5359/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am
26. Jänner 1999 unter der Nr. 5667/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
In Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird auf den beiliegenden Ergebnisbericht
über die Österreichische EU - Präsidentschaft 1998 verwiesen, der bereits dem
Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht wurde.
Dieser Bericht, der vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit sämtlichen Bundesmini -
sterien erstellt wurde, gibt einen Überblick über die unter österreichischer EU -
Präsidentschaft in den einzelnen Sachgebieten erzielten wesentlichsten Fort -
schritte und
Ergebnisse (siehe Beilage A).
Zu Frage 4:
Informelles Treffen der Staats - und Regierungschefs und des Präsidenten der
Europäischen Kommission in Pörtschach am 24. und 25. Oktober1998:
Aufgrund des informellen Charakters des Pörtschacher Treffens konnten, wie
es bereits im Herbst 1995 in Formentor der Fall war, keine formellen Beschlüs -
se gefaßt und keine schriftlichen Schlußfolgerungen vorgelegt werden. Den -
noch schuf gerade diese Informalität die nötigen Arbeitsbedingungen, um -
über die politische Routine des Alltags hinausgehende - grundlegende Per -
spektiven skizzieren zu können.
Betreffend die Inhalte des Treffens darf wiederum auf den Ergebnisbericht über
die österreichische Präsidentschaft 1998 verwiesen werden.
Informelles Treffen der Minister für Kultur - und Audiovisuelles in Linz:
Was das Informelle Treffen der Minister für Kultur - und Audiovisuelles in Linz
betrifft, gab es einen Gedankenaustausch zu folgenden Themen, die beim
formellen Rat in konkrete Ergebnisse mündeten:
- Verlängerung der Kulturförderprogramme Kaleidoskop und Ariane für das
Jahr 1999
- Positionierung des öffentlich - rechtlichen Rundfunks im Kontext der Konver -
genz
- Diskussion zum “Ersten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft
zur Kulturförderung "Kultur 2000"
- Verständigung über eine verstärkte Einbindung der MOEL in das “Erste Rah -
menprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung 'Kultur
2000'"
- Bedeutung der
Kultur für die Beschäftigungspolitik
Zu den Fragen 5 bis 7:
Am informellen Treffen der Staats - und Regierungschefs und des Präsidenten
der Europäischen Kommission in Pörtschach am 24. und 25. Oktober 1998
nahmen - meine Person ausgenommen - 14 Regierungschefs, 2 Staatspräsi -
denten und der Präsident der Europäischen Kommission, Herr Jacques
SANTER, teil. Eine detaillierte Auflistung ist in der Beilage B angeschlossen.
Die Teilnehmer am informellen Treffen der Minister für Kultur - und Audiovisu -
elles in Linz sind der Beilage C zu entnehmen.
Die einzelnen Delegationen setzen sich aus hochrangigen Beamten, Vertretern
der Ständigen Vertretung in Brüssel sowie Beratern der Regierungschefs zu -
sammen; die Festsetzung der Zahl der Teilnehmer obliegt der Präsidentschaft,
die jedoch üblicherweise die Wünsche der Mitgliedstaaten in diesem
Zusammenhang zu berücksichtigen hat.
Die Gründe für eine - allfällige - Verhinderung an der Teilnahme sind nicht
bekannt, für diesen Fall wurde eine Vertretung nominiert.
Zu Frage 8:
Das informelle Treffen der Staats - und Regierungschefs und des Präsidenten
der Europäischen Kommission in Pörtschach begann am 24. Oktober und
endete am 25. Oktober 1998.
Das informelle Treffen der Minister für Kultur und Audiovisuelles in Linz dauerte
vom 10. bis 12.
September 1998.
Zu Frage 9:
Wie zu Frage 4 bereits ausgeführt, lag den Treffen aufgrund ihres informellen
Charakters keine konkrete Tagesordnung vor. Folgende Einteilung war in Aus -
sicht genommen worden:
Informelles Treffen der Staats - und Regierungschefs und des Präsidenten der
Europäischen Kommission in Pörtschach am 24. und 25. Oktober 1998:
24. Oktober 1998:
15.30 Uhr: Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen
Parlaments, José Maria GIL - ROBLES
16.00 Uhr: Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Rates Allgemeine
Angelegenheiten, Dr. Wolfgang SCHÜSSEL
16.30 Uhr: Erörterung der politischen Weiterentwicklung der Europäischen
Union: Einführende Bemerkungen von Wim KOK (wirtschaftliche
und soziale Herausforderungen der Union), José Maria AZNAR
LÓPEZ (Weiterentwicklung der inneren Sicherheit) und Tony
BLAIR (Verstärkung der Gemeinsamen Außen - und Sicherheits -
politik). Im Anschluß an diese drei "Keynote - speeches”, die je 5
bis 10 Minuten dauern sollten, werden in einer Runde alle drei
Themen gemeinsam zur Diskussion gestellt.
20.00 Uhr: Arbeitsessen und anschließend ,,Kamingespräch” (aktuelle Lage
der Weltwirtschaft)
25. Oktober 1998:
9.00 Uhr: Diskussion zu Vorschlägen in den Bereichen verbesserte
Koordination, Effizienz, Subsidiarität und demokratische
Legitimität
Informelles Treffen der Minister für Kultur - und Audiovisuelles in Linz (10.bis
12. September 1998):
10. September 1998:
1400 Uhr - 16.00 Uhr: Gedankenaustausch über die kulturellen As -
pekte der Erweiterung der EU, unter besonde -
rer Berücksichtigung der Ergebnisse der
Expertenkonferenz in Graz
16.30 Uhr - 18.00 Uhr: Publikumsdiskussion zum Thema "Kulturelle
Aspekte der Erweiterung der EU”
11. September 1998:
10.30 Uhr- 12.00 Uhr: Kulturelles Rahmenprogramm “Kultur 2000”
14.30 Uhr - 15.45 Uhr: Kulturelles Rahmenprogramm “Kultur 2000"
Die Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
und internationalen Organisationen unter Be -
rücksichtigung der Erweiterung der Europäi -
schen Union
16.00 Uhr - 18.00 Uhr: Kultur und Beschäftigung
12. September 1998:
9.30 Uhr - 12.00 Uhr: Positionierung des öffentlich rechtlichen
Rundfunks im Kontext der Konvergenz
Unterstützungsmechanismen für die euro -
päische audiovisuelle Industrie
Zu Frage 10:
Zum vorgesehenen
Zeitablauf verweise ich auf die Beilagen D und E.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Beim Informellen Treffen der Kulturminister in Linz wurden folgende Erinne -
rungsgeschenke überreicht:
- Sets von Gläsern der Fa. Redel (an Delegationsleiter der Mitgliedstaaten
und der Teilnehmer aus den MOEL - Staaten)
- Bücher über Architektur (an Delegationsleiter der Mitgliedstaaten und der
Teilnehmer aus den MOEL - Staaten)
- 10 Stück Porzellan aus der Produktion der Porzellanmanufaktur Augarten
(an Dolmetscher)
- 60 CDs mit Werken von Johann Strauß (an Delegierte).
Die Kosten für die Riedel - Gläser sowie die Bücher wurden aus dem beim Bun -
desministerium für auswärtige Angelegenheiten eingerichteten Zentralbudget
getragen; die übrigen Geschenke wurden auf Sponsoringbasis ohne Kosten -
belastung für den Bund zur Verfügung gestellt.
Was die beim Informellen Treffen der Staats - und Regierungschefs in Pört -
schach verteilten Geschenke betrifft, verweise ich auf meine Ausführungen zu
den Fragen 8 und 10 der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage
Nr. 1491/J - BR/98 bzw. auf die des Herrn Bundesministers für auswärtige
Angelegenheiten zu Frage 10 der an ihn gerichteten parlamentarischen An -
frage Nr. 1492/J - BR/98, die ich in Kopie beilege (Beilagen F und G).
Zu Frage 14:
Die Ausgaben des Bundeskanzleramts zur EU - Präsidentschaft, wofür ein
eigener finanzgesetzlicher Ansatz 1/10098 veranschlagt ist, belaufen sich
bislang (Stand 31.
Jänner 1999) wie folgt:
Aufwendungen für Personalbereitstellung: Aufwendungen für Sachkosten: |
S 18,719.214,- S 19,231.773,- |
Zu Frage 15:
Die bei Ansatz 1/10098 veranschlagten Beträge gliedern sich auf wie folgt:
VAP 4035 |
Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe |
S 70.217,- |
VAP 5613400 |
Auslandsreisen/Dienstreisen Z |
S 33.166,- |
VAP 7020 |
Mieten |
S 313.960,- |
VAP 7232 |
Repräsentationsausgaben |
S 5,187.521,- |
VAP 7270 |
Entgelt an Einzelpersonen |
S 673.603,- |
VAP 7280402 |
Sonstige Leistungen - Unternehmungen |
S 12,953.305,- |
Die Auflistung dieser Beträge stellt den Ausgabenrahmen zum 31. Jänner 1999
dar.
Zu Frage 16:
Der in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage angeführte Artikel eines
inländischen Wochenmagazins beruht auf einem angeblichen Protokoll einer
Sitzung der in Wien akkreditierten 14 Botschafter der EU - Mitgliedstaaten. Da
weder ein autentischer Text dieses Protokolls vorliegt, noch an der dem Pro -
tokoll zugrundeliegenden Sitzung ein Österreichischer Vertreter teilgenommen
hat, ist eine korrekte und sachdienliche Antwort wohl nicht möglich.
Im übrigen wird auf den bereits in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erwähn -
ten
Ergebnisbericht der Österreichischen EU - Präsidentschaft 1998
verwiesen.
Beilage A
AUSTIA 1998
ERGEBNISBERICHT DER
ÖSTERREICHISCHEN EU - PRÄSIDENTSCHAFT 1998
I. Einleitung
II. Europäische Zukunftsdebatte und die "Wiener Strategie für Europa”
III. Beschäftigung
IV. Wirtschafts - und Währungsunion
V. Agenda 2000 -
VI. Erweiterung
VII. Funktionsweise der Organe
VIII. Umsetzung des Amsterdamer Vertrags
IX. Interne Politiken
- Wirtschaft und Finanzen
- Binnenmarkt
- Arbeit und Soziales
- Landwirtschaft
- Fischerei
- Verkehr
- Umwelt
- Industrie und KMU
- Energie
- Telekommunikation und Informationsgesellschaft
- Verbraucherschutz
- Forschung
- Kultur und Audiovisuelles
- Bildung
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit
- Tourismus
X. Justiz und Inneres
XI. Sonstige Bereiche
- Sport
- Problem des Datumswechsels beim Übergang zum neuen Jahrtausend
- Duty Free
- Europäischer Gerichtshof
- Statistik
XII. Außenbeziehungen
A. Multilaterale Bereiche und Internationale Organisationen
- Außenwirtschaftspolitik
- Sicherheitspolitik
- Menschenrechte
- Abrüstung. Rüstungskontrolle und Nicht - Weiterverbreitung
- Vereinte Nationen
- OSZE
- Europäischer Wirtschaftsraum
- AKP / Entwicklungszusammenarbeit
B. Regionale Bereiche
- Schweiz
- Mittel - und Osteuropa
- Ehemaliges Jugoslawien
- Albanien
- Osteuropa und Zentralasien
- Mittelmeer
- Zypern
- Türkei
- Malta
- Naher Osten
- Golfkooperationsrat
- Iran
- Transatlantische Beziehungen
- Asien
- Lateinamerika
-
Afrika
I. EINLEITUNG
Österreich übernahm am 1. Juli 1998, nur 3 ½ Jahre nach seinem Beitritt, erstmals die
Präsidentschaft der Europäischen Union. Damit stellte sich Österreich als erster der
neuen Mitgliedstaaten dieser großen politischen, administrativen und organisatorischen
Herausforderung.
Die österreichische Präsidentschaft war bemüht, in den Politikbereichen, die für eine
starke und effiziente Union von besonderer Relevanz sind, Fortschritte zu erzielen.
- Der reibungslose Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts - und Währungsunion und
damit die Einführung des Euro am 1.1.1999 konnte gewährleistet und somit die Vision
einer gemeinsamen Währung verwirklicht werden;
- die Schaffung von Beschäftigung steht nun im Mittelpunkt der Anstrengungen der
Union, die nun zu einem Europäischen Beschäftigungspakt weiterentwickelt werden;
- der Erweiterungsprozeß wurde insbesondere durch die Aufnahme von substantiellen
Verhandlungen mit einigen Beitrittswerbern konkretisiert;
- bei den Verhandlungen über die internen Reformen und die finanzielle Vorausschau im
Rahmen der Agenda 2000 konnten substantielle Fortschritte erzielt werden, die einen
planmäßigen Abschluß ermöglichen sollten;
- im Bereich der inneren Sicherheit wurde ein Aktionsplan zum Aufbau eines Raumes
der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ausgearbeitet;
- auch die Integration von Umweltbelangen in alle Politikbereiche wurde vorangetrieben.
- Österreich hat zudem die Interessen der Europäische Union in der Welt mit Nachdruck
vertreten und zur internationalen Visibilität der Union beigetragen.
Durch konstruktive Zusammenarbeit mit dem Europäischem Parlament, dem durch den
Amsterdamer Vertrag im Sinne einer Demokratisierung der Union noch mehr Bedeutung
zukommt, konnten bedeutende Dossiers gelöst werden:
- Abschluß des 5. Rahmenprogramms für Forschung und Technologie,
- Abschluß einer Interinstitutionellen Vereinbarung zu den Rechtsgrundlagen von
Haushaltslinien (u.a. betreffend die Finanzierung von Sozialprojekten) und
- Beschluß des Budgets 1999.
Österreich hat in knapp 22 Arbeitswochen beim informellen Treffen der Staats - und
Regierungschefs in Pörtschach und beim Europäischen Rat in Wien, in 51
MinisterInnentreffen sowie in 1540 Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen den Vorsitz geführt.
Dies entspricht - unter Einbeziehung der Wochenenden - einer Frequenz von über 10
Tagungen pro Tag. Dazu kommen noch Großereignisse wie z.B. die Gipfeltreffen mit
Rußland und den USA, Kanada und der Ukraine, die EU - SADC Konferenz, die EU -
ASEAN - Post Ministerial Conference und das ASEAN - Regionalforum, sowie Auftritte vor
dem Europäischen Parlament, vor dem Ausschuß der Regionen und in den
Vermittlungsausschüssen. Weiters führte die Präsidentschaft zahlreiche
Drittstaatentermine, Troika - Missionen, Konferenzen und Seminare durch. Insgesamt
fanden in der zweiten Jahreshälfte 1998 145 Treffen in Österreich, verteilt über sämtliche
Bundesländer, statt
Die innerstaatliche Vorbereitung auf die Präsidentschaft sowie die konkreten Arbeiten
während der sechs Monate des österreichischen EU - Vorsitzes erfolgten unter der
Gesamtkoordination des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.
In den einzelnen Sachbereichen wurde die Vorsitzführung von den
jeweils zuständigen Ressorts wahrgenommen. Mit der organisatorischen Vorbereitung
und Abwicklung der in Österreich stattfindenden Tagungen wurde das im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingerichtete Exekutivsekretariat
beauftragt. Die VertreterInnen der Länder, des Gemeinde - und Städtebundes sowie der
Sozialpartner wurden im Rahmen regelmäßiger Sitzungen in die Vorsitzführung
eingebunden.
Das Präsidentschaftsprogramm in dem die Schwerpunkte und Vorhaben des
österreichischen Vorsitzes für die 2. Jahreshälfte 1998 zusammengefaßt wurden, wurde
nach Genehmigung durch die Bundesregierung am 1.7.1998 dem Nationalrat und
Bundesrat vorgelegt. Darüber hinaus wurde das österreichische Parlament kontinuierlich
über die Vorhaben der Präsidentschaft informiert. Aussprachen hierzu fanden in
Sitzungen des EU - Hauptausschusses des Nationalrates sowie des Europa - Ausschusses
des Bundesrates statt.
Mittels einer eigenen Homepage im Internet wurde während der Präsidentschaft zudem
auch die breite Öffentlichkeit im In - und Ausland über die wesentlichen Anliegen und
Aktivitäten des österreichischen Vorsitzes informiert. Mit über 12.000 täglichen Zugriffen
wurde diese Präsidentschafts - Homepage zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel
des Ratsvorsitzes.
Der vorliegende Bericht soll dazu dienen, einen Überblick über die unter der
österreichischen EU - Präsidentschaft in den einzelnen Sachgebieten erzielten
wesentlichsten Fortschritte und Ergebnisse zu geben. Aufgrund der umfassenden
Aufgabengebiete
wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
II. EUROPÄISCHE ZUKUNFTSDEBATTE UND DIE “WIENER
STRATEGIE FÜR EUROPA”
Gemäß den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff fand am
24/25.10.1998 in Pörtschach ein informelles Treffen statt, das den Staats - und
Regierungschefs und dem Präsidenten der Europäischen Kommission die Möglichkeit bot,
eine offene Diskussion über die gemeinsame Zukunft in Europa zu führen.
Das Treffen bestätigte die Entschlossenheit der Europäischen Union, die Interessen der
Menschen in den Mittelpunkt europäischer Politik zu stellen, und setzte wichtige Impulse:
- Beschäftigung als neue Priorität der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union,
Einbettung in ein umfassendes Konzept des Wirtschaftswachstums und der Stabilität
sowie der wirtschaftlichen Reformen,
- Erreichung einer neuen Qualität in der europäischen Zusammenarbeit im Bereich
innere Sicherheit,
- Stärkung der Stellung Europas als “Global Player",
- Verbesserung der Instrumente der Union im Dienste des Bürgers,
- Zur Frage der Weiterentwicklung der Sicherheits - und Verteidigungspolitik setzte eine
Grundsatzdebatte in Pörtschach neue Impulse.
Am Europäischen Rat in Wien am 11. und 12. Dezember wurden sodann die Vorhaben
von Pörtschach in Form einer “Wiener Strategie für Europa” konkretisiert und mit einem
Zeitplan versehen. In den folgenden vier Themenbereichen, die den europäischen
BürgerInnen ein besonderes Anliegen sind, ist rasches und wirksames Handeln geboten:
So wird etwa im Bereich der Förderung der Beschäftigung, des Wirtschaftswachstums und
der Stabilität dem Europäischen Rat von Köln über die Ausarbeitung eines Europäischen
Beschäftigungspakts im Rahmen des Luxemburger Prozesses Bericht erstattet. Am
Europäischen Rat von Helsinki sollen die Instrumente für die wirtschaftspolitische
Koordinierung überprüft und die Sichtung der bisherigen Erfahrungen vorgenommen
werden.
Zur Verbesserung der Sicherheit und der Lebensqualität in der Union soll u.a. die
Umsetzung des Aktionsplans zum Aufbau eines “Raums der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts” auf der Sondertagung des Europäischen Rates in Tampere ebenso überprüft
werden wie auch die Verbesserung des Zugangs der BürgerInnen zur Justiz und die
Einbeziehung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in die Politiken
der Europäischen Union.
Im Rahmen der Reform der Politiken und Institutionen der Union wurde vereinbart, daß
die politische Einigung über das Paket “Agenda 2000” - im Hinblick auf eine endgültige
Annahme vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 1999 - im März 1999
erreicht werden muß. Weiters sollen auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln die
Modalitäten und der Zeitplan für die Behandlung der in Amsterdam noch ungelösten
institutionellen Fragen festgelegt werden. Über die interne Reform der Kommission wird
der Kommissionspräsident an den Europäischen Rat in Köln Bericht erstatten. In Helsinki
wird sich der Europaische Rat u.a. mit der Verbesserung der Funktionsweise des Rates
beschäftigen.
Zur Förderung von Stabilität und Wohlstand in Europa und weltweit müssen die
Beitrittsverhandlungen und -vorbereitungen dynamisch weitergeführt werden sowie
Sachstandsberichte seitens der Kommission betreffend die Bewerberländer im Hinblick
auf die Tagung des Europäischen Rates in Helsinki vorgelegt werden. Ebenfalls in
Helsinki soll der wirksame Einsatz der neuen Instrumente der Gemeinsamen Außen - und
Sicherheitspolitik (GASP) im Anschluß an das Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
(Hoher Vertreter, GASP - Planungs - und Frühwarneinheit, verbesserte Beschluß -
fassungsmechanismen) überprüft werden. Die ersten Gemeinsamen Strategien betreffend
Rußland, die Ukraine, den Mittelmeerraum und den Westbalkan sollen vorbereitet werden.
Eine erste Annahme erfolgt auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln. Die
Überlegungen über die Entwicklung einer europäischen Sicherheits - und
Verteidigungspolitik sollen auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln fortgesetzt
werden.
Auf der Grundlage dieser Punkte wird der Europäische Rat auf seiner Tagung in Helsinki
eine "Jahrtausenderklärung” zu den Prioritäten der Union für die künftigen Jahre
verabschieden.
III. BESCHÄFTIGUNG
Die Festigung und Weiterentwicklung der europäischen Beschäftigungsstrategie war einer
der Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft. Denn die Schaffung neuer und
der Erhalt bestehender Arbeitsplätze, die Bekämpfung der inakzeptabel hohen
Arbeitslosigkeit und die Sicherung des sozialen Zusammenhalts sind von zentraler
Bedeutung für eine Weiterentwicklung der Europäischen Union.
In Ausführung der Mandate von Luxemburg und Cardiff wurde für das Jahr 1998 auf Basis
der Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten ein gemeinsamer Beschäftigungsbericht
erstellt, der erstmals die Implementierung der in den nationalen Aktionsplänen (NAP)
gesetzten Maßnahmen erfaßt. Dieser Bericht macht deutlich, daß bereits erste Erfolge
erzielt werden konnten. Im Jahr 1998 ist die Beschäftigung um rund 1,7 Mio. gestiegen:
die Arbeitslosigkeit ist zum ersten Mal seit 1992 unter die 10% Marke gesunken. Zur
Analyse der Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten hat der Beschäftigungsbericht acht
Indikatoren verwendet, die die generelle Entwicklung sowie die Position ausgewählter
Gruppen (z.B. Jugendliche, ältere Arbeitnehmer) darstellen. Österreich zählt dabei in vier
von diesen acht Fällen zu den Ländern mit den besten Daten. Diese Form der
quantitativen Analyse, ebenso wie best practice Modelle stellen ein taugliches Mittel zur
Evaluierung der Mitgliedstaaten in ihrer Umsetzung der Beschäftigungsstrategie und
damit zur multilateralen Überwachung dar und sollte konsequent weiterentwickelt werden.
In den Schlußfolgerungen des Rates von Wien werden daher weiterführende Arbeiten zur
Festlegung gemeinsamer Indikatoren und vergleichbarer statistischer Daten gefordert.
Der Vorsitz hat sich bemüht, die eurapäische Beschäftigungsstrategie ein Stück voran zu
treiben: Auf der Grundlage des von der Kommission vorgelegten Vorschlages für
beschäftigungspolitische Leitlinien 1999 hat der österreichische Vorsitz ein
Präsidentschaftspapier vorgelegt, das die Grundlage der Diskussion des gemeinsamen
Rates der Arbeits - und SozialministerInnen und der ECOFIN - MinisterInnen bildete. Das
Ergebnis dieses gemeinsamen Rates, die beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999,
wurde an den Europäischen Rat von Wien weitergeleitet und von diesem befürwortet.
Die neuen Leitlinien für 1999 führen die Schwerpunkte der beschäftigungspolitischen
Strategie, wie sie am Luxemburger Gipfel festgelegt wurden, fort. Gleichzeitig werden
notwendige Adaptierungen vorgenommen.
Der österreichische Vorsitz hat sich besonders dafür eingesetzt, daß die
Chancengleichheit für Frauen und Männer gestärkt wird. Dazu wurde bereits am
informellen Treffen der Arbeits - und SozialministerInnen im Juli in Innsbruck ein breiter
Konsens hergestellt. Als Ergebnis wurde in den beschäftigungspolitischen Leitlinien für
1999 ein generelles Gender - Mainstreaming als eigene Leitlinie 19 aufgenommen. Die
vierte Säule der Leitlinien wurde dadurch gestärkt, daß die Teilung der Versorgungsarbeit
Familienförderungsmaßnahmen und die Verringerung der Einkommensdifferenzen
aufgenommen wurden.
Die weiteren Anpassungen und Änderungen bei den einzelnen Leitlinien umfassen
insbesondere:
• Anreizmaßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anpassungen
in den Steuer - und Beihilfensystemen der Mitgliedsländer und
Verstärkung einer Politik
des aktiven Alterns, um auch älteren ArbeitnehmerInnen die aktive Teilnahme am
Arbeitsleben zu ermöglichen:
• bessere Nutzung des Beschäftigungspotentials des Dienstleistungssektors und die
Entwicklung von Rahmenbedingungen, um das Beschäftigungspotential des
Dienstleistungssektors und der industrienahen Dienstleistungen voll auszuschöpfen.
unter anderem durch die Erschließung des Beschäftigungspotentials der
Informationsgesellschaft und des Umweltsektors, um mehr und bessere Arbeitsplätze
zu schaffen;
• eine eigene Leitlinie für Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen, ethnischer
Minderheiten und anderer Gruppen und Einzelpersonen, die benachteiligt sind;
präventive und aktive politische Ansätze sollen entwickelt werden, um die
Eingliederung der Betreffenden in den Arbeitsmarkt zu fördern;
• Stärkung einer Politik des lebensbegleitenden Lernens.
Erreicht werden konnte auch Übereinstimmung zwischen den Mitgliedsländern, sich in
Zukunft verstärkt quantitative, selbstgewählte Ziele zu setzen. um die Evaluierung und
Überwachung zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen.
Um der inhaltlichen Arbeit mehr Raum zu geben, wurde im Oktober 1998 eine
Vereinfachung und Straffung prozeduraler Strukturen beschlossen und vom Europäischen
Rat in Wien bestätigt: In Hinkunft soll im Frühjahr für die Bewertung der Umsetzung der
Leitlinien ein nationaler Umsetzungsbericht der Mitgliedstaaten (Anpassungen der NAP
und Umsetzung) vorgelegt werden. Die Kommission wird in einem Frühjahrspaket eine
Mitteilung zur "Beschäftigungspolitik als horizonalem Politikbereich" auf der Grundlage von
Artikel 127 EGV in der Fassung des Amsterdamer Vertrags präsentieren. Im Herbst soll
eine Evaluierung der Nationalen Aktionspläne erfolgen, die in Form des gemeinsamen
Beschäftigungsberichtes von der Kommission vorgelegt und im Rat verabschiedet wird.
Die Evaluierung ist Grundlage für die Erstellung der Leitlinien für das darauffolgende Jahr.
Neue Impulse und eine zusätzliche Stärkung erhält die europäische
Beschäftigungsstrategie durch die grundsätzliche Übereinstimmung über den
Verordnungsvorschlag zum Europäischen Sozialfonds.
Beim Europäischen Rat von Wien wurde - in Weiterentwicklung der Strategie von
Luxemburg - die Ausarbeitung eines Europäischen Beschäftigungspaktes vereinbart.
Wesentliche Elemente dieses Paktes sind:
• eine gesamtwirtschaftliche Perspektive, die mehrere Politikbereiche miteinander
verbindet:
- eine Arbeitsmarktpolitik, die vor allem die Beschäftigungsfähigkeit erhöht und die
Chancengleichheit von Frauen und Männern fördert;
- eine Politik der Wirtschaftsreform, die Innovationsfähigkeit und Unternehmergeist
unterstützt;
- eine makroökonomische Politik, die Stabilität und Wachstum miteinander verbindet.
• die Einbeziehung der Sozialpartner auf europäische Ebene in die Beschäftigungspolitik,
u.a. auch in die Erstellung und Implementierung der Nationalen Aktionspläne; und
• die Definition zusätzlicher, nachprüfbarer Ziele im Rahmen der Nationalen
Aktionspläne, die zur weiteren Verbesserung und Festigung des multilateralen
Überwachungsverfahrens beitragen.
IV. WIRTSCHAFTS - UND WÄHRUNGSUNION
Die wesentlichen formalen Entscheidungen über den Eintritt in die dritte Stufe der
Wirtschafts - und Währungsunion (WWU) sind bereits in der ersten Jahreshälfte 1998
verabschiedet worden. Unter der österreichischen Präsidentschaft stand daher im
Vordergrund, einen reibungslosen Übergang zur Währungsunion zu ermöglichen, sowie
die notwendigen wirtschaftspolitischen Strukturen zu definieren und mit ihrer
Implementierung zu beginnen.
Mit der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse wurde unter österreichischem
Vorsitz überdies die letzte wichtige Entscheidung auf dem Weg zur Wirtschaft - und
Währungsunion getroffen und damit der endgültige Schritt zum Übergang auf den Euro ab
1.1.1999 gesetzt.
Im Rahmen der Vorbereitung eines reibungslosen Übergangs zur Währungsunion stellte
vor allem die Konstituierung der Euro - 11 - Gruppe, als wirtschaftspolitisches
Koordinationsgremium für die Teilnehmer an der WWU, einen zentralen Erfolg der
österreichischen Präsidentschaft dar. Da für dieses Gremium auf keinerlei
Erfahrungswerte zurückgegriffen werden konnte, ist es in erster Linie auf die
österreichischen Vorbereitungsarbeiten und Vorsitzführung zurückzuführen, daß aus der
Euro - 11 - Gruppe ein arbeitsfähiges und effizientes Koordinationsgremium geworden ist.
Durch die transparente Arbeitsweise der Euro - 11 - Gruppe sowie durch die Einbindung der
Nicht - Teilnehmer in die erweiterte Euro - 11 - Gruppe konnte zudem die Gefahr einer
Spaltung der Gemeinschaft verhindert werden.
Weitere Elemente der Koordination betrafen den Dialog mit der Europäischen Zentralbank
(EZB) und den Sozialpartnern, wodurch die Einbindung einerseits der Akteure der
Geldpolitik und andererseits der Verantwortlichen für den Lohnbildungsprozeß in die
wirtschaftspolitische Koordination sichergestellt werden konnte. Durch die Teilnahme des
EZB - Präsidenten am Euro - 11 bzw. die Teilnahme des ECOFIN - Vorsitzenden an der
Tagung des EZB - Rates ist es hierbei gelungen, einen regelmäßigen Gedankenaustausch
mit der EZB zu führen. Zum anderen konnte das Treffen mit den Europäischen
Sozialpartnern, die durch ihre Lohn - und Einkommenspolitik die gesamtwirtschaftliche
Lage entscheidend beeinflussen, institutionalisiert werden.
Ein wesentlicher inhaltlicher Erfolg der österreichischen Präsidentschaft ist die politische
Einigung über die Außenvertretung des Euro - Währungsraumes. Dabei ist es auch
gelungen, sowohl einen Kompromiß zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen den
Mitgliedstaaten und der Kommission zu erzielen und so die Fragen der Vertretung in der
G7, beim Internationalen Währungsfonds und bei Missionen in Drittstaaten zu klären.
Durch diese Einigung wird künftig ein einheitliches, rasches und entschlossenes Auftreten
der Euro - Zone, aber auch der EU insgesamt sichergestellt.
Weiters sind die Verabschiedung der EZB - Sekundärgesetzgebung betreffend Sanktionen,
Mindestreserven und Statistik, die für die vollständige Operationalität der EZB erforderlich
sind, besonders hervorzuheben, sowie die politische Einigung über die
Zusammensetzung und die Statuten des Wirtschafts - und Finanzausschusses und die
Ratsentscheidung betreffend die Wechselkursfragen im Zusammenhang mit der CFA -
Zone
(Communauté Financiere Africaine).
Darüber hinaus hat der Europäische Rat einen Bericht zur Internationalen
Finanzarchitektur angenommen, der eine gute Grundlage für die weiteren Diskussionen
über die Möglichkeiten zur erforderlichen Stärkung und Weiterentwicklung des
bestehenden Systems darstellt. In diesem Zusammenhang wurde festgehalten, daß
zunehmend europäische Positionen in den internationalen Verhandlungsprozeß
eingebracht werden
sollen.
V. AGENDA 2000
Um den Auftrag des Europäischen Rates von Cardiff (“bis zum Europäischen Rat von
Wien sollen bei den Hauptkomponenten des Pakets substantielle Fortschritte erzielt
werden. damit bis spätestens März 1999 eine politische Einigung über das Gesamtpaket
erzielt werden kann”) erfüllen zu können, wurden der Arbeitsrhythmus gegenüber der
britischen Präsidentschaft erheblich beschleunigt.
In einer ersten Phase bis Anfang Oktober stand die technische Prüfung der einzelnen
Rechtstexte auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen im Vordergrund. In einer zweiten Phase
bis Ende November ging es um die Identifizierung der politisch sensiblen Fragen des
Pakets, sogenannte Schlüsselfragen, welche auf politischer Ebene im Rat “Allgemeine
Angelegenheiten”, im ECOFIN - Rat, und im Rat “Landwirtschaft” behandelt wurden. In der
dritten Phase stand die Erarbeitung des Berichts des Vorsitzes an den Europäischen Rat
im Vordergrund.
Dieser Bericht umfaßte eine Analyse der Schlüsselelemente als Grundlage für die
weiteren Arbeiten, den Beitrag des ECOFIN, des Landwirtschaftsrats, sowie die
Rechtstexte samt Fußnoten. Darin kamen die während des österreichischen Vorsitzes
erzielten Fortschritte zum Ausdruck:
• Weitgehender Abschluß der technischen Arbeiten an den Rechtstexten;
• Fertigstellung der Garantiefonds - und der TEN - Verordnung;
• Politische Einigung (mit einem Vorbehalt) über die Vorbeitrittsinstrumente;
• Identifizierung von Lösungsansätzen in politischen Schlüsselfragen der Strukturpolitik;
• Orientierungen für die Einigung über die Agrarreform;
• Klärung von Optionen für die Kernprobleme der künftigen Finanzierung der Union.
Der Europäische Rat von Wien einigte sich darauf, daß der Bericht des Vorsitzes
gemeinsam mit den Vorschlägen der Kommission die Grundlage der weiteren
Verhandlungen bilden sollte. Im übrigen werden in den Schlußfolgerungen
• der Zieltermin eines Abschlusses der Verhandlungen beim außerordentlichen
Europäischen Rat in Berlin am 24/25. März 1999 bekräftigt,
• der Paketcharakter der Agenda 2000 unterstrichen,
• zur Prüfung aller Elemente und Positionen aufgefordert und
• alle Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren vollen Beitrag zu einer ausgewogenen Lösung
auf der Basis von Solidarität und rigoroser Budgetdisziplin zu leisten.
Durch die intensiven Vorarbeiten unter österreichischem Vorsitz wurde eine gute
Ausgangsbasis für einen termingerechten Abschluß der Verhandlungen unter der
folgenden Präsidentschaft geschaffen.
REFORM DER AGRARPOLITIK
Seit der Tagung des Europäischen Rates von Cardiff ist der Agrarteil der Agenda 2000
einer eingehenden Prüfung sowohl auf der Ebene des Rates Landwirtschaft (Tagungen im
Juli, Oktober und November) als auch auf der Ebene des Sonderausschusses
Landwirtschaft und der Ratsgruppen unterzogen worden. Die Beratungen wurden mit dem
Ziel geführt,
das europäische Modell einer multifunktionellen, flächendeckenden,
nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in der gesamten EU
weiterzuentwickeln.
Zu den zentralen Fragen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik konnten allgemeine
Leitlinien identifiziert werden. Diese Orientierungen zeigen den substantiellen Fortschritt,
der seit Cardiff erzielt werden konnte. Zugleich wird in einem Bericht des Rates auf jene
Punkte verwiesen, in denen weiterhin große Auffassungsunterschiede bestehen, und auf
eine Reihe spezifischer Punkte aufmerksam gemacht, die für einige Mitgliedstaaten
besonders bedeutsam sind.
Der Rat Landwirtschaft hat seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die Verhandlungen bei
seiner Tagung im März 1999 so zeitgerecht zum Abschluß zu bringen, daß der Zeitplan
von Cardiff eingehalten werden kann. Zudem wurde deutlich gemacht. daß die Frage der
Finanzierung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik von ausschlaggebender Bedeutung
ist und daß angemessene und ausreichende Mittel zur Verfügung stehen müssen, um den
Reformprozeß zu Ende führen und das Europäische Landwirtschaftsmodell verwirklichen
zu können. Dabei wurde auch besonders darauf verwiesen, daß bei der Verwaltung der
Gemeinsamen Agrarpolitik und der Durchführung der Reform weiterhin das Prinzip der
Haushaltsdisziplin gelten muß.
Einen Erfolg der österreichischen Präsidentschaft stellt der Fortschritt beim Dossier
“Entwicklung des ländlichen Raums” dar. Es besteht Einvernehmen darüber, daß der
Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine grundlegende Rolle als zweite Säule
der Gemeinsamen Agrarpolitik zukommt. Auch die Zielsetzungen und das Konzept der
integrierten Politik sind akzeptiert. Die noch bestehenden offenen Fragen (insbes. die
Finanzierung und die Abgrenzung der spezifischen ländlichen Entwicklungsmaßnahmen,
die aus diesem Titel künftig unterstützt werden können) werden im Rahmen des
Gesamtkompromisses zu lösen sein.
Der österreichischen Präsidentschaft ist es somit gelungen durch die Vorlage von
konsolidierten Rechtstexten zu den einzelnen Dossiers im Landwirtschaftsbereich der
Agenda 2000 sowie durch intensive Vorarbeiten den Boden für die politische Diskussion
aufzubereiten und dadurch die Einhaltung des in Cardiff vorgegebenen Zeitplans zu
ermöglichen.
REFORM DER STRUKTURPOLITIK
Die Dossiers zum Thema Strukturpolitik wurden - soweit sie von der Kommission
vorgelegt wurden - auf technischer Ebene vollständig behandelt. Die technischen Fragen
der behandelten Dossiers konnten bis zum Europäischen Rat von Wien zwischen
Kommission und Mitgliedstaaten weitgehend ausverhandelt werden. Das gilt für die
Verordnungen zum Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), zum
Europäischen Sozialfonds (ESF) und zum Instrument zur strukturpolitischen Heranführung
der Beitrittskandidaten (ISPA) zur Gänze, für die Allgemeine Strukturfonds - Verordnung
sowie die beiden Verordnungen zur Änderung des Kohäsionsfonds für den größten Teil
der Bestimmungen.
Weiters konnte auch über eine Reihe von grundlegenden politischen Fragen bereits
Einvernehmen im
Rat erzielt werden. Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis aller
Mitgliedstaaten zur Kohäsion, konnte die Konzentration der Mittel auf drei Ziele, die
räumliche Konzentration und Reduzierung der regionalen Zielgebiete sowie die
Einführung einer gleitenden Auslaufregelung für Gebiete. die ihren Förderstatus verlieren
(“Phasing Out") außer Streit gestellt werden. Weiters haben sich die Mitgliedstaaten auf
eine Reduktion der Zahl der Gemeinschaftsinitiativen geeinigt, wobei hingegen der
Weiterführung des Programms INTERREG Priorität zukommen soll.
Darüber hinaus wurden einige administrativen Neuregelungen weitgehend ausverhandelt,
die folgende Verbesserungen bringen.
- Vereinfachung und Beschleunigung der Planung und Umsetzung der Programme,
- effizientere Gestaltung der Programmplanung,
- Stärkung des Prinzips der Partnerschaft (stärkere Dezentralisierung der Planung und
Umsetzung der Programme, Stärkung der Rolle der Regionen Einbindung der
Wirtschafts - und Sozialpartner sowie der Umweltbehörden)
- mehr Mitsprache der Mitgliedstaaten bei der Programmevaluierung,
- effizientes und transparentes Monitoringsystem zur Früherkennung von
Fehlentwicklungen und Unregelmäßigkeiten.
FINANZIELLER RAHMEN
Generelles Einvernehmen bestand zu einzelnen strukturellen Fragen der finanziellen
Vorausschau:
- Aufstellung einer Finanziellen Vorausschau (FV), bei der sowohl das Gebot der
Haushaltsdisziplin, der Ausgabeneffizienz als auch das Erfordernis berücksichtigt wird,
eine angemessene Mittelausstattung für eine Weiterentwicklung der Politiken der Union
bereitzustellen.
- Erfordernis einer angemessenen Abgrenzung der heranführungs - und der
beitrittsbezogenen Ausgaben.
- die allgemeine Gliederung der FV sowie deren siebenjährige Geltungsdauer (2000 -
2006) mit vorgesehener Anpassung zum Zeitpunkt der ersten Beitritte findet breite
Unterstützung, wenngleich von einigen Mitgliedstaaten die Ansicht vertreten wird, daß
die FV bei jedem Beitritt zu überprüfen sei.
Bei den Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der inhaltlichen Gestaltung des
künftigen Finanzrahmens stehen, stand vom Anfang an fest, daß erst in der Schlußphase
der Verhandlungen die zur Erarbeitung konkreter Ergebnisse erforderliche
Kompromißbereitschaft vorhanden sein würde. Dennoch gelang es, wichtige Fortschritte
gegenüber dem Europäischen Rat von Cardiff zu erzielen. Insbesondere wurden konkrete
Orientierungen für Lösungsansätze aufgezeigt und das Spektrum von Optionen
eingeengt.
Als ein möglicher Lösungsansatz, der mittlerweile von einer Mehrheit von Mitgliedstaaten
mitgetragen wird, hat sich die reale Ausgabenstabilisierung herauskristallisiert. Dadurch ist
für die zentrale Frage der zukünftigen Finanzierung der Union eine ernsthafte Alternative
erarbeitet worden.
VI. ERWEITERUNG
Die Erweiterung der Europäischen Union war ein Kernthema der österreichischen
Präsidentschaft. Hiebei konnte die Zielsetzung der Präsidentschaft den
Erweiterungsprozeß nicht nur fortzuführen, sondern wesentlich zu intensivieren
verwirklicht werden.
Zu diesem Zweck wurden bereits in die traditionelle Hauptstädtetour des Außenministers
Schüssel zu Beginn der österreichischen Präsidentschaft erstmals auch die
Beitrittskandidaten miteinbezogen - eine Neuerung, die von der nachfolgenden deutschen
Präsidentschaft übernommen wurde. Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten der
Präsidentschaft konnten schließlich am 10.11.1998 die substantiellen
Beitrittsverhandlungen mit den sechs Beitrittskandidaten Zypern, Ungarn, Polen, Estland,
der Tschechischen Republik und Slowenien eröffnet werden. Durch diesen wichtigen
Schritt wurde nicht nur die entscheidende Phase der Beitrittsverhandlungen eingeleitet,
sondern auch sichergestellt, daß das bestehende politische Momentum des gesamten
Erweiterungsprozesses aufrechterhalten bleibt.
In dieser ersten Verhandlungsrunde wurden sieben der insgesamt einunddreißig
Verhandlungskapitel behandelt, wobei bereits festgestellt werden konnte, daß drei dieser
Kapitel, nämlich Wissenschaft und Forschung, Bildung, Ausbildung und Jugend sowie
Klein - und Mittelbetriebe zur Zeit keiner weiteren Behandlung bedürfen (betr. Zypern
zusätzlich die Kapitel Industriepolitik sowie Kultur - und Audiovisuelle Politik).
Darüber hinaus konnten in der 2. Jahreshälfte 1998 in den wesentlichen Bereichen der
nuklearen und inneren Sicherheit erste Weichenstellungen vorgenommen werden. Mit den
“Schlußfolgerungen des Rates zu den Beitrittsstrategien für die Umwelt" wurde
klargestellt, daß die beitrittswilligen Länder ihr Niveau nuklearer Sicherheit dem Stand der
Technik in der Union anpassen müssen. Weiters ist es gelungen, Schlußfolgerungen des
Rates zur nuklearen Sicherheit im Zusammenhang mit der EU - Erweiterung zu
verabschieden, die den erstgenannten Text präzisieren und operationalisieren. U.a. wird
darin festgehalten, daß nicht nachrüstbare Kernkraftwerke ehestmöglich endgültig zu
schließen sind. Mit der Aufnahme der Arbeiten der Evaluierungsgruppe (bzw.
,‚Chevènement - Gruppe") unter österreichischem Vorsitz konnte die Erhebung und
Überprüfung des Ist - Standes in den Bereichen Grenzkontrolle, Asyl/Migration sowie
polizeiliche/justitielle Zusammenarbeit eingeleitet werden. Zielsetzung ist hiebei die
Überprüfung der vollständigen Annahme und konkreten Umsetzung des Rechtsbestandes
der Dritten Säule durch die Beitrittskandidaten. Die ersten substantiellen Diskussionen
(Debatte zum Ist - Stand in Ungarn, Rumänien und Polen) wurden bereits Ende
November/Mitte Dezember 1998 aufgenommen.
Die Umsetzung der Heranführungsstrategie, insbesondere der Beitrittspartnerschaften ist
ebenfalls gut vorangekommen. Der noch sehr unterschiedliche Umsetzungsstand der
Prioritäten der Beitrittspartnerschaften in den Beitrittsländern war einer der Hauptaspekte
bei der Bewertung der Vorbereitungsbemühungen durch die Kommission, wodurch die
Bedeutung der Beitrittspartnerschaften im Hinblick auf die Verhandlungen zusätzlich
unterstrichen wurde. Anläßlich des Europäischen Rat von Wien wurde festgehalten, daß
die Kommission 1999 Vorschläge für eine eventuelle Neubewertung der Prioritäten der
Beitrittspartnerschaft
vorlegen wird.
Über die Modalitäten und Höhe der EU - Unterstützung in Form der neuen
Heranführungsinstrumente der Union - landwirtschaftliche Unterstützung und die
Strukturhilfe im Bereich Umwelt und Verkehr - wurde weitgehend politische Einigung
erzielt. Ein formeller Beschluß über die Heranführungsinstrumente die insgesamt ein
Finanzvolumen von 10,5 Mrd. ECU aufweisen, kann jedoch erst im Rahmen des
Gesamtpaktes der Agenda 2000 erfolgen.
Anläßlich des Europäischen Rates in Wien wurden erstmals die regulären Berichte der
Kommission über den Fortschritt der Kandidatenländer auf dem Weg zum Beitritt
behandelt. Der Europäische Rat hat die Berichte inklusive der Analyse der Kommission
begrüßt und die Kommission eingeladen, weitere Fortschrittsberichte im Hinblick auf den
Europäischen Rat von Helsinki vorzulegen. In diesem Zusammenhang forderte der
Europäische Rat den Rat, die Kommission und die beitrittswilligen Länder auf, im ersten
Halbjahr 1999 intensive Verhandlungen zu ermöglichen, wobei jedes Land weiterhin nach
seinen Verdiensten beurteilt wird”.
Die Implementierung der Europäischen Strategie für die Türkei wurde in Angriff
genommen. Die Kommission hat dem Rat sowie dem Europäischen Parlament erste
Finanzierungsvorschläge sowie - ebenso wie für die anderen Kandidatenländer - einen
ersten Fortschrittsbericht zur Türkei vorgelegt. Im Hinblick auf das seitens Maltas
reaktivierte Beitrittsansuchen zur Europäischen Union hat der Europäische Rat die
Kommission aufgefordert, Anfang 1999 eine Aktualisierung ihrer seinerzeitigen
Stellungnahme von 1993 vorzulegen.
Am 6.10.1998 fand die erste Tagung. der Europa - Konferenz auf Ebene der Außenminister
statt, unter Teilnahme der mittel - und osteuropäischen Staaten, Zyperns und erstmals
auch der Schweiz als “designiertes Mitglied”. Neben der Erörterung außenpolitischer
Themen brachte die Europa - Konferenz eine wertvolle Debatte über die regionale
Zusammenarbeit in Umweltfragen sowie über den gemeinsamen Kampf gegen
Kinderausbeutung und Schlepperunwesen. Diese Arbeit soll auch im kommenden Jahr
auf Ebene der Außenminister fortgeführt werden, wobei der Europäische Rat in Helsinki
die künftige Rolle und den Mitgliederkreis der Europa - Konferenz anhand eines Berichts
des Rates einer
grundsätzlich Prüfung unterziehen wird.
VII. FUNKTIONSWEISE DER ORGANE
Im Rahmen der in Cardiff initiierten Diskussion über die Zukunft Europas hat sich die
österreichische Präsidentschaft auch intensiv mit den Möglichkeiten zur Stärkung der
Handlungs - und Leistungsfähigkeit des Rates als zentrales legislatives Gremium der
Mitgliedstaaten auseinandergesetzt. So stand die Frage der Verbesserung der Funktion
und Effizienz des Rates, insbesondere des Rates Allgemeine Angelegenheiten im
Mittelpunkt der Diskussionen anläßlich des informellen Treffens der Außenminister am 5. -
6.9.1998 in Salzburg (,,Gymnich - Treffen"). Ausgangspunkt war hiebei ein von der
österreichischen Präsidentschaft erstellter Fragenkatalog in dem konkrete
Reformvorstellungen betreffend die horizontale Koordination, das Zeitmanagement des
Rates Allgemeine Angelegenheiten, die Gestaltung von Treffen mit Drittstaaten sowie
Fragen der Arbeitsmethoden des Rates insgesamt und die Anzahl der Ratsformationen
zur Diskussion gestellt wurden.
Aufbauend auf den Ergebnissen von Salzburg konnten bereits in den darauffolgenden
Ratstreffen wesentliche Neuerungen in die Praxis umgesetzt und die Ausarbeitung
weiterer Reformschritte in Angriff genommen werden. Entsprechend dem Auftrag des
Europäischen Rates in Cardiff wurden die bereits erzielten Fortschritte sowie die in
Aussicht genommenen künftigen Reformen dem Europäischen Rat in Wien in Form eines
Fortschrittsberichts vorgestellt.
Über die Vorschläge der österreichischen Präsidentschaft konnte hiebei weitgehender
Konsens erzielt werden. Die Mitgliedstaaten waren sich insbesondere einig, daß der Rat
Allgemeine Angelegenheiten seine Schlüsselfunktion in horizontalen und institutionellen
Fragen nicht nur beibehalten, sondern in Zukunft im Interesse eines kohärenten
Auftretens der Union und einer optimalen Vorbereitung von Treffen des Europäischen
Rates - verstärken muß.
Darüber hinaus konnte eine Reihe von Reformen zur Verbesserung der Arbeitsweise des
Rates Allgemeine Angelegenheiten umgesetzt werden. So werden fortan
Querschnittmaterien, wie z.B. Agenda 2000, Erweiterung und Umsetzung des
Amsterdamer Vertrags auf den Tagesordnungen getrennt angeführt und auch in den
Sitzungen gesondert behandelt. Die inhaltliche Gestaltung der Ratssitzungen wurde u.a.
durch Begrenzung von Orientierungsaussprachen und Einschränkung von Debatten
außerhalb des formellen Sitzungsrahmens (z.B. Mittagessen) verbessert. Ferner wurde
das Zeitmanagement der Ratssitzungen, insbesondere in Hinblick auf die umfangreichen
Drittstaatentreffen, erheblich gestrafft.
Für eine Reihe von weiteren grundlegenden Reformschritten konnten unter
österreichischer Präsidentschaft die notwendigen Prüfungen in die Wege geleitet werden,
um deren rasche Umsetzung zu ermöglichen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung der
Möglichkeiten zur verbesserten Abwicklung der zahlreichen Treffen mit Drittstaaten auf
Ministerebene, die bessere Nutzung der Fortschritte im Bereich der modernen
Kommunikationstechnologie durch Einsatz von Audio - und Videokonferenzen sowie die
Anpassung der Geschäftsordnung des Rates an die neuen Bedingungen des Vertrags
von Amsterdam.
Umstritten war die Frage der Verringerung der Zahl der Ratsformationen durch eine
Zusammenlegung
bestehender Fachräte, wie dies von der Präsidentschaft im Sinne des
Subsidaritätsprinzips und der Stärkung der Kohärenz der Union vorgeschlagen wurde. Es
gelang schließlich am Europäischen Rat in Wien als ersten Schritt eine grundsätzliche
Einigung der Mitgliedstaaten auf den von der Präsidentschaft gewählten Ansatz zu
erzielen.
VIII. UMSETZUNG DES AMSTERDAMER VERTRAGS
Im Hinblick auf das für Frühjahr 1999 erwartete Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
wurden während der österreichischen Ratspräsidentschaft folgende vorbereitende Schritte
gesetzt:
Im Bereich Justiz und Inneres nahm die Ausarbeitung des Aktionsplans zur Errichtung
eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einen zentralen Platz ein. Mit
diesem Aktionsplan, der dem Europäischen Rat in Wien vorgelegt wurde, werden jene
Änderungen, die der Vertrag von Amsterdam für die Bereiche Justiz und Inneres vorsieht,
aufgezeigt und in ein umsetzbares System gebracht. Der Aktionsplan präzisiert die
Zielsetzungen des Vertrags von Amsterdam in den Bereichen Justiz und Inneres.
insbesondere im Hinblick auf die Verankerung möglichst einheitlicher Sicherheitsgarantien
und die Entwicklung eines “europäischen Rechtsraums”, und stellt einen Katalog von
Prioritäten und konkreten Maßnahmen zur deren weiteren Umsetzung auf.
Hinsichtlich der Integration von Schengen in den EU - Rechtsrahmen wurde eine
weitgehende Einigung über die Zuordnung der Rechtsgrundlagen zu den einzelnen Teilen
des Schengen - Acquis erzielt. Nach Abschluß der Arbeiten zu den technischen,
organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Fragen im SIS - Bereich (Schengener
Informationssystem) wurde erstmals eine strukturierte Diskussion über die Optionen für
die Festlegung der Rechtsgrundlage für die das SIS betreffenden Bestimmungen des
Schengen - Besitzstands geführt.
Nachdem nach monatelanger Blockade im August 1998 das Verhandlungsmandat für das
Schengen - Assoziationsübereinkommen mit Island und Norwegen beschlossen werden
konnte, gelang es, die Verhandlungen unter österreichischem Vorsitz zügig durchzuführen
und bereits am 18.12.1998 mit der Paraphierung des Übereinkommens abzuschließen,
sodaß dieses nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam unterzeichnet werden kann.
Im Bereich der GASP konnte die österreichische Präsidentschaft ebenfalls Fortschritte bei
der Implementierung des Vertrags von Amsterdam erzielen. Insbesondere gelang es, eine
erste Themenliste für Gemeinsame Strategien zu erarbeiten, die beim Europäischen Rat
von Wien beschlossen wurde. Dabei erfolgte die Auswahl durch eine Schwerpunktsetzung
auf die unmittelbare Nachbarschaft der EU mit Betonung grundsätzlicher Zielsetzungen
wie Menschenrechte und Demokratisierung. Diese erste Themenliste umfaßt Rußland,
Ukraine, die Mittelmeerregion unter besonderer Berücksichtigung des Barcelona -
Prozesses und des Nahost - Friedensprozesses sowie den Westbalkan. Nach Inkrafttreten
des Vertrags von Amsterdam wird die Union mit der Gemeinsamen Strategie über ein
umfassendes Instrument zur langfristigen und kohärenten Gestaltung ihrer
Außenbeziehungen verfügen. Zudem wird die Entscheidungsfindung in der GASP
erleichtert werden, da die Maßnahmen, die zur Umsetzung einer Gemeinsamen Strategie
getroffen werden, in Zukunft nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit beschlossen
werden können.
Während Österreichs Vorsitz wurde zudem mit der Umsetzung der wesentlichen Punkte
der WEU - Erklärung vom 22.7.1997 bezüglich der Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen EU und WEU begonnen. Ebenso wurde die Umsetzung des Erfurter WEU -
Beschlusses vom
November 1997 vorangetrieben, wodurch den Staaten die - wie
Österreich - bei der WEU einen Beobachterstatus einnehmen die Teilnahme an allen
Petersberg - Operationen ermöglicht wird.
Der WEU wurde von der EU eine Reihe sogenannter "illustrative profiles" für humanitäre
Operationen und Evakuierungseinsätze übermittelt. Auf diese Weise soll die WEU in die
Lage versetzt werden, für einige jener Einsatzfälle, für die sie von der Union in Anspruch
genommen werden könnte, zeitgerecht mit generischen Planungsarbeiten zu beginnen.
Aufbauend auf der Diskussion anläßlich des Sondertreffens der Staats - und
Regierungschefs in Pörtschach und basierend auf einem Bericht des Rates konnte unter
österreichischer Präsidentschaft eine Reihe von Maßnahmen zur weiteren Konkretisierung
des Subsidiaritätsprinzips in der Union gesetzt werden. So beschloß der Europäische Rat
in Wien u.a., daß das Subsidiaritätsprotokoll des Vertrags von Amsterdam zur sofortigen
faktischen Anwendung kommt und daß die Kommission vor der Vorlage neuer
Rechtssetzungsinitiativen eine Subsidiaritätsprüfung des bestehenden Rechtsbestandes
zum gleichen Thema durchführen soll.
Hinsichtlich der Erstellung von Leitlinien zur Verbesserung der redaktionellen Qualität von
gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften konnten sich nach mehreren Verhandlungsrunden
das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat auf einen Textvorschlag
einigen, der noch im Dezember 1998 von den drei genannten Organen angenommen
wurde.
Die Diskussion des Kommissionsvorschlags zur Reform des Komitologiebeschlusses, d.h.
der Festlegung der Modalitäten zur Ausübung der der Kommission übertragenen
Durchführungsbefugnisse, wurden unter österreichischer Präsidentschaft aufgenommen.
Auch über den vom Europäischen Parlament im Sommer vorgelegten Entwurf für ein
neues EP - Wahlverfahren ab 2004 wurden die Arbeiten im Rat eingeleitet. Dem
Europäischen Rat von Wien wurde der vom Europäischen Parlament erstellte Entwurf
eines Statuts für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vorgelegt, der nun vom
Rat erörtert werden muß.
Bei einem zweitägigen informellen Treffen auf Beamtenebene wurden mögliche Formen
der Umsetzung des in Art. 13 EGV in der Fassung des Vertrags von Amsterdam
enthaltenen Diskriminierungsverbotes diskutiert. Darüber hinaus fanden mit der
Unterstützung der Österreichischen Präsidentschaft auch eine Reihe von international
besetzten
Konferenzen zu diesem Thema statt.
IX. INTERNE POLITIKEN
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Die Erstellung des Europäischen Haushaltes für das Jahr 1999 wurde primär durch nicht
unmittelbar mit dem Haushaltsverfahren in Verbindung stehende Elemente geprägt,
nämlich das seit Jahren bestehende Problem der fehlenden Rechtsgrundlagen für
Haushaltslinien sowie die vom Europäischen Parlament hergestellte Verbindung des EU -
Haushaltes 1999 mit der Agenda 2000.
Durch den Abschluß einer Interinstitutionellen Vereinbarung über die Rechtsgrundlagen
für Haushaltslinien konnte die Präsidentschaft einen allseits gewürdigten Erfolg
verbuchen. Die dadurch erzielte Lösung gewährleistet die weitere Finanzierung von NGO -
Pilotprojekten, insbesondere im kulturellen, sozialen und humanitären Bereich, durch die
Kommission und bildet die Grundlage für die Freigabe von Haushaltslinien in der Höhe
von über 300 Mio. ECU.
Ebenso konnten durch Vorlage eines Globalkompromisses die überaus schwierigen
Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament abgeschlossen und ein weiterer
Sparhaushalt zur Unterstützung der nationalen Konsolidierungsbemühungen
verabschiedet werden. Im Rahmen dieses Globalkompromisses wurde mit dem
Europäischen Parlament auch eine Vereinbarung über eine erhöhte Flexibilität innerhalb
des EU - Haushaltes getroffen. Diese unter österreichischem Vorsitz getroffene
Übereinkunft kann als Grundlage für eine Fortsetzung der Haushaltsdisziplin auch in den
kommenden Jahren angesehen werden.
Einen Schwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft stellte die Koordination der
Steuerpolitik dar, da Fortschritte in diesem Bereich eine wesentliche Voraussetzung für
die Schaffung einer ausgewogeneren Besteuerungsstruktur und damit auch für Wachstum
und Beschäftigung darstellen. Der österreichische Vorsitz war daher bemüht, die
Diskussion der letzten Jahren konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten nach Lösungen zu suchen. Dabei ist es erstmals gelungen, einen breiten
Ansatz zu etablieren und bisher nicht berücksichtigte Elemente in die Diskussion
einzubeziehen. Erst durch die Koordination der Steuerpolitik wird ein ungeordneter
Wettbewerb der Steuersysteme der Mitgliedstaaten verhindert, der letztlich zu Lasten der
Beschäftigung und des Wachstums geht.
So hat der Rat - entsprechend dem Ersuchen der Staats - und Regierungschefs bei ihrem
informellen Treffen in Pörtschach - einen Bericht verabschiedet, der einerseits die
Fortschritte bei der Koordinierung der Steuerpolitik in der Gemeinschaft darstellt und
andererseits die Struktur hinsichtlich der weiteren Beratungen zu einzelnen Steuerthemen
(Zinsenbesteuerung, Unternehmensbesteuerung, Energiebesteuerung) festlegt.
Im Bereich des Verhaltenskodex liegt ein erster Zwischenbericht der zuständigen
Ratsarbeitsgruppe vor, die für die Beurteilung potentiell schädlicher Maßnahmen
eingesetzt wurde. Die Arbeiten der Gruppe sind zügig vorangegangen, sodaß mit einem
abschließenden Bericht im kommenden Jahr gerechnet werden kann. Der gemeinsame
Wille zu
Maßnahmen bei der Unternehmensbesteuerung zeigt sich nicht zuletzt darin,
daß
die Kommission mit der Erstellung einer Studie über die unterschiedlichen Systeme der
Körperschaftsbesteuerung in den Mitgliedstaaten beauftragt wurde.
Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen
verbundenen Unternehmen konnte eine weitgehende Annäherung bei den technischen
Fragen erzielt werden: Hinsichtlich der Besteuerung privater Zinsenerträge hat man sich
darauf geeinigt, der Troika gemeinsam mit der Kommission ein Mandat zur Aufnahme von
Sondierungsgesprächen mit bestimmten Drittstaaten zu erteilen.
Darüber hinaus wurde auch eine Einigung über die künftige Vorgangsweise bei der
Energiesteuer erzielt, was insbesondere deshalb hervorzuheben ist, da noch zu Beginn
der österreichischen Präsidentschaft sogar ein eventueller Abbruch der Verhandlungen
nicht ausgeschlossen werden konnte.
Letztlich ist es gelungen, einen Zeitplan zu verabschieden, wonach bis Mai/Juni 1999 eine
politische Einigung über die Besteuerung der privaten Zinserträge, die Zinsen - und
Lizenzgebühren sowie über die Energiebesteuerung vorliegen soll. Ebenso sollen die
Arbeiten der Ratsarbeitsgruppe ,,Verhaltenskodex" möglichst noch bis Juni 1999 zum
Abschluß gebracht werden, um eine endgültige Verabschiedung der verschiedenen
Steuerdossiers bis Ende 1999 zu ermöglichen.
BINNENMARKT
Durch die vom Aktionsplan für den Binnenmarkt ausgehende Dynamik konnte in den
Mitgliedstaaten das Bewußtsein für die Bedeutung der raschen und effizienten Umsetzung
der Richtlinien gefestigt werden. So verringerte sich beispielsweise der Prozentsatz jener
Richtlinien, die unionsweit nicht umgesetzt sind, binnen eines Jahres von 26,7 % auf 13,2
%. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, daß nach der neuesten von der
Kommission erstellten Statistik über den Umsetzungsstand der 1377
Binnenmarktrichtlinien Österreich vom November 1997 bis Dezember 1998 von allen
Mitgliedstaaten die größten Fortschritte erzielen und seine Umsetzungsrate von 89,9% auf
nunmehr 96,6% steigern konnte. Damit rückte Österreich in diesem Zeitraum vom letzten
auf den achten Platz vor. Gute Fortschritte wurden auch bei der administrativen
Zusammenarbeit für Lösungen von Binnenmarktproblemen sowie im legislativen Bereich
erzielt. Da das endgültige Auslaufen des Aktionsplanes absehbar ist, beabsichtigt die
Kommission im Frühjahr 1999 eine Evaluierung bzw. ein Follow - up zum Aktionsplan
vorzulegen.
Besondere Bedeutung kommt auch weiterhin der Vereinfachung bestehender und neuer
Rechts - und Verwaltungsvorschriften auf Gemeinschafts - wie auch einzelstaatlicher
Ebene zu. Ziel ist es hiebei, bessere und benutzerfreundlichere gemeinschaftliche
Bestimmungen sicherzustellen und den von der europäischen Wirtschaft, insbesondere
den KMU, zu tragenden Verwaltungsaufwand zu verringern. Die diesbezüglichen Arbeiten
auf Gemeinschaftsebene (SLIM = Simpler Legislation in the Internal Market) wurden
intensiv fortgesetzt. In ausgewählten Themenbereichen, wie Gesellschaftsrecht.
Mehrwertsteuerverpflichtungen, Versicherungsrecht und Diplomanerkennung wurden
Vereinfachungsmaßnahmen zum Teil bereits umgesetzt. Ein Bericht samt
Vereinfachungsvorschlägen für die Bereiche elektromagnetische Verträglichkeit.
Versicherungswesen
und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme wurde dem Rat
Binnenmarkt vorgelegt. Darüber hinaus wurde die Überprüfung der
Vereinfachungsmöglichkeiten in den Bereichen Gesellschaftsrecht, gefährliche Güter und
Vorverpackungen eingeleitet.
Es wurden auch erstmals bestimmte neue wirtschaftsrelevante Rechtssetzungsvorschläge
auf Gemeinschaftsebene durch direkte Unternehmensbefragungen hinsichtlich möglicher
Anpassungskosten bzw. vermehrtem Verwaltungsaufwand für KMU bewertet. Flankierend
zu den Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene widmete sich die Konferenz "Better
Regulation Serves Employment" nationalen Vereinfachungsmaßnahmen, um die
Regulierungssysteme der Güter - und Dienstleistungsmärkte im Sinne einer Optimierung
der Beschäftigung zu verbessern.
In den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff nimmt der wirtschaftliche
Reformprozeß, der im weiteren Sinne als Harmonisierung bzw. Koordinierung der
europäischen Wirtschaftspolitik im Lichte der Beschäftigungssituation zu verstehen ist
eine zentrale Position ein. Unter österreichischer Präsidentschaft wurden die Arbeiten an
der Analyse der nationalen Strukturberichte der Mitgliedstaaten unter dem Aspekt des
Binnenmarkts aufgenommen.
Die Normungsarbeit der Europäischen Normungsorganisationen sollte - unter anderem
durch Unterstützung nationaler Normungsgremien - effizienter und rascher durchgeführt
werden. Gleichzeitig muß jedoch der hohe Qualitätsstandard beibehalten werden, um
einen angemessenen Gesundheits - und Sicherheitsschutz zu gewährleisten. Auf der
Basis eines von der österreichischen Präsidentschaft vorgelegten Arbeitsprogramms
konnte die Diskussion zu drei Kapitel (Rolle der Normung in Europa, Beziehungen
zwischen europäischer und internationaler Normung und Organisationsstrukturen) bereits
weitestgehend abgeschlossen werden.
Fortschritte sind auch bei den rechtlichen Aspekten der Informationsgesellschaft -
inklusive elektronischer Geschäftsverkehr - erzielt worden. So ist es unter österreichischer
Präsidentschaft gelungen, das Projekt "Zugangskontrolle" zum Abschluß zu bringen. Die
Richtlinie über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von
Zugangskontrolldiensten wurde angenommen. Sie bezweckt den Schutz von
Rundfunkdiensten und Diensten der Informationsgesellschaft, die der Öffentlichkeit gegen
Geld angeboten werden und zur Sicherung des Entgeltanspruchs der Zugangskontrolle
unterliegen.
Der Bereich des Geistigen und Gewerblichen Eigentums bildete ebenfalls einen
Schwerpunkt der Präsidentschaft im Rat ,,Binnenmarkt”. Neben der Behandlung des
geplanten Gemeinschaftspatents sowie des Problems der Parallelimporte im Markenrecht
wurde die Richtlinie zum Schutz von Erfindungen durch Gebrauchsmuster, d.h. zum
Schutz von Erfindungen mit begrenzter Lebensdauer und/oder begrenzter
Erfindungshöhe, diskutiert. Auf der Grundlage dieser Arbeiten konnten die Weichen für die
weiteren Gespräche auf Expertenebene gestellt werden. Im Bereich der Harmonisierung
des Urheberrechts sind zwei Richtlinienvorschläge behandelt worden nämlich über die
Einführung des sogenannten Folgerechts für die Urheber von Werken der bildenden
Künste und über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft. Während die Diskussion des letzteren Richtlinienvorschlags erst
am Anfang steht, konnten die Arbeiten an der Richtlinie für das Folgerecht soweit
gebracht werden,
daß mit deren Beschluß unter deutschem Vorsitz gerechnet werden
kann. Unter österreichischer Präsidentschaft konnte eine politische Einigung über die
Richtlinie über den Zahlungsverzug im Handelsverkehr erzielt werden. Der Vorschlag
einer Richtlinie über einen Interventionsmechanismus konnte finalisiert und vom Rat
beschlossen werden.
ARBEIT UND SOZIALES
Das Anliegen der österreichischen Präsidentschaft, einen Beitrag zur Stärkung der
europäischen Sozialpolitik zu leisten, wurde auf verschiedenen Ebenen verfolgt. Um die
Solidarität zwischen den Generationen nicht zu gefährden, muß ein qualitatives
Wachstum in den entwickelten Gesellschaften Europas angestrebt und politisch gefördert
werden. Sozialer Frieden und konsensorientierte Politik sind wichtige Grundwerte in der
Europäischen Gemeinschaft. Wachstum und Beschäftigung bilden die Grundlagen für die
Finanzierung des europäischen Sozialmodells. Eine koordinierte und konsensorientierte
Vorgangsweise und die verstärkte Einbindung der Sozialpartner auf nationaler und
europäischer Ebene haben gute Erfolge gezeigt, um Stabilitäts - Einkommens und
Beschäftigungspolitik miteinander zu verbinden. In Zukunft sollen diese Strategien
fortgesetzt werden.
Ein zentrales Element der europäischen Sozialsysteme, aber auch der europäischen
Sozialpolitik ist es, daß hohe Arbeits - und Sozialstandards zugunsten der Arbeitnehmer
gesetzlich festgelegt sind. Die österreichische Präsidentschaft strebte eine Erweiterung
und Verbesserung dieses Sockels an Arbeitnehmerrechten an. Dabei konnten einige
Vorhaben beschlossen werden.
Der Arbeitnehmerschutz konnte durch die Richtlinie zum Schutz der ArbeitnehmerInnen
gegen Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphären ausgeweitet werden
(gemeinsamer Standpunkt). Der Explosionsschutz in Betrieben zählt zu den besonders
sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen im Arbeitnehmerschutz. Obwohl ausreichend
wissenschaftliche Daten vorliegen, kommt es in Betrieben in Europa durchschnittlich
einmal pro Tag zu Staubexplosionen, die in der Regel tödliche Arbeitsunfälle zur Folge
haben.
Der Anwendungsbereich der Karzinogenerichtlinie konnte mittels eines Gemeinsamen
Standpunkts auf alle Arten von Hartholzstaub, auf erbgutverändernde Stoffe und auf
Vinylchloridmonomer ausgedehnt werden.
Die Einbeziehung der Studierenden (StudentInnen und Personen in Berufsausbildung)
und deren Familienangehörigen in die zwischenstaatliche Sozialversicherung
(Geltungsbereich der Verordnung 140/171) konnte erreicht werden. Dadurch wird auch im
Fall eines Aufenthaltes oder Wohnortes außerhalb des zuständigen Staates eine
Krankenbehandlung sichergestellt, was bisher nicht einheitlich der Fall war. Darüber
hinaus werden für diese Personengruppen die fundamentalen Grundsätze des
zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts, wie inbesondere die Gleichbehandlung.
zur Anwendung gelangen.
Die Entscheidung über einen "EUROPASS” wird eine Grundlage dafür schaffen, daß
Personen in dualer Berufsausbildung einen oder mehrere Ausbildungsabsabschnitte in einem
anderen EU -
Mitgliedstaat absolvieren können. Die in einem anderen Mitgliedstaat
absolvierten Abschnitte werden dann im Herkunftsland nach dessen Vorschriften als
Bestandteil der Berufsausbildung anerkannt. Darüber wird eine Bescheinigung ‚,Europass -
Berufsbildung" ausgestellt werden, die europaweit einheitlich gestaltet ist.
Die Schaffung von Mitbestimmungsrechten der ArbeitnehmerInnen bei Gründung einer
Europäischen Aktiengesellschaft konnte, trotz weitgehender Zustimmung der
Mitgliedstaaten zu einem Kompromißvorschlag der österreichischen Präsidentschaft, nicht
erreicht werden.
Um die Ausgrenzung auf allen Ebenen zu beseitigen und die Integration behinderter
Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern, befaßte sich eine Expertenkonferenz mit
diesem Thema. Schwerpunkte waren hierbei die Bereiche Pflegevorsorge, die berufliche
Integration und neue Technologien für behinderte Menschen.
LANDWIRTSCHAFT
Unter österreichischer Präsidentschaft konnten insbesondere durch die agromonetäre
Regelung und die Verordnung mit Übergangsmaßnahmen für die Einführung des Euro die
notwendigen Vorbereitungsarbeiten für den Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts - und
Währungsunion im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik abgeschlossen werden.
In Reaktion auf die Krise in Rußland wurde ein Memorandum of Understanding mit der
russischen Regierung erarbeitet. Auf dieser Grundlage konnte der Beschluß zur
entgeltlosen Bereitstellung von landwirtschaftlichen Produkten im Wert von 470 Mio. ECU,
welche für die russische Bevölkerung bestimmt sind, gefaßt werden.
Der österreichischen Präsidentschaft ist es gelungen, politisches Einvernehmen über die
Änderung eines Pakets von Saatgutrichtlinien herzustellen, mit denen neben der
Harmonisierung der diesbezüglichen Vorschriften erstmals eine Rechtsgrundlage für die
verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch modifiziertem Saatgut und für die
Nutzung pflanzen - genetischer Ressourcen geschaffen wird.
Darüber hinaus hat die österreichische Präsidentschaft die Arbeiten zur Festlegung einer
gemeinsamen Strategie für die Bewirtschaftung und nachhaltige Entwicklung der Wälder
in Europa intensiv vorangetrieben. Auf Basis einer entsprechenden Mitteilung der
Kommission an den Rat und das Europäische Parlament konnte eine Entschließung des
Rates über eine Forststrategie für die Europäische Union verabschiedet werden.
Einen Arbeitsschwerpunkt stellte die Arbeit an den Vorschlägen zur Einbeziehung der
Tierhaltung in die Gemeinschaftsbestimmungen über den biologischen Landbau dar.
Hiebei gelang es, eine politische Einigung über Leitlinien zu erzielen die die Basis für eine
endgültige Regelung bilden und somit die zügige Fortführung der weiteren Arbeiten
ermöglichen.
Darüber hinaus wurde ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Richtlinie über
Zusatzstoffe in der Tierernährung angenommen, der auf das Verbot von vier Antibiotika
(Virginiamyzin Spiramyzin, Tylosinphosphat und Zink - Bacitracin) in Futtermittel abzielt. Es
handelt sich
hierbei um eine Maßnahme zur Reduzierung der Entwicklung resistenter
Bakterien und zur Erhaltung der Wirksamkeit bestimmter als Humanarzneimittel
verwendeter Antibiotika.
Im Hinblick auf die Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in
verschiedenen Haltungssystemen erfolgte im Rat eine grundsätzliche Orientierung,
wodurch eine Fortführung der Arbeiten auf technischer Ebene ermöglicht und ein
überarbeiteter Entwurf fertiggestellt werden konnte.
Der Rat Landwirtschaft ist schließlich dem Auftrag des Europäischen Rates von Cardiff
nachgekommen, eine Strategie für die Integrierung der Belange der Umwelt und der
nachhaltigen Entwicklung in die Agrarpolitik zu entwerfen. Eine erste Bestandsaufnahme
erfolgte auf Grundlage eines Berichts, der dem Europäischen Rat in Wien vorgelegt
wurde.
FISCHEREI
Im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meere und unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Interessen der in der Fischereiwirtschaft und - industrie Beschäftigten,
ist es unter österreichischer Präsidentschaft gelungen, zu wesentlichen Dossiers eine
Einigung zu erzielen.
So konnten am Rat Fischerei vom 17. - 18.12.1998 die zulässigen Gesamtfangmengen für
1999 vereinbart werden. Mit diesem Beschluß wurden zugleich auch die auf die
Mitgliedstaaten jeweils entfallenden Quoten und die entsprechenden Fangbedingungen
für bestimmte Fischbestände festlegt. Im Hinblick auf die eminente Bedeutung einer
nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen und des Schutzes bedrohter Arten
konnte hierbei von der österreichischen Präsidentschaft eine Senkung der
Gesamtfangmengen erreicht werde, so daß insbesondere bei den bedrohten Fischarten,
eine nachhaltige Verbesserung der Bestandslage für die nächsten Jahre zu erwarten ist.
Weiters konnten auf Basis eines Kompromißvorschlages der österreichischen
Präsidentschaft die Bemühungen um eine bessere Kontrolle der Fischereitätigkeit, die zu
einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Schonung der Fischbestände beitragen soll,
erfolgreich zu Ende gebracht werden.
Durch die koordinierte Vorgangsweise der Kommission und der Präsidentschaft konnte
der Beitritt der Gemeinschaft zur ICCAT (Internationale Kommission zur Erhaltung der
Thunfischbestände im Atlantik) durchgeführt werden, wodurch die in der ICCAT
festgelegten Schutzbestimmungen zur Erhaltung der Thunfischbestände nun auch
innerhalb der Gemeinschaft zur Anwendung kommen.
Die noch unter britischer Präsidentschaft erfolgte grundsätzliche Beschlußfassung über
ein Verbot der Treibnetzfischerei ab 1.1.2002 wurde unter österreichischer
Präsidentschaft im Sinne einer gemeinsamen Erklärung von Rat und Kommission um
sozioökonomische Begleitmaßnahmen für Fischer und Eigentümer von
Fischereifahrzeugen, die von diesem Verbot betroffen sind, ergänzt und zum Abschluß
gebracht. Mit dieser Kompensationsregelung wird einerseits die wirksame Umsetzung des
Treibnetzverbotes gewährleistet, andererseits werden unvertretbare Härten für die
Fischer, gerade in
benachteiligten Regionen ohne Erwerbsalternativen verhindert.
Im Bereich der Reform der Strukturfonds wurde unter österreichischer Präsidentschaft die
Diskussion über die Neuregelung der Strukturmaßnahmen im Fischereisektor (FIAF)
intensiv fortgeführt. Die Kommission hat noch unter österreichischer Präsidentschaft einen
den bisherigen Gesprächsergebnissen entsprechenden Entwurf für eine
Durchführungsverordnung präsentiert.
Darüber hinaus konnten u.a. die Festsetzung der Orientierungspreise für das
Wirtschaftsjahr 1999, die Vierte Änderung der Gesamtfangmengen und Quoten für 1998 -
die eine Übertragung von beträchtlichen Sprotten - und Kaisergranatkontingenten auf das
EU - Fangkontingent brachte - sowie eine Regelung der Steuerung des Fischereiaufwands
in bestimmten Gewässern - eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Fischbestände in
den westlichen Gemeinschaftsgewässern - beschlossen werden.
VERKEHR
Als Leitthema während der österreichischen Präsidentschaft wurde die Sicherstellung
einer sozial - und umweltverträglichen Verkehrsentwicklung gewählt und in diesem
Zusammenhang vor allem die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine Verlagerung
des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ermöglichen, forciert.
In diesem Sinne ist es der österreichischen Präsidentschaft anläßlich des
Verkehrsministerrats vom 30.11. und 1.12.1998 nach 18stündigen, streckenweise äußerst
zähen Verhandlungen zwischen den EU - Mitgliedstaaten einerseits und der Kommission
und der Schweiz andererseits gelungen, die beiden seit mehreren Jahren festgefahrenen
Dossiers ,,EU/Schweiz - Verhandlungen über den Landverkehrsbereich” und ,,Eurovignette -
Richtlinie” zu einem aus Sicht der österreichischen und europäischen Verkehrspolitik
sowie aus Sicht der betroffenen Bevölkerung äußerst positiven Abschluß zu bringen.
Beide Dossiers wurden von den 15 EU - Mitgliedstaaten einstimmig angenommen. Für die
Umsetzung der Euro - Vignetten Richtlinie stellte überdies die Kommission die
Zurückziehung der gegen Österreich gerichteten Brennermautklage in Aussicht.
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Schienenverkehrs bei der Forcierung
umweltfreundlicher Verkehrsträger wurde das von der Kommission am 1.10.1998 offiziell
vorgelegte Bahninfrastrukturpaket von der österreichischen Präsidentschaft sofort
aufgegriffen und zur Diskussion gestellt. Anläßlich einer diesbezüglichen grundsätzlichen
Aussprache konnte weitgehende Übereinstimmung der Mitgliedstaaten dahingehend
erzielt werden, daß ein fairer und diskriminierungsfreier Netzzugang, der von nationalen
Regulatoren sichergestellt werden könnte, Voraussetzung für einen konkurrenzfähigeren
und kundenorientierteren Bahnverkehr darstellt.
Unter dem Aspekt der Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger wurden auf Basis
eines diesbezüglichen Kommissionsvorschlags im Juli 1998 auch eingehende Beratungen
in bezug auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des kombinierten Verkehrs
geführt, die für die nachfolgende Präsidentschaft eine gute Grundlage zur
Beschlußfassung des betreffenden Dossiers bieten sollten.
Im Bereich der Binnenschiffahrt hat der Rat - vorbehaltlich der noch ausstehenden
Stellungnahme des
Europäischen Parlaments gem. Art. 189c EGV - eine Einigung über
die Verordnung über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapazität der
Binnenschiffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs
erzielt. Diese Einigung stellt einen zweckmäßigen Kompromiß zwischen den
unterschiedlichen Marktsituationen und einen behutsamen Übergang von einer Phase der
Kapazitätsregulierung in Richtung einer Liberalisierung dar. Damit wurde - nicht zuletzt im
Hinblick auf das Auslaufen der bestehenden Regelungen im April 1999 - die rasche
Abwicklung der weiteren Verfahren zur Verabschiedung der Nachfolgeregelung
ermöglicht.
Im Bereich des Umweltschutzes in der Luftfahrt wurde eine Verordnung über das
vorzeitige Verbot von nachgerüsteten Chapter - II - Düsenflugzeugen (sogenannter
Hushkits) verabschiedet, wodurch eine Verringerung der Lärmbelastung erreicht wird.
Um auch eine sozialverträgliche Verkehrsentwicklung sicherzustellen, hat sich die
österreichische Präsidentschaft intensiv mit den im Flugverkehr für die Passagiere
wesentlichen Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung befaßt. Die inhaltlichen
Beratungen zu diesem Thema sind abgeschlossen. Aufgrund der offenen Fragen
betreffend Gibraltar war aber eine formelle Beschlußfassung unter österreichischer
Präsidentschaft nicht möglich.
In bezug auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit konnten im Bereich der Luftfahrt
die Arbeiten zur Gründung einer europäischen Organisation für die Sicherheit in der
Zivilluftfahrt (European Aviation Safety Authority, EASA) eingeleitet werden, an der auch
die mittel - und osteuropäischen Staaten teilnehmen werden.
Hinsichtlich der Gefahrguttransporte konnte ein gemeinsamer Standpunkt betreffend die
Richtlinie über ortsbewegliche Druckbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter erzielt
werden. Auch die Beratungen über den Richtlinienentwurf für den
Seilbahnpersonenverkehr wurden abgeschlossen, wodurch hinkünftig ein EU - weit
einheitliches und hohes Niveau an Sicherheit auch für diese Art der Personenbeförderung
gewährleistet sein wird.
UMWELT
Einen wesentlichen Schwerpunkt des Programmes der österreichischen Präsidentschaft
im Umweltbereich stellte die Integration der Umwelt in andere Politikbereiche dar.
Entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates in Cardiff haben die Räte Energie,
Verkehr und Landwirtschaft begonnen, ihre Strategien zur Integration von Umwelt und
Nachhaltigkeit zu entwickeln. Erste Berichte über die Fortschritte in diesem Bereich
wurden dem Europäischen Rat von Wien vorgelegt, der zudem die weiteren Räte
Entwicklung, Binnenmarkt und Industrie aufgefordert hat, ebenfalls entsprechende
Strategien zu erstellen.
Im Bereich der Integration von Umwelt und Nachhaltigkeit wurde darüber hinaus während
der österreichischen Präsidentschaft auch eine Reihe von konkreten Beschlüssen gefaßt:
Im Themenbereich Verkehr wurden mehrere Maßnahmen zur Reduktion der CO² -
Emissionen aus dem Personenverkehr beschlossen. Im Rahmen einer freiwilligen
Vereinbarung
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Dachverband der
europäischen Autohersteller (AOEA) haben diese sich dazu verpflichtet, die
durchschnittlichen CO² - Emissionen neuzugelassener PKW bis zum Jahr 2008 auf
140g/km zu reduzieren. Das entspricht einem 6 - Liter Auto (als Durchschnitt der
Neuwagenflotte) und damit einer Reduktion der CO² - Emissionen pro Neufahrzeug um ca.
25% gegenüber dem Wert des Jahres 1995. Die freiwillige Vereinbarung trägt drüber
hinaus wesentlich zur Verpflichtung der EU bei, ihre CO² - Emissionen im Rahmen des
Kyoto - Protokolls zu reduzieren (ca. 15% der Gesamtverpflichtung werden durch die
Vereinbarung erreicht). Ergänzt wird diese freiwillige Vereinbarung durch ein
Überwachungssystem und eine Richtlinie zur Verbraucherinformation, die die
Konsumenten durch unionsweite Bereitstellung präziser und vergleichbarer Daten über
den Kraftstoffverbrauch zum Kauf von verbrauchsärmeren Kraftfahrzeugen anregen soll.
Nachdem unter britischer Präsidentschaft bereits die Emissionen von PKW und leichten
Nutzfahrzeugen sowie die Treibstoffqualitäten im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens
mit dem Europäischen Parlament verschärft wurden, konnte unter österreichischer
Präsidentschaft eine Einigung betreffend Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge erzielt
werden. Dadurch wurde ein weiteres Element des Auto - Öl - 1 - Programmes festgelegt. Die
neuen strengeren Emissionsgrenzwerte für dieselbetriebene Lastkraftwagen sind ab dem
Jahr 2000 vorgesehen.
Zur Richtlinie über Altfahrzeuge, die u.a. die Einrichtung von Rücknahmesystemen von
Altautos sowie Zielvorgaben für die Vermeidung von Autoabfällen durch Recycling
umfaßt, konnte eine Einigung über die wichtigsten Eckpunkte zu erzielt werden.
Im Bereich der Gentechnik wurden die Arbeiten zur Revision der Freisetzungsrichtlinie
vorangetrieben. Dabei konnten die zum Teil bereits von der Kommission vorgelegten
Vorschläge vom österreichischen Vorsitz weiter ausgestaltet und präzisiert werden. Eine
Finalisierung der Arbeiten ist jedoch aufgrund der Komplexität der Materie und der noch
ausständigen Lesung durch das Europäische Parlament frühestens unter deutscher
Präsidentschaft möglich.
Mit der Annahme der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch) wurde durch die Festsetzung niedriger Grenzwerte die
Gemeinschaftsregelung entsprechend dem Prinzip des vorsorgenden
Gesundheitsschutzes dem aktuellen wissenschaftlichen Stand angepaßt.
Die Änderung der Verordnung zum Schutz der Ozonschicht stellt die Umsetzung der
Beschlüsse des Montreal Protokolls auf EU - Ebene dar. Die Verordnung wird allerdings
über die internationalen Verpflichtungen - unter anderem bei teilhalogenierten Fluor - Chlor -
Kohlwasserstoffen - hinausgehen. Ein wesentliches Element der Verordnung ist der
Ausstieg aus Methylbromid, das vor allem in Südeuropa in großen Mengen als
Pflanzenschutzmittel verwendet wird.
Während der österreichischen Präsidentschaft konnte schließlich der Review - Prozeß
erfolgreich abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um jene Regelung des
Beitrittsvertrages Österreichs, Schwedens und Finnlands zur EU, die den neuen
Mitgliedstaaten erlaubt hat, höhere Umweltstandards in den Bereichen Chemie,
Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Treibstoffe für vier Jahre aufrechtzuerhalten.
Während
dieser Zeit sollten die EU - Regelungen überprüft werden.
Mittlerweile konnten
alle offenen Punkte entweder durch strengere EU - Richtlinien, wie beim Benzolgehalt von
Benzin, oder durch Verlängerung der Ausnahme beibehalten werden.
Die vierte Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention in November in Buenos Aires
bestätigte neuerlich die Vorreiterrolle der EU beim globalen Klimaschutz. Mit der
Verabschiedung des Buenos Aires Action Plan, der eine solide Basis für die weitere Arbeit
im Klimaschutzprozeß darstellt, hat die EU unter österreichischer Präsidentschaft ihr
Verhandlungsziel erreicht. Die Erarbeitung von Regeln für die umstrittenen Kyoto -
Mechanismen (Emissionenhandel, Joint Implementation, Clean Development Mechanism)
bis zum Jahr 2000 ist ebenso Teil dieses Plans wie zwei weitere von der EU geforderte
Punkte: die Entwicklung eines Kontrollsystems zur Einhaltung der Kyoto - Verpflichtungen
und die Arbeit an Politiken und Maßnahmen.
In der UN - Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Protokolls über biologische Sicherheit,
das den grenzüberschreitenden Transport genetisch veränderter Organismen regeln soll,
konnte die EU sich als Vermittler zwischen Extrempositionen profilieren und durch ihr
einheitliches Auftreten den Verhandlungsfortschritt auch in ihrem Sinne beeinflussen. Im
September 1998 konnte in Rotterdam das PIC - Abkommen (Prior Informed Consent) über
den Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien unterzeichnet werden. Im Rahmen
des Intergouvernementalen Waldforums gelang es, den Zusammenhalt der Europäischen
Union zu erhalten und damit die Grundlage für das langfristige Ziel der Union, den
Abschluß eines rechtlich verbindlichen Instruments zum weltweiten Schutz der Wälder, zu
legen. Zudem konnte die EU bei der 10. Vertragsparteienkonferenz zum Montreal -
Protokoll, bei der weitere Fortschritte beim Abbau ozonschichtschädigender Substanzen
erzielt wurden, sowie bei der Vertragsparteienkonferenz zur Wüstenkonvention im
Dezember in Dakar ihre Führungsrolle im Bereich der multilateralen
Umweltverhandlungen bekräftigen und sich als maßgeblicher Gesprächspartner der 3.
Welt etablieren.
INDUSTRIE UND KMU
Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stellte einen
Schwerpunkt des österreichischen Vorsitzes dar. Hierzu wurde ein neues mittelfristiges
Arbeitsprogramm zur fortlaufenden Erörterung der Wettbewerbsfähigkeit festgelegt. Die
zusätzliche Einbindung des KMU - Sektors soll künftig sicherstellen, daß Rat und
Kommission durch ein erweitertes Meinungsspektrum noch besser als bisher in der Lage
sind, eine kohärente Politik zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandortes Europa zu verfolgen.
Im Zusammenhang mit der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit widmete sich der
österreichische Vorsitz auch drei spezifischen Sektoren - Dienstleistungen für
Unternehmen, Recyclingindustrie und Zulieferwesen - und setzte damit in diesen
Branchen ein Signal für eine künftig schlagkräftigere Umsetzung einer nachhaltigen
europäischen Industriepolitik. Bei der Recyclingindustrie sah der Rat die Wichtigkeit einer
verbesserten Kohärenz und Integration der europäischen Unionspolitik in umwelt - und
industriepolitischen Fragen gegeben.
Im Rahmen eines ,,KMU - Roundtable" wurde am 21.9.1998 in Form des “Badener
Protokolls"
die Grundlage für die zukünftige europäische KMU - Politik
definiert. Durch die
Identifizierung von Politikbereichen, in denen durch geeignete Maßnahmen eine
Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU erzielt werden können, erfolgte eine
Weichenstellung für die positive Weiterentwicklung der europäischen KMU - Politik. In
diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung des Dialoges der Sozialpartner auf
EU - Ebene hervorgehoben. Ein erstes Ergebnis stellt in diesem Zusammenhang die im
Dezember 1998 in Wien geschlossene Vereinbarung der europäischen
Arbeitgeberverbände UNICE (Industrie) und UEAPME (Handwerk und Klein - und
Mittelbetriebe) über eine künftige enge Zusammenarbeit im europäischen Sozialen Dialog
dar, derzufolge UEAPME und UNICE gemeinsam die Interessen der Unternehmen im
Rahmen der Sozialpartnerverhandlungen auf europäischer Ebene vertreten werden.
Der Aktionsplan zur Förderung unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit ist
unter österreichischem Vorsitz in den Schlüsselbereichen ausverhandelt worden.
Aufgrund der weitreichenden Vorarbeiten der österreichischen Präsidentschaft kann mit
der politischen Verabschiedung in den ersten Monaten des Jahres 1999 gerechnet
werden.
Durch gemeinschaftsweite Harmonisierung der Bestimmungen über Zahlungsfristen,
Fälligkeitstermine und den gesetzlich festgelegten Zinssatz soll dem Problem des
Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr, von dem insbesondere KMU betroffen sind,
begegnet werden. Der österreichische Vorsitz konnte die schwierigen politischen Fragen
einer Lösung zuführen, auf deren Grundlage eine rasche Finalisierung des Dossiers für
die deutsche Präsidentschaft möglich sein wird.
Um bei den staatliche Beihilfen die Rechtssicherheit für Mitgliedstaaten und Unternehmen
bei gleichzeitiger Verbesserung der Transparenz und Effizienz der Kommissionspolitik zu
erhöhen, wurden die Verfahrensschritte bei Anmeldung neuer Beihilfen, bei bestehenden
Beihilfen und bei mißbräuchlicher Verwendung von Beihilfen präzisiert. Neue
einzelstaatliche Beihilfen dürfen nunmehr erst nach Genehmigung der Kommission
gewährt werden.
Zur Förderung innovativer Unternehmen ermittelten Arbeitsgruppen Maßnahmen,
Instrumente und Programme, die geeignet erscheinen, Neugründungen und vor allem
Wachstum technologieorientierter KMU zu fördern. Die Beratungen wurden unter
österreichischem Vorsitz abgeschlossen und ein Paket konkreter Maßnahmen entwickelt.
Im Zusammenhang mit den Vorbeitrittsstrategien und - maßnahmen zugunsten der mittel -
und osteuropäischen Staaten haben die Industrieminister der EU und der
Beitrittskandidaten bei einer gemeinsamen Tagung vereinbart industriespezifische
Probleme der Anpassung im Rahmen eines "Industrieforums” zu erörtern. Dieses
Gremium, das sich aus Politikern und Vertretern der Wirtschaft - unter Einbindung der
Europäischen Sozialpartner - zusammensetzen wird, soll im ersten Halbjahr 1999 seine
Arbeit aufnehmen.
Durch die erstmalige Veranstaltung einer Euro - Med Industrieministerkonferenz, die am
3./4.10.1998 in Klagenfurt unter Teilnahme von Vertretern der Industrie stattfand, erhielt
die industrielle Kooperation im Rahmen der euro - mediterranen Partnerschaft einen
konkreten Impetus. Angesprochen wurden u.a. die Weiterentwicklung industrieller
Kooperationsmöglichkeiten einschließlich der Süd - Süd - Zusammenarbeit, mögliche
Maßnahmen im
Bereich der Informationsgesellschaft, die Schaffung eines euro -
mediterranen Binnenmarkts als ersten Schritt zu einer gemeinsamen Freihandelszone die
Verbesserung der Voraussetzungen für private Investitionen (u.a. durch einen stabilen
gesetzlichen und administrativen Rahmen) sowie die zentrale Bedeutung der Kooperation
von KMU.
Im Rahmen des EGKS - Sektors wurde - gestützt auf die bei der Umstrukturierung der
Stahlindustrie in der EU gewonnenen Erfahrungen - ein 'Arbeitspapier' zur
Umstrukturierung der Eisen - und Stahlindustrie in den mittel und osteuropäischen Staaten
erarbeitet, welches ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung dieser Staaten bei ihren
Vorbereitungen auf den EU - Beitritt enthält. Weiters verabschiedete der Rat
Schlußfolgerungen zur Umstrukturierung der Stahlindustrie in Drittländern, welche als
Orientierungshilfe für alle jene Staaten dienen sollen, in denen ein
Umstrukturierungsprozeß im Stahlbereich stattfindet bzw. geplant ist.
ENERGIE
Mit der Verabschiedung des Energie - Rahmenprogramms (1998 bis 2002) unter
österreichischem Vorsitz ist es erstmals gelungen, die energierelevanten Förderaktivitäten
auf EU - Ebene in ein kohärentes Gesamtinstrument zu integrieren. Durch diese
Zusammenfassung der bisher bestehenden Einzelprogramme wird erhöhte Transparenz
erreicht und Doppelgleisigkeiten vermieden. Die inhaltlichen und finanziellen
Schwerpunkte wurden auf die Bereiche erneuerbare Energien und Energieeffizienz
gelegt. Die für die Durchführung des Rahmenprogrammes vorgesehenen Finanzmittel in
Höhe von 170 Mio. ECU können nunmehr gezielt im Dienste einer zukunftsorientierten
Energiepolitik Europas eingesetzt werden.
Durch Anpassung und Aktualisierung der Richtlinie über die Verpflichtung der
Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, wurden
die Qualität der Versorgungssicherheit verbessert und die Vorratshaltungsregelungen
transparenter gestaltet. Die Änderung der Richtlinie sieht unter anderem für
Mitgliedstaaten mit heimischer Ölförderung eine Erhöhung der Freistellungsquote von der
Vorratsverpflichtung von 15 % auf 25 % vor.
In einer Entschließung betonte der Rat die Bedeutung der Energieeffizienz bei der
Verfolgung der gemeinschaftlichen energiepolitischen Zielsetzungen. Die Entschließung
enthält eine quantitative Zielsetzung, eine Auflistung von Bereichen, in denen
Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene gesetzt werden können, sowie die ausdrückliche
Aufforderung an die Kommission, auf dieser Grundlage ehestmöglich einen operationellen
Aktionsplan vorzulegen. Insgesamt wird das Einsparungspotential von Energie auf etwa
18 % des Energieverbrauches von 1995 geschätzt.
In einer offenen Aussprache unterstrichen die Mitgliedstaaten die Bedeutung des weiteren
Ausbaues der Nutzung erneuerbarer Energieträger. Die Öffnung der Märkte für Elektrizität
sowie für Erdgas und die fallenden Preise für fossile Energieträger könnten sich auf die
Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien auswirken. Ansatzpunkte für Lösungen
sind Überlegungen betreffend die Forschungs - und Entwicklungskosten für erneuerbare
Energien, die Unterschiede bei der Energiebesteuerung sowie der unterschiedliche Grad
der
Verfügbarkeit der erneuerbaren Energien in den Mitgliedstaaten.
Entsprechend dem Ersuchen des Europäischen Rates von Cardiff erstellte der Rat einen
Bericht über die Integrierung der Umweltbelange und deren nachhaltige Entwicklung in
der Energiepolitik, der dem Europäischen Rat von Wien vorgelegt wurde. Dieser Bericht
enthält eine Bestandsaufnahme der wichtigsten umweltrelevanten Aktivitäten im Rahmen
der EU - Energiepolitik sowie in einem Anhang die zukunftsorientierten - langfristig gültigen
und wirksamen - Richtlinien und Beschlüsse des Rates bzw. bedeutende
Rechtsetzungsvorschläge der Kommission. Weiters wurde die Basisstruktur für die
zukünftige weitergehende Integrierung von Umweltüberlegungen und der nachhaltigen
Entwicklung in der Energiepolitik festgelegt.
Im Zusammenhang mit der Europäische Energiecharta anerkannte der Rat in einer
politischen Erklärung die Bedeutung eines sicheren, zuverlässigen und
nichtdiskriminierenden Transits für die Sicherheit und Diversifizierung der
Energieversorgung und somit für die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen. Der Transit
von leitungsgebundenen Energien wird insbesondere für Europa zu einer immer
wichtigeren politischen Frage, wobei die notwendige Infrastruktur bedeutende
Investitionen erfordert. Der Rat unterstützte hiebei das Konzept von Mehrfach -
Pipelineverbindungen und die Diversifizierung der Versorgungsquellen. Weiters wurden
Initiativen im Rahmen der Energiechartakonferenz begrüßt, die auf die Erarbeitung eines
geeigneten internationalen Übereinkommens zum Energietransit abzielen.
TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSGESELLSCHAFT
Eine Entschließung über die koordinierte Einführung eines drahtlos und
Mobilkommunikationssystems (UMTS) der dritten Generation in der Gemeinschaft konnte
am Rat vom 30.11.1998 angenommen werden. Ebenso konnte bei der Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer
Konformität das Vermittlungsverfahren positiv abgeschlossen werden.
Angenommen werden konnte eine Entscheidung des europäischen Parlaments und des
Rates über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplanes der Gemeinschaft zur
Förderung der sicheren Nutzung des Internets durch die Bekämpfung illegaler und
schädlicher Inhalte in globalen Netzen. Hinsichtlich der Übertragbarkeit von Nummern und
der Betreibervorauswahl konnte die entsprechende Richtlinie angenommen werden.
Hinsichtlich der elektronischen Signatur wurde auf Arbeitsgruppenebene über die
wesentlichen Punkte Einigung erzielt, sodaß die voraussichtliche Annahme eines
gemeinsamen Standpunkts unter der nachfolgenden Präsidentschaft erzielt werden kann.
Betreffend IDA (Internationaler Datenaustausch) wurde zu zwei Entscheidungen über den
Datenaustausch zwischen Verwaltungen ein gemeinsamer Standpunkt erzielt.
Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Frauen und neue Informations - und
Kommunikationstechnologien. In Linz befaßte sich am 3. und 4.9. eine ExpertInnen - und
PolitikerInnenkonferenz mit den Themenbereichen Arbeitsmarkt und Chancengleichheit,
Telearbeit in Europa und neue Arbeits - und Lebensformen in der Informationgesellschaft
und zeigte die
Anpassungserfordernisse an den globalisierten Arbeitsmarkt auf.
VERBRAUCHERSCHUTZ
Um den Herausforderungen des freien Waren - und Dienstleistungsverkehrs unter dem
Gesichtspunkt des Schutzes der VerbraucherInnen zu begegnen, sind wichtige
Fortschritte erzielt worden. Diese sind insbesondere im Lichte der Neuerungen durch den
Amsterdamer Vertrag zu sehen, der den horizontalen Charakter der
Verbraucherschutzpolitik unterstreicht.
Mit einer Entschließung über die Verbraucherdimension in der Informationsgesellschaft
legte der Rat ein klares Bekenntnis dafür ab, daß die geltenden Grundsätze der
Verbraucherpolitik auch in der Informationsgesellschaft zur Anwendung kommen müssen.
Mit einer weiteren Entschließung zu Gebrauchsanleitungen für technische Konsumgüter
regte der Rat auf Initiative der Präsidentschaft die Kommission, die Mitgliedstaaten und
die Wirtschaftstreibenden dazu an, der Verbesserung der Qualität von
Gebrauchsanleitungen vermehrt Augenmerk zu schenken. Die Resolution schlägt
freiwillige Maßnahmen zur Umsetzung von im Anhang der Entschließung angeführten
Hinweisen für eine gute Gebrauchsanleitung vor. Darüber hinaus wird die Kommission
ersucht, im Rahmen der Normungstätigkeiten auf die Berücksichtigung der Qualität von
Gebrauchsanleitungen hinzuwirken.
Des weiteren wurde im Rat ein Gemeinsamer Standpunkt zur Änderung der Richtlinie
betreffend die Haftung für fehlerhafte Produkte einstimmig angenommen. Durch diese
Maßnahme soll das Vertrauen der VerbraucherInnen in die Lebensmittelsicherheit durch
die Einbeziehung von landwirtschaftlichen Primärerzeugnissen in das
Produkthaftungsregime gestärkt werden.
Auch der Übergang zum Euro wurde aus verbraucherpolitischer Sicht eingehend
behandelt. So bildete diese Frage zum einen das Thema der öffentlichen Debatte im
Rahmen des VerbraucherministerInnenrates, wo die Mitgliedstaaten die Gelegenheit
nützten, sich im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zum Stand der Vorbereitungen
zur doppelten Preisangabe, Bankentgelten sowie zur Beobachtung des
Umstellungsprozesses zu äußern. Zum anderen wurde zu diesem Thema am 27.11.1998
eine Konferenz in Wien abgehalten, bei der neben ökonomischen auch die soziologischen
und psychologischen Aspekte einer Währungsumstellung diskutiert worden sind.
Im Hinblick auf die zunehmende Verwirklichung des freien Versicherungsmarktes wurde
die sich im Wandel befindliche Bedeutung sowie der Regulierungsbedarf der Tätigkeit von
VersicherungsvermittlerInnen erörtert. Zu diesem Zweck fand am 12. und 13.11.1998 in
Linz eine Fachtagung über ,,Versicherungsvermittlung und Konsumentenschutz im
Binnenmarkt" statt.
Schließlich ist es dem Vorsitz gelungen. mit der rechtzeitigen Beschlußfassung im Rat
über einen allgemeinen Rahmen für Gemeinschaftstätigkeiten zugunsten der
VerbraucherInnen die Rechtsgrundlage für die finanziellen Ausgaben der Kommission im
Bereich des
Verbraucherschutzes zu schaffen.
FORSCHUNG
Mit dem Abschluß des 5. Rahmenprogrammes für Forschung, technologische Entwicklung
und Demonstration wurde das Hauptziel der österreichischen Präsidentschaft im Bereich
Forschung verwirklicht und die nahtlose Fortführung der europäischen Forschungspolitik
im Anschluss an das mit Ende Dezember 1998 auslaufende 4. Rahmenprogramm
gewährleistet.
Aufbauend auf umfangreichen Vorarbeiten konnte am 29.9.1998 das
Vermittlungsverfahren zum 5. Rahmenprogramm zwischen Rat und Europäischem
Parlament offiziell eröffnet werden, wobei es das Ziel der Präsidentschaft war, eine
Lösung in Form eines Gesamtpaketes herbeizuführen. Nach einer Reihe von bilateralen
Gesprächen mit den einzelnen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament konnte
in insgesamt 4 Tagungen das Vermittlungsverfahren am 17.11.1998 erfolgreich
abgeschlossen werden. Zentrale Verhandlungspunkte waren hiebei die
Gesamtmittelausstattung des Rahmenprogramms sowie die von manchen Mitgliedstaaten
geforderte sogenannte “Guillotine -” oder "Interlinkage - Klausel”, die eine Verknüpfung
zwischen 5. Rahmenprogramm und der nächsten finanziellen Vorausschau vorsieht.
Im Laufe der schwierigen Verhandlungen konnte eine Einigung auf ein Gesamtbudget in
der Höhe von 14,96 Mrd. ECU erzielt werden. Auf den EG - Teil des Rahmenprogrammes
entfallen 13,7 Mrd. ECU, der EURATOM - Teil wird mit einer Budgetsumme von 1.250 Mrd.
ECU dotiert. Es ist damit gelungen, den prozentuellen Anteil der Nuklearforschung am
Gesamtbudget zu verringern (von 10,2% im 4. Rahmenprogramm auf ca. 8,4%).
Schließlich gelang es auch, eine akzeptable Kompromißvariante zur ,,Interlinkage - Klausel”
zu erarbeiten, die die inhaltliche Aufrechterhaltung der Klausel bei gleichzeitiger
Sicherung der Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments voll gewährleistet.
Des weiteren umfaßt das Kompromißpaket die vom Europäischen Parlament geforderte
Möglichkeit der Überprüfung des Rahmenprogrammes zur Hälfte der Laufzeit sowie die
in den diversen Trilogen erarbeiten Kompromisse zu den technischen
Änderungsanträgen des Europäischen Parlamentes.
Die noch offenen inhaltlichen Fragen und die Aufteilung des Budgets innerhalb der
einzelnen thematischen Programme auf die Leitaktionen, generischen Aktivitäten und auf
die Forschungsinfrastruktur wurden geklärt. In der Folge konnten die Spezifischen
Programme unter dem 5. Rahmenprogramm in Form einer politischen Einigung
beschlossen werden.
Ein weiteres zentrales Anliegen der österreichischen Präsidentschaft war die Stärkung der
internationalen Wissenschafts - und Forschungskooperation und in diesem Kontext
insbesondere die Vorbereitung einer reibungslosen Integration der Beitrittskandidaten in
die Strukturen europäischer Forschung und Technologie. In diesem Zusammenhang
verabschiedete der Rat vom 13.10.1998 die Verhandlungsmandate mit denen die
Kommission ermächtigt wurde, mit den mittel - und osteuropäischen Staaten und Zypern
über eine Beteiligung am 5. Rahmenprogramm für Forschung, technologische
Entwicklung und Demonstration zu verhandeln. Ziel dieser noch laufenden Verhandlungen
ist der Abschluß von Zusatzprotokollen zu den jeweils bestehenden
Assoziationsabkommen
der EU.
Im Hinblick auf eine engere Kooperation mit den Industriestaaten wurde unter
österreichischer Präsidentschaft zudem ein Abkommen über die wissenschaftliche -
technische Zusammenarbeit mit Kanada abgeschlossen und ein wissenschaftlich -
technisches Abkommen mit China am Rat vom 22.12.1998 unterzeichnet.
KULTUR UND AUDIOVISUELLES
Im Rahmen des Kulturministerrates wurde eine Verlängerung der Kulturförderprogramme
Kaleidoskop und Ariane bis Ende des Jahres 1999 einstimmig verabschiedet, wobei die
bereits für das Jahr 1999 auf 10,9 Mio. ECU herabgesetzte Budgetlinie mit 14,3 Mio. ECU
wieder auf das Niveau von 1998 angehoben werden konnte.
Mit der Schaffung eines einheitlichen Planungs - und Finanzierungsinstruments hat die
Kommission den Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung
getragen, ein richtungsweisendes, umfassendes und transparentes Konzept für kulturelle
Förderungen vorzulegen. Der österreichische Vorsitz hatte sich zum Ziel gesetzt, die
Diskussion zu diesen seit Ende Mai 1998 vorliegenden Kommissionsvorschlag für das
erste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung (“Kultur
2000”) für die Jahre 2000 - 2004 soweit wie möglich voranzutreiben. Obwohl die
diesbezüglichen Verhandlungen während der österreichischen Präsidentschaft erst
aufgenommen wurden, konnte bezüglich des Inhalts des Rahmenprogramms in kürzester
Zeit eine Einigung erzielt werden.
Weiters konnte der Vorsitz die Einigung über eine Ratsentscheidung hinsichtlich der
Errichtung einer gemeinschaftlichen Infrastruktur im audiovisuellen Bereich erzielen, was
nicht zuletzt im Hinblick auf die wichtige Abgrenzung zu fachlich verwandten Aktivitäten im
Rahmen des Europarates (audiovisuelle Informationsstelle) von Bedeutung war.
Beim Rat für Kultur und Audiovisuelles am 17.11.1998 wurde die von den Mitgliedstaaten
initiierte Studie zu den Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung
präsentiert. Die Kommission hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt,
kulturpolitische Aspekte zusätzlich zu den wettbewerbspolitischen zu berücksichtigen.
Von 25. - 26.9.1998 fand unter österreichisch - griechischem Co - Vorsitz in Rhodos die
zweite Konferenz der Ministerinnen für Kultur und Audiovisuelles im Rahmen der Europa -
Mittelmeer - Partnerschaft (Euro - Med) mit folgenden Schwerpunkten statt: verstärkte
Einbeziehung der Kultur als Mittel des internationalen Dialogs. Maßnahmen im
audiovisuellen Bereich und eine wesentliche Verbreiterung der kulturellen
Zusammenarbeit in den Bereichen Musik, Geisteswissenschaften, Jugend und Frauen.
Darüber hinaus wurde in Rhodos eine “Ideenbörse" initiiert, in deren Rahmen die künftige
Zusammenarbeit im Euro - Med Kulturprozeß konkretisiert werden soll. Der vom
österreichischen Vorsitz gemeinsam mit dem Gastgeberland Griechenland vorbereiteten
Schlußfolgerungen (‚,Rhodes Conclusions”) wurden nach einer ausführlichen Diskussion
einstimmig angenommen.
Beim Rat der Minister für Kultur und Audiovisuelles wurde eine Resolution betreffend die
Bedeutung des öffentlich - rechtlichen Rundfunks in Europa verabschiedet, die Ausdruck
eines wichtigen kulturpolitischen Anliegens ist. Neben einer klaren Stärkung des
öffentlich -
rechtlichen Rundfunks und einem Bekenntnis zum Vertrag von Amsterdam.
unterstützt diese Resolution die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich - rechtlichen
Rundfunks und den Zugang zu neuen digitalen Diensten.
Um die kulturelle Dimension der EU - Erweiterung zu unterstreichen, haben sich die EU -
KulturministerInnen bei einem Treffen mit VertreterInnen der mittel - und osteuropäischen
Länder im Vorfeld der informellen Kulturministertagung in Linz darauf geeinigt, den
Beitrittskandidaten den vollberechtigten Zugang zu dem neuen EU - Kulturförderprogramm
"Kultur 2000" zu ermöglichen. Diese Partnerschaft wurde durch die in Wien
verabschiedete ,,Wiener Deklaration‘ über Multikulturalität in Mittel - und Osteuropa
zusätzlich unterstrichen.
Ein kulturpolitischer Erfolg war schließlich die Verankerung kultureller Aspekte in die
Erwägungsgründe für die beschäftigungspolitischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat
in Wien angenommen wurden.
BILDUNG
Auf Basis der Vorbereitung durch die Konferenz der EU - Bildungsminister in Baden gelang
es der österreichischen Präsidentschaft, einen Gemeinsamen Standpunkt über die zweite
Phase der Gemeinschaftsprogramme SOKRATES (Aktionsprogramm im Bereich der
allgemeinen Bildung) und LEONARDO DA VINCI (Aktionsprogramm in der Berufsbildung)
zu erzielen. Hiebei wurde sowohl die Mittelausstattung für SOKRATES mit 1,55 Mrd. ECU
und für LEQNARDO mit 1,15 Mrd. ECU erhöht als auch die Laufzeit dieser Programme
von fünf auf sieben Jahre verlängert.
Auch bei der inhaltlichen Gestaltung dieser Bildungsprogramme wurden durch
Verwaltungsvereinfachungen und schnellere Entscheidungsabläufe Fortschritte erzielt.
Zusätzlich wurden die Bildungsprogramme durch neue Schwerpunkte ergänzt. Im
Rahmen des Gemeinschaftsprogramms LEONARDO wird der Austausch von Lehrlingen
und die Entwicklung eines Anerkennungssystems für bereits erworbene Kompetenzen
verstärkt. Unter dem Programm SOKRATES werden zudem die Aktionen GRUNDTVIG,
zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Erwachsenenbildungseinrichtungen in
Europa, und MINERVA, zur Förderung des Einsatzes neuer Medien im Unterricht, neue
Schwerpunkte darstellen.
Darüber hinaus konnte unter österreichischer Präsidentschaft auch eine politische
Einigung auf die Fortsetzung des Programms TEMPUS erreicht werden, das die
Hochschulkooperation zwischen der EU, den nicht - assoziierten Staaten Mittel - und
Osteuropas, den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie der Mongolei regelt.
JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN
Im Rahmen der Jugendpolitik wurde die Diskussion über den Vorschlag der Kommission
zu einem neuen gemeinschaftlichen Aktionsprogramm “Jugend" intensiv weitergeführt.
Aufgrund offener Punkte bezüglich Budget und Laufzeit des Programms konnte jedoch
noch kein
gemeinsamer Standpunkt auf EU - Ebene erzielt werden.
Zugleich setzte die österreichische Präsidentschaft durch mehrere Konferenzen die
Schwerpunkte auf Jugendmitbestimmung und Präventionsarbeit. So fand u.a. ein
europäischer Jugend - Mitbeteiligungskongress in Graz statt, der Jugendlichen aus der EU
und Osteuropa die Möglichkeit bot, mit VertreterInnen der Präsidentschaft und der
Kommission Möglichkeiten der politischen und ökonomischen Mitbestimmung von jungen
Menschen zu erörtern: Auf der Grundlage dieser Diskussion wurde durch den Rat eine
Entschließung zur Jugendmitbestimmung verabschiedet. Anläßlich der europäischen
Konferenz “Jugend und Prävention" wurden bestehende Präventionsmodelle in der EU
und Osteuropa sowie davon ausgehend die Qualitätsstandards im Bereich der
präventiven Jugendarbeit untersucht.
Bei der Fachkonferenz zum Thema “Altern in Europa: Generationensolidarität - eine Basis
des sozialen Zusammenhalts" sowie beim nachfolgenden 2. Europäischen
Expertentreffen zum “Internationalen Jahr der älteren Menschen" konnte ein Bekenntnis
der Mitgliedstaaten zur umfassenden Seniorenpolitik als Antwort auf die
Herausforderungen der demographischen Entwicklung in Europa erzielt werden. das in
die “Wiener Deklaration: Altern in Europa - Herausforderungen und Chancen der
europäischen Politik" eingeschlossen ist.
Mit der intern. Expertenkonferenz “Strategie für Europa - Vereinbarkeit von Familie und
Beruf" bereicherte die österreichische Präsidentschaft die vorherrschende Diskussion der
Vereinbarkeitsproblematik um familienpolitische Aspekte. Ergebnis der Konferenz war die
Verabschiedung eines auf europäischer Ebene umfassend diskutierten Schlußdokuments
der Präsidentschaft, das als umzusetzende wichtigste Ziele eine neue, flexible,
familienfreundliche Arbeitsorganisation, den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen,
entsprechend familiären Betreuungserfordernissen‚ die Erleichterung des Wiedereinstiegs
in die Arbeitswelt sowie Anreizsysteme für die Unternehmen zur Einführung einer
familienfreundlichen Personalpolitik durch ein Zertifizierungssystem “Audit Familie und
Beruf" nennt.
GESUNDHEIT
Im Gesundheitsbereich hat sich die österreichische Präsidentschaft das Ziel gesetzt, die
Frage möglicher Kooperationsformen auf Mitgliedstaatenebene zur Qualitätssicherung im
Rahmen einer FachministerInnenkonferenz zu behandeln. In einer ExpertInnenkonferenz
wurden Empfehlungen für konkrete Vorschläge der Kommission in einem Teilbereich des
Themenkoplexes “Blut/Blutsicherheit" erarbeitet. Es wurde beschlossen, zukünftig den
gegenseitigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Qualitätssicherung und -
verbesserung im Gesundheitswesen zu vertiefen.
In den Schlußfolgerungen über den künftigen gemeinschaftlichen Aktionsrahmen im
Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden der Kommission jene prioritären Bereiche
aufgezeigt, die in den kommenden konkreten Vorschlägen enthalten sein sollten. Im
Rahmen des neuen Gesamtprogrammes sollen u.a. die Verbesserung der Information
zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit (gegenseitiger Datenaustausch), die rasche
Reaktion auf Gesundheitsgefahren (Aufbau von Netzen zur Überwachung und raschen
Reaktion auf epidemiologische Gefahren) sowie die Berücksichtigung der für die
Gesundheit bestimmenden Faktoren durch Gesundheitsförderung und Prävention
Schwerpunkte
darstellen.
Beim Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Verhütung von Verletzungen konnte ein
Gemeinsamer Standpunkt erreicht werden. Ziel dieses Programmes ist es neben der
Weiterführung und Verbesserung der Datensammlung auf Grundlage des ehemaligen
EHLASS - Projektes (Europäisches System zur Überwachung von Haushalts - und
Freizeitunfällen), geeignete Präventionsmethoden zur Verhütung von Verletzungen und
Unfällen im Haushalts - und Freizeitbereich zu erarbeiten. Die Richtlinie über die
Erweiterung der Regelungen der Medizinprodukterichtlinie auf In - vitro - Diagnostika wurde
im Rat Allgemeine Angelegenheiten angenommen. Beim Rat Binnenmarkt gelang es,
über die Verordnung über die Festlegung von Gebühren, die für die Arzneimittelzulassung
im zentralen Verfahren an die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln
zu entrichten sind, eine politische Einigung zu erzielen.
Das Vermittlungsverfahren zur Richtlinie betreffend die mit ionisierten Strahlen
behandelten Lebensmittel - und Lebensmittelbestandteile konnte erfolgreich
abgeschlossen werden. Ziel der Richtlinie ist es, Regeln aufzustellen, die von
Bestrahlungseinrichtungen eingehalten werden müssen sowie Zulassungsbedingungen
für bestrahlte Lebensmittel ebenso wie entsprechende Genehmigungsverfahren und eine
Gemeinschaftsliste der betroffenen Lebensmittel festzulegen. Bestrahlte Lebensmittel sind
als solche zu kennzeichnen.
TOURISMUS
Unter österreichischem Vorsitz wurde mit dem Ziel, den hohen Stellenwert einer
qualitätsorientierten Tourismusentwicklung in Europa hervorzuheben und die in diesem
Bereich von der Kommission in der vergangenen Zeit durchgeführten Maßnahmen
fortzuführen und zu intensivieren, eine Konferenz zum Thema “Integriertes
Qualitätsmanagement im Tourismus" in Mayrhofen durchgeführt. Die Schlußfolgerungen
der Konferenz bestätigten, daß die Erhaltung und Verbesserung eines qualitativ
hochwertigen Angebotes in Europa von größter Bedeutung ist, um die Vormachtstellung
der europäischen Tourismuswirtschaft aufrechterhalten und die Nachhaltigkeit der
Tourismusentwicklung
sicherstellen zu können.
X. JUTIZ UND INNERES
Eines der bedeutendsten Ergebnisse im Bereich Justiz und Inneres stellt die Ausarbeitung
eines Aktionsplans zum Aufbau eines Raums der Freiheit. der Sicherheit und des Rechts
dar. Dieser Aktionsplan gibt für die auf das Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
folgenden fünf Jahre die vorrangigen Arbeitsbereiche der Union vor. Im ersten Teil des
Aktionsplans werden die grundlegenden Ziele dargelegt, die mit dem Amsterdamer
Vertrag im Bereich Justiz und Inneres verfolgt werden. Hierzu gehören insbesondere die
Schaffung eines einheitlichen Raums des freien Personenverkehrs und die hierfür
erforderlichen Sicherheitsgarantien für die Bevölkerung sowie die Entwicklung zu einem
“europäischen Rechtsraum".
Der zentrale zweite Teil des Aktionsplans enthält einen Katalog von Prioritäten und
Maßnahmen, die zur Erreichung der genannten Ziele erforderlich sind und für die ein
zeitlicher Rahmen zur Umsetzung vorgegeben ist. Vorgesehen sind hierbei Maßnahmen
im Bereich des Asyl und Migrationswesens, eine effiziente Zusammenarbeit in
polizeilichen Fragen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Für den Bereich des Strafrechts sind besonders hervorzuheben die Förderung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justizbehörden und der gegenseitigen
Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen sowie die Fortsetzung der Angleichung der
Straftatbestände in bestimmten Bereichen, insbesondere zur Bekämpfung der Fälschung
des Euro, des Betrugs und der Fälschung im Zusammenhang mit modernen
Zahlungsmitteln sowie der sogenannten Hightech - Kriminalität. Im Bereich der
Zivilrechtszusammenarbeit geht es primär um solche Maßnahmen, die das Leben der
europäischen BürgerInnen erleichtern. In diesem Zusammenhang wird vor allem auf die
Konventionen von Brüssel und Lugano und auf Maßnahmen zur Vereinheitlichung der
Zuständigkeiten sowie des anwendbaren Rechts sowie der Anerkennung und
Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen Bezug genommen.
Bei den Arbeiten zur Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden. So konnte eine Gemeinsame
Maßnahme über den Straftatbestand der Beteiligung an einer kriminellen Organisation
angenommen werden. Darin wird den Mitgliedstaaten erstmals zwingend vorgeschrieben,
sicherzustellen, daß die innerstaatlichen Rechtsvorschriften die effektive Verfolgung von
Personen ermöglichen, die an kriminellen Vereinigungen beteiligt sind. Weiters wurde eine
Gemeinsame Maßnahme angenommen, welche alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet,
sämtliche Vortaten der Geldwäsche als schweren Straftaten vorzusehen und die
Beschlagnahme von Vermögenswerten kriminellen Ursprungs zu erleichtern. Zur
Ergänzung dieses Rechtsakts hat der österreichische Vorsitz weiters den Entwurf einer
Gemeinsamen Maßnahme vorgelegt, welcher die Aufteilung beschlagnahmter
Vermögenswerte zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen soll. Weiters konnte ein
Grundsatzdokument über Elemente der Strategie der Union zur Bekämpfung der
Hightech - Kriminalität verabschiedet werden, welches sich mit der Verhütung und der
Bekämpfung des Mißbrauchs neuer Technologien, der Rolle der Union im Rahmen von
internationalen Aktivitäten in diesem Bereich und mit der besonderen Verantwortung der
Technologie und Diensteanbieter auseinandersetzt.
Unter österreichischem Vorsitz wurde erstmals der Bericht zur Lage der Organisierten
Kriminalität in der Europäischen Union in zweifacher Fassung erstellt. Die Zweiteilung des
Berichtes war
insbesondere deshalb erforderlich. um einerseits den Anforderungen der
Europäischen Strafverfolgungsbehörden nach einer umfassenden Darstellung der
Situation unter Einbeziehung sensibler Daten und andererseits dem Bedürfnis der
Öffentlichkeit nach einer globalen Information entsprechen zu können. Der für die
Öffentlichkeit bestimmte Bericht über die gegenwärtige Situation in der EU wurde an das
Europäische Parlament übermittelt.
Im Hinblick auf die Notwendigkeit eines nicht bloß repressiven sondern ganzheitlichen
Ansatzes zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens wurde unter österreichischem
Vorsitz ein Entwurf für eine Entschließung des Rates betreffend die Prävention
organisierter Kriminalität vorgelegt. Mit der beim Rat Justiz und Inneres am 3./4. 12. 1998
angenommenen Resolution wird eine umfassende Präventionsstrategie erstellt, welche
dem Entstehen organisierten Verbrechens auf allen Ebenen vorbeugen soll. So werden
unter anderem die Schaffung spezieller Präventionsprogramme und entsprechender
Organisationsstrukturen, gezielte Schritte betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge und
andere korruptionsanfällige Bereiche sowie vermehrte Forschung, Erfahrungsaustausch
und Aufklärung vorgesehen.
Am 1. 10. 1998 ist das EUROPOL - Übereinkommen formell in Kraft getreten. Die
Konstituierung der Organe von EUROPOL erfolgte während des österreichischen
Vorsitzes. Die meisten Rechtsakte, deren Inkrafttreten für die Tätigkeitsaufnahme von
EUROPOL erforderlich ist, wurden bereits vom Rat gebilligt. Gewisse völkerrechtliche
Akte bedürfen der Genehmigung bzw. Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten, die Anfang
1999 geschlossen werden sollte.
Das letzte offene Problem für die Tätigkeitsaufnahme von EUROPOL bildet die Billigung
der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kontrollinstanz. In diesem Kontext ist auch auf
die erfolgte Ausdehnung des Mandats von EUROPOL auf die Bekämpfung von Straftaten,
die im Rahmen von terroristischen Handlungen gegen Leben, körperliche Unversehrtheit
und persönliche Freiheit sowie gegen Sachen begangen wurden oder begangen werden,
hinzuweisen. Auch wurde die Definition des Deliktes “Menschenhandel” derart ergänzt,
das auch Aktivitäten der Herstellung, des Verkaufes und Verbreitung von
kinderpornographischem Material umfaßt sind. Einigung wurde während des
österreichischen Vorsitzes auch darüber erzielt, daß EUROPOL beauftragt werden wird,
sich mit Fragen der “Geldfälschung und Fälschung von Zahlungsmitteln” zu befassen.
Im Bereich der Bekämpfung der Korruption und des Schutzes der finanziellen Interessen
der Gemeinschaft wurde eine Gemeinsame Maßnahme verabschiedet, welche
sicherstellt, daß in Hinkunft in allen Mitgliedstaaten Bestechung und Bestechlichkeit auch
in der Privatwirtschaft unter Strafe gestellt wird.
Im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wurde während der
österreichischen Präsidentschaft ein Prozeß der gegenseitigen Evaluierung der
Mitgliedstaaten sowohl im Hinblick auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen in
die nationale Rechtsordnung und Praxis als auch im Hinblick auf die Effizienz der
Rechtshilfeleistung eingeleitet. Die Arbeiten an einem Rechtshilfeübereinkommen der EU
wurden intensiv fortgesetzt.
Die seit zwei Jahren laufenden Arbeiten an der EURODAC - Konvention, die die
Bestimmung des für ein Asylverfahren zuständigen Staates im Sinne des Dubliner
Übereinkommens
durch die Abnahme und zentrale elektronische Speicherung der
Fingerabdrücke von AsylwerberInnen erleichtern soll, konnten unter österreichischem
Vorsitz mit einer politischen Einigung über den Text der Konvention abgeschlossen
werden. Auch der nicht zuletzt von Österreich geforderte Protokollentwurf zur
Ausweitung der Konvention auf illegale Grenzgänger wurde grundsätzlich gebilligt.
Die österreichische Präsidentschaft hat einen Entwurf für ein Strategiepapier der
Europäischen Union zur Migrations - und Asylpolitik vorgelegt. Zweck dieses Vorschlages
ist die Entwicklung einer in sich geschlossenen Asyl- und Migrationsstrategie auf
europäischer Ebene, die eine effiziente Migrationssteuerung ermöglichen und die
Handlungsfähigkeit der Europäischen Union in diesem Bereich erhöhen soll. In diesem
Zusammenhang fand Ende November in Baden bei Wien eine internationale
Migrationskonferenz statt, bei der die wesentlichesten Themen dieses Strageipapiers
ausführlich erörtert wurden. Entsprechend den von den Mitgliedstaaten eingelangten
schriftlichen Stellungnahmen wurde das Strategiepapier vom Vorsitz überarbeitet und im
Herbst 1998 auf hoher Beamtenebene mehrfach diskutiert. Weiters wurde das
Strategiepapier im Oktober 1998 dem Europäischen Parlament und dem UNHCR
übermittelt. Der deutsche Vorsitz hat seine Absicht bekundet, die Prüfung des
Strategiepapiers in den zuständigen Gruppen des Rates fortzusetzen. Das Ergebnis
dieser Erörterungen wird im Rahmen der Vorarbeiten für die Tagung des Europäischen
Rates im Oktober 1999 in Tampere berücksichtigt werden.
Der österreichische Vorsitz hat ferner die Beratung zu dem Entwurf der Kommission für
ein Übereinkommen zur Regelung der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in
das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten fortgesetzt und die erste Lesung abgeschlossen.
Die Präsidentschaft hat nach Bestandsaufnahme der bestehenden
Rückübernahmeabkommen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten den Text eines
multilateralen Rückübernahmeübereinkommens zwischen den EU - Staaten einerseits und
einem solchen Drittstaat andererseits zur Diskussion gestellt und die erste Lesung dieses
Übereinkommens abgeschlossen.
Über die Gemeinsame Maßnahme betreffend den vorübergehenden Schutz für
Vertriebene und über die Gemeinsame Maßnahme betreffend die Solidarität bei der
Aufnahme und beim Aufenthalt von Vertriebenen, die durch eine Regelung über den
vorübergehenden Schutz begünstigt werden, wurde eine sehr offene Diskussion geführt,
die aber gezeigt hat, daß insbesondere hinsichtlich des angestrebten solidarischen
Ausgleichs derzeit kein Konsens zu erzielen ist. Weitere Diskussionen in der
Arbeitsgruppe Asyl befaßten sich mit der Frage, wie die praktische Umsetzung des
Dubliner Übereinkommens wirkungsvoller gestaltet werden könnte.
Nach jahrelangen Diskussionen wurde schließlich unter österreichischer Präsidentschaft
die Einrichtung des elektronischen Bildspeicher- und - übermittlungssystems FADO
beschlossen. Dieses beim Generalsekretariat des Rates angesiedelte System enthält eine
Sammlung echter sowie ge - und verfälschter Dokumente. Positive Ergebnisse wurden
auch hinsichtlich der Beschleunigung und der Verbesserung des Informationsaustausches
über gefälschte Dokumente erzielt. Weiters wurde unter österreichischer Präsidentschaft
grundsätzliche Einigung hinsichtlich einer Verbesserung der statistischen Erhebungen
sowie hinsichtlich der Einführung eines Kennzahlensystems zur Vereinfachung der
Beschreibung von
Dokumentfälschungen erzielt.
Über den bereits seit 1996 im Rahmen der Arbeitsgruppe Visa diskutierten Entwurf einer
Gemeinsame Maßnahme des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Formblattes für die
Anbringung eines Visums (das die Mitgliedstaaten Personen erteilen, die InhaberInnen
eines von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht anerkannten Reisedokumentes sind oder
die kein Reisedokument besitzen) konnte weitgehende Einigung erzielt werden.
Hinsichtlich der Notwendigkeit einer neugefaßten Gemeinsamen Maßnahme zur
Problematik des Flughafentransits konnte ebenfalls weitgehend Einigung erzielt werden.
Die Liste der als Befreiung von der Flughafentransitvisumpflicht von allen MS anerkannten
Aufenthaltstitel wurde festgelegt.
Auf der informellen Tagung der Minister für Justiz und Inneres am 29. - 30. 10. 1998 in Wien
hatte die niederländische Delegation im Verlauf der Beratungen über das Strategiepapier
über die Migrations und Asylpolitik den Vorschlag unterbreitet, eine säulenübergreifende
Task Force “Asyl und Migration” einzurichten, deren Aufgabe es wäre, umfassende
Gesamtberichte zu erstellen, Herkunfts- und Transitländer zu bestimmen und konkrete
Vorschlage für Maßnahmen zu unterbreiten, mit denen die Migrationsbewegungen aus
diesen Ländern beeinflußt oder eingedämmt werden können. Dieser Vorschlag fand
allgemeine Zustimmung im Rahmen der Justiz- und Innenminister. Diese sprachen sich
für eine möglichst rasche Einrichtung und Tätigkeitsaufnahme der Task Force aus, um
bereits im Oktober 1999 dem Europäischen Rat von Tampere über deren Arbeiten
berichten zu können.
Zur Intensivierung der Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Produktion,
der Bearbeitung, der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornographischem Material
sowie zur Förderung einer effizienten Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten in
diesem Bereich hat der österreichische Vorsitz eine Gemeinsame Maßnahme zur
Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet ausgearbeitet, über die schließlich
vorbehaltlich der noch ausständigen Stellungnahme des Europäischen Parlaments -
Einigung erzielt werden konnte.
Im Bereich des Zivilrechts wurden die Beratungen zur Ausarbeitung eines
Übereinkommens über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende
Recht (“Rom II”) aufgenommen. Die Arbeiten sind gut vorangekommen, so daß der
österreichische Vorsitz einen Übereinkommensentwurf unterbreiten konnte, der als
Ausgangsbasis weiterer Diskussionen dient. Auch die Arbeiten zur Revision der
Übereinkommen von Brüssel und Lugano wurden wesentlich vorangetrieben. Die
wichtigsten Diskussionspunkte waren eine Neufassung des Gerichtsstands des
Erfüllungsortes, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der
Zuständigkeitsvorschriften in Verbrauchersachen, eine einheitliche Regelung des
Zeitpunkts der Streitanhängigkeit und eine Straffung des Verfahrens zur
Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen. Mit dem Abschluß der Arbeiten ist
bis Mitte 1999 zu rechnen.
Die säulenübergreifende Arbeitsgruppe “Drogen" konnte eine Reihe von Dossiers, die in
der Verabschiedung einiger Arbeitspapiere mündete, initiieren, fortführen bzw.
fertigstellen. Dabei. wurde in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, mit Europol
sowie mit der in Lissabon eingerichteten Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen -
und Drogensucht (EBDD) die Umsetzung zweier rechtlicher Instrumentarien, die
Gemeinsamen Maßnahme betreffend einen Frühwarnmechanismus für neue synthetische
Drogen bzw. die
Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Harmonisierung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Drogenbereich überwacht. Die Ergebnisse
dieses Prozesses bzw. ein Bericht über die von sämtlichen. mit dem Drogenphänomen
befaßten Ratsarbeitsgruppen, durchgeführten Aktivitäten, wurde erstmals in einem
Gesamtdokument dem Europäischen Rat von Wien vorgelegt. Ein besonderer
Schwerpunkt während der zweiten Jahreshälfte war der Follow - up zur im Juni
angehaltenen UN - Sondergeneralversammlung zum Weltdrogenproblem (UNGASS)
insbesondere im Bereich der Nachfragereduktion sowie die Intensivierung der
Beziehungen zu Drittstaaten (Lateinamerika, Zentralasien SADC). So konnte der
Generaldirektor des in Wien ansässiger UN - Drogenkontrollprogrammes (UNDCP)
erstmals zu einer Sitzung der Arbeitsgruppe eingeladen werden.
Die Untersuchung der möglichen Implikationen des künftigen Vertrages von Amsterdam
auf den Drogenbereich, im Kontext einer in Erarbeitung befindlichen EU - Drogenstrategie
für den Zeitraum 2000 - 2004, war ein weiterer Aufgabenbereich des österreichischen
Vorsitzes.
Bei den Beziehungen zu Drittländern und internationalen Organisationen in den Bereichen
Justiz und Inneres stellte die politische Diskussion über die zukünftige Vorgangsweise im
Zusammenhang mit dem Beitrittsprozeß einen besonderen Schwerpunkt dar. Anläßlich
des Rates am 24.9. wurde daher ein Arbeitstreffen mit den Justiz und Innenministern der
Beitrittswerber abgehalten. Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt, daß eine
kontinuierliche Anpassung der Förderprogramme der Dritten Säule notwendig ist, um auf
die sich ändernden Bedürfnisse der Beitrittswerber verstärkt Bedacht nehmen zu können.
Im Bereich Migration und Asyl wurde darüber hinaus festgehalten, daß eine
entsprechende personelle und technische Ausstattung in den Beitrittsländern erforderlich
ist, um Fluchtbewegungen und Schleuserkriminalität nachhaltig verhindern zu können.
Gemeinsam mit den Beitrittskandidaten wurden ferner Leitlinien für die weiterführende
Zusammenarbeit im Bereich der Visapolitik sowie des Statistikaustausches erarbeitet.
Im Rahmen des Transatlantischen Dialoges wurden die Kontakte mit den USA und mit
Kanada auf dem Gebiet der Dritten Säule fortgesetzt. Bei der Zusammenarbeit mit den
USA wurde den Themen Hochtechnologiekriminalität, Drogen, Bekämpfung des
Frauenhandels und Fahrzeugdiebstahl besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein Troika -
Treffen am 25.11. bestätigte den Gleichklang der beiderseitigen Positionen im Bereich der
Terrorismusbekämpfung und erbrachte Einvernehmen über gemeinsame Aktionen bzw.
Kooperation insbesondere beim Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus.
Schließlich wurden von der österreichischen Präsidentschaft eine Reihe von Konferenzen
und Seminaren zu Themen der Dritten Säule (u.a. Migration Terrorismus,
Wirtschaftskriminalität) organisiert, an denen zumeist die Beitrittsländer, USA und Kanada
sowie mitunter auch weitere Drittstaaten teilnahmen. Bedeutung kam auch dem Thema
Frauenhandel Gewalt gegen Frauen zu. Durch die PolitikerInnen - und
ExpertInnentagung Ost - West - Konferenz Frauenhandel" von 1. - 3. 10. in Wien konnte eine
Verstärkung der Kooperation und Vernetzung zwischen Behörden und NGOS erreicht
werden, aber auch Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung und Prävention des
Frauenhandels diskutiert werden.
Mehrere internationale Seminare und Konferenzen (u.a. zu den Bereichen
Wirtschaftskriminalität, Außengrenzen, Migration, Gewaltprävention) rundeten das
österreichische
Vorsitzprogramm im Bereich Justiz und Inneres ab.
XII. AUSSENBEZIEHUNGEN
A. MULTILATERALE BEREICHE UND
INTERNATIONALE ORGANISATIONEN
AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITIK
Die Handels - und Investitionsbeziehungen zwischen EU und USA bilden schon heute die
umfassendste Wirtschaftspartnerschaft der Welt. Unter österreichischer Präsidentschaft
konnte ein erster wichtiger Schritt hinsichtlich der Umsetzung der transatlantischen
Wirtschaftspartnerschaft, welche beim Gipfeltreffen EU/USA im Mai 1998 in London
vereinbart wurde, gesetzt werden. Zur Stärkung dieser Partnerschaft wurde ein
gemeinsamer Aktionsplan einschließlich eines Zeitplans, der eine Reihe von multilateralen
und bilateralen Maßnahmen beinhaltet, verabschiedet. Bilaterales Kernstück ist die
Ausverhandlung von Abkommen in den Bereichen Warenverkehr, Dienstleistungen,
öffentliches Beschaffungswesen und Geistiges Eigentum. Im multilateralen Bereich ist ein
regelmäßiger Dialog insbesondere zur Abstimmung der Schlüsselfragen für eine neue
multilaterale Handelsliberalisierung vorgesehen.
Im Rahmen der dritten WTO - Ministerkonferenz im zweiten Halbjahr 1999 soll eine
umfassende neue Runde von Liberalisierungsverhandlungen eingeleitet werden, um
durch Abbau von Handelsbeschränkungen das wirtschaftliche Wachstum zu steigern und
damit den Lebensstandard zu erhöhen. Unter österreichischem Vorsitz konnte die
Ausrichtung der Gemeinschaftsstrategie in den grundsätzlichen Punkten finalisiert
werden.
Eine Reihe von WTO - Mitgliedern sprechen sich hinsichtlich des
Streitbeilegungsmechanismus der WTO für eine Erhöhung der Transparenz und die
Einbindung der Civil Society aus. Die unter österreichischem Vorsitz für die WTO -
Verhandlungen erzielte Gemeinschaftsposition enthält unter anderem Reformvorschläge
im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen sowie zu
Fragen der Veröffentlichung von Panelurteilen und der personellen Zusammensetzung
der "Schiedsgerichte".
Die Ergebnisse der Verhandlungen über die Liberalisierungen im Bereich der
Finanzdienstleistungen (Fünftes Protokoll zum GATS), welche den diskriminierungsfreien
Zugang von Finanzinstitutionen im Wege der Niederlassung und des grenzübergreifenden
Dienstleistungsverkehrs zu den jeweiligen Märkten gewährleisten sollen, liegen bis
29. 1. 1999 zur Annahme durch die WTO - Mitglieder in Genf auf. Der für die Annahme des
Fünften Protokolls zum GATS samt Verpflichtungsliste auf Gemeinschatfsebene
erforderliche Beschluß des Rates wurde soweit vorbereitet, daß einer formellen
Beschlußfassung nichts mehr im Wege steht.
Um die wirtschaftliche und soziale Situation in den Entwicklungsländern zu stärken und
eine schrittweise Integration in die Weltwirtschaft zu bewirken, wurde von der
Gemeinschaft bereits 1971 ein System allgemeiner Zollpräferenzen für gewerbliche bzw.
landwirtschaftliche
Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern installiert. Unter
österreichischem Vorsitz ist es erstmals gelungen, die verschiedenen derzeit bestehenden
Regelungen in ein Schema zu integrieren, um dadurch die Transparenz zu erhöhen und
die Handhabung zu erleichtern. Das neue Schema beinhaltet sowohl den Industrie - und
Landwirtschaftsbereich als auch das sogenannte Sonderanreizsystem, das die
Gewährung zusätzticher Präferenzen bei Implementierung von Sozial - und Umweltnormen
durch die Entwicklungsländer vorsieht.
Im Textilbereich ist es trotz schwieriger Verhandlungen gelungen, das bestehende
Abkommen mit China um ein Jahr zu verlängern. Die Quoten werden unter
Zugrundelegung der alten Wachstumsraten erhöht, China wird im Gegenzug eine
verbesserte Belieferung der Gemeinschaft mit Rohmaterialien (Kaschmir, Seide)
sicherstellen sowie bei der Verteilung der für die Industrie reservierten Quoten die
Ausstellung der Exportlizenzen über das elektronische System der Kommission
bekanntgeben. Weiters wurde eine neue Verordnung für Textilimporte aus Taiwan, die
auch eine Erhöhung der Kontingente für bestimmte Baumwollgewebe vorsieht,
angenommen.
Im EGKS - Bereich konnte eine Verlängerung der autonomen Quoten gegenüber
Kasachstan trotz des Widerstandes einiger Mitgliedstaaten erzielt werden. Damit konnte
für das erste Halbjahr 1999 eine Liberalisierung des Handels mit Kasachstan vermieden
werden, welche zur Folge gehabt hätte, daß einerseits jegliche Motivation für den
Abschluß des angestrebten EGKS - Abkommens und auch jegliches Druckmittel zur
Erreichung des Zieles des Abkommens (Schaffung von gleichen
Wettbewerbsbedingungen) vereitelt worden wäre.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen problematischen Situation auf dem europäischen
Stahlmarkt, ausgelöst durch die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise, wurden die
Beschlüsse über die Verlängerung der Doppelkontrollabkommen mit Rumänien,
Bulgarien, Tschechien und Slowakei für das Jahr 1999 gefaßt. Um bei bestimmten
sensiblen Stahlprodukten Umgehungen (z.B. von Quotenabkommen) zu vermeiden, ist
hiebei die genaue Erfassung der Handelsströme durch Verknüpfung einer Importlizenz
der Gemeinschaft mit der Vorlage einer Exportlizenz aus dem betreffenden Staat von
besonderer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang ist auch das System der vorherigen Überwachung zu nennen,
das für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse aus Drittländern angewendet wird, um
jene statistischen Informationen zu erhalten, die eine aktuelle Analyse der Einfuhrtrends
ermöglichen. Die Kommission konnte von der Notwendigkeit der Verlängerung dieses
Systems überzeugt werden und hat noch im Dezember 1998 eine entsprechende
Kommissionsverordnung veröffentlicht.
Im Bereich der Gegenseitigen Anerkennung wurden die Abkommen mit den USA und
Kanada ratifiziert und die ersten Sitzungen der “Joint Committees" durchgeführt, d.h. die
operative Phase hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarungen eingeleitet. Die
Ratifizierung der Abkommen mit Australien und Neuseeland erfolgte Ende November
1998, so daß die Abkommen mit 1. Jänner 1 999 in Kraft getreten sind.
Im Hinblick auf eine Verlängerung des Internationalen Kakaoabkommens um zwei Jahre
konnte eine grundsätzliche Einigung innerhalb der EU als auch mit den anderen
Verbraucher- bzw.
Erzeugerländern des Abkommens erzielt werden.
Im zweiten Halbjahr 1998 wurden die Diskussionen hinsichtlich einer verbesserten
Verordnung über eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit
doppeltem Verwendungszweck vorangetrieben. Umstritten waren einige Neuerungen
gegenüber der derzeitigen Verordnung als auch die Rechtsbasis des Vorschlages der
Kommission. Im Dezember 1998 legte die Kommission als Ergebnis der Arbeiten des
österreichischem Vorsitzes einen redigierten Verordnungsentwurf vor, womit die Phase
der politischen Einigung erreicht wurde.
SICHERHEITSPOLITIK
Im Verlauf der österreichischen Präsidentschaft hat sich die Debatte um die Zukunft der
europäischen Sicherheits - und Verteidigungspolitik merklich belebt. Hiezu hat v.a. auch
die britisch - französische Erklärung von St. Malo, die vom Europäischen Rat von Wien
ausdrücklich begrüßt wurde, maßgeblich beigetragen. Zur Frage der Weiterentwicklung
der Sicherheits- und Verteidigungspolitik gab es in Pörtschach eine grundsätzliche und
fruchtbringende Debatte. Die Außenminister haben diese Thematik im Rahmen einer
Orientierungsdebatte vertieft. Schließlich hat mit dem WEU - Ministerrat in Rom auch die
diesbezügliche Debatte innerhalb der WEU begonnen. In diesem Zusammenhang kam es
auch zu Treffen des EU - Vorsitzes mit der WEU und der NATO, die der Fortführung der
Diskussion auch innerhalb dieser Gremien dienten.
Im Vordergrund der konkreten Arbeiten stand die Vorbereitung der raschen und vollen
Anwendung der sicherheits - und verteidigungspoltischen Bestimmungen des Vertrages
von Amsterdam. Dies war auch das zentrale Thema einer informellen Konferenz der
Verteidigungsminister der EU - Staaten in Wien, die außerhalb des offiziellen
Tagungskalenders der EU - Präsidentschaft stattfand. Das Potential des Amsterdamer
Vertrages soll gerade auch in diesem Bereich voll ausgeschöpft werden. Das setzt
insbesondere die zeitgerechte Vereinbarung der Modalitäten der praktischen
Zusammenarbeit zwischen der EU und der WEU voraus.
Unter österreichischem EU - Vorsitz wurde Art. J.4.2 EUV erstmals operativ eingesetzt,
- für die Entsendung von Minenexperten nach Kroatien. Mit Beschluß des Rates vom
9.11. wurde die WEU ersucht, die Entsendung von 12 Minenexperten nach Kroatien für
ein "train the trainers" - Programm durchzuführen, und
- für die Überwachung der Erfüllung der - in bezug auf den Kosovo getroffenen -
Vereinbarungen durch das WEU - Satellitenzentrum in Torrejón.
Was eine Verstärkung des WEU - Polizeieinsatzes in Albanien betrifft liegt die notwendige
Machbarkeitsstudie der WEU nunmehr vor und das offizielle Ersuchen der EU an die
WEU ist in Vorbereitung.
MENSCHENRECHTE
Die österreichische Präsidentschaft stand aus zwei Gründen im besonderen Zeichen des
internationalen Menschenrechtsschutzes: Zum einen ist am 10. Dezember der Annahme
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vor 50 Jahren
gedacht worden,
zum anderen fand heuer, 5 Jahre nach der Wiener Weltkonferenz für
Menschenrechte, die erste Überprüfung der Umsetzung der auf der Weltkonferenz
verabschiedeten Wiener Erklärung und des Aktionsprogrammes (Vienna Declaration and
Programme of Action - VDPA) statt.
Diese beide Anlässe boten der österreichischen Präsidentschaft eine besondere
Gelegenheit, die Bedeutung der Menschenrechte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich
zu machen, die Errungenschaften und Herausforderungen für die EU im internationalen
Menschenrechtsschutz kritisch zu analysieren sowie zukünftige Tätigkeiten zu
identifizieren. Die Berücksichtigung der Nichtdiskriminierung, sowie die Rechte der Frauen
und des Kindes stellten hierbei zentrale Bestandteile dar.
Angesichts einer Vielzahl von internationalen Veranstaltungen rund um den 10.12.1998
hat die österreichische Präsidentschaft einen Festakt der Europäischen Union aus Anlaß
des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte veranstaltet. Dieser
bot den Rahmen für eine Erklärung der EU, in welcher konkrete Überlegungen über die
Veröffentlichung eines jährlichen EU Menschenrechtsberichts, die Stärkung von
menschenrechtlichen Ausbildungs- und Monitoringkapazitäten der Union, ein regelmäßig
sich treffendes offenes Diskussionsforum und die generelle Stärkung von relevanten EU
Strukturen beschlossen wurden. Diese Erklärung wurde vom Europäischen Rat in Wien
aufgegriffen, der dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten auftrug zu prüfen, wie
die vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen am besten realisiert werden können.
Der Schutz der Kinder war eines der zentralen Themen der österreichischen
Präsidentschaft. Neue Impulse wurden zum Schutz der Kinder vor sexuellem Mißbrauch,
wirtschaftlicher Ausbeutung und Gewalt, insbesondere im Bereich Kinderpornographie im
Internet gesetzt. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten verabschiedete am 5.10.1998
Schlußfolgerungen, die zur horizontalen und säulenübergreifenden Koordination der
Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet aufriefen. Schwerpunkte waren hiebei
die EU - Koordinierung im Bereich Justiz, Audiovisuelles und Telekommunikation, die
Umsetzung des Aktionsplans zur sicheren Nutzung des Internet der
österreichische Vorschlag für eine Gemeinsame Maßnahme zur Bekämpfung der
Kinderpornographie im Internet sowie die Fortführung des Daphne - Programms zur
Unterstützung von NGO's im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Der Rat beschloß, auf internationaler Ebene mit einer Stimme zu sprechen und
gemeinsame Standpunkte zu koordinieren, insbesondere was die Verhandlungen zum
UN - Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention über Kinderhandel, Kinderprostitution
und Kinderpornographie und zur UN - Konvention über transnational organisiertes
Verbrechen betrifft. Bei der Europakonferenz am 6. 10. 1998 wurden die Beitrittskandidaten
aufgefordert, sich an den Aktivitäten der EU auf internationaler Ebene zu beteiligen und
den einschlägigen EU - Rechtsbestand zu übernehmen. Im transatlantischen Dialog setzte
Österreich wichtige Initiativen zum Schutz der Kinder auf höchster Ebene.
Vor der 53. VN - Generalversammlung erhob die EU die Forderung eines verstärkten
weltweiten Schutzes von Kindern. Unter österreichischer Präsidentschaft wurde erstmals
eine EU - Koordination zur Vorbereitung der nächsten Tagung der Arbeitsgruppe zum
Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention über Kinderhandel, Kinderprostitution und
Kinderpornographie in die Wege geleitet. Die Präsidentschaft war auch aktiv an der
Ausarbeitung und Verabschiedung der VN - Resolution über die Rechte der Kinder
beteiligt.
Der effektive Schutz der Rechte von Frauen stellte ebenfalls einen Schwerpunkt der
österreichischen Präsidentschaft dar. Im Zusammenhang mit dem Follow - up zur Pekinger
Weltfrauenkonferenz konnte die wichtige Rolle der NGO bei. der Vorantreibung der
Umsetzung der Ergebnisse der Aktionsplattform unterstrichen werden. Das Thema der
Eliminierung von Gewalt gegen Frauen wurde, etwa im Bereich Bekämpfung des
Frauenhandels, gezielt vorangetrieben. Zum Zusatzprotokoll zur UN - Konvention gegen
die Diskriminierung der Frau (CEDAW). das derzeit im Rahmen der VN -
Frauenstatuskommission verhandelt wird, wurde eine Harmonisierung der EU - Positionen
angestrebt. Darüber hinaus wurden von der Präsidentschaft Veranstaltungen zum Thema
"Gewalt gegen Frauen”, die Ost - West - Konferenz zu Frauenhandel und die
ExpertInnenkonferenz "Polizeiarbeit gegen Gewalt an Frauen" abgehalten.
Das kohärente und koordinierte Vorgehen im Kampf gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit war auch auf internationaler Ebene ein wichtiges Thema der
österreichischen Präsidentschaft. Die EU unterstützt die Vorbereitungen zur
Weltkonferenz gegen Rassismus im Rahmen der Vereinten Nationen und des
Europarates, wofür auch die in Wien etablierte EU - Beobachtungsstelle für Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann.
Darüber hinaus war die Union aber auch auf allen Ebenen einer der zentralen Akteure im
internationalen Menschenrechtsgeschehen.
Bei der UN - Generalversammlung setzte die EU erfolgreich Initiativen betreffend die
Menschenrechtslage in Iran und Irak, Demokratische Republik Kongo und Nigeria und
unterstützte weitere wichtige Ländersituationen/Resolutionen, wie zu BR Jugoslawien,
Kosovo, Ruanda, Afghanistan, Burma/Myanmar. Neben einer umfassenden Erklärung zur
weltweiten Situation der Menschenrechte gab die EU auch thematische Erklärungen ab,
zu Fragen, denen aus Sicht der Union besondere Bedeutung zukommt, wie z.B. der
Kampf gegen Rassismus, Kinder- und Frauenrechte, die Stärkung der internationalen
Menschenrechtsmechanismen sowie die UN - Völkermord - Konvention.
Weiters bildeten die Menschenrechte ein wesentliches Thema in einer Reihe von
politischen Dialogen mit Drittstaaten. Mit China konnten in einer neuen Runde des
Menschenrechtsdialogs substantielle Fragen wie etwa die exzessive Anwendung der
Todesstrafe und chinesische Bemühungen zur Strafrechtsreform, die
Menschenrechtslage in Tibet und eine verstärkte Kooperation Chinas mit den VN
detailliert und ernsthaft diskutiert werden. Erste Erfolge, wie der Besuch der VN -
Hochkommissarin für Menschenrechte in China im September und die Unterzeichnung
des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte konnten hiebei erzielt
werden. Ein im Rahmen des Dialogs in Peking stattfindendes zweitägiges Rechtsseminar
und eine mehrtägige Konferenz zu Frauenrechten unter Beteiligung chinesischer und EU -
ExpertInnen ermöglichten erstmals eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und von
NGOs und öffneten neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen China und der EU.
Einen besonderen Schwerpunkt stellte auch die weltweite Stärkung der Aktivitäten der EU
gegen die Todesstrafe dar, die auf Basis der Richtlinien des Rates von Mitte 1998 im
Rahmen zahlreicher bilateraler Menschenrechtsdialoge, Demarchen und Erklärungen
aktiv verfolgt
wurden.
Auf dem diesjährigen Koordinationssegment der substantiellen Sitzung des Wirtschafts -
und Sozialrats (ECOSOC) gelang es, ein umfassendes Programm der stärkeren
Koordination und Kooperation des VN - Systems im Menschenrechtsbereich zu erarbeiten
und somit die schrittweise Integration der Menschenrechte in die anderen Arbeitsbereiche
der VN auf eine solidere Basis zu stellen
ABRÜSTUNG, RÜSTUNGSKONTROLLE UND NICHT - WEITERVERBREITUNG
Im Bereich der Konvention über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen (BZWC)
setzte sich die EU auch unter österreichischem Vorsitz weiter nachdrücklich für einen
baldigen Abschluß der Genfer Verhandlungen über ein Verifikationsprotokoll zur BTWC
ein und bestätigte ihr hohes Profil in diesem Bereich durch eine aktive
Verhandlungsteilnahme. Die EU unterstützte die Forderung nach einer Intensivierung
dieser Verhandlungen durch gezielte Demarchen. Gleichzeitig hat sich die EU für ein
universelles Verbot dieser Waffen durch Demarchen in jenen Ländern eingesetzt, die die
BTWC bisher noch nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben, dies zu tun. Weiters ist die
EU unter österreichischem Vorsitz mit Nachdruck durch gezielte Demarchen für die
effektive und universelle Umsetzung der Verpflichtungen des Übereinkommens über ein
Verbot von Chemiewaffen (CWC) eingetreten.
Im Bereich der nuklearen Abrüstung und Non - Proliferation konzentrierte sich die EU in der
zweiten Jahreshälfte 1998 vor allem auf die Herausforderungen der indischen und
pakistanischen Atomtests vom Mai 1998 für das internationale Regime zur
Nichtweiterverbreitung von Nuklearwaffen. Die im Rahmen des Rates Allgemeine
Angelegenheiten am 25. 5. und 8. 6. festgelegte Haltung der EU wurde sowohl gegenüber
Pakistan als auch Indien in diversen Kontakten aktiv vertreten, gegenüber Indien zuletzt
im Rahmen des Ministertreffens der EU Troika und gegenüber Pakistan im Rahmen eines
Treffens Hoher Beamter am 25.11. in Wien.
Darüber hinaus hat der Rat Allgemeine Angelegenheiten am 26. 10. einen Gemeinsamen
Standpunkt angenommen, der als Basis für das weitere Vorgehen der EU in diesem
Bereich dient. Neben der klaren politischen Positionierung der EU sind gemeinsame
Maßnahmen im Bereich der Exportkontrollen, Vertrauensbildung und auf Ebene von Think
Tanks vorgesehen.
Die EU hat sich für den raschen und effizienten Ausbau der Atomteststopbehörde und des
von ihr zu betreibenden Überwachungsnetzes eingesetzt. Weiters wurde darauf
hingearbeitet, zum frühestmöglichen Zeitpunkt. nämlich im Herbst 1999, ein laut Vertrag
vorgesehenes erstes Treffen der Vertragsstaaten des Atomteststopvertrags (CTBT)
einzuberufen, und dieses in Wien abzuhalten.
Am Rande der 42. IAEO Generalkonferenz haben die EU - Mitgliedstaaten und die EK als
Vorreiter am 22. 9. 1998 in Wien die Zusatzprotokolle über verstärkte nukleare
Sicherheitskontrollen mit der IAEO unterzeichnet.
Im Rahmen routinemäßiger Treffen mit den USA wurde eine Intensivierung der
Zusammenarbeit zur Unterstützung von Drittländer beim Aufbau effizienter
Exportkontrollen
beschlossen.
Im Kampf gegen die Antipersonenminen ist die EU der größte Geber bei der
Minenräumung und Hilfe an die Minenopfer Besondere Beachtung wurde den kleinen und
leichten Waffen ("small arms") geschenkt. Unter dem Vorsitz Österreichs wurden
Grundlagen für die weitere Politik der EU im Kampf gegen die unkontrollierte Anhäufung
dieser Waffen und die Unterstützung bei ihrer Einsammlung ausgearbeitet, die in Form
einer Gemeinsamen Aktion vom Rat am 17.12.1998 angenommen werden konnte.
Während der österreichischen Präsidentschaft wurden die Arbeiten zur operativen
Umsetzung des “Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren" (durch Erstellung einer
gemeinsamen Liste der erfaßten militärischen Ausrüstung) begonnen. Ferner wurde die
Diskussion über die Gestaltung der Europäischen Rüstungspolitik fortgesetzt.
VEREINTE NATIONEN (VN)
Die österreichische Präsidentschaft hat sich erfolgreich um ein noch stärkeres
gemeinsames Auftreten der EU im Rahmen der VN bemüht.
Wichtige gemeinsame Initiativen betrafen den Schutz der Rechte von Kindern, die
Fortführung des VN - Entminungsprogrammes und die Durchführung des weltweiten
Verbots von Antipersonenminen, den Schutz der Menschenrechte und die Verurteilung
von MR - Verletzungen in einzelnen Staaten sowie die rasche Weiterführung der
Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes.
Unter österreichischer EU - Präsidentschaft ist es erstmals gelungen, einen gemeinsamen
EU - Kandidaten für eine wichtige Leitungsfunktion im VN - System zu nominieren. Der
dänische Entwicklungsminister Poul Nielson wurde dem VN - Generalsekretär als
europäischer Kandidat für den Posten des Administrators des Entwicklungsprogramms
der Vereinten Nationen (UNDP) vorgeschlagen.
Die Reformbemühungen von VN - GS Kofi Annan wurden nachdrücklich unterstützt. In der
Lösung der Finanzkrise der VN konnten jedoch trotz intensiver Bemühungen - auch auf
hoher politischer Ebene - keine sichtbaren Fortschritte erzielt werden.
Insgesamt konnte der österreichische Vorsitz die EU - internen Koordinationsaufgaben
effizient bewältigen und eine starke EU - Präsenz im Verhandlungsgeschehen der VN
gewährleisten. Die zentrale Rolle der Union in den Arbeiten der VN wurde dadurch weiter
gefestigt.
OSZE
Im Bereich der OSZE hat sich die Entwicklung, die Organisation operativ in
Krisengebieten einzusetzen, mit der Etablierung der bisher größten Mission der OSZE im
Kosovo fortgesetzt. Die österreichische Präsidentschaft hat sich erfolgreich darum
bemüht, daß eine Reihe von Spitzenpositionen in dieser Mission u.a. deren erster stv.
Leiter und drei weitere Stellvertreter, mit Angehörigen der EU besetzt wurden. Die EU soll
nicht nur die finanzielle Hauptlast dieser Operation tragen, sondern auch in
entscheidenden
Positionen mitgestalten können.
Im Diskussionsprozeß betreffend die Erarbeitung einer Europäischen Charta der
kooperativen Sicherheit ist es beim Osloer Ministertreffen im Dezember gelungen, die
Dynamik der Verhandlungen um den EU - Vorschlag der sogenannten "Plattform für
kooperative Sicherheit”, einem nicht hierarchischen Zusammenwirken von
Sicherheitsorganisationen in Europa (OSZE, NATO, WEU, EU), zu zentrieren. Rußland
hat dem EU - Ziel, die Verhandlungen beim nächsten Gipfeltreffen in Istanbul
(18./19. 11. 1999) abzuschließen, schließlich zugestimmt.
Schließlich wurden unter der österreichischen EU - Präsidentschaft auch eine Reihe von
Initiativen, die der Stärkung des OSZE - Sekretariats in Wien dienen, unternommen.
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM:
Die zehnte Tagung des EWR - Rates fand am 6.10.1998 in Luxemburg unter dem Vorsitz
Liechtensteins statt. Im Rahmen dieses halbjährlichen Treffens gab es einen
umfassenden Meinungsaustausch über dir Fortschritte und Entwicklungen im
Europäischen Wirtschaftsraum sowie über die globale Funktionsweise des EWR -
Abkommens. In diesem Zusammenhang begrüßte der EWR - Rat, daß die Bereitstellung
von Informationen über die EU - Erweiterung für die EWR/EFTA - Staaten (Island,
Liechtenstein und Norwegen) in die Wege geleitet wurde. Es wurde bekräftigt, daß die
Auswirkungen des Amsterdamer Vertrages auf das EWR - Abkommen Gegenstand einer
umfassenden gemeinsamen Überprüfung sein werden.
Unter dem österreichischen Vorsitz wurde die zügige Ausdehnung der Geltung der
binnenmarktrelevanten Rechtsakte der Gemeinschaft auf die EWR/EFTA - Staaten
fortgesetzt. Mit insgesamt 69 Beschlüssen des Gemeinsamen EWR - Ausschusses wurden
während dieses Zeitraums Gemeinschaftsvorschriften in das EWR - Abkommen integriert.
AKP / ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT:
Die österreichische Präsidentschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit
zeichnete sich durch eine umfassende Abhandlung aller anstehenden Themen und ein
klares innovatives Element im politischen Dialog EU - Entwicklungsländer aus.
Die EU - Entwicklungspolitik erhielt auf den Gebieten Konfliktprävention und
Friedenskonsolidierung, Tourismus in Entwicklungsländern und operationelle
Koordinierung sowie in den Beziehungen EU/AKP (Post Lomé) unter österreichischer
Präsidentschaft neue Impulse. So konnten wichtige Leitlinien für die EU -
Entwicklungspolitik angenommen werden. Eine Entschließung zur indigenen Bevölkerung,
Schlußfolgerungen zu Mikrofinanzierung sowie zu Demokratie, Menschenrechte und gute
Regierungsführung. Zudem wurden wichtige Rechtsgrundlagen wie die Verordnung NGO -
Kofinanzierung, Dezentralisierung und geschlechtsspezifische Fragen in der
Entwicklungszusammenarbeit unter österreichischem Vorsitz abgeschlossen. In den
Verhandlungen zum Nahrungsmittelhilfeübereinkommen konnte eine EU - interene Position
erarbeitet werden.
Unter österr. Präsidentschaft wurden die Post - Lomé - Verhandlungen am 30. 9. 1998
eröffnet,
wobei in vier Verhandlungsrunden ein rascher substantieller Start der
Verhandlungen sichergestellt werden konnte. Durch ein informelles EU - AKP Troikatreffen
auf Ministerebene am 2. - 3. 12. 1998 konnten die Ausgangspositionen in den
Verhandlungen geklärt werden.
Die Beziehungen der Union zum südlichen Afrika wurden auf entwicklungspolitischer
Ebene durch eine Reihe von zielgerichteten Veranstaltungen wie die Transport -
Ministerkonferenz in Maputo/Mosambik, das Seminar zur Konfliktprävention in Simbabwe
und die EU - SADC - Parlamentarier/NGO - Konferenz in Wien intensiviert.
B. REGIONALE BEREICHE
SCHWEIZ
Nach vierjährigen Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz ist es der
österreichischen Präsidentschaft gelungen, einen politischen Durchbruch zu erzielen.
Die Ergebnisse, die in intensiven und bisweilen schwierigen Verhandlungen erzielt
wurden, sind ausgewogen und liegen im beiderseitigen Interesse. Die im
Abkommenspaket enthaltenen sieben Verträge betreffen den Land-, Luft- und
Personenverkehr, die Landwirtschaft, das öffentliche Auftragswesen, die Forschung und
die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Diese Verträge werden die
Beziehungen der Schweiz zur EU wesentlich verstärken und festigen.
Das Abkommenspaket wird voraussichtlich Ende Februar paraphiert und Ende März 1999
unterzeichnet werden. Mit dem Inkrafttreten ist 2001 zu rechnen. Durch eine spezielle
Klausel ist sichergestellt, daß die Abkommen nur gleichzeitig in Kraft treten und daß bei
Kündigung auch nur eines Vertrages das gesamte Paket außer Kraft tritt.
Für beide Vertragsteile bringt das Abkommenspaket beträchtliche Vorteile: So enthält der
Landwirtschaftsteil wechselseitige Zugeständnisse, z.B. bei Käse, Olivenöl, Obst und
Gemüse, Wein und Spirituosen (hier bei den Ursprungsbezeichnungen); ist grundsätzlich
ein freier Personenverkehr nach einer fünfjährigen Übergangszeit vorgesehen (dies
schließt auch eine umfassende Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für
Arbeitnehmer und Selbständige, die zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz
gewandert sind, sowie deren Familienangehörige ein); werden Diplome, Zeugnisse und
sonstige Befähigungsnachweise gegenseitig anerkannt; ist Transparenz und
Nichtdiskriminierung bei öffentlichen Ausschreibungen, insbesondere im Bau- und
Eisenbahnwesen sowie im Telekommunikationsbereich, vorgesehen; schließlich wird es
auch zu einer wechselseitigen Anerkennung technischer Prüfzeugnisse kommen.
Für Österreich ist vor allem das Landverkehrsabkommen von größter Bedeutung, da es
Voraussetzung für eine wesentliche Entlastung des Brenners und für eine gerechtere
Verteilung des Nord - Süd - Transits durch den Alpenraum ist. Ferner wird österreichischen
Klein- und Mittelbetrieben eine - zwar etwas eingeschränkte - Dienstleistungsfreiheit in der
Schweiz
wirtschaftliche Vorteile bringen.
MITTEL - UND OSTEUROPA
Die Beziehungen der Union zu den mittel - und osteuropäischen Ländern (MOEL) standen
während der - österreichischen Präsidentschaft vorrangig im Zeichen des
Erweiterungsprozesses und der Heranführung der MOEL an die Union. Entwicklungen
und politische Entscheidungen in den Beitrittskandidaten die in diesem Lichte von
Relevanz sind wurden während der österreichischen Präsidentschaft von der Union
erfolgreich unterstützt. Hiebei wurden möglichst umfassend die durch die
Beitrittspartnerschaften gebotenen Möglichkeiten herangezogen.
EHEMALIGES JUGOSLAWIEN
Die Region des ehemaligen Jugoslawien kam auch während der österreichischen EU -
Präsidentschaft aufgrund ihrer Bedeutung für Stabilität und Sicherheit Europas besondere
Aufmerksamkeit zu. Die Beziehungen zwischen den Nachfolgestaaten BRJ, Kroatien,
Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Albanien und der Europäischen Union
werden weiterhin vom Instrumentarium des "Regionalen Ansatzes" und der
"Konditionalität" bestimmt.
Auf Basis der vom Europäischen Rat in Cardiff verabschiedeten Erklärung zum Kosovo
hat sich die EU, gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Internationalen Gemeinschaft
und der Staatengruppen, wie der Kontaktgruppe, um einen konstruktiven Dialog zwischen
den Parteien in Richtung Verhandlungslösung für diese Provinz bemüht. Die
österreichische Präsidentschaft hat sich dafür eingesetzt, auf diplomatischem Weg zu
einer Lösung des Kosovo - Konflikts beizutragen und die Gewährung entsprechender
humanitärer Hilfe an die notleidende Bevölkerung sowie die Schaffung ausreichender
Sicherheit und Stabilität, für die Rückkehr der intern Vertriebenen tatkräftig unterstützt. In
diesem Zusammenhang stellt die Ernennung des österreichischen Botschafters Petritsch
zum EU - Sondergesandten für den Kosovo einen wichtigen Beitrag zur Förderung der
Visibilität der substantiellen Teilnahme der EU in einer Lösung des Konflikts und
insbesondere der akuten Flüchtlingssituation dar. Gemeinsam mit unseren europäischen
Partnern unterstützen wir die von der Kontaktgruppe initiierten und von der EU und vom
der Vereinten Nationen beschlossenen Maßnahmen gegen die
Bundesrepublik Jugoslawien.
Der finanzielle und personelle Beitrag der EU wird in der von der OSZE koordinierten
Verifizierungsmission, die die Einhaltung der VN - Sicherheitsratsresolutionen 1199 und
1203 durch die Stationierung von ca. 1.600 Beobachtern überwacht, reflektiert; bis Jänner
1999 wurden ca. 750 internationale Verifikatoren darunter 23 Österreicher, im Kosovo
stationiert, wobei der überwiegende Teil der entsandten Kräfte aus den EU -
Mitgliedsstaaten stammt. Als Sicherheitsmaßnahme wurden 1.800 NATO - Soldaten als
“Extraction Force” in Mazedonien stationiert.
Die österreichische Präsidentschaft hat darauf gedrängt daß es in der gesamten BRJ zu
Demokratisierungsschritten kommt. Das neue serbische Mediengesetz und nachfolgende
Repressalien gegen unabhängige Medien, die Abschaffung der Autonomie der
Universitäten in Serbien sowie fehlende Reformen in Richtung rechtsstaatliche
Institutionen und
Marktwirtschaft stehen dem diametral entgegen. Die EU hat daher mit
Sanktionen reagiert. Der Demokratisierungsprozeß in Montenegro wird von der EU aktiv
unterstützt. Am Ende des Reformprozesses soll die volle Integration der BRJ in die
internationale Gemeinschaft stehen.
Bei Bosnien und Herzegowina fiel die österreichische Präsidentschaft mit der
Schlußphase der “Stabilisierungsphase” zusammen. Am 15/16.12.1998 wurde auf der
PIC - Konferenz entschieden, wie die Staatengemeinschaft einschließlich der EU ihr
Engagement mit mehr Nachdruck und Einwirkung auf die Behörden von Bosnien und
Herzegowina fortsetzen wird.
Nur durch massive politische wie wirtschaftliche Unterstützung durch die
Staatengemeinschaft - insbesondere die EU - wird die Umsetzung des Dayton -
Friedensvertrages erfolgreich zu Ende geführt werden können. Es ist weiterhin eine
glaubhafte internationale Militärpräsenz erhalten geblieben, an welcher die österreichische
Präsidentschaft gemeinsam mit den USA, der Russischen Föderation und anderen
Staaten sowie internationalen Einrichtungen (v.a. dem OHR) mitwirkte.
Institutionenaufbau, Überwindung ethnischen Mißtrauens, wirtschaftlicher Wiederaufbau,
Flüchtlingsrückkehr, Überwindung der Kriegsverbrecherproblematik und Stärkung der
Bürgergesellschaft waren entscheidende Anliegen.
Ein wichtiger Schritt war auch die Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung der Wahlen
in ganz Bosnien und Herzegowina durch die OSZE am 12.-13.9.1998. Die österreichische
Präsidentschaft hat auf die aktive Mitwirkung der Union hingewirkt.
Bezüglich Kroatien bestand die Rolle der Union in einer Bewertung der Demokratisierung,
der Menschen- und Minderheitenrechte, der Flüchtlingsrückführung, der Umsetzung des
Dayton- und des Erdut - Vertrags, und der Wirtschaftsreformen. In Zusammenarbeit mit der
kroatischen Regierung wurden Fortschritte vor allem in den Bereichen der
Flüchtlingsrückkehr erzielt; aber auch in anderen Bereichen wurden Erfolge erzielt, um
Reformen im Medien- und Wahlgesetzbereich zu erwirken. Am 4.15.12. fand in Zagreb
eine Wiederaufbaukonferenz statt, an der auch die EU teilnahm.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat sich als ein Land von relativer
Stabilität in einer sehr instabilen Region erwiesen und unterhält intensive Beziehungen zur
Union. Seit 1. 1. 1998 ist das Kooperationsabkommen mit der EU in Kraft, das auch eine
Evolutiv - Klausel enthält, derzufolge die vollständige Implementierung dieses Abkommens
die Perspektive auf ein Assoziierungsabkommen eröffnet. Die österreichische
Präsidentschaft hat erfolgreich die Bemühungen zur Weiterentwicklung der Beziehungen
fortgesetzt; am 8.12. fand ein politischer Dialog der Troika der EU - Außenminister mit der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien statt, bei welchem die positiv
verlaufenen Parlamentswahlen und das Programm der neuen Regierung hervorgehoben
wurden. Das UNPREDEP - Mandat für diese Republik wurde bis Februar 1999 verlängert,
um die Stabilität der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien zu erhalten.
ALBANIEN
Hinsichtlich Albanien leistete die Union einen wesentlichen Beitrag zu den derzeitigen
internationalen Wiederaufbau - und Sanierungsmaßnahmen. Die österreichische
Präsidentschaft
hat hierbei insbesondere mit der OSZE, deren
Koordinierungsmaßnahmen sie uneingeschränkt unterstützt, und mit anderen
internationalen Organisationen zusammengearbeitet. Zum Zeitpunkt der Krise in Albanien
Mitte September reagierte die Präsidentschaft mit der Entsendung eine Sonderemissärs,
Botschafter Grubmayr, nach Albanien. Die Krise konnte rechtzeitig entschärft werden und
schon am 30. Oktober des Jahres fand eine Ministerkonferenz in Tirana statt. Dort wurde
die Hoffnung ausgedruckt, daß die Problembereiche wie Defizite bei der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit, Korruption wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
Rechtsunsicherheit etc. rasch beseitigt würden. Parallel dazu initiierte die EU - zusammen
mit der OSZE - eine informelle Gruppe der "Freunde Albaniens", die allen interessierten
Staaten offensteht und die zum Aufbau einer funktionierenden Wirtschaft und Demokratie
beitragen soll.
OSTEUROPA UND ZENTRALASIEN
Rußland
Die Reaktion auf die akute Wirtschafts- und politische Krise in Rußland war eines der
wichtigsten Themen der österreichischen Präsidentschaft.
Die Union hat in ihren Erklärungen vom 21. 8. und 6. 9. 1998 (letztere beim informellen
Treffen der EU - Außenminister in Salzburg angenommen) eine umfassende Rußland -
Strategie entworfen und ihr klares Interesse an einem politisch stabilen und wirtschaftlich
gesunden Rußland mit sozialer Orientierung zum Ausdruck gebracht. Um einem
nachhaltigen Wachstum und sozialer Stabilität den Weg zu ebnen, forderte die EU
Rußland zur Entschlossenheit bei der Durchführung der strukturellen Reformen und einer
gesunden makroökonomischen Politik auf.
Als Folge der Krise wurde von der Präsidentschaft der Dialog mit Rußland auf allen
Ebenen intensiviert. So fuhr bereits am 10. 9. eine Troika - Mission der Politischen
Direktoren nach Moskau, gefolgt von einer Troika der EU - Außenminister am 17. 9.. Die
VN - Generalversammlung in New York wurde ebenfalls zu einem Treffen der 15 EU -
Außenminister mit dem russischen Außenminister Iwanow (22.9.) genützt. Auch der
Vorsitzende des ECOFIN, BMF Edlinger, reiste am 22./23. 9. zu Gesprächen nach
Moskau. Ziel dieses Dialogs war in erster Linie, sich vor Ort Kenntnis über die durch die
Wirtschafts- und Finanzkrise entstandenen Schwierigkeiten zu verschaffen und zugleich
die Bereitschaft der EU zu bekunden, mit Rußland bei der Überwindung seiner Probleme
zusammenzuarbeiten. Die EU bekräftigte bei diesen Treffen, daß das im Dezember 1997
in Kraft getretene Partnerschafts - und Kooperationsabkommen und TACIS die
wesentlichsten Instrumente zur weiteren Zusammenarbeit darstellen.
Die Frage der Überwindung der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise war auch ein
zentrales Thema beim Gipfel EU - Rußland, der am 27.10.1998 in Wien stattfand. Hiebei
wurde festgehalten, daß für Rußland ein glaubwürdiges und nachhaltiges
Wirtschaftsprogramm essentiell zur Bekämpfung der schwierigen sozialen Situation, zur
Schuldenbedienung und zur Wiederherstellung des Vertrauens der in- und ausländischen
Investoren in Wirtschaft und Währung ist. Die EU forderte Rußland auf, ein solches
Programm ehestmöglich zu präsentieren. Gleichzeitig erneuerte die EU ihre Bereitschaft,
Teile des TACIS - Programmes, das seit 1991 etwa 2 Mrd. ECU für Rußland bereitgestellt
hat, auf die Bewältigung von im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise
stehenden
besonders akuten Problemen zu fokussieren.
Anläßlich des EU - Rußland - Gipfels wurden weiters Fragen der wirtschafts - und
handelspolitischen Zusammenarbeit sowie der Kooperation in den Sektoren Justiz und
Inneres erörtert. Im Bereich der nuklearen Zusammenarbeit kamen beide Seiten überein,
die Anstrengungen bei der Bewältigung des Problems der nuklearen Brennstoffe und
Abfälle im Gebiet der Kola - Halbinsel zu verstärken und Lösungen bei noch bestehenden
Hindernissen zu suchen (Befreiung von Steuern und Zoll, Zugang zu militärischen
Sperrgebieten sowie Erarbeitung eines Kataloges von prioritären Projekten durch
russische Seite). Als Koordinator Rußlands für die Beziehungen zur EU wurde der
stellvertretende Ministerpräsident Bulgak ernannt, womit von russischer Seite der Wunsch
nach einer engen Zusammenarbeit mit der Union zusätzlich unterstrichen wurde.
Am 12.11.1998 übermittelte Rußland ein formelles Ersuchen um Nahrungsmittelhilfe an
die EU. Auf Basis des Ersuchens beschloß der Rat am 17.12., Rußland Weizen, Roggen,
Reis, Schweinefleisch, Rindfleisch und Milchpulver im Wert von 470 Mio. ECU zur
Verfügung zu stellen, um die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu verbessern.
Auf Basis von zwei früheren, unter österreichischer EU - Präsidentschaft erarbeiteten
Berichten legte der Rat dem Europäischen Rat von Wien einen Bericht über die
Fortschritte bei der Entwicklung einer umfassenden EU - Politik gegenüber Rußland vor. In
diesem Bericht wurden zudem die kurz - sowie mittel - und langfristigen Prioritäten der EU
gemeinsam mit Empfehlungen zur weiteren Vorgangsweise festgelegt.
Der 2. Kooperationsausschuß EU - Rußland fand am 15. Dezember in Moskau statt und
diente vor allem einer Erörterung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Rußlands und
der Förderung der Handels - und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Rußland.
In Erklärungen vom 26.11. bzw. 9.12.1998 hat die Union ihre Abscheu vor der Ermordung
der liberalen Abgeordneten Starowojtowa und von vier Geiseln in Tschetschenien zum
Ausdruck gebracht und die raschestmögliche Aufklärung und Ahndung dieser Verbrechen
gefordert.
Am 18.12. führte die Präsidentschaft in Moskau eine Demarche durch, in der die Frage
der Todestrafe releviert wurde, zu deren Aufhebung bis 28.2.1999 sich Rußland anläßlich
seiner Aufnahme in den Europarat verpflichtet hatte.
Ukraine
Unter österreichischer EU - Präsidentschaft fand am 16.10.1998 in Wien der erste Gipfel
EU - Ukraine seit Inkrafttreten des Partnerschafts - und Kooperationsabkommens (PKA)
statt. Die Abhaltung dieses Treffen kann als Teil der engen Beziehungen gesehen
werden, um die sich die EU und die Ukraine bemühen. Abgesehen vom Gipfel fanden
unter österreichischer Präsidentschaft noch ein Treffen der Troika der EU - Außenminister
mit dem ukrainischen Außenminister in New York am 24.9., ein Treffen der Troika der
Politischen Direktoren am 4.11. und der 1. Kooperationsausschuß am 5.11. statt.
Beim Gipfel in Wien standen vor allem die Beziehungen in den Bereichen Handel und
Investitionen, nukleare Sicherheit und Justiz und Inneres, eine Diskussion über
außenpolitische Themen von gemeinsamen Interesse sowie die Erörterung der
wirtschaftlichen Situation in der Ukraine im Mittelpunkt der Gespräche. Die Ukraine hat
hiebei ihr
großes Interesse an langfristig wesentlich engeren Beziehungen zur EU
nachdrücklich betont. Die EU hob die Bedeutung die sie der Unabhängigkeit und
Souveränität der Ukraine beimißt, hervor und verwies auf das Potential einer vollen
Nutzung der Mechanismen des PKA. Darüber hinaus wurde aber die Ukraine auch
aufgefordert alle mit dem vorliegenden Abkommen verbundenen Verpflichtungen
einzuhalten.
Besondere Beachtung kam beim Gipfel EU - Ukraine der Zusammenarbeit im nuklearen
Sektor zu. Die EU erinnerte in diesem Zusammenhang an die von der Ukraine
eingegangene Verpflichtung. das Atomkraftwerk Tschernobyl spätestens im Jahr 2000 zu
schließen.
Die Ukraine würdigte die Rolle der Union als größter Geldgeber, wobei der weitaus größte
Teil der Mittel durch das TACIS - Programm bereitgestellt wird. Die EU betonte ihre
Bereitschaft, das TACIS - Programm auf die durch die russische Wirtschafts - und
Finanzkrise besonders akuten Bedürfnisse der Ukraine zu fokussieren. Am 15.10. traf die
EU die Grundsatzentscheidung, der Ukraine ein Zahlungsbilanzdarlehen in der Höhe von
150 Mio. ECU zu gewähren. Die Auszahlung des Darlehens ist derzeit jedoch
suspendiert, da die notwendigen IWF - Konditionen von der Ukraine noch nicht erfüllt
wurden.
Am 17.12. führte die Präsidentschaft in Kiew eine Demarche durch, in der die Frage der
Todesstrafe releviert wurde, zu deren Aufhebung bis 30.11.1998 sich die Ukraine
anläßlich ihrer Aufnahme in den Europarat verpflichtet hatte.
Belarus:
Als Reaktion auf die völkerrechtswidrige Aussperrung von drei EU - Botschaftern aus ihren
Residenzen (insgesamt waren mehr als 20 diplomatische Vertreter betroffen) verfügte die
EU in ihrem Gemeinsamen Standpunkt vom 9.7. unverzüglich Visarestriktionen für
Präsident, Regierung und Hohe Beamte. Ein Emissär der Präsidentschaft führte Ende
Oktober und Anfang Dezember in Minsk Gespräche zur Herbeiführung einer
einvernehmlichen Lösung dieser die bilateralen Beziehungen zusätzlich belastenden
Angelegenheit. Außenminister Schüssel hatte in dieser Angelegenheit, die auch mit den
USA und anderen betroffenen Staaten zur Festlegung einer möglichst einheitlichen
Vorgangsweise laufend erörtert wurde, mehrere persönliche und schriftliche Kontakte zu
belarussischen Regierungsmitgliedern. Überdies wurde in Moskau am 10.7. eine
Botschafterdemarche durchgeführt, um Rußland über die EU - Maßnahmen zu informieren
und um allfällige Unterstützung zu ersuchen. Am 10.12. wurde schließlich eine
Gemeinsame Erklärung des EU - Ratsvorsitzenden und des belarussischen
Außenministers veröffentlicht, in der die Modalitäten zur Regelung der Residenzenfrage
und damit zur Rückkehr der seit Juni abwesenden EU - Botschafter enthalten sind. Im
Anschluß daran wird die EU die Visarestriktionen aufheben und die bilateralen
belarussischen Botschafter in ihren Hauptstädten als wieder anwesend betrachten.
In Gesprächen mit der belarussischen Regierung über die Umsetzung des TACIS -
Programmes zum Aufbau einer Zivilgesellschaft konnte weitgehend Einigung erzielt
werden. Das Programm hat zum Ziel, unabhängige Medien und
Nichtregierungsorganisationen zu unterstützten, und bietet Hilfe im Ausbildungsbereich
an. Darüber hinaus befaßte sich die EU weiterhin mit Menschenrechtsaspekten in
Belarus. Prominente Menschenrechtsfälle waren. dabei Gegenstand einer informellen
Demarche, die am
27.10. am Rande einer Warschauer OSZE - Tagung erfolgte.
Moldova:
Nur zwei Wochen nach Inkrafttreten des Partnerschafts - und Kooperationsabkommens
EU Moldova fand Mitte Juli der erste Kooperationsrat statt. Bei diesem Treffen und bei
der Ende November abgehaltenen ersten Tagung des Kooperationsausschusses strich
die moldawische Seite in sehr konstruktiver Weise ihr starkes Interesse an wesentlich
engeren Beziehungen zur EU hervor. Durch beide Treffen konnten die Weichen für eine
rasche und effiziente Umsetzung des Partnerschafts - und Kooperationsabkommens
gestellt werden.
Kaukasus und Zentralasien:
Die am 7./8.9.1998 in Baku abgehaltene, von der EU finanziell und organisatorisch
unterstützte Internationale Konferenz zur Wiederherstellung der Seidenstraße kann als
gelungener Beitrag im Rahmen des TACIS - TRACECA Programms der EU angesehen
werden, die Staaten des Kaukasus, Zentralasiens und der Schwarzmeerregion zu
verstärkter wirtschaftlicher Zusammenarbeit zu bewegen.
Der Ende September in Brüssel abgehaltene Gemeinsame Ausschuß mit Turkmenistan
sowie die Mitte Dezember im Kaukasus durchgeführten Gemeinsamen Ausschüsse mit
Aserbaidschan, Armenien und Georgien dienten zur weiteren Intensivierung der
Beziehungen der EU mit diesen Staaten.
Mit Georgien fand am 25.11. ein politischer Dialog auf Expertenebene statt; am Vortag
war die wirtschaftliche Lage des Landes Gegenstand einer Demarche der EU - Botschafter
beim Staatsoberhaupt. Zu illegalen Aktivitäten von Militäreinheiten im Westen des Landes
hatten am 19.10. die EU - Missionschefs in Tbilisi eine Erklärung veröffentlicht.
Die Lage der Menschenrechte und der religiösen Freiheiten in Usbekistan führte während
der österreichischen Präsidentschaft zum Beginn eines informellen Dialogs zwischen den
EU - Botschaftern und einem hochrangigen Vertreter des Außenministeriums. Das von
Kirgisistan und Turkmenistan im Dezember verkündete Moratorium betreffend den Vollzug
von Todesurteilen wurde in Erklärungen der Präsidentschaft gewürdigt. Im
Zusammenhang mit demokratiepolitisch bedenklichen Vorgängen in der
Vorbereitungsphase der für Januar 1999 anberaumten kasachischen Präsidentenwahl hat
die EU - Botschafter - Troika am 30.11. eine Demarche in Astana durchgeführt. Im Gefolge
der Ermordung von vier VN - Angehörigen in Tadschikistan im Juli veröffentlichte die
Präsidentschaft eine Erklärung, in der u.a. dieser Gewaltakt schärfstens verurteilt wird und
die früheren Bürgerkriegsparteien zur Einhaltung der von ihnen eingegangenen
Verpflichtungen aufgefordert werden.
MITTELMEER
Die euro - mediterrane Partnerschaft (Barcelona - Prozeß) mit den südlichen
Mittelmeerländern konnte während der österreichischen Präsidentschaft konsolidiert
werden, wodurch die offene Diskussion auch sensibler Fragen (wie etwa Migration)
möglich wurde. Erstmals fand am 23.11. auf hoher Beamtenebene ein Treffen zur
Erörterung des Terrorismus mit konkreten operativen Vorschlägen statt. Die Arbeiten an
einer Charta
für Frieden und Stabilität wurden weitergetrieben. Über
Initiative der
Präsidentschaft wurde die Stellung des gemeinsamen euro - mediterranen Ausschusses
gestärkt und seine Funktionsweise verbessert.
Die Verhandlungen über Assoziationsabkommen mit Ägypten, Libanon und Syrien wurden
fortgesetzt. Hingegen konnten die Verhandlungen mit Algerien aufgrund der politischen
Entwicklungen noch nicht wieder aufgenommen werden. Mit Studien des "Euro -
Mediterranean Forum of Social and Economic Institute" über die Auswirkungen der
Assoziationsabkommen auf Budget, Beschäftigung, Landwirtschaft, etc. wurde begonnen.
Dadurch soll bei den südlichen Partnern eine realistischere Erwartungshaltung aufgebaut
werden; vorläufige Ergebnisse wurden bereits im November präsentiert.
Am 14.7.1998 fand mit Tunesien der erste Assoziationsrat mit einem euromediterranen
Partnerstaat statt. Neben politischen Themen (Menschenrechte, Demokratisierung)
wurden hiebei auch die wirtschaftlichen und humanitären Aspekte der Partnerschaft
angesprochen.
Im Rahmen der Europa - Mittelmeer - Partnerschaft fanden darüber hinaus unter der
österreichischen Präsidentschaft eine Euro - Med Kulturministerkonferenz in Rhodos und
eine Euro - Med Industrieministerkonferenz in Klagenfurt statt.
ZYPERN
Die Präsidentschaft hat die laufenden Bemühungen um eine umfassende politische
Lösung des Zypernproblems fortgesetzt. Angesichts der Schwierigkeit, derzeit
Direktgespräche der beiden Volksgruppenführer durchzuführen, konzentrierte sich der
Vorsitz auf die Unterstützung der Friedensbemühungen der auf Zypern residierenden
Stellvertreterin des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Dame Ann Hercus.
Im EU - Beitrittsprozeß wurde im November so wie mit den Beitrittskandidaten aus Mittel -
und Osteuropa auch mit Zypern vom Acquis - screening zu ersten substantiellen
Verhandlungskapiteln übergegangen. Bedauerlicherweise war trotz intensiver
Bemühungen die Einbindung der türkisch - zyprischen Volksgruppe in die
Beitrittsverhandlungen bisher nicht möglich.
Im Sicherheisbereich war der Vorsitz aktiv an allen Bemühungen beteiligt, den
Rüstungswettlauf auf der ohnedies bereits hochgerüsteten Insel zu bremsen. In der Frage
der Stationierung russischer Luftabwehrraketen konnte in enger Zusammenarbeit mit GB
und den USA Präsident Klerides zu einem Verzicht auf dieses Projekt bewegt werden.
TÜRKEI
Die Präsidentschaft hat den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der
Türkei besondere Aufmerksamkeit geschenkt: Die Implementierung der Europäischen
Strategie für die Türkei wurde in Angriff genommen und die Kommission hat dem Rat
sowie dem Europäischen Parlament erste Finanzierungsvorschläge sowie - ebenso wie
für die
anderen Kandidatenländer - einen ersten Fortschrittsbericht zur
Türkei vorgelegt.
Trotz intensiv Bemühungen war die Türkei allerdings zur Wiederaufnahme des seit dem
Europäischen Rates von Luxemburg einseitig eingefrorenen Politischen Dialogs nicht
bereit und ist auch der Europa - Konferenz ferngeblieben. Wie schon im vorangegangenen
Semester wurde von der Abhaltung eines gemeinsamen Assoziationsrates abgesehen.
Der bilaterale Staatsbesuch des türkischen Staatspräsidenten Demirel in Österreich (17. -
19. November) bot Gelegenheit auch zu eingehenden Gesprächen über die Beziehungen
EU - Türkei, einschließlich Fragen der Menschen - und Minderheitenrechte.
MALTA
Nachdem Malta sein Beitrittsansuchen zur Europäischen Union reaktiviert hatte, wurde die
Kommission aufgefordert, Anfang 1999 dem Rat eine Aktualisierung ihrer seinerzeitigen
Stellungnahme von 1993 vorzulegen.
NAHER OSTEN
Der Nahost - Friedensprozeß zählte zu den Prioritäten der österreichischen
Präsidentschaft. Ziel war es, die nunmehr stärkere politische Rolle der Europäischen
Union in diesem Prozeß zu konsolidieren und auszubauen. Die Präsidentschaft war
bemüht, zum Wiederaufbau des Vertrauens zwischen den Parteien der Region und zur
Fortsetzung des Friedensprozesses, insbesondere nach dem Wye Memorandum
beizutragen. Ferner wurde Anstrengungen unternommen, auch die Verhandlungen
zwischen Israel einerseits und Syrien bzw. Libanon andererseits wieder in Gang zu
bringen. Hiezu dienten eine Reise der EU - Ratspräsidenten in die Region im November,
ständige Kontakte mit den Konfliktsparteien sowie den EU - Mitgliedstaaten und eine
möglichst enge Kooperation mit den USA. Vordringliche Aufmerksamkeit wurde auch der
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Palästinenser geschenkt, was auch in einer
prominenten Rolle der Union bei der Geberkonferenz in Washington Ende November zum
Ausdruck kam.
GOLF KOOPERATIONSRAT
Das Verhältnis zu den Staaten des Golf - Kooperationsrats (GKR), welche angesichts ihrer
politischen und wirtschaftlichen Bedeutung wichtige Partner der Union sind, wurde
ausgebaut. Neben dem jährlichen Ministertreffen im September in New York fand am 26. -
27.10.1998 in Luxemburg der 8. Gemeinsame Ministerrat EU - GKR statt. Hiebei standen
die Intensivierung des politischen Dialogs und die Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen sowie die Schaffung einer Zollunion der GKR - Staaten im
Mittelpunkt der Gespräche.
IRAN
Der politischen Entwicklung im Iran wurde unter österreichischer Präsidentschaft
besonderes Augenmerk geschenkt. Am 18. - 19.7.1998 erfolgte schließlich durch eine
Troika - Mission
auf Beamtenebene die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen der EU und
dem Iran. Beide Seiten stellten hiebei ihr Interesse an einem konstruktiven Verhältnis fest.
Der Iran manifestierte seinen Wunsch, die Kooperation in verschiedenen Bereichen, wie
z.B. Handel, Energie und Verkehr, zu intensivieren. Diesbezüglich fanden im Dezember
Expertengespräche zwischen der Europäischen Kommission und dem Iran statt. Eine
weitere Runde des Dialogs wurde auf hochrangiger Beamtenebene am 18. Dezember in
Wien abgehalten und erbrachte eine Konsolidierung desselben.
TRANSATLANTISCHE BEZIEHUNGEN
In den Beziehungen zu den USA wurden im Rahmen der Neuen Transatlantischen
Agenda während der österreichischen Präsidentschaft einige wichtige Fortschritte erzielt.
Mittelpunkt der Bemühungen war die Umsetzung der Beschlüsse vom 18. Mai in London.
Hiebei stand vor allem die Umsetzung der ,,Transatlantic Economic Partnership (TEP) im
Vordergrund. Während der österreichischen Präsidentschaft ist es gelungen, das
Verhandlungsmandat für die TEP Verhandlungen zu verabschieden und die Umsetzung
des Aktionsplans in Gang zu setzen. Zusammen mit dem Inkrafttreten des Abkommens
über die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungsverfahren am 1.12.1998 wurde
damit ein entscheidender Fortschritt in den transatlantischen Beziehungen erreicht.
Die enge Zusammenarbeit bei aktuellen Fragen betreffend den Westbalkan, den
Nahostfriedensprozeß und die globale Wirtschaftsentwicklung machte die Bedeutung der
strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den USA deutlich. Diese Fragen, sowie
die Rußlandkrise und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus standen auch im
Mittelpunkt des erfolgreichen Außenministertreffens EU - USA in Wien. In der Folge fanden
in wichtigen aktuellen Fragen regelmäßig fruchtbare direkte Kontakte zwischen dem
Ratsvorsitzenden und der amerikanischen Außenministerin Albright statt.
In den Bereichen Justiz und Inneres wurden weitere Bereiche der Kooperation identifiziert.
Die österreichische Präsidentschaft setzte eine Initiative zur Bekämpfung der
Kinderpornographie im Internet, die von den USA unterstützt wird. Fortschritte gab es
auch im Bereich der sogenannten ,,People - to - People links". Zur weiteren Stärkung der
Völkerverständigung wurden die Grundlagen für einen Konsultationsmechanismus
zwischen transatlantisch aktiven Interessengruppen und den Regierungen geschaffen. In
Charlotte wurde ein für die transatlantischen Geschäftsbeziehungen wichtiges Treffen des
Transatlantischen Geschäftsdialogs veranstaltet, in Washington wurde der
transatlantische Konsumentendialog lanciert. Gleichzeitig kam es auch zu einer
entscheidenden Weichenstellung für die Einrichtung eines transatlantischen
Umweltdialoges.
Beim erfolgreichen EU - US Gipfel am 18.12.1998 in Washington wurden Erklärungen zur
Globalen Wirtschaft, zum Westbalkan, zum Nahostfriedensprozeß und zu den NTA
Dialogen verabschiedet. Darüber hinaus standen die Entwicklungen im Irak sowie die
Bananenmarktordnung der EU im Mittelpunkt der Gespräche.
Auch in den Beziehungen EU - Kanada konnten in der 2. Jahreshälfte 1998 Fortschritte
erzielt werden. Besonders im Bereich "Human Security”, der unter anderem die Themen
Abrüstung, kleine und leichte Waffen, Kindersoldaten und Kinderpornographie im Internet
umfaßt,
wurden neue Initiativen gestartet. Im Bereich Justiz und Inneres kam es zu
einer
verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, bei
Immigrationsfragen sowie der Bekämpfung von Drogen und des Terrorismus.
Beim EU - Kanada Gipfel am 17.12.1998 in Ottawa wurden drei Abkommen unterzeichnet
(Wissenschafts - und Technologieabkommen, Veterinärabkommen, Nuklearforschungs -
und Entwicklungsabkommen), die künftige Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen
definiert (EU/Kanada Handelsinitiative) und die weitere Kooperation im humanitären
Bereich festgelegt.
ASIEN
Während der österreichischen EU - Präsidentschaft konnten im Bereich Asien eine Reihe
lang anstehender Probleme gelöst und einige Initiativen umgesetzt werden. Zu nennen
wären hier insbesondere:
Die Präsidentschaft nahm aktiv an den ASEAN (PMC und ARF) Dialogkonferenzen von
27. - 29.7.1998 in Manila teil. In diesem Rahmen fand auch eine offene und klare
Aussprache mit dem birmanischen Außenminister Aung Gyaw statt, dem bei dieser
Gelegenheit die ernsten Besorgnisse der Europäischen Union über die
Menschenrechtssituation in Birma/Myanmar eindringlich dargelegt wurden.
In Kambodscha konnten im Juli Wahlen durchgeführt werden und in der Folge im
September das Parlament zusammentreten sowie im November eine Koalitionsregierung
gebildet werden, wozu die Präsidentschaft namens der EU in mehreren Erklärungen
nachdrücklich aufgerufen hatte.
Der Gemeinsame Standpunkt zu Birma/Myanmar wurde vom Rat Allgemeine
Angelegenheiten am 26. Oktober 1998 verlängert und verschärft. Damit verbunden war
das nachhaltige Bemühen der österreichischen EU - Präsidentschaft um Lösung der Frage
des Zusammentretens des Gemeinsamen Kooperationsausschusses EG - ASEAN. Nach
einjähriger Blockade mangels Einigung über die Modalitäten der Teilnahme
Birma/Myanmars konnte ein Kompromiß über die Abhaltung des gemischten
Kooperationsausschusses EG - ASEAN erzielt werden, doch zog die ASEAN auf Betreiben
von Birma/Myanmar ihre Zustimmung zu diesem Kompromiß im Jänner 1999 wieder
zurück, wodurch das für Ende Jänner geplante Zusammentreten des
Kooperationsausschusses neuerlich verschoben werden mußte.
In der 2. Jahreshälfte 1998 konnte der ASEM - Prozeß (Asia - Europe Meeting) aus
wirtschaftspolitischer Sicht weiterentwickelt werden. Neben der Vorbereitung der 1999
stattfindenden Außenminister - und Wirtschaftsministertreffen, wurden die Grundlagen für
die Aufnahme der Arbeit des Asia Europe Environmental Technology Center (Bangkok)
geschaffen, das EFEX (European Financial Expertise Network) in Betrieb genommen
sowie der ASEM Trust Fund zur Bekämpfung der Asienkrise operationalisiert. Ferner
erfolgten deutliche Fortschritte in den Bereichen Investitionsförderung (Investment
Promotion Action Plan) und Handelserleichterung (Trade Facilitation Action Plan) sowie in
der Vorbereitung des ASEM Wissenschaftsministertreffens 1999.
Mit folgenden Staaten fanden erfolgreich Troika - Treffen auf Ministerebene statt: mit
Australien,
Neuseeland und Südkorea (am Rande der ASEAN - Dialogkonferenzen) sowie
mit China und Japan (am Rande der VN - Generalversammlung) und mit der Vereinigung
der südasiatischen Staaten SAARC am 23.9.1998 (gleichfalls am Rande der VN -
Generalversammlung), an der erstmalig alle sieben SAARC - Außenminister teilnahmen,
sowie mit Indien am 13.11.1998 in New Delhi;
Ferner wurden unter österreichischem Vorsitz gemischte Ausschüsse EG - Vietnam und
EG - Sri Lanka abgehalten.
Der Menschenrechtsdialog und der politische Dialog mit China wurden am 22. und 23.10.
in Peking fortgesetzt.
Erstmals wurde am 2.12.1998 ein politischer Dialog auf Expertenebene mit der
Demokratischen Volksrepublik Korea durchgeführt Sowohl die luxemburgische als auch
britische Präsidentschaft hatten sich diesbezüglich bereits bemüht konnten jedoch keinen
Konsens herbeiführen.
LATEINAMERIKA
Im Vordergrund der österreichischen Präsidentschaft stand die Fortführung und Vertiefung
der bi - regionalen Beziehungen der Europäischen Union mit Lateinamerika und der Karibik
sowie mit den regionalen Untergruppen.
Einen Schwerpunkt in diesem Bereich stellte die Vorbereitung des am 28./29.6.1999 in
Rio de Janeiro stattfindenden Gipfels zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik
dar. Die österreichische Präsidentschaft organisierte ein hochrangig besetzte
internationales Seminar zu diesem Thema, an dem 127 Experten, Politiker und Hohe
Beamte aus beiden Regionen teilnahmen. Im Rahmen des anschließenden 2.
Vorbereitungstreffens wurde der Text einer gemeinsamen Erklärung erarbeitet, die von
den Außenministern der lateinamerikanischen Rio - Gruppe und der Europäischen Union
am 22. September in New York verabschiedet wurde, und Übereinkunft über die
grundsätzlichen Themen und Grundfragen erzielt, die am Gipfel in den drei Körben
“Politischer Dialog”, “Wirtschaftlich - kommerzielle Beziehungen” und “Kulturell - menschliche
Dimension” erörtert werden sollen. Beim 3. Vorbereitungstreffen wurde Annäherung
betreffend Programm des Gipfels und sein Format erzielt.
Der politische Dialog mit den lateinamerikanischen Regionalgruppen Rio - Gruppe (umfaßt
14 lateinamerikanische Partner), San - Jose - Gruppe (Zentralamerika und Mexiko,
Kolumbien, Venezuela) und MERCOSUR wurde durch Außenministertreffen am Rande
der VN - Generalversammlung in New - York fortgeführt und vertieft. Generell wurden
Fortschritte der inner - lateinamerikanischen Integrationsprozesse und die weitere
Angleichung der beiderseitigen Perspektiven betreffend Menschenrechte, Demokratie und
Pluralismus gewürdigt. Erstmals fand auch ein politischer Dialog auf Hoher
Beamtenebene zwischen der EU und dem MERCOSUR einschließlich Chile und Bolivien
statt. Beide Seiten begrüßten eine Vertiefung des politischen Dialogs im Bereich der
multilateralen Zusammenarbeit und betreffend regionale Entwicklungen. Zudem konnte
grundsätzliche Übereinstimmung hinsichtlich der langfristigen Zielsetzung des Dialogs
erzielt sowie die Institutionalisierung der Ausweitung des Dialogs auf die beiden
assoziierten
Länder Chile und Bolivien in Aussicht gestellt werden.
Nach Inkrafttreten des Interimsabkommens über Handel und handelsbezogene Fragen
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Mexiko am 1.7.1998 trat am 14.7.998 der
durch dieses Abkommen geschaffene Gemischte Rat zu seiner konstituierenden Sitzung
zusammen. Auf Basis der vom Rat im Mai 1998 beschlossenen Verhandlungsrichtlinien
fand von 9. - 13.11.1998 in Mexiko die erste Verhandlungsrunde über die Liberalisierung
des Waren - , Dienstleistungs - , Kapital - und Zahlungsverkehrs sowie über den Schutz der
Rechte an geistigem Eigentum statt.
Seitens der EU - Präsidentschaft wurde der gemeinsamen Verwirklichung der in den
Handelsabkommen festgeschriebenen Demokratie - und Menschenrechtsklausel im
Rahmen des politischen Dialogs besonderes Augenmerk geschenkt. Im Zuge der
zunehmenden Herausbildung einer pluralistischen Gesellschaft und Durchsetzung
demokratischer Prozesse in den lateinamerikanischen Partnerstaaten hat die
österreichische Präsidentschaft auch der Berücksichtigung der Zivilgesellschaft und ihrer
Anliegen einen wichtigen Stellenwert eingeräumt.
Der Gemeinsame Standpunkt der Union zu Kuba, durch den die Union bestrebt ist, den
Übergang zu Demokratie und Pluralismus und den Respekt der Menschenrechte in Kuba
ohne eine Politik der Sanktionen, die sich nur gegen die Bevölkerung richten würde, im
Rahmen eines kritischen Dialogs mit Kuba zu fördern, wurde unter österreichischen
Präsidentschaft seiner vierten Evaluierung unterzogen. Der Gemeinsame Standpunkt
bietet den Ansatz für einen fortgesetzten Dialog der europäischen Union mit Kuba zu
Fragen der Vertrauensbildung und zu Belangen des gemeinsamen Interesses.
Die Präsidentschaft setzte sich für eine koordinierte konkrete Aktion der Union für den
Wiederaufbau und die Rehabilitierung der von der Wirbelsturmkatastrophe ,,Mitch” am
schwersten betroffenen Regionen Zentralamerikas ein. Ziel war hiebei die Sicherstellung
eines kohärenten und raschen Vorgehens der Union auf internationaler Ebene. Die in
diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen umfassen bi - und mulitlaterale
Schuldenerleichterungen, die effiziente Umsetzung der umfangreichen humanitären
Hilfsmaßnahmen der Union und ihrer Mitglieder im Ausmaß von rund 100 Mio US - $,
vorübergehende einseitige Handelserleichterungen sowie den gezielten Wiederaufbau der
Region.
AFRIKA
Die EU - Politik gegenüber Afrika im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft stand im
Zeichen von Konsolidierung und Kontinuität, mit den Arbeitsschwerpunkten
Konfliktmanagement, Demokratisierung und institutionalisierte Zusammenarbeit auf
gesamtafrikanischer und subregionaler Ebene. Ein Höhepunkt war im Kontext des Dialogs
mit subregionalen Organisationen die 3. EU - SADC - Ministerkonferenz, die am
3./4.11.1998 in Wien stattfand. Die Konferenz hat Österreich sowohl für das politische als
auch für das organisatorische Management Anerkennung eingetragen, auch wenn sich
die Arbeit am Gemeinsamen Schlußkommuniqué im Rahmen eines langen und
arbeitsintensiven Vorbereitungsprozesses bisweilen schwierig gestaltete. Gerade vor dem
komplexen politischen Hintergrund in der SADC - Region unterstrich die Wiener Konferenz
den politischen
Willen beider Regionalinstitutionen zur weiteren Zusammenarbeit.
Daneben war der europäische Beitrag zum afrikanischen Konfliktmanagement aufgrund
der großen Anzahl von Konflikten auf diesem Kontinent ein vorrangiger Schwerpunkt der
österreichischen Präsidentschaft:
In den Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo, der Anfang August ausbrach, sind
inzwischen zumindest sieben Staaten der Region sowie mehrere nicht - staatliche Armeen
involviert, was ihn zur größten militärischen Auseinandersetzung auf dem Kontinent in den
letzten Jahrzehnten macht. Verschiedene Friedensbemühungen blieben bisher ohne
greifbaren Erfolg. Zuletzt war allerdings zunehmend die Bereitschaft des Großteils der
Konfliktparteien zu Verhandlungen zu erkennen. Die EU hat nachdrücklich die
afrikanischen Initiativen zu einer friedlichen Konfliktlösung im Rahmen von SADC und
OAU unterstützt und dabei in Form von Briefen des Ratsvorsitzenden, sowie zahlreichen
Deklarationen und Demarchen, wiederholt die Einstellung der Kampfhandlungen,
Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien und eine politische Lösung des Konflikts
gefordert. Der EU - Sondergesandte für die Region der Großen Seen, Aldo Ajello, hat diese
Bemühungen in zahlreichen Kontakten mit den Hauptakteuren des Konflikts unterstützt.
Für eine langfristige Lösung der Probleme in der Großen Seen - Region hat die EU auch
weiterhin die Abhaltung einer Internationalen Konferenz für Sicherheit und
Zusammenarbeit in der Region propagiert.
Im Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien, der Anfang Mai ausgebrochen war,
präsentierten die OAU - Vermittler Anfang November Vorschläge für ein
Friedensabkommen, die von einem OAU - Gipfel in Ouagadougou am 17.12. indorsiert, von
Äthiopien akzeptiert aber von Eritrea bisher nicht ausreichend kommentiert wurden. Die
EU hat im politischen Einvernehmen mit der OAU deren Vermittlungsbemühungen
sekundiert, sie in Briefen des Ratsvorsitzenden, Erklärungen und Demarchen unterstützt,
und beide Seiten zur Akzeptanz der OAU - Vorschläge aufgefordert.
Als erfreulich kann die Entwicklung in Nigeria nach der Machtübernahme von General
Abubakar im Juni bezeichnet werden, die durch die Ankündigung von Wahlen und die
Übergabe der Macht an eine zivile Regierung bis Mai 1999, die Freilassung zahlreicher
politischer Gefangener, die Abschaffung repressiver Gesetze und die weitgehende
Respektierung der Menschenrechte gekennzeichnet ist. Die EU hat in einem intensiven
Arbeitsprozeß mit einem neuen Gemeinsamen Standpunkt, der am 1. November 1998 in
Kraft getreten ist, auf diese Entwicklungen reagiert, indem sie einen Großteil der seit Ende
1995 gültigen Sanktionen gegenüber Nigeria rückgängig machte. Unterstützung für die
Wahlen 1999 wurde bereitgestellt.
Auch der Friedensprozeß in Burundi gibt trotz anhaltender Massaker mit ethnischem
Charakter durch Rebellen und auch Regierungstruppen Anlaß zur Hoffnung. Die EU
unterstützt diesen Prozeß, insbesondere den Dialog im Rahmen der Arusha -
Verhandlungen, an denen auch die oppositionellen Fraktionen im Exil teilnehmen. Im
Rahmen des Arusha - Prozesses, der von der EU finanziell massiv unterstützt wird, stellt
Österreich den Vorsitzenden (Botschafter Lennkh) einer der fünf
Verhandlungskommissionen.
Im Rahmen der längerfristigen politischen Beziehungen der EU zum afrikanischen
Kontinent hat sich die österreichische Präsidentschaft mit besonderem Interesse der
bereits im Vorjahr von der EU initiierten Idee eines EU - Afrika - Gipfels im Jahr 2000
angenommen. Fortschritte werden derzeit durch grundsätzliche politische
Auffassungsunterschiede
zwischen der EU und der OAU hinsichtlich des
Teilnehmerkreises, der Tagesordnung und des follow - up - Mechanismus behindert, die die
Abhaltung des Gipfels in Frage stellen könnten. Eine Lösung konnte auch bei einem
Treffen zwischen den Troikas der EU und der OAU Ende November in Addis Abeba noch
nicht gefunden werden.
Die zu einem großen Teil von der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen für die von der Hungersnot im Süden des
Sudan betroffenen Menschen wurden mit Unterstützung der österreichischen
Präsidentschaft fortgesetzt. Nach dem Besuch einer von der Präsidentschaft initiierten
humanitären Troika - Mission im Sudan erfolgte eine für die Erleichterung der
Nahrungsmitteltransporte
wichtige Verlängerung des Waffenstillstandes in Bahr el Gazhal.
BEILAGE B
INFORMELLES TREFFEN DER STAATS - UND REGIERUNGSCHEFS UND DES
PRÄSIDENTEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION IN PÖRTSCHACH
AM 24. UND 25. OKTOBER 1998
Herr Martti AHTISAARI
Präsident der Republik Finnland
Herr Paavo LIPPONEN,
Ministerpräsident der Republik Finnland
Herr Jacques CHIRAC,
Staatspräsident der Französischen Republik
Herr Lionel JOSPIN,
Premierminister der Französischen Republik
Herr Dr. Costas SIMITIS,
Ministerpräsident der Hellenischen Republik
Tony BLAIR, M.P.,
Ihrer Britischen Majestät Premierminister
Herr Bertie AHERN, T.D.
Premierminister (Taoiseach) von Irland
Herr Massimo D'ALEMA,
Präsident des Ministerrates der Italienischen Republik
Herr Jean - Claude JUNCKER,
Premierminister des Großherzogtums Luxemburg
Herr Wim KOK,
Königlich Niederländischer Ministerpräsident
Herr Ing. António Manuel de OLIVEIRA GUTERRES,
Premierminister der Portugiesischen Republik
Herr Göran PERSSON,
Ministerpräsident des Königreiches Schweden
Herr José Maria AZNAR LÖPEZ,
Präsident der Regierung von Spanien
Herr Jean - Luc DEHAENE,
Königlich
Belgischer Ministerpräsident
Herr Poul NYRUP RASMUSSEN,
Ministerpräsident des Königreiches Dänemark
Herr Dr. Gerhard SCHRÖDER
Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland
Informelle Ministerkonferenz für Kultur und Audiovisuelles
Linz, 10. - 12.9.1998
Delegationsliste
Belgien |
Frank Ingelaere |
Belgien |
Herbert Lennertz |
Belgien |
Eric Wiesemes |
Dänemark |
Eric Jacobsen |
Dänemark |
Lasse Lindhard |
Dänemark |
Vibeke Petersen |
Deutschland |
Bringfriede Kahrs |
Deutschland |
Helmut Schäfer |
Deutschland |
Jürgen Linde |
Deutschland |
Christoph Jessen |
Deutschland |
Reinhard Schweppe |
Deutschland |
Wolfgang Maurus |
Finnland |
Suvi - Anne Siimes |
Finnland |
Risto Kivela |
Finnland |
Jukka Liedes |
Frankreich |
Catherine Trautmann |
Frankreich |
Alain Lombard |
Frankreich |
Catherine Smadja |
Griechenl. |
Evangelos Venizelos |
Griechenl. |
Lila Bakatselou |
Griechenl. |
Sophia Hiniadou |
Griechenl. |
Konstantinos Smilkos |
Großbritan. |
Janet Anderson |
Großbritan. |
Aidan Stradling |
Großbritan. |
Carolyn Morrison |
Irland |
Sile De Valera |
Irland |
Taogh ó Healaithe |
Irland |
Seamus Lynam |
Italien I |
Willer Bordon |
Italien I |
Vitantonio Bruno |
Italien II |
Mariano Grillo |
Italien II |
Vincenzo Vita |
Italien II |
Ferdinando Gentilini |
Kommission |
Marcelino Oreja |
Kommission |
Spyros Pappas |
Kommission |
José Vidal Beneyto |
Luxemb. |
Erna Hinnicot - Schoepges |
Informelle Ministerkonferenz für Kultur und Audiovisuelles
Linz, 10. - 12.9.1998
Delegationsliste
Luxemb. |
Christiane Daleiden |
Luxemb. |
Guy Dockendorf |
Luxemb. |
Pierre Goerens |
Niederlande |
Rick Van der Ploeg |
Niederlande |
Theodoor Adams |
Niederlande |
Henk Heikamp |
Portugal I. |
Alberto Carvalho |
Portugal I. |
Teresa Ribeiro |
Portugal I |
Joao Figueiredo |
Portugal II. |
Catarina Vaz Pinto |
Portugal II. |
Nuno Fonseca |
Portugal II. |
Ana Queiroz Nazareth |
Ratssekr. |
Per Lagergren |
Ratssekr. |
Carlo Frediani |
Ratssekr. |
Marc Lepoivre |
Schweden |
Ann - Christin Nykrist |
Schweden |
Göran Blomberg |
Schweden |
Louise Bonbeck |
|
Rafael Rodriguez - Ponga |
Spanien I |
y Salamanca |
Spanien I |
Pilar González Garcia |
Spanien I |
José Pérez Lázaro |
Spanien II |
Jose Manuel Villar Uribarri |
Spanien II |
José Juan Bartolome Pina |
Informelle Kulturministerkonferenz
Linz, 10.9.1998
Delegationsliste
Bulgarien |
Panteley Tzankov |
Europarat |
Hans Christian Krüger |
Europarat |
Raymond Weber |
Estland |
Jaak Allik |
Estland |
Pille Toompere |
Estland |
Helle - Helena Puusepp |
Polen |
Joanna Wnuk - Nazarowa |
Polen |
Agnieszka Nance |
Polen |
Anna Niewadomska |
Rumänien |
Ion Caramitru |
Rumänien |
Adriana Tanasescu |
Rumänien |
Alexandru Ioan Badea |
Slowakei |
Pavol Pánis |
Slowakei |
Igor Ksinan |
Slowakei |
Viera Makarová |
Slowenien |
Jozef Skolc |
Slowenien |
Marjutka Hafner |
Tschech. |
Ilja Racek |
Tschech. |
Jana Kucerova |
Tschech. |
Marina Landova |
Ungarn |
József Hámori |
Ungarn |
Zsolt Kovács |
Zypern |
Lykourgos Kappas |
Zypern |
Stelios Hadjistyllis |
Zypern |
Petros Michaelidis |
BEILAGE F
Die Bundesräte Dr. Riess - Passer und Kollegen haben am 7. Oktober 1998
unter der Nr. 1491/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend den "Gipfel von Pörtschach" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für aus -
wärtige Angelegenheiten zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage
Nr. 1492/J - BR/98.
Zu Frage 4:
Vom Land Kärnten wurden insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit
der Betreuung von
Journalisten übernommen.
Zu den Fragen 5 und 12:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß es sich beim Treffen in Pörtschach
nicht um einen “Gipfel”, sondern um ein informelles Treffen der Staats - und
Regierungschefs und des Präsidenten der Europäischen Kommission gehan -
delt hat. Die Entscheidung über dieses Format wurde nicht von der österreichi -
schen Präsidentschaft, sondern vom Europäischen Rat von Cardiff getroffen.
Zweck des Treffens war, dem politischen Prozeß, der von Cardiff ausging, neue
Impulse zu verleihen. Dabei ging es insbesondere um Orientierungen zu we -
sentlichen Politikbereichen der Europäischen Union von direkter Relevanz für
die Bürger: wirtschaftliche Stabilität und Beschäftigung; Stärkung der inneren
Sicherheit, die Rolle der EU in der Welt, vor allem im Hinblick auf die Außen -
vertretung des EURO und die Außen - und Sicherheitspolitik.
Aufgrund des informellen Charakters des Pörtschacher Treffens konnten, wie
es bereits im Herbst 1995 in Formentor der Fall war, keine formellen Beschlüs -
se gefaßt und keine schriftlichen Schlußfolgerungen vorgelegt werden. Den -
noch schuf gerade diese Informalität die nötigen Arbeitsbedingungen, um -
über die politische Routine des Alltags hinausgehende - grundlegende Per -
spektiven skizzieren zu können.
Dieser Prozeß findet in Pörtschach nicht seinen Abschluß, sondern wird beim
Europäischen Rat von Wien und darüber hinaus fortgesetzt werden. Der Erfolg
von Pörtschach wird sich mittelfristig zeigen, wenn die in Pörtschach einge -
leiteten Weichenstellungen für eine bürgerorientierte künftige Union in den
nächsten
Jahren Schritt für Schritt umzusetzen sein werden.
Zu Frage 6:
Nein. Bürgernähe und die Verwirklichung der Subsidiarität sind vielmehr zen -
trale Ziele des unter dem Titel "Zukunft Europas” in Cardiff eingeleiteten Pro -
zesses, der in Pörtschach wichtige politische Impulse erhielt. Ausbau der
Bürgernähe bedeutet nämlich auch, die Union auf jene Politikbereiche zu
konzentrieren, die für die Bürger am wichtigsten sind.
Der Amsterdam - Vertrag bringt aber auch bei anderen Elementen einer bürger -
nahen Union wesentliche Fortschritte: insbesondere durch die verstärkten Be -
stimmungen zur Transparenz, den Ausbau des Grundrechtsschutzes, oder
auch durch die deutliche Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen
Parlaments und die Anerkennung der Rolle der nationalen Parlamente im
Rahmen der Unionspolitik.
Die Verankerung des Subsidiaritätsprotokolls im Amsterdam - Vertrag konkre -
tisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, um das Subsidiaritätsprinzip effek -
tiv umzusetzen.
Ich will an dieser Stelle auch in Erinnerung rufen, daß Österreich bei allen ge -
nannten Fortschritten der Unionspolitik zu jenen Mitgliedsstaaten gezählt hat
und zählt, die sich in besonderer Weise für den Ausbau der Bürgernähe und
die Verwirklichung der Subsidiarität engagieren.
Zu Frage 7:
Dem Grundsatz der Subsidiarität wurde bereits im Maastricht - Vertrag Rech -
nung getragen, als
er in Artikel 3 b EGV und damit im Primärrecht verankert
wurde. In diesem Rahmen wurde das Subsidiaritätsprinzip folglich bereits in
den letzten Jahren berücksichtigt.
Um die Kriterien für die Anwendung von Artikel 3 b zu präzisieren und die
strikte Beachtung und kohärente Anwendung dieses Grundsatzes durch alle
Organe zu gewährleisten, wurde das Subsidiaritätsprotokoll im Vertrag von
Amsterdam verankert. Dies erfolgte - wie der Präambel des Protokolls zu
entnehmen ist - in dem Wunsch sicherzustellen, daß Entscheidungen so
bürgernah wie möglich getroffen werden.
Diese aufgrund des Vertrags von Amsterdam konkretisierten Subsidiaritäts -
regeln und das zu ihrer Implementierung verstärkte Instrumentarium sind
nunmehr effektiv umzusetzen. Dabei kommt allen Organen der Union eine
gemeinsame Verantwortung zu. Die Grundsätze der Subsidiarität sind sowohl
von der Kommission bei der Erstellung von Rechtsetzungsvorschlägen als auch
von Rat und EP im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zu achten. Nur
durch eine entsprechende Zusammenarbeit aller im Rechtsetzungsverfahren
der Gemeinschaft beteiligten Institutionen kann eine wirksame Umsetzung des
Subsidiaritätsprinzips gewährleistet werden.
Zu Frage 8:
Die Staats - und Regierungschefs erhielten seitens des Bundes Graphiken und
Drucke zeitgenössischer österreichischer Künstler als Gastgeschenk; die Kos -
tentragung
erfolgte aus dem Zentralbudget.
Zu Frage 9:
Dazu verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für
auswärtige Angelegenheiten zu Frage 10 der an ihn gerichteten Anfrage
Nr. 1492/J - BR/98.
Zu Frage 10:
Die Journalisten erhielten als Gastgeschenk Taschen mit dem Emblem des
Bundespressedienstes, die Kosten dafür wurden aus dem laufenden Budget
bestritten.
Zu Frage 11:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meine Vollziehungskompetenz.
Zu Frage 13:
Eine Änderung des EU - Primärrechts steht derzeit (abgesehen vom Inkrafttreten
des von Österreich bereits ratifizierten Vertrags von Amsterdam) nicht an. In
Pörtschach stand daher weder eine weitere “Vergemeinschaftung”, noch eine
“Renationalisierung” einzelner Politikbereiche in den Verträgen zur Debatte.
Vielmehr geht es darum, die EU auf die Fragen zu konzentrieren, die den Bür -
gern Europas von besonderer Relevanz sind und bei denen eine gemeinsame
europäische Politik im Dienste der Bürger einen besonderen Mehrwert zu
leisten vermag. Dabei geht es insbesondere darum, die Chancen koordinierter
Wirtschafts - und Beschäftigungspolitiken zu nutzen, die europäischen Anstren -
gungen im Bereich
der inneren Sicherheit zu stärken und die Rolle der Euro -
päischen Union auszubauen, insbesondere im Hinblick auf die Außenvertre -
tung des Euro und im Rahmen der Gemeinsamen Außen - und Sicherheits -
politik.
An das
Präsidium des Bundeskanzleramtes
Im Auftrag des Präsidenten des Bundesrates beehrt sich die Parlamentsdirektion in
der Anlage die am 7. Oktober 1998 eingebrachte schriftliche Anfrage der Bundesräte Dr.
Susanne Riess - Passer und Kollegen (1491/J - BR/98) in Abschrift mit dem Ersuchen um
gefällige
weitere Veranlassung zu übermitteln.
BEILAGE G
Die Bundesräte Dr. Susanne Riess - Passer und Kollegen haben an mich am 7. Oktober
1998 unter der Zl. 1492/HJ - BR/98 eine parlamentarische Anfrage gerichtet, welche fol -
genden Wortlaut hat:
1. "Welche Kosten werden - aufgegliedert auf die einzelnen Positionen - durch den EU -
Sondergipfel von Pörtschach entstehen?
2. Welcher Teil der Kosten ist dabei im ursprünglichen Budget nicht vorgesehen?
3. Von welchen Ressorts werden die Kosten des Treffens getragen?
4. Welchen Teil der Kosten wird das Land Kärnten tragen?
5. Weshalb ist Ihrer Meinung nach der Sondergipfel nicht mehr als die Fortsetzung eines
Mittagessens?
6. Weshalb wird Ihrer Ansicht nach ein Sondergipfel veranstaltet, wenn sich der Herr
Bundeskanzler als Vorsitzender des Gipfels schon von vornherein darüber im klaren
ist, keine konkreten Resultate erzielen zu wollen?
7. Sind Sie der Ansicht, daß ein Ausbau der Bürgernähe und Subsidiarität in der EU ne -
gativ zu beurteilen wäre?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, was gedenken Sie zu unternehmen, um der Bürgernähe und Subsidia -
rität in der EU zum Durchbruch zu verhelfen?
8. Teilen Sie die Auffassung, daß nicht die Union die Schuld an der mangelnden Berück -
sichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität trägt, sondern diese vielmehr bei den
rechtsetzenden Organen - also etwa bei den zuständigen Ministern - zu suchen ist?
9. Welche Gastgeschenke werden anläßlich des Treffens an die Staats - und Regierungs -
chefs verteilt werden und wer trägt die Kosten dafür?
10.Welche Gastgeschenke werden anläßlich des Treffens an die übrigen Delegationsmit -
glieder verteilt werden und wer trägt die Kosten dafür?
11. Welche Gastgeschenke werden anläßlich des Treffens an die Journalisten verteilt
werden und wer trägt die Kosten dafür?
12. Wie viele Sicherheitskräfte werden zum Einsatz kommen und wie hoch sind die Kosten
dafür?
13. Halten Sie es mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmä -
ßigkeit vereinbar, daß von vornherein gesagt wird, daß sowieso keine Ergebnisse er -
zielt werden sollen?
14. Welche Rechtsmaterien sollten Ihrer Meinung nach “vergemeinschaftet” bzw. welche
“renationalisiert” werden?”
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten
Zur Frage 1:
Das Informelle Treffen der Staats - und Regierungschefs der Europäischen Union fand im
Parkhotel Pörtschach statt. Das Pressezentrum wurde in der Klagenfurter Messe einge -
richtet.
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage liegen
noch nicht alle Abrechnungen vor. Beim nachstehenden Überblick über die einzelnen Ko -
stenfaktoren, die beim Bund im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Konferenz
anfielen, muß daher zwischen Beträgen, die in Form von Kostenvoranschlägen erfaßt
sind, und solchen, die bereits abgerechnet wurden, unterschieden werden. Rücksprachen
mit allen Vertragspartnern des Bundes ergaben, daß die Kostenvoranschläge in keinem
Fall überschritten werden. Dieser Überblick, bei dem in allen angeführten Beträgen die
Umsatzsteuer
bereits enthalten ist, sieht wie folgt aus:
a) Unterbringung und Verpflegung der Konferenzteilnehmer (abgerechnet): 1,083.688,09
b) Adaptierung des Parkhotels/temporäre Einbauten/Einbringung von Konferenztech -
nik/Dienstleistungen/Generalunternehmerzuschlag für
Fremdleistungen, die im Hotel erbracht wurden (Kostenvoranschlag): 3,500.000,-
c) Klagenfurter Messe:
- Miete der Messehallen 3, 7, 11, 12, der Eingangshalle und der Freigelände einschl.
der Aufbau - und Rückbauzeiten
- Adaptierung der benutzten Räumlichkeiten und Flächen, temporäre Einbauten
- Dienstleistungen der Klagenfurter Messe und Fremdleistungen (Reinigung, Bewa -
chung, Dekorationen, Planungskosten)
- Betriebskosten der Klagenfurter Messe
- Generalunternehmerzuschlag auf die durch die Messe zugekauften Fremdleistungen
- Vertragsgebühr auf die Mietkomponente
- USt
Zusammen (preliminäre Bekanntgabe des endgültigen Rechnungsbetrages durch die
Klagenfurter Messe, die unterhalb des
Kostenvoranschlages liegt): 17.052.955,41
d) Klagenfurter Flughafen (Anmietung von Sicherheitstechnik): 117.000,-
e) Leistungen der Firma Siemens (Generalunternehmer für den Bereich der Technik für
die österreichische EU - Ratspräsidentschaft): Geräteausstattung, Dolmetsch - und Kon -
ferenztechnik, CCTV, Beleuchtungstechnik, Notstromversorgung und Sicherheitstech -
nik auf der Klagenfurter Messe einschließlich der dazugehörigen Personalkomponen -
ten und des Projektmanagemententgelts (Kostenvoranschlag):
6,350.000,-
f) Kosten für die netzgebundene Telekommunikation:
- Errichtungskosten und Grundgebühren (Fixentgelte): 470.352,-
- Gesprächsgebühren (wurde von der PTA noch nicht abgerechnet;
Kostenschätzung): 650.000,-
g) Kosten für die Anschaffung von Geschenken des Bundes:
- Geschenke für Staats - und Regierungschefs: 63.000,-
- Geschenke für Delegationsmitglieder und Dolmetscher: 14.118,-
h) Kosten für die Beschäftigung von Konferenzhostessen im
Pressezentrum (abgerechnet): 73.400,-
Zu erwartende Gesamtkosten für den Bund: 29,374.513,50
Zur Frage 2:
Die Kosten für die Durchführung des informellen Treffens der Staats - und Regierungs -
chefs in Pörtschach konnten aus dem Zentralbudget abgedeckt werden.
Zur Frage 3:
Die in Beantwortung der Frage 1) angeführten Kostenfaktoren werden aus dem vom Bun -
desministerium für auswärtige Angelegenheiten verwalteten Zentralbudget getragen.
Zur Frage 4:
Ich verweise auf die Beantwortung dieser Frage durch Bundeskanzler Mag. Klima.
Zu den Fragen 5, 6 und 13:
Das Treffen in Pörtschach war kein “Gipfel”, sondern ein informelles Treffen der Staats -
und Regierungschefs und des Präsidenten der Europäischen Kommission. Diese Ent -
scheidung wurde nicht von der österreichischen EU - Präsidentschaft, sondern - anläßlich
des gemeinsamen
Arbeitsmittagessens - vom Europäischen Rat von Cardiff getroffen.
Zweck des Treffens war es, dem politischen Prozeß, der von Cardiff ausging, neue Impul -
se zu verleihen. Dabei ging es insbesondere um Orientierungen zu wesentlichen Politik -
bereichen der Europäischen Union von direkter Relevanz für die Bürger: wirtschaftliche
Stabilität und Beschäftigung, Stärkung der inneren Sicherheit, die Rolle der EU in der
Welt, vor allem im Hinblick auf die Außenvertretung des Euro und die Außen - und Sicher -
heitspolitik.
Aufgrund des informellen Charakters des Pörtschacher Treffens waren, wie dies bereits
im Herbst 1995 in Formentor der Fall war, weder formelle Beschlüsse noch schriftliche
Schlußfolgerungen möglich oder beabsichtigt. Dennoch schuf gerade diese Informalität
die nötigen Arbeitsbedingungen, um - über die politische Routine des Alltags hinausge -
hende - grundlegende Perspektiven skizzieren zu können.
Dieser Prozeß findet in Pörtschach nicht seinen Abschluß, sondern wird beim Europäi -
schen Rat von Wien und darüber hinaus fortgesetzt werden. Der Erfolg von Pörtschach
wird sich mittelfristig zeigen, wenn die in Pörtschach eingeleiteten Weichenstellungen für
eine bürgerorientierte künftige Union in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umzuset -
zen sein werden.
Zur Frage 7:
Nein. Bürgernähe und die Verwirklichung der Subsidiarität sind zentrale Ziele des unter
dem Titel “Zukunft Europas” in Cardiff eingeleiteten Prozesses, der in Pörtschach wichtige
politische Impulse erhielt. Ausbau der Bürgernähe bedeutet nämlich auch, die Union auf
jene Politikbereiche zu konzentrieren, die für die Bürger am wichtigsten sind.
Der Amsterdam - Vertrag bringt aber auch bei anderen Elementen einer bürgernahen Uni -
on wesentliche Fortschritte: insbesondere durch die verstärkten Bestimmungen zur
Transparenz, den Ausbau des Grundrechtsschutzes oder auch durch die deutliche Aus -
weitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments und die Anerkennung der Rolle
der nationalen
Parlamente im Rahmen der Unionspolitik.
Die Verankerung des Subsidiaritätsprotokolls im Amsterdam - Vertrag konkretisiert die
rechtlichen Rahmenbedingungen, um das Subsidiaritätsprinzip effektiv umzusetzen.
Österreich zählt bei allen genannten Fortschritten der Unionspolitik zu jenen Mitglieds -
staaten, die sich in besonderer Weise für den Ausbau der Bürgernähe und die Verwirkli -
chung der Subsidiarität engagieren.
Zur Frage 8:
Dem Grundsatz der Subsidiarität wurde bereits im Maastricht - Vertrag Rechnung getra -
gen, als er in Artikel 3 b EGV und damit im Primärrecht verankert wurde. In diesem Rah -
men wurde das Subsidiaritätsprinzip folglich bereits in den letzten Jahren berücksichtigt.
Um die Kriterien für die Anwendung von Artikel 3 b zu präzisieren sowie um die strikte
Beachtung und kohärente Anwendung dieses Grundsatzes durch alle Organe zu ge -
währleisten, wurde darüber hinaus das Subsidiaritätsprotokoll im Vertrag von Amsterdam
verankert. Dies erfolgte - wie bereits in der Präambel des Protokolls betont wird - in dem
Wunsch sicherzustellen, daß Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen wer -
den.
Diese aufgrund des Vertrags von Amsterdam konkretisierten Subsidiaritätsregeln und das
zu ihrer Implementierung verstärkte Instrumentarium sind nunmehr effektiv umzusetzen.
Dabei kommt allen Organen der Union eine gemeinsame Verantwortung zu. Die Grund -
sätze der Subsidiarität sind sowohl von der Kommission bei der Erstellung von Gesetzes -
vorschlägen als auch von Rat und EP im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu
achten. Nur durch eine entsprechende Zusammenarbeit aller im Gesetzgebungsverfahren
der Gemeinschaft beteiligten Institutionen kann eine wirksame Umsetzung des Subsidia -
ritätsprinzips gewährleistet werden.
Zur Frage 9:
Ich verweise auf
die Beantwortung dieser Frage durch Bundeskanzler Mag. Klima.
Zur Frage 10:
Die übrigen Delegationsmitglieder erhielten als Gastgeschenk des Bundes je ein "mouse
pad” mit der Darstellung eines Ausschnittes aus dem Bild ,,Wiesenblumen" von Gustav
Klimt. Die Beschaffung erfolgte im Wege der Österreichischen Galerie im Oberen Belve -
dere. Die Kosten betragen pro Stück öS 78,-. Insgesamt wurden für das Treffen in Pört -
schach 181 Stück dieser ,,mouse pads” für Delegierte und Dolmetscher beschafft. Die Ge -
samtkosten betrugen somit öS 14.118,-.
Zur Frage 11:
Ich verweise auf die Beantwortung dieser Frage durch Bundeskanzler Mag. Klima.
Zur Frage 12:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesmini -
steriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zur Frage 14:
Eine Änderung des EU - Primärrechts steht derzeit (abgesehen vom Inkrafttreten des von
Österreich bereits ratifizierten Vertrags von Amsterdam) nicht an. In Pörtschach stand
daher weder eine weitere "Vergemeinschaftung” noch eine “Renationalisierung” einzelner
Politikbereiche in den Verträgen zur Debatte.
Vielmehr geht es darum, die EU auf die Fragen zu konzentrieren, die den Bürgern Euro -
pas von besonderer Relevanz sind und bei denen eine gemeinsame europäische Politik
im Dienste der Bürger einen besonderen Mehrwert zu leisten vermag. Dabei handelt es
sich insbesondere darum, die Chancen koordinierter Wirtschafts - und Beschäftigungspoli -
tiken zu nutzen, die europäischen Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit zu
stärken und die Rolle der Europäischen Union auszubauen, insbesondere im Hinblick auf
die Außenvertretung des Euro und im Rahmen der Gemeinsamen Außen - und Sicher -
heitspolitik.