5325/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Johann Schuster und Kollegen haben am
21.1.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5650/J betreffend
„Zeitaufwand der Frauen für Familie und Kinderbetreuung" gerichtet. Ich beehre
mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
In Österreich sind von der amtlichen Statistik bisher zwei Erhebungen (1981 und
1992) über die Zeitverwendung der Bevölkerung durchgeführt worden. Weitere peri -
odische Zeitbudgeterhebungen werden vom Statistischen Amt der Europäischen
Gemeinschaften (EUROSTAT) europaweit vorbereitet.
Auswertungen der Erhebung von 1992 (österreichweit wurden 25.100 Tagebücher
von Personen ab 10 Jahren ausgefüllt) wurden von meinem Ressort publiziert. Die
Broschüre zeigt eindrücklich, wie viele Millionen Stunden jährlich an unbezahlter
Arbeit in unseren
Haushalten - und hier vor allem von Frauen - geleistet werden.
ad 2
Aktuelle Daten, insbesondere auch im Hinblick auf den Zeitaufwand für die Pflege
von alten oder kranken Menschen wird die Mikrozensussondererhebung „Ältere
Menschen“ vom Juni 1998 erbringen, die auf Initiative meines Ressorts durch das
Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT) durchgeführt wurde, und deren
Ergebnisse in den „Bericht über die Lebenssituation älterer Menschen in Österreich“,
der anlässlich des „Internationalen Jahres der älteren Menschen 1999“ von meinem
Ressort in Auftrag gegeben wurde, einfließen werden.
Die vorliegenden Daten über die Pflege älterer Menschen in Privathaushalten beru -
hen auf der Mikrozensuserhebung 1987. Demnach leben von den österreichweit
rund 480.000 hilfs - und pflegebedürftigen Personen ca. 40.000, also knapp 9% in
Anstalten und damit 91% in Privathaushalten. Von den 110.000 funktional schwer -
und mehrfachbehinderten älteren Menschen über 60 Jahren wurden 20% der Frauen
und 17% der Männer in Anstalten betreut. Für 48% aller pflegebedürftigen Männer
und für 7% aller pflegebedürftigen Frauen war der Ehepartner die primäre Betreu-
ungsperson. Bei 29% der Frauen und bei 9% der Männer übernahm die Tochter
diese Funktion. Bei weiteren 25% der Frauen und 14% der Männer pflegten Schwie -
gerkinder oder sonstige Verwandte. Nur in 6,4% aller Fälle (Männer 4,3%; Frauen
10,3%) nahmen mobile Sozialdienste bzw. Nachbarn eine zentrale Rolle innerhalb
der Betreuung ein.
ad 3
Ein erster Schritt, die in Familien unbezahlt erbrachten Haus -, Betreuungs - und Pfle -
gearbeiten sichtbar zu machen, ist deren monetäre Bewertung. Das ÖSTAT hat auf
Basis der Zeitbudgeterhebung 1992 den volkswirtschaftlichen Wert nach unter -
schiedlichen Bewertungsmodellen errechnet. Von meinem Ressort wurden die Er -
gebnisse in einem Roundtable und einer Publikation der Öffentlichkeit zur Diskussion
gestellt. Mit dieser Bewertung und deren Veröffentlichung wurde ein erster Beitrag
geleistet, diese Leistungen in das öffentliche Bewusstsein zu bringen und damit ein
Stück
Anerkennung zu erwirken.
Mit der neuen Regelung der Familienbesteuerung (1998) wurde ein wichtiger Schritt
der Anerkennung der in Familien für die Gesellschaft erbrachten Leistungen erreicht.
Denn das dieser Neuregelung zu Grunde liegende Verfassungsgerichtshoferkenntnis
hat bestätigt, dass Kinder ein öffentliches Interesse begründen und nicht nur eine
Frage der privaten Lebensgestaltung und des persönlichen Risikos sind.
Eine verstärkte Anerkennung von Kindererziehungs - und Betreuungszeiten in der
Pensionsversicherung (max. 48 Monate pro Kind) ist ein weiterer Ausdruck der Aner -
kennung dieser Leistungen. Ein Akzent in diese Richtung wurde mit der ab dem Jahr
2000 gültigen Regelung gesetzt, wonach die Bemessungsgrundlage an den Aus -
gleichszulagenrichtsatz gebunden sein wird, womit auch die jährliche Valorisierung
sichergestellt ist.
Auch die Einführung des Pflegegeldes trägt der Tatsache Rechnung, dass pflege -
bedürftige Menschen vorwiegend von Familienangehörigen, v.a. von Frauen betreut
werden. Damit werden früher oft unbedankt und unbezahlt erbrachte Leistungen
finanziell abgegolten.
Unser Ziel, das „Karenzgeld für alle“ einzuführen, beruht ebenfalls auf der
Erkenntnis, dass Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder gesellschaftlich wertvolle
Leistungen erbringen, die als solche anzuerkennen sind.