang mit der Ausgliederung des UBAs
per 1.1.1999 haben im Jahr 1998 vermehrt Dienstreisen stattgefunden. Die
nachfolgend angeführten Kosten können jedoch nur zum Teil personalvertretungs-
bezogenen Angelegenheiten zugeordnet werden.
1994: ATS 3.682,00
1995: ATS 5.844,35
1996: ATS 12.762,10
1997: ATS 15.476,60
1998: ATS 29.437,00
ad 11
Der finanzielle Aufwand, der meinem Ressort gern. § 29 Abs. 1 PVG erwächst, kann
nicht gesondert ausgewiesen werden, da die kosten für die zur Verfügung gestellte
Infrastruktur nicht individualisierbar sind. Es darf darauf hingewiesen werden, dass
dem freigestellten Personalvertreter ein Büro in der gleichen Größe und Ausstattung
wie jedem anderen Bediensteten auch zur Verfügung steht.
ad 12
Die Ansicht, wonach freigestellte Personalvertreter in meinem Ressort einen enor -
men finanziellen Aufwand verursachen, kann ich nicht teilen. Abgesehen von der
Tatsache, dass die
Personalvertretung eine legitime demokratische Institution ist,
gibt es in meinem Ressort keinen Bereich - auch nicht die Personalvertretung - der
nicht unter besonderer Bedachtnahme von Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit agiert.