5359/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am

26. Jänner 1999 unter der Nr. 5667/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

In Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird auf den beiliegenden Ergebnisbericht

über die Österreichische EU - Präsidentschaft 1998 verwiesen, der bereits dem

Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht wurde.

Dieser Bericht, der vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit sämtlichen Bundesmini -

sterien erstellt wurde, gibt einen Überblick über die unter österreichischer EU -

Präsidentschaft in den einzelnen Sachgebieten erzielten wesentlichsten Fort -

schritte und Ergebnisse (siehe Beilage A).

Zu Frage 4:

Informelles Treffen der Staats - und Regierungschefs und des Präsidenten der

Europäischen Kommission in Pörtschach am 24. und 25. Oktober1998:

Aufgrund des informellen Charakters des Pörtschacher Treffens konnten, wie

es bereits im Herbst 1995 in Formentor der Fall war, keine formellen Beschlüs -

se gefaßt und keine schriftlichen Schlußfolgerungen vorgelegt werden. Den -

noch schuf gerade diese Informalität die nötigen Arbeitsbedingungen, um -

über die politische Routine des Alltags hinausgehende - grundlegende Per -

spektiven skizzieren zu können.

 

Betreffend die Inhalte des Treffens darf wiederum auf den Ergebnisbericht über

die österreichische Präsidentschaft 1998 verwiesen werden.

 

Informelles Treffen der Minister für Kultur -  und Audiovisuelles in Linz:

Was das Informelle Treffen der Minister für Kultur -  und Audiovisuelles in Linz

betrifft, gab es einen Gedankenaustausch zu folgenden Themen, die beim

formellen Rat in konkrete Ergebnisse mündeten:

 

- Verlängerung der Kulturförderprogramme Kaleidoskop und Ariane für das

   Jahr 1999

 

- Positionierung des öffentlich - rechtlichen Rundfunks im Kontext der Konver -

   genz

 

- Diskussion zum “Ersten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft

   zur Kulturförderung "Kultur 2000"

 

- Verständigung über eine verstärkte Einbindung der MOEL in das “Erste Rah -

   menprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung 'Kultur

   2000'"

 

- Bedeutung der Kultur für die Beschäftigungspolitik

Zu den Fragen 5 bis 7:

Am informellen Treffen der Staats -  und Regierungschefs und des Präsidenten

der Europäischen Kommission in Pörtschach am 24. und 25. Oktober 1998

nahmen - meine Person ausgenommen - 14 Regierungschefs, 2 Staatspräsi -

denten und der Präsident der Europäischen Kommission, Herr Jacques

SANTER, teil. Eine detaillierte Auflistung ist in der Beilage B angeschlossen.

 

Die Teilnehmer am informellen Treffen der Minister für Kultur -  und Audiovisu -

elles in Linz sind der Beilage C zu entnehmen.

 

Die einzelnen Delegationen setzen sich aus hochrangigen Beamten, Vertretern

der Ständigen Vertretung in Brüssel sowie Beratern der Regierungschefs zu -

sammen; die Festsetzung der Zahl der Teilnehmer obliegt der Präsidentschaft,

die jedoch üblicherweise die Wünsche der Mitgliedstaaten in diesem

Zusammenhang zu berücksichtigen hat.

 

Die Gründe für eine - allfällige - Verhinderung an der Teilnahme sind nicht

bekannt, für diesen Fall wurde eine Vertretung nominiert.

 

Zu Frage 8:

Das informelle Treffen der Staats -  und Regierungschefs und des Präsidenten

der Europäischen Kommission in Pörtschach begann am 24. Oktober und

endete am 25. Oktober 1998.

 

Das informelle Treffen der Minister für Kultur und Audiovisuelles in Linz dauerte

vom 10. bis 12. September 1998.

Zu Frage 9:

Wie zu Frage 4 bereits ausgeführt, lag den Treffen aufgrund ihres informellen

Charakters keine konkrete Tagesordnung vor. Folgende Einteilung war in Aus -

sicht genommen worden:

 

Informelles Treffen der Staats -  und Regierungschefs und des Präsidenten der

Europäischen Kommission in Pörtschach am 24. und 25. Oktober 1998:

 

24. Oktober 1998:

15.30 Uhr:    Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen

                       Parlaments, José Maria GIL - ROBLES

 

16.00 Uhr:    Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Rates Allgemeine

                       Angelegenheiten, Dr. Wolfgang SCHÜSSEL

 

16.30 Uhr:    Erörterung der politischen Weiterentwicklung der Europäischen

                       Union: Einführende Bemerkungen von Wim KOK (wirtschaftliche

                       und soziale Herausforderungen der Union), José Maria AZNAR

                       LÓPEZ (Weiterentwicklung der inneren Sicherheit) und Tony

                       BLAIR (Verstärkung der Gemeinsamen Außen -  und Sicherheits -

                       politik). Im Anschluß an diese drei "Keynote - speeches”, die je 5

                       bis 10 Minuten dauern sollten, werden in einer Runde alle drei

                       Themen gemeinsam zur Diskussion gestellt.

 

20.00 Uhr:    Arbeitsessen und anschließend ,,Kamingespräch” (aktuelle Lage

                      der Weltwirtschaft)

 

25. Oktober 1998:

9.00 Uhr:     Diskussion zu Vorschlägen in den Bereichen verbesserte

                      Koordination, Effizienz, Subsidiarität und demokratische

                      Legitimität

Informelles Treffen der Minister für Kultur - und Audiovisuelles in Linz (10.bis

12. September 1998):

 

10. September 1998:

1400 Uhr - 16.00 Uhr:     Gedankenaustausch über die kulturellen As -

                                           pekte der Erweiterung der EU, unter besonde -

                                           rer Berücksichtigung der Ergebnisse der

                                           Expertenkonferenz in Graz

 

16.30 Uhr - 18.00 Uhr:    Publikumsdiskussion zum Thema "Kulturelle

                                           Aspekte der Erweiterung der EU”

 

11. September 1998:

10.30 Uhr- 12.00 Uhr:      Kulturelles Rahmenprogramm “Kultur 2000”

 

14.30 Uhr - 15.45 Uhr:    Kulturelles Rahmenprogramm “Kultur 2000"

                                           Die Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten

                                           und internationalen Organisationen unter Be -

                                           rücksichtigung der Erweiterung der Europäi -

                                           schen Union

 

16.00 Uhr - 18.00 Uhr:    Kultur und Beschäftigung

 

12. September 1998:

9.30 Uhr - 12.00 Uhr:     Positionierung des öffentlich rechtlichen

                                          Rundfunks im Kontext der Konvergenz

                                          Unterstützungsmechanismen für die euro -

                                          päische audiovisuelle Industrie

 

 

Zu Frage 10:

Zum vorgesehenen Zeitablauf verweise ich auf die Beilagen D und E.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Beim Informellen Treffen der Kulturminister in Linz wurden folgende Erinne -

rungsgeschenke überreicht:

 

- Sets von Gläsern der Fa. Redel (an Delegationsleiter der Mitgliedstaaten

   und der Teilnehmer aus den MOEL - Staaten)

- Bücher über Architektur (an Delegationsleiter der Mitgliedstaaten und der

   Teilnehmer aus den MOEL - Staaten)

- 10 Stück Porzellan aus der Produktion der Porzellanmanufaktur Augarten

   (an Dolmetscher)

- 60 CDs mit Werken von Johann Strauß (an Delegierte).

 

Die Kosten für die Riedel - Gläser sowie die Bücher wurden aus dem beim Bun -

desministerium für auswärtige Angelegenheiten eingerichteten Zentralbudget

getragen; die übrigen Geschenke wurden auf Sponsoringbasis ohne Kosten -

belastung für den Bund zur Verfügung gestellt.

 

Was die beim Informellen Treffen der Staats -  und Regierungschefs in Pört -

schach verteilten Geschenke betrifft, verweise ich auf meine Ausführungen zu

den Fragen 8 und 10 der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage

Nr. 1491/J - BR/98 bzw. auf die des Herrn Bundesministers für auswärtige

Angelegenheiten zu Frage 10 der an ihn gerichteten parlamentarischen An -

frage Nr. 1492/J - BR/98, die ich in Kopie beilege (Beilagen F und G).

 

 

Zu Frage 14:

Die Ausgaben des Bundeskanzleramts zur EU - Präsidentschaft, wofür ein

eigener finanzgesetzlicher Ansatz 1/10098 veranschlagt ist, belaufen sich

bislang (Stand 31. Jänner 1999) wie folgt:

Aufwendungen für Personalbereitstellung:

Aufwendungen für Sachkosten:

 S 18,719.214,-

 S 19,231.773,-

 

 

Zu Frage 15:

Die bei Ansatz 1/10098 veranschlagten Beträge gliedern sich auf wie folgt:

 

VAP 4035

Handelswaren zur      unentgeltlichen Abgabe

 S 70.217,-

VAP 5613400

Auslandsreisen/Dienstreisen Z

 S 33.166,-

VAP 7020

Mieten

 S 313.960,-

VAP 7232

Repräsentationsausgaben

 S 5,187.521,-

VAP 7270

Entgelt an Einzelpersonen

 S 673.603,-

VAP 7280402

Sonstige Leistungen - Unternehmungen

 S 12,953.305,-

 

Die Auflistung dieser Beträge stellt den Ausgabenrahmen zum 31. Jänner 1999

dar.

 

 

Zu Frage 16:

Der in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage angeführte Artikel eines

inländischen Wochenmagazins beruht auf einem angeblichen Protokoll einer

Sitzung der in Wien akkreditierten 14 Botschafter der EU - Mitgliedstaaten. Da

weder ein autentischer Text dieses Protokolls vorliegt, noch an der dem Pro -

tokoll zugrundeliegenden Sitzung ein Österreichischer Vertreter teilgenommen

hat, ist eine korrekte und sachdienliche Antwort wohl nicht möglich.

 

Im übrigen wird auf den bereits in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erwähn -

ten Ergebnisbericht der Österreichischen EU - Präsidentschaft 1998 verwiesen.

Beilage A

 

AUSTIA 1998

 

ERGEBNISBERICHT DER

ÖSTERREICHISCHEN EU - PRÄSIDENTSCHAFT 1998

I.             Einleitung

II.            Europäische Zukunftsdebatte und die "Wiener Strategie für Europa”

III.           Beschäftigung

IV.           Wirtschafts -  und Währungsunion

V.            Agenda 2000 -

VI.           Erweiterung

VII.         Funktionsweise der Organe

VIII.        Umsetzung des Amsterdamer Vertrags

IX.          Interne Politiken

                -              Wirtschaft und Finanzen

                -              Binnenmarkt

                -              Arbeit und Soziales

                -              Landwirtschaft

                -              Fischerei

                -              Verkehr

                -              Umwelt

                -              Industrie und KMU

                -              Energie

                -              Telekommunikation und Informationsgesellschaft

                -              Verbraucherschutz

                -              Forschung

                -              Kultur und Audiovisuelles

                -              Bildung

                -              Jugend, Familie und Senioren

                -              Gesundheit

                -              Tourismus

X. Justiz und Inneres

XI. Sonstige Bereiche

                -              Sport

                -              Problem des Datumswechsels beim Übergang zum neuen Jahrtausend

                -              Duty Free

                -              Europäischer Gerichtshof

                -              Statistik

XII.         Außenbeziehungen

                A. Multilaterale Bereiche und Internationale Organisationen

                -              Außenwirtschaftspolitik

                -              Sicherheitspolitik

                -              Menschenrechte

                -              Abrüstung. Rüstungskontrolle und Nicht - Weiterverbreitung

                -              Vereinte Nationen

                -              OSZE

                - Europäischer Wirtschaftsraum

                - AKP / Entwicklungszusammenarbeit

                B. Regionale Bereiche

                -              Schweiz

                -              Mittel - und Osteuropa

                -              Ehemaliges Jugoslawien

                -              Albanien

                -              Osteuropa und Zentralasien

                -              Mittelmeer

                -              Zypern

                -              Türkei

                -              Malta

                -              Naher Osten

                -              Golfkooperationsrat

                -              Iran

                -              Transatlantische Beziehungen

                -              Asien    

                -              Lateinamerika

                -              Afrika

I. EINLEITUNG

 

Österreich übernahm am 1. Juli 1998, nur 3 ½ Jahre nach seinem Beitritt, erstmals die

Präsidentschaft der Europäischen Union. Damit stellte sich Österreich als erster der

neuen Mitgliedstaaten dieser großen politischen, administrativen und organisatorischen

Herausforderung.

 

Die österreichische Präsidentschaft war bemüht, in den Politikbereichen, die für eine

starke und effiziente Union von besonderer Relevanz sind, Fortschritte zu erzielen.

- Der reibungslose Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts - und Währungsunion und

   damit die Einführung des Euro am 1.1.1999 konnte gewährleistet und somit die Vision

   einer gemeinsamen Währung verwirklicht werden;

- die Schaffung von Beschäftigung steht nun im Mittelpunkt der Anstrengungen der

   Union, die nun zu einem Europäischen Beschäftigungspakt weiterentwickelt werden;

- der Erweiterungsprozeß wurde insbesondere durch die Aufnahme von substantiellen

   Verhandlungen mit einigen Beitrittswerbern konkretisiert;

- bei den Verhandlungen über die internen Reformen und die finanzielle Vorausschau im

   Rahmen der Agenda 2000 konnten substantielle Fortschritte erzielt werden, die einen

   planmäßigen Abschluß ermöglichen sollten;

- im Bereich der inneren Sicherheit wurde ein Aktionsplan zum Aufbau eines Raumes

   der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ausgearbeitet;

- auch die Integration von Umweltbelangen in alle Politikbereiche wurde vorangetrieben.

- Österreich hat zudem die Interessen der Europäische Union in der Welt mit Nachdruck

vertreten und zur internationalen Visibilität der Union beigetragen.

 

Durch konstruktive Zusammenarbeit mit dem Europäischem Parlament, dem durch den

Amsterdamer Vertrag im Sinne einer Demokratisierung der Union noch mehr Bedeutung

zukommt, konnten bedeutende Dossiers gelöst werden:

- Abschluß des 5. Rahmenprogramms für Forschung und Technologie,

- Abschluß einer Interinstitutionellen Vereinbarung zu den Rechtsgrundlagen von

   Haushaltslinien (u.a. betreffend die Finanzierung von Sozialprojekten) und

- Beschluß des Budgets 1999.

 

Österreich hat in knapp 22 Arbeitswochen beim informellen Treffen der Staats -  und

Regierungschefs in Pörtschach und beim Europäischen Rat in Wien, in 51

MinisterInnentreffen sowie in 1540 Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen den Vorsitz geführt.

Dies entspricht - unter Einbeziehung der Wochenenden - einer Frequenz von über 10

Tagungen pro Tag. Dazu kommen noch Großereignisse wie z.B. die Gipfeltreffen mit

Rußland und den USA, Kanada und der Ukraine, die EU - SADC Konferenz, die EU -

ASEAN -  Post Ministerial Conference und das ASEAN - Regionalforum, sowie Auftritte vor

dem Europäischen Parlament, vor dem Ausschuß der Regionen und in den

Vermittlungsausschüssen. Weiters führte die Präsidentschaft zahlreiche

Drittstaatentermine, Troika - Missionen, Konferenzen und Seminare durch. Insgesamt

fanden in der zweiten Jahreshälfte 1998 145 Treffen in Österreich, verteilt über sämtliche

Bundesländer, statt

 

Die innerstaatliche Vorbereitung auf die Präsidentschaft sowie die konkreten Arbeiten

während der sechs Monate des österreichischen EU - Vorsitzes erfolgten unter der

Gesamtkoordination des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten. In den einzelnen Sachbereichen wurde die Vorsitzführung von den

jeweils  zuständigen Ressorts wahrgenommen. Mit der organisatorischen Vorbereitung

und Abwicklung der in Österreich stattfindenden Tagungen wurde das im

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingerichtete Exekutivsekretariat

beauftragt. Die VertreterInnen der Länder, des Gemeinde -  und Städtebundes sowie der

Sozialpartner wurden im Rahmen regelmäßiger Sitzungen in die Vorsitzführung

eingebunden.

 

Das Präsidentschaftsprogramm in dem die Schwerpunkte und Vorhaben des

österreichischen Vorsitzes für die 2. Jahreshälfte 1998 zusammengefaßt wurden, wurde

nach Genehmigung durch die Bundesregierung am 1.7.1998 dem Nationalrat und

Bundesrat vorgelegt. Darüber hinaus wurde das österreichische Parlament kontinuierlich

über die Vorhaben der Präsidentschaft informiert. Aussprachen hierzu fanden in

Sitzungen des EU - Hauptausschusses des Nationalrates sowie des Europa - Ausschusses

des Bundesrates statt.

 

Mittels einer eigenen Homepage im Internet wurde während der Präsidentschaft zudem

auch die breite Öffentlichkeit im In -  und Ausland über die wesentlichen Anliegen und

Aktivitäten des österreichischen Vorsitzes informiert. Mit über 12.000 täglichen Zugriffen

wurde diese Präsidentschafts - Homepage zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel

des Ratsvorsitzes.

 

Der vorliegende Bericht soll dazu dienen, einen Überblick über die unter der

österreichischen EU - Präsidentschaft in den einzelnen Sachgebieten erzielten

wesentlichsten Fortschritte und Ergebnisse zu geben. Aufgrund der umfassenden

Aufgabengebiete wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

II. EUROPÄISCHE ZUKUNFTSDEBATTE UND DIE “WIENER

STRATEGIE FÜR EUROPA”

 

Gemäß den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff fand am

24/25.10.1998 in Pörtschach ein informelles Treffen statt, das den Staats -  und

Regierungschefs und dem Präsidenten der Europäischen Kommission die Möglichkeit bot,

eine offene Diskussion über die gemeinsame Zukunft in Europa zu führen.

 

Das Treffen bestätigte die Entschlossenheit der Europäischen Union, die Interessen der

Menschen in den Mittelpunkt europäischer Politik zu stellen, und setzte wichtige Impulse:

- Beschäftigung als neue Priorität der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union,

   Einbettung in ein umfassendes Konzept des Wirtschaftswachstums und der Stabilität

   sowie der wirtschaftlichen Reformen,

- Erreichung einer neuen Qualität in der europäischen Zusammenarbeit im Bereich

   innere Sicherheit,

- Stärkung der Stellung Europas als “Global Player",

- Verbesserung der Instrumente der Union im Dienste des Bürgers,

- Zur Frage der Weiterentwicklung der Sicherheits -  und Verteidigungspolitik setzte eine

   Grundsatzdebatte in Pörtschach neue Impulse.

 

Am Europäischen Rat in Wien am 11. und 12. Dezember wurden sodann die Vorhaben

von Pörtschach in Form einer “Wiener Strategie für Europa” konkretisiert und mit einem

Zeitplan versehen. In den folgenden vier Themenbereichen, die den europäischen

BürgerInnen ein besonderes Anliegen sind, ist rasches und wirksames Handeln geboten:

 

So wird etwa im Bereich der Förderung der Beschäftigung, des Wirtschaftswachstums und

der Stabilität dem Europäischen Rat von Köln über die Ausarbeitung eines Europäischen

Beschäftigungspakts im Rahmen des Luxemburger Prozesses Bericht erstattet. Am

Europäischen Rat von Helsinki sollen die Instrumente für die wirtschaftspolitische

Koordinierung überprüft und die Sichtung der bisherigen Erfahrungen vorgenommen

werden.

 

Zur Verbesserung der Sicherheit und der Lebensqualität in der Union soll u.a. die

Umsetzung des Aktionsplans zum Aufbau eines “Raums der Freiheit, der Sicherheit und

des Rechts” auf der Sondertagung des Europäischen Rates in Tampere ebenso überprüft

werden wie auch die Verbesserung des Zugangs der BürgerInnen zur Justiz und die

Einbeziehung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in die Politiken

der Europäischen Union.

 

Im Rahmen der Reform der Politiken und Institutionen der Union wurde vereinbart, daß

die politische Einigung über das Paket “Agenda 2000” - im Hinblick auf eine endgültige

Annahme vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 1999 - im März 1999

erreicht werden muß. Weiters sollen auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln die

Modalitäten und der Zeitplan für die Behandlung der in Amsterdam noch ungelösten

institutionellen Fragen festgelegt werden. Über die interne Reform der Kommission wird

der Kommissionspräsident an den Europäischen Rat in Köln Bericht erstatten. In Helsinki

wird sich der Europaische Rat u.a. mit der Verbesserung der Funktionsweise des Rates

beschäftigen.

Zur Förderung von Stabilität und Wohlstand in Europa und weltweit müssen die

Beitrittsverhandlungen und -vorbereitungen dynamisch weitergeführt werden sowie

Sachstandsberichte seitens der Kommission betreffend die Bewerberländer im Hinblick

auf die Tagung des Europäischen Rates in Helsinki vorgelegt werden. Ebenfalls in

Helsinki soll der wirksame Einsatz der neuen Instrumente der Gemeinsamen Außen -  und

Sicherheitspolitik (GASP) im Anschluß an das Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam

(Hoher Vertreter, GASP - Planungs -  und Frühwarneinheit, verbesserte Beschluß -

fassungsmechanismen) überprüft werden. Die ersten Gemeinsamen Strategien betreffend

Rußland, die Ukraine, den Mittelmeerraum und den Westbalkan sollen vorbereitet werden.

Eine erste Annahme erfolgt auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln. Die

Überlegungen über die Entwicklung einer europäischen Sicherheits -  und

Verteidigungspolitik sollen auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln fortgesetzt

werden.

 

Auf der Grundlage dieser Punkte wird der Europäische Rat auf seiner Tagung in Helsinki

eine "Jahrtausenderklärung” zu den Prioritäten der Union für die künftigen Jahre

verabschieden.

III. BESCHÄFTIGUNG

 

Die Festigung und Weiterentwicklung der europäischen Beschäftigungsstrategie war einer

der Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft. Denn die Schaffung neuer und

der Erhalt bestehender Arbeitsplätze, die Bekämpfung der inakzeptabel hohen

Arbeitslosigkeit und die Sicherung des sozialen Zusammenhalts sind von zentraler

Bedeutung für eine Weiterentwicklung der Europäischen Union.

 

In Ausführung der Mandate von Luxemburg und Cardiff wurde für das Jahr 1998 auf Basis

der Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten ein gemeinsamer Beschäftigungsbericht

erstellt, der erstmals die Implementierung der in den nationalen Aktionsplänen (NAP)

gesetzten Maßnahmen erfaßt. Dieser Bericht macht deutlich, daß bereits erste Erfolge

erzielt werden konnten. Im Jahr 1998 ist die Beschäftigung um rund 1,7 Mio. gestiegen:

die Arbeitslosigkeit ist zum ersten Mal seit 1992 unter die 10% Marke gesunken. Zur

Analyse der Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten hat der Beschäftigungsbericht acht

Indikatoren verwendet, die die generelle Entwicklung sowie die Position ausgewählter

Gruppen (z.B. Jugendliche, ältere Arbeitnehmer) darstellen. Österreich zählt dabei in vier

von diesen acht Fällen zu den Ländern mit den besten Daten. Diese Form der

quantitativen Analyse, ebenso wie best practice Modelle stellen ein taugliches Mittel zur

Evaluierung der Mitgliedstaaten in ihrer Umsetzung der Beschäftigungsstrategie und

damit zur multilateralen Überwachung dar und sollte konsequent weiterentwickelt werden.

In den Schlußfolgerungen des Rates von Wien werden daher weiterführende Arbeiten zur

Festlegung gemeinsamer Indikatoren und vergleichbarer statistischer Daten gefordert.

 

Der Vorsitz hat sich bemüht, die eurapäische Beschäftigungsstrategie ein Stück voran zu

treiben: Auf der Grundlage des von der Kommission vorgelegten Vorschlages für

beschäftigungspolitische Leitlinien 1999 hat der österreichische Vorsitz ein

Präsidentschaftspapier vorgelegt, das die Grundlage der Diskussion des gemeinsamen

Rates der Arbeits -  und SozialministerInnen und der ECOFIN - MinisterInnen bildete. Das

Ergebnis dieses gemeinsamen Rates, die beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999,

wurde an den Europäischen Rat von Wien weitergeleitet und von diesem befürwortet.

 

Die neuen Leitlinien für 1999 führen die Schwerpunkte der beschäftigungspolitischen

Strategie, wie sie am Luxemburger Gipfel festgelegt wurden, fort. Gleichzeitig werden

notwendige Adaptierungen vorgenommen.

 

Der österreichische Vorsitz hat sich besonders dafür eingesetzt, daß die

Chancengleichheit für Frauen und Männer gestärkt wird. Dazu wurde bereits am

informellen Treffen der Arbeits -  und SozialministerInnen im Juli in Innsbruck ein breiter

Konsens hergestellt. Als Ergebnis wurde in den beschäftigungspolitischen Leitlinien für

1999 ein generelles Gender - Mainstreaming als eigene Leitlinie 19 aufgenommen. Die

vierte Säule der Leitlinien wurde dadurch gestärkt, daß die Teilung der Versorgungsarbeit

Familienförderungsmaßnahmen und die Verringerung der Einkommensdifferenzen

aufgenommen wurden.

 

Die weiteren Anpassungen und Änderungen bei den einzelnen Leitlinien umfassen

insbesondere:

•   Anreizmaßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anpassungen

     in den Steuer -  und Beihilfensystemen der Mitgliedsländer und Verstärkung einer Politik

des aktiven Alterns, um auch älteren ArbeitnehmerInnen die aktive Teilnahme am

Arbeitsleben zu ermöglichen:

•   bessere Nutzung des Beschäftigungspotentials des Dienstleistungssektors und die

     Entwicklung von Rahmenbedingungen, um das Beschäftigungspotential des

     Dienstleistungssektors und der industrienahen Dienstleistungen voll auszuschöpfen.

     unter anderem durch die Erschließung des Beschäftigungspotentials der

     Informationsgesellschaft und des Umweltsektors, um mehr und bessere Arbeitsplätze

     zu schaffen;

•   eine eigene Leitlinie für Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen, ethnischer

     Minderheiten und anderer Gruppen und Einzelpersonen, die benachteiligt sind;

     präventive und aktive politische Ansätze sollen entwickelt werden, um die

     Eingliederung der Betreffenden in den Arbeitsmarkt zu fördern;

•   Stärkung einer Politik des lebensbegleitenden Lernens.

 

Erreicht werden konnte auch Übereinstimmung zwischen den Mitgliedsländern, sich in

Zukunft verstärkt quantitative, selbstgewählte Ziele zu setzen. um die Evaluierung und

Überwachung zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen.

 

Um der inhaltlichen Arbeit mehr Raum zu geben, wurde im Oktober 1998 eine

Vereinfachung und Straffung prozeduraler Strukturen beschlossen und vom Europäischen

Rat in Wien bestätigt: In Hinkunft soll im Frühjahr für die Bewertung der Umsetzung der

Leitlinien ein nationaler Umsetzungsbericht der Mitgliedstaaten (Anpassungen der NAP

und Umsetzung) vorgelegt werden. Die Kommission wird in einem Frühjahrspaket eine

Mitteilung zur "Beschäftigungspolitik als horizonalem Politikbereich" auf der Grundlage von

Artikel 127 EGV in der Fassung des Amsterdamer Vertrags präsentieren. Im Herbst soll

eine Evaluierung der Nationalen Aktionspläne erfolgen, die in Form des gemeinsamen

Beschäftigungsberichtes von der Kommission vorgelegt und im Rat verabschiedet wird.

Die Evaluierung ist Grundlage für die Erstellung der Leitlinien für das darauffolgende Jahr.

 

Neue Impulse und eine zusätzliche Stärkung erhält die europäische

Beschäftigungsstrategie durch die grundsätzliche Übereinstimmung über den

Verordnungsvorschlag zum Europäischen Sozialfonds.

 

Beim Europäischen Rat von Wien wurde - in Weiterentwicklung der Strategie von

Luxemburg - die Ausarbeitung eines Europäischen Beschäftigungspaktes vereinbart.

Wesentliche Elemente dieses Paktes sind:

•   eine gesamtwirtschaftliche Perspektive, die mehrere Politikbereiche miteinander

     verbindet:

    - eine Arbeitsmarktpolitik, die vor allem die Beschäftigungsfähigkeit erhöht und die

       Chancengleichheit von Frauen und Männern fördert;

    - eine Politik der Wirtschaftsreform, die Innovationsfähigkeit und Unternehmergeist

       unterstützt;

    - eine makroökonomische Politik, die Stabilität und Wachstum miteinander verbindet.

•  die Einbeziehung der Sozialpartner auf europäische Ebene in die Beschäftigungspolitik,

    u.a. auch in die Erstellung und Implementierung der Nationalen Aktionspläne; und

•  die Definition zusätzlicher, nachprüfbarer Ziele im Rahmen der Nationalen

    Aktionspläne, die zur weiteren Verbesserung und Festigung des multilateralen

    Überwachungsverfahrens beitragen.

IV. WIRTSCHAFTS -  UND WÄHRUNGSUNION

 

Die wesentlichen formalen Entscheidungen über den Eintritt in die dritte Stufe der

Wirtschafts -  und Währungsunion (WWU) sind bereits in der ersten Jahreshälfte 1998

verabschiedet worden. Unter der österreichischen Präsidentschaft stand daher im

Vordergrund, einen reibungslosen Übergang zur Währungsunion zu ermöglichen, sowie

die notwendigen wirtschaftspolitischen Strukturen zu definieren und mit ihrer

Implementierung zu beginnen.

 

Mit der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse wurde unter österreichischem

Vorsitz überdies die letzte wichtige Entscheidung auf dem Weg zur Wirtschaft -  und

Währungsunion getroffen und damit der endgültige Schritt zum Übergang auf den Euro ab

1.1.1999 gesetzt.

 

Im Rahmen der Vorbereitung eines reibungslosen Übergangs zur Währungsunion stellte

vor allem die Konstituierung der Euro - 11 - Gruppe, als wirtschaftspolitisches

Koordinationsgremium für die Teilnehmer an der WWU, einen zentralen Erfolg der

österreichischen Präsidentschaft dar. Da für dieses Gremium auf keinerlei

Erfahrungswerte zurückgegriffen werden konnte, ist es in erster Linie auf die

österreichischen Vorbereitungsarbeiten und Vorsitzführung zurückzuführen, daß aus der

Euro - 11 - Gruppe ein arbeitsfähiges und effizientes Koordinationsgremium geworden ist.

Durch die transparente Arbeitsweise der Euro - 11 - Gruppe sowie durch die Einbindung der

Nicht - Teilnehmer in die erweiterte Euro - 11 - Gruppe konnte zudem die Gefahr einer

Spaltung der Gemeinschaft verhindert werden.

 

Weitere Elemente der Koordination betrafen den Dialog mit der Europäischen Zentralbank

(EZB) und den Sozialpartnern, wodurch die Einbindung einerseits der Akteure der

Geldpolitik und andererseits der Verantwortlichen für den Lohnbildungsprozeß in die

wirtschaftspolitische Koordination sichergestellt werden konnte. Durch die Teilnahme des

EZB - Präsidenten am Euro - 11 bzw. die Teilnahme des ECOFIN - Vorsitzenden an der

Tagung des EZB - Rates ist es hierbei gelungen, einen regelmäßigen Gedankenaustausch

mit der EZB zu führen. Zum anderen konnte das Treffen mit den Europäischen

Sozialpartnern, die durch ihre Lohn -  und Einkommenspolitik die gesamtwirtschaftliche

Lage entscheidend beeinflussen, institutionalisiert werden.

 

Ein wesentlicher inhaltlicher Erfolg der österreichischen Präsidentschaft ist die politische

Einigung über die Außenvertretung des Euro - Währungsraumes. Dabei ist es auch

gelungen, sowohl einen Kompromiß zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen den

Mitgliedstaaten und der Kommission zu erzielen und so die Fragen der Vertretung in der

G7, beim Internationalen Währungsfonds und bei Missionen in Drittstaaten zu klären.

Durch diese Einigung wird künftig ein einheitliches, rasches und entschlossenes Auftreten

der Euro - Zone, aber auch der EU insgesamt sichergestellt.

 

Weiters sind die Verabschiedung der EZB - Sekundärgesetzgebung betreffend Sanktionen,

Mindestreserven und Statistik, die für die vollständige Operationalität der EZB erforderlich

sind, besonders hervorzuheben,  sowie die politische Einigung über die

Zusammensetzung und die Statuten des Wirtschafts -  und Finanzausschusses und die

Ratsentscheidung betreffend die Wechselkursfragen im Zusammenhang mit der CFA -

Zone (Communauté Financiere Africaine).

Darüber hinaus hat der Europäische Rat einen Bericht zur Internationalen

Finanzarchitektur angenommen, der eine gute Grundlage für die weiteren Diskussionen

über die Möglichkeiten zur erforderlichen Stärkung und Weiterentwicklung des

bestehenden Systems darstellt. In diesem Zusammenhang wurde festgehalten, daß

zunehmend europäische Positionen in den internationalen Verhandlungsprozeß

eingebracht werden sollen.

V. AGENDA 2000

 

Um den Auftrag des Europäischen Rates von Cardiff (“bis zum Europäischen Rat von

Wien sollen bei den Hauptkomponenten des Pakets substantielle Fortschritte erzielt

werden. damit bis spätestens März 1999 eine politische Einigung über das Gesamtpaket

erzielt werden kann”) erfüllen zu können, wurden der Arbeitsrhythmus gegenüber der

britischen Präsidentschaft erheblich beschleunigt.

 

In einer ersten Phase bis Anfang Oktober stand die technische Prüfung der einzelnen

Rechtstexte auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen im Vordergrund. In einer zweiten Phase

bis Ende November ging es um die Identifizierung der politisch sensiblen Fragen des

Pakets, sogenannte Schlüsselfragen, welche auf politischer Ebene im Rat “Allgemeine

Angelegenheiten”, im ECOFIN - Rat, und im Rat “Landwirtschaft” behandelt wurden. In der

dritten Phase stand die Erarbeitung des Berichts des Vorsitzes an den Europäischen Rat

im Vordergrund.

 

Dieser Bericht umfaßte eine Analyse der Schlüsselelemente als Grundlage für die

weiteren Arbeiten, den Beitrag des ECOFIN, des Landwirtschaftsrats, sowie die

Rechtstexte samt Fußnoten. Darin kamen die während des österreichischen Vorsitzes

erzielten Fortschritte zum Ausdruck:

•   Weitgehender Abschluß der technischen Arbeiten an den Rechtstexten;

•   Fertigstellung der Garantiefonds -  und der TEN - Verordnung;

•   Politische Einigung (mit einem Vorbehalt) über die Vorbeitrittsinstrumente;

•   Identifizierung von Lösungsansätzen in politischen Schlüsselfragen der Strukturpolitik;

•   Orientierungen für die Einigung über die Agrarreform;

•   Klärung von Optionen für die Kernprobleme der künftigen Finanzierung der Union.

 

Der Europäische Rat von Wien einigte sich darauf, daß der Bericht des Vorsitzes

gemeinsam mit den Vorschlägen der Kommission die Grundlage der weiteren

Verhandlungen bilden sollte. Im übrigen werden in den Schlußfolgerungen

• der Zieltermin eines Abschlusses der Verhandlungen beim außerordentlichen

   Europäischen Rat in Berlin am 24/25. März 1999 bekräftigt,

• der Paketcharakter der Agenda 2000 unterstrichen,

• zur Prüfung aller Elemente und Positionen aufgefordert und

• alle Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren vollen Beitrag zu einer ausgewogenen Lösung

   auf der Basis von Solidarität und rigoroser Budgetdisziplin zu leisten.

 

Durch die intensiven Vorarbeiten unter österreichischem Vorsitz wurde eine gute

Ausgangsbasis für einen termingerechten Abschluß der Verhandlungen unter der

folgenden Präsidentschaft geschaffen.

 

 

REFORM DER AGRARPOLITIK

 

Seit der Tagung des Europäischen Rates von Cardiff ist der Agrarteil der Agenda 2000

einer eingehenden Prüfung sowohl auf der Ebene des Rates Landwirtschaft (Tagungen im

Juli, Oktober und November) als auch auf der Ebene des Sonderausschusses

Landwirtschaft und der Ratsgruppen unterzogen worden. Die Beratungen wurden mit dem

Ziel geführt, das europäische Modell einer multifunktionellen, flächendeckenden,

nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in der gesamten EU

weiterzuentwickeln.

 

Zu den zentralen Fragen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik konnten allgemeine

Leitlinien identifiziert werden. Diese Orientierungen zeigen den substantiellen Fortschritt,

der seit Cardiff erzielt werden konnte. Zugleich wird in einem Bericht des Rates auf jene

Punkte verwiesen, in denen weiterhin große Auffassungsunterschiede bestehen, und auf

eine Reihe spezifischer Punkte aufmerksam gemacht, die für einige Mitgliedstaaten

besonders bedeutsam sind.

 

Der Rat Landwirtschaft hat seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die Verhandlungen bei

seiner Tagung im März 1999 so zeitgerecht zum Abschluß zu bringen, daß der Zeitplan

von Cardiff eingehalten werden kann. Zudem wurde deutlich gemacht. daß die Frage der

Finanzierung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik von ausschlaggebender Bedeutung

ist und daß angemessene und ausreichende Mittel zur Verfügung stehen müssen, um den

Reformprozeß zu Ende führen und das Europäische Landwirtschaftsmodell verwirklichen

zu können. Dabei wurde auch besonders darauf verwiesen, daß bei der Verwaltung der

Gemeinsamen Agrarpolitik und der Durchführung der Reform weiterhin das Prinzip der

Haushaltsdisziplin gelten muß.

 

Einen Erfolg der österreichischen Präsidentschaft stellt der Fortschritt beim Dossier

“Entwicklung des ländlichen Raums” dar. Es besteht Einvernehmen darüber, daß der

Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine grundlegende Rolle als zweite Säule

der Gemeinsamen Agrarpolitik zukommt. Auch die Zielsetzungen und das Konzept der

integrierten Politik sind akzeptiert. Die noch bestehenden offenen Fragen (insbes. die

Finanzierung und die Abgrenzung der spezifischen ländlichen Entwicklungsmaßnahmen,

die aus diesem Titel künftig unterstützt werden können) werden im Rahmen des

Gesamtkompromisses zu lösen sein.

 

Der österreichischen Präsidentschaft ist es somit gelungen durch die Vorlage von

konsolidierten Rechtstexten zu den einzelnen Dossiers im Landwirtschaftsbereich der

Agenda 2000 sowie durch intensive Vorarbeiten den Boden für die politische Diskussion

aufzubereiten und dadurch die Einhaltung des in Cardiff vorgegebenen Zeitplans zu

ermöglichen.

 

 

REFORM DER STRUKTURPOLITIK

 

Die Dossiers zum Thema Strukturpolitik wurden - soweit sie von der Kommission

vorgelegt wurden - auf technischer Ebene vollständig behandelt. Die technischen Fragen

der behandelten Dossiers konnten bis zum Europäischen Rat von Wien zwischen

Kommission und Mitgliedstaaten weitgehend ausverhandelt werden. Das gilt für die

Verordnungen zum Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), zum

Europäischen Sozialfonds (ESF) und zum Instrument zur strukturpolitischen Heranführung

der Beitrittskandidaten (ISPA) zur Gänze, für die Allgemeine Strukturfonds - Verordnung

sowie die beiden Verordnungen zur Änderung des Kohäsionsfonds für den größten Teil

der Bestimmungen.

 

Weiters konnte auch über eine Reihe von grundlegenden politischen Fragen bereits

Einvernehmen im Rat erzielt werden. Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis aller

Mitgliedstaaten zur Kohäsion, konnte die Konzentration der Mittel auf drei Ziele, die

räumliche Konzentration und Reduzierung der regionalen Zielgebiete sowie die

Einführung einer gleitenden Auslaufregelung für Gebiete. die ihren Förderstatus verlieren

(“Phasing Out") außer Streit gestellt werden. Weiters haben sich die Mitgliedstaaten auf

eine Reduktion der Zahl der Gemeinschaftsinitiativen geeinigt, wobei hingegen der

Weiterführung des Programms INTERREG Priorität zukommen soll.

 

Darüber hinaus wurden einige administrativen Neuregelungen weitgehend ausverhandelt,

die folgende Verbesserungen bringen.

- Vereinfachung und Beschleunigung der Planung und Umsetzung der Programme,

- effizientere Gestaltung der Programmplanung,

- Stärkung des Prinzips der Partnerschaft (stärkere Dezentralisierung der Planung und

   Umsetzung der Programme, Stärkung der Rolle der Regionen Einbindung der

   Wirtschafts -  und Sozialpartner sowie der Umweltbehörden)

- mehr Mitsprache der Mitgliedstaaten bei der Programmevaluierung,

- effizientes und transparentes Monitoringsystem zur Früherkennung von

   Fehlentwicklungen und Unregelmäßigkeiten.

 

FINANZIELLER RAHMEN

 

Generelles Einvernehmen bestand zu einzelnen strukturellen Fragen der finanziellen

Vorausschau:

 

- Aufstellung einer Finanziellen Vorausschau (FV), bei der sowohl das Gebot der

   Haushaltsdisziplin, der Ausgabeneffizienz als auch das Erfordernis berücksichtigt wird,

   eine angemessene Mittelausstattung für eine Weiterentwicklung der Politiken der Union

   bereitzustellen.

- Erfordernis einer angemessenen Abgrenzung der heranführungs -  und der

   beitrittsbezogenen Ausgaben.

- die allgemeine Gliederung der FV sowie deren siebenjährige Geltungsdauer (2000 -

   2006) mit vorgesehener Anpassung zum Zeitpunkt der ersten Beitritte findet breite

   Unterstützung, wenngleich von einigen Mitgliedstaaten die Ansicht vertreten wird, daß

   die FV bei jedem Beitritt zu überprüfen sei.

 

Bei den Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der inhaltlichen Gestaltung des

künftigen Finanzrahmens stehen, stand vom Anfang an fest, daß erst in der Schlußphase

der Verhandlungen die zur Erarbeitung konkreter Ergebnisse erforderliche

Kompromißbereitschaft vorhanden sein würde. Dennoch gelang es, wichtige Fortschritte

gegenüber dem Europäischen Rat von Cardiff zu erzielen. Insbesondere wurden konkrete

Orientierungen für Lösungsansätze aufgezeigt und das Spektrum von Optionen

eingeengt.

 

Als ein möglicher Lösungsansatz, der mittlerweile von einer Mehrheit von Mitgliedstaaten

mitgetragen wird, hat sich die reale Ausgabenstabilisierung herauskristallisiert. Dadurch ist

für die zentrale Frage der zukünftigen Finanzierung der Union eine ernsthafte Alternative

erarbeitet worden.

VI. ERWEITERUNG

 

Die Erweiterung der Europäischen Union war ein Kernthema der österreichischen

Präsidentschaft. Hiebei konnte die Zielsetzung der Präsidentschaft den

Erweiterungsprozeß nicht nur fortzuführen, sondern wesentlich zu intensivieren

verwirklicht werden.

 

Zu diesem Zweck wurden bereits in die traditionelle Hauptstädtetour des Außenministers

Schüssel zu Beginn der österreichischen Präsidentschaft erstmals auch die

Beitrittskandidaten miteinbezogen - eine Neuerung, die von der nachfolgenden deutschen

Präsidentschaft übernommen wurde. Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten der

Präsidentschaft konnten schließlich am 10.11.1998 die substantiellen

Beitrittsverhandlungen mit den sechs Beitrittskandidaten Zypern, Ungarn, Polen, Estland,

der Tschechischen Republik und Slowenien eröffnet werden. Durch diesen wichtigen

Schritt wurde nicht nur die entscheidende Phase der Beitrittsverhandlungen eingeleitet,

sondern auch sichergestellt, daß das bestehende politische Momentum des gesamten

Erweiterungsprozesses aufrechterhalten bleibt.

 

In dieser ersten Verhandlungsrunde wurden sieben der insgesamt einunddreißig

Verhandlungskapitel behandelt, wobei bereits festgestellt werden konnte, daß drei dieser

Kapitel, nämlich Wissenschaft und Forschung, Bildung, Ausbildung und Jugend sowie

Klein -  und Mittelbetriebe zur Zeit keiner weiteren Behandlung bedürfen (betr. Zypern

zusätzlich die Kapitel Industriepolitik sowie Kultur -  und Audiovisuelle Politik).

 

Darüber hinaus konnten in der 2. Jahreshälfte 1998 in den wesentlichen Bereichen der

nuklearen und inneren Sicherheit erste Weichenstellungen vorgenommen werden. Mit den

“Schlußfolgerungen des Rates zu den Beitrittsstrategien für die Umwelt" wurde

klargestellt, daß die beitrittswilligen Länder ihr Niveau nuklearer Sicherheit dem Stand der

Technik in der Union anpassen müssen. Weiters ist es gelungen, Schlußfolgerungen des

Rates zur nuklearen Sicherheit im Zusammenhang mit der EU - Erweiterung zu

verabschieden, die den erstgenannten Text präzisieren und operationalisieren. U.a. wird

darin festgehalten, daß nicht nachrüstbare Kernkraftwerke ehestmöglich endgültig zu

schließen sind. Mit der Aufnahme der Arbeiten der Evaluierungsgruppe (bzw.

,‚Chevènement - Gruppe") unter österreichischem Vorsitz konnte die Erhebung und

Überprüfung des Ist - Standes in den Bereichen Grenzkontrolle, Asyl/Migration sowie

polizeiliche/justitielle Zusammenarbeit eingeleitet werden. Zielsetzung ist hiebei die

Überprüfung der vollständigen Annahme und konkreten Umsetzung des Rechtsbestandes

der Dritten Säule durch die Beitrittskandidaten. Die ersten substantiellen Diskussionen

(Debatte zum Ist - Stand in Ungarn, Rumänien und Polen) wurden bereits Ende

November/Mitte Dezember 1998 aufgenommen.

 

Die Umsetzung der Heranführungsstrategie, insbesondere der Beitrittspartnerschaften ist

ebenfalls gut vorangekommen. Der noch sehr unterschiedliche Umsetzungsstand der

Prioritäten der Beitrittspartnerschaften in den Beitrittsländern war einer der Hauptaspekte

bei der Bewertung der Vorbereitungsbemühungen durch die Kommission, wodurch die

Bedeutung der Beitrittspartnerschaften im Hinblick auf die Verhandlungen zusätzlich

unterstrichen wurde. Anläßlich des Europäischen Rat von Wien wurde festgehalten, daß

die Kommission 1999 Vorschläge für eine eventuelle Neubewertung der Prioritäten der

Beitrittspartnerschaft vorlegen wird.

Über die Modalitäten und Höhe der EU - Unterstützung in Form der neuen

Heranführungsinstrumente der Union - landwirtschaftliche Unterstützung und die

Strukturhilfe im Bereich Umwelt und Verkehr - wurde weitgehend politische Einigung

erzielt. Ein formeller Beschluß über die Heranführungsinstrumente die insgesamt ein

Finanzvolumen von 10,5 Mrd. ECU aufweisen, kann jedoch erst im Rahmen des

Gesamtpaktes der Agenda 2000 erfolgen.

 

Anläßlich des Europäischen Rates in Wien wurden erstmals die regulären Berichte der

Kommission über den Fortschritt der Kandidatenländer auf dem Weg zum Beitritt

behandelt. Der Europäische Rat hat die Berichte inklusive der Analyse der Kommission

begrüßt und die Kommission eingeladen, weitere Fortschrittsberichte im Hinblick auf den

Europäischen Rat von Helsinki vorzulegen. In diesem Zusammenhang forderte der

Europäische Rat den Rat, die Kommission und die beitrittswilligen Länder auf, im ersten

Halbjahr 1999 intensive Verhandlungen zu ermöglichen, wobei jedes Land weiterhin nach

seinen Verdiensten beurteilt wird”.

 

Die Implementierung der Europäischen Strategie für die Türkei wurde in Angriff

genommen. Die Kommission hat dem Rat sowie dem Europäischen Parlament erste

Finanzierungsvorschläge sowie - ebenso wie für die anderen Kandidatenländer - einen

ersten Fortschrittsbericht zur Türkei vorgelegt. Im Hinblick auf das seitens Maltas

reaktivierte Beitrittsansuchen zur Europäischen Union hat der Europäische Rat die

Kommission aufgefordert, Anfang 1999 eine Aktualisierung ihrer seinerzeitigen

Stellungnahme von 1993 vorzulegen.

 

Am 6.10.1998 fand die erste Tagung. der Europa - Konferenz auf Ebene der Außenminister

statt, unter Teilnahme der mittel -  und osteuropäischen Staaten, Zyperns und erstmals

auch der Schweiz als “designiertes Mitglied”. Neben der Erörterung außenpolitischer

Themen brachte die Europa - Konferenz eine wertvolle Debatte über die regionale

Zusammenarbeit in Umweltfragen sowie über den gemeinsamen Kampf gegen

Kinderausbeutung und Schlepperunwesen. Diese Arbeit soll auch im kommenden Jahr

auf Ebene der Außenminister fortgeführt werden, wobei der Europäische Rat in Helsinki

die künftige Rolle und den Mitgliederkreis der Europa - Konferenz anhand eines Berichts

des Rates einer grundsätzlich Prüfung unterziehen wird.

VII. FUNKTIONSWEISE DER ORGANE

 

Im Rahmen der in Cardiff initiierten Diskussion über die Zukunft Europas hat sich die

österreichische Präsidentschaft auch intensiv mit den Möglichkeiten zur Stärkung der

Handlungs -  und Leistungsfähigkeit des Rates als zentrales legislatives Gremium der

Mitgliedstaaten auseinandergesetzt. So stand die Frage der Verbesserung der Funktion

und Effizienz des Rates, insbesondere des Rates Allgemeine Angelegenheiten im

Mittelpunkt der Diskussionen anläßlich des informellen Treffens der Außenminister am 5. -

6.9.1998 in Salzburg (,,Gymnich - Treffen"). Ausgangspunkt war hiebei ein von der

österreichischen Präsidentschaft erstellter Fragenkatalog in dem konkrete

Reformvorstellungen betreffend die horizontale Koordination, das Zeitmanagement des

Rates Allgemeine Angelegenheiten, die Gestaltung von Treffen mit Drittstaaten sowie

Fragen der Arbeitsmethoden des Rates insgesamt und die Anzahl der Ratsformationen

zur Diskussion gestellt wurden.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen von Salzburg konnten bereits in den darauffolgenden

Ratstreffen wesentliche Neuerungen in die Praxis umgesetzt und die Ausarbeitung

weiterer Reformschritte in Angriff genommen werden. Entsprechend dem Auftrag des

Europäischen Rates in Cardiff wurden die bereits erzielten Fortschritte sowie die in

Aussicht genommenen künftigen Reformen dem Europäischen Rat in Wien in Form eines

Fortschrittsberichts vorgestellt.

 

Über die Vorschläge der österreichischen Präsidentschaft konnte hiebei weitgehender

Konsens erzielt werden. Die Mitgliedstaaten waren sich insbesondere einig, daß der Rat

Allgemeine Angelegenheiten seine Schlüsselfunktion in horizontalen und institutionellen

Fragen nicht nur beibehalten, sondern in Zukunft im Interesse eines kohärenten

Auftretens der Union und einer optimalen Vorbereitung von Treffen des Europäischen

Rates - verstärken muß.

 

Darüber hinaus konnte eine Reihe von Reformen zur Verbesserung der Arbeitsweise des

Rates Allgemeine Angelegenheiten umgesetzt werden. So werden fortan

Querschnittmaterien, wie z.B. Agenda 2000, Erweiterung und Umsetzung des

Amsterdamer Vertrags auf den Tagesordnungen getrennt angeführt und auch in den

Sitzungen gesondert behandelt. Die inhaltliche Gestaltung der Ratssitzungen wurde u.a.

durch Begrenzung von Orientierungsaussprachen und Einschränkung von Debatten

außerhalb des formellen Sitzungsrahmens (z.B. Mittagessen) verbessert. Ferner wurde

das Zeitmanagement der Ratssitzungen, insbesondere in Hinblick auf die umfangreichen

Drittstaatentreffen, erheblich gestrafft.

 

Für eine Reihe von weiteren grundlegenden Reformschritten konnten unter

österreichischer Präsidentschaft die notwendigen Prüfungen in die Wege geleitet werden,

um deren rasche Umsetzung zu ermöglichen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung der

Möglichkeiten zur verbesserten Abwicklung der zahlreichen Treffen mit Drittstaaten auf

Ministerebene, die bessere Nutzung der Fortschritte im Bereich der modernen

Kommunikationstechnologie durch Einsatz von Audio -  und Videokonferenzen sowie die

Anpassung der Geschäftsordnung des Rates an die neuen Bedingungen des Vertrags

von Amsterdam.

 

Umstritten war die Frage der Verringerung der Zahl der Ratsformationen durch eine

Zusammenlegung bestehender Fachräte, wie dies von der Präsidentschaft im Sinne des

Subsidaritätsprinzips und der Stärkung der Kohärenz der Union vorgeschlagen wurde. Es

gelang schließlich am Europäischen Rat in Wien als ersten Schritt eine grundsätzliche

Einigung der Mitgliedstaaten auf den von der Präsidentschaft gewählten Ansatz zu

erzielen.

VIII. UMSETZUNG DES AMSTERDAMER VERTRAGS

 

Im Hinblick auf das für Frühjahr 1999 erwartete Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam

wurden während der österreichischen Ratspräsidentschaft folgende vorbereitende Schritte

gesetzt:

 

Im Bereich Justiz und Inneres nahm die Ausarbeitung des Aktionsplans zur Errichtung

eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einen zentralen Platz ein. Mit

diesem Aktionsplan, der dem Europäischen Rat in Wien vorgelegt wurde, werden jene

Änderungen, die der Vertrag von Amsterdam für die Bereiche Justiz und Inneres vorsieht,

aufgezeigt und in ein umsetzbares System gebracht. Der Aktionsplan präzisiert die

Zielsetzungen des Vertrags von Amsterdam in den Bereichen Justiz und Inneres.

insbesondere im Hinblick auf die Verankerung möglichst einheitlicher Sicherheitsgarantien

und die Entwicklung eines “europäischen Rechtsraums”, und stellt einen Katalog von

Prioritäten und konkreten Maßnahmen zur deren weiteren Umsetzung auf.

 

Hinsichtlich der Integration von Schengen in den EU - Rechtsrahmen wurde eine

weitgehende Einigung über die Zuordnung der Rechtsgrundlagen zu den einzelnen Teilen

des Schengen - Acquis erzielt. Nach Abschluß der Arbeiten zu den technischen,

organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Fragen im SIS - Bereich (Schengener

Informationssystem) wurde erstmals eine strukturierte Diskussion über die Optionen für

die Festlegung der Rechtsgrundlage für die das SIS betreffenden Bestimmungen des

Schengen - Besitzstands geführt.

 

Nachdem nach monatelanger Blockade im August 1998 das Verhandlungsmandat für das

Schengen - Assoziationsübereinkommen mit Island und Norwegen beschlossen werden

konnte, gelang es, die Verhandlungen unter österreichischem Vorsitz zügig durchzuführen

und bereits am 18.12.1998 mit der Paraphierung des Übereinkommens abzuschließen,

sodaß dieses nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam unterzeichnet werden kann.

 

Im Bereich der GASP konnte die österreichische Präsidentschaft ebenfalls Fortschritte bei

der Implementierung des Vertrags von Amsterdam erzielen. Insbesondere gelang es, eine

erste Themenliste für Gemeinsame Strategien zu erarbeiten, die beim Europäischen Rat

von Wien beschlossen wurde. Dabei erfolgte die Auswahl durch eine Schwerpunktsetzung

auf die unmittelbare Nachbarschaft der EU mit Betonung grundsätzlicher Zielsetzungen

wie Menschenrechte und Demokratisierung. Diese erste Themenliste umfaßt Rußland,

Ukraine, die Mittelmeerregion unter besonderer Berücksichtigung des Barcelona -

Prozesses und des Nahost - Friedensprozesses sowie den Westbalkan. Nach Inkrafttreten

des Vertrags von Amsterdam wird die Union mit der Gemeinsamen Strategie über ein

umfassendes Instrument zur langfristigen und kohärenten Gestaltung ihrer

Außenbeziehungen verfügen. Zudem wird die Entscheidungsfindung in der GASP

erleichtert werden, da die Maßnahmen, die zur Umsetzung einer Gemeinsamen Strategie

getroffen werden, in Zukunft nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit beschlossen

werden können.

 

Während Österreichs Vorsitz wurde zudem mit der Umsetzung der wesentlichen Punkte

der WEU - Erklärung vom 22.7.1997 bezüglich der Verbesserung der Zusammenarbeit

zwischen EU und WEU begonnen. Ebenso wurde die Umsetzung des Erfurter WEU -

Beschlusses vom November 1997 vorangetrieben, wodurch den Staaten die - wie

Österreich - bei der WEU einen Beobachterstatus einnehmen die Teilnahme an allen

Petersberg - Operationen ermöglicht wird.

 

Der WEU wurde von der EU eine Reihe sogenannter "illustrative profiles" für humanitäre

Operationen und Evakuierungseinsätze übermittelt. Auf diese Weise soll die WEU in die

Lage versetzt werden, für einige jener Einsatzfälle, für die sie von der Union in Anspruch

genommen werden könnte, zeitgerecht mit generischen Planungsarbeiten zu beginnen.

 

Aufbauend auf der Diskussion anläßlich des Sondertreffens der Staats -  und

Regierungschefs in Pörtschach und basierend auf einem Bericht des Rates konnte unter

österreichischer Präsidentschaft eine Reihe von Maßnahmen zur weiteren Konkretisierung

des Subsidiaritätsprinzips in der Union gesetzt werden. So beschloß der Europäische Rat

in Wien u.a., daß das Subsidiaritätsprotokoll des Vertrags von Amsterdam zur sofortigen

faktischen Anwendung kommt und daß die Kommission vor der Vorlage neuer

Rechtssetzungsinitiativen eine Subsidiaritätsprüfung des bestehenden Rechtsbestandes

zum gleichen Thema durchführen soll.

 

Hinsichtlich der Erstellung von Leitlinien zur Verbesserung der redaktionellen Qualität von

gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften konnten sich nach mehreren Verhandlungsrunden

das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat auf einen Textvorschlag

einigen, der noch im Dezember 1998 von den drei genannten Organen angenommen

wurde.

 

Die Diskussion des Kommissionsvorschlags zur Reform des Komitologiebeschlusses, d.h.

der Festlegung der Modalitäten zur Ausübung der der Kommission übertragenen

Durchführungsbefugnisse, wurden unter österreichischer Präsidentschaft aufgenommen.

Auch über den vom Europäischen Parlament im Sommer vorgelegten Entwurf für ein

neues EP - Wahlverfahren ab 2004 wurden die Arbeiten im Rat eingeleitet. Dem

Europäischen Rat von Wien wurde der vom Europäischen Parlament erstellte Entwurf

eines Statuts für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vorgelegt, der nun vom

Rat erörtert werden muß.

 

Bei einem zweitägigen informellen Treffen auf Beamtenebene wurden mögliche Formen

der Umsetzung des in Art. 13 EGV in der Fassung des Vertrags von Amsterdam

enthaltenen Diskriminierungsverbotes diskutiert. Darüber hinaus fanden mit der

Unterstützung der Österreichischen Präsidentschaft auch eine Reihe von international

besetzten Konferenzen zu diesem Thema statt.

IX. INTERNE POLITIKEN

 

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

 

Die Erstellung des Europäischen Haushaltes für das Jahr 1999 wurde primär durch nicht

unmittelbar mit dem Haushaltsverfahren in Verbindung stehende Elemente geprägt,

nämlich das seit Jahren bestehende Problem der fehlenden Rechtsgrundlagen für

Haushaltslinien sowie die vom Europäischen Parlament hergestellte Verbindung des EU -

Haushaltes 1999 mit der Agenda 2000.

 

Durch den Abschluß einer Interinstitutionellen Vereinbarung über die Rechtsgrundlagen

für Haushaltslinien konnte die Präsidentschaft einen allseits gewürdigten Erfolg

verbuchen. Die dadurch erzielte Lösung gewährleistet die weitere Finanzierung von NGO -

Pilotprojekten, insbesondere im kulturellen, sozialen und humanitären Bereich, durch die

Kommission und bildet die Grundlage für die Freigabe von Haushaltslinien in der Höhe

von über 300 Mio. ECU.

 

Ebenso konnten durch Vorlage eines Globalkompromisses die überaus schwierigen

Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament abgeschlossen und ein weiterer

Sparhaushalt zur Unterstützung der nationalen Konsolidierungsbemühungen

verabschiedet werden. Im Rahmen dieses Globalkompromisses wurde mit dem

Europäischen Parlament auch eine Vereinbarung über eine erhöhte Flexibilität innerhalb

des EU - Haushaltes getroffen. Diese unter österreichischem Vorsitz getroffene

Übereinkunft kann als Grundlage für eine Fortsetzung der Haushaltsdisziplin auch in den

kommenden Jahren angesehen werden.

 

Einen Schwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft stellte die Koordination der

Steuerpolitik dar, da Fortschritte in diesem Bereich eine wesentliche Voraussetzung für

die Schaffung einer ausgewogeneren Besteuerungsstruktur und damit auch für Wachstum

und Beschäftigung darstellen. Der österreichische Vorsitz war daher bemüht, die

Diskussion der letzten Jahren konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit den

Mitgliedstaaten nach Lösungen zu suchen. Dabei ist es erstmals gelungen, einen breiten

Ansatz zu etablieren und bisher nicht berücksichtigte Elemente in die Diskussion

einzubeziehen. Erst durch die Koordination der Steuerpolitik wird ein ungeordneter

Wettbewerb der Steuersysteme der Mitgliedstaaten verhindert, der letztlich zu Lasten der

Beschäftigung und des Wachstums geht.

 

So hat der Rat - entsprechend dem Ersuchen der Staats -  und Regierungschefs bei ihrem

informellen Treffen in Pörtschach - einen Bericht verabschiedet, der einerseits die

Fortschritte bei der Koordinierung der Steuerpolitik in der Gemeinschaft darstellt und

andererseits die Struktur hinsichtlich der weiteren Beratungen zu einzelnen Steuerthemen

(Zinsenbesteuerung, Unternehmensbesteuerung, Energiebesteuerung) festlegt.

 

Im Bereich des Verhaltenskodex liegt ein erster Zwischenbericht der zuständigen

Ratsarbeitsgruppe vor, die für die Beurteilung potentiell schädlicher Maßnahmen

eingesetzt wurde. Die Arbeiten der Gruppe sind zügig vorangegangen, sodaß mit einem

abschließenden Bericht im kommenden Jahr gerechnet werden kann. Der gemeinsame

Wille zu Maßnahmen bei der Unternehmensbesteuerung zeigt sich nicht zuletzt darin, daß

die Kommission mit der Erstellung einer Studie über die unterschiedlichen Systeme der

Körperschaftsbesteuerung in den Mitgliedstaaten beauftragt wurde.

 

Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen

verbundenen Unternehmen konnte eine weitgehende Annäherung bei den technischen

Fragen erzielt werden: Hinsichtlich der Besteuerung privater Zinsenerträge hat man sich

darauf geeinigt, der Troika gemeinsam mit der Kommission ein Mandat zur Aufnahme von

Sondierungsgesprächen mit bestimmten Drittstaaten zu erteilen.

 

Darüber hinaus wurde auch eine Einigung über die künftige Vorgangsweise bei der

Energiesteuer erzielt, was insbesondere deshalb hervorzuheben ist, da noch zu Beginn

der österreichischen Präsidentschaft sogar ein eventueller Abbruch der Verhandlungen

nicht ausgeschlossen werden konnte.

 

Letztlich ist es gelungen, einen Zeitplan zu verabschieden, wonach bis Mai/Juni 1999 eine

politische Einigung über die Besteuerung der privaten Zinserträge, die Zinsen -  und

Lizenzgebühren sowie über die Energiebesteuerung vorliegen soll. Ebenso sollen die

Arbeiten der Ratsarbeitsgruppe ,,Verhaltenskodex" möglichst noch bis Juni 1999 zum

Abschluß gebracht werden, um eine endgültige Verabschiedung der verschiedenen

Steuerdossiers bis Ende 1999 zu ermöglichen.

 

 

BINNENMARKT

 

Durch die vom Aktionsplan für den Binnenmarkt ausgehende Dynamik konnte in den

Mitgliedstaaten das Bewußtsein für die Bedeutung der raschen und effizienten Umsetzung

der Richtlinien gefestigt werden. So verringerte sich beispielsweise der Prozentsatz jener

Richtlinien, die unionsweit nicht umgesetzt sind, binnen eines Jahres von 26,7 % auf 13,2

%. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, daß nach der neuesten von der

Kommission erstellten Statistik über den Umsetzungsstand der 1377

Binnenmarktrichtlinien Österreich vom November 1997 bis Dezember 1998 von allen

Mitgliedstaaten die größten Fortschritte erzielen und seine Umsetzungsrate von 89,9% auf

nunmehr 96,6% steigern konnte. Damit rückte Österreich in diesem Zeitraum vom letzten

auf den achten Platz vor. Gute Fortschritte wurden auch bei der administrativen

Zusammenarbeit für Lösungen von Binnenmarktproblemen sowie im legislativen Bereich

erzielt. Da das endgültige Auslaufen des Aktionsplanes absehbar ist, beabsichtigt die

Kommission im Frühjahr 1999 eine Evaluierung bzw. ein Follow - up zum Aktionsplan

vorzulegen.

 

Besondere Bedeutung kommt auch weiterhin der Vereinfachung bestehender und neuer

Rechts -  und Verwaltungsvorschriften auf Gemeinschafts -  wie auch einzelstaatlicher

Ebene zu. Ziel ist es hiebei, bessere und benutzerfreundlichere gemeinschaftliche

Bestimmungen sicherzustellen und den von der europäischen Wirtschaft, insbesondere

den KMU, zu tragenden Verwaltungsaufwand zu verringern. Die diesbezüglichen Arbeiten

auf Gemeinschaftsebene (SLIM = Simpler Legislation in the Internal Market) wurden

intensiv fortgesetzt. In ausgewählten Themenbereichen, wie Gesellschaftsrecht.

Mehrwertsteuerverpflichtungen, Versicherungsrecht und Diplomanerkennung wurden

Vereinfachungsmaßnahmen zum Teil bereits umgesetzt. Ein Bericht samt

Vereinfachungsvorschlägen für die Bereiche elektromagnetische Verträglichkeit.

Versicherungswesen und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme wurde dem Rat

Binnenmarkt vorgelegt. Darüber hinaus wurde die Überprüfung der

Vereinfachungsmöglichkeiten in den Bereichen Gesellschaftsrecht, gefährliche Güter und

Vorverpackungen eingeleitet.

 

Es wurden auch erstmals bestimmte neue wirtschaftsrelevante Rechtssetzungsvorschläge

auf Gemeinschaftsebene durch direkte Unternehmensbefragungen hinsichtlich möglicher

Anpassungskosten bzw. vermehrtem Verwaltungsaufwand für KMU bewertet. Flankierend

zu den Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene widmete sich die Konferenz "Better

Regulation Serves Employment" nationalen Vereinfachungsmaßnahmen, um die

Regulierungssysteme der Güter -  und Dienstleistungsmärkte im Sinne einer Optimierung

der Beschäftigung zu verbessern.

 

In den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff nimmt der wirtschaftliche

Reformprozeß, der im weiteren Sinne als Harmonisierung bzw. Koordinierung der

europäischen Wirtschaftspolitik im Lichte der Beschäftigungssituation zu verstehen ist

eine zentrale Position ein. Unter österreichischer Präsidentschaft wurden die Arbeiten an

der Analyse der nationalen Strukturberichte der Mitgliedstaaten unter dem Aspekt des

Binnenmarkts aufgenommen.

 

Die Normungsarbeit der Europäischen Normungsorganisationen sollte -  unter anderem

durch Unterstützung nationaler Normungsgremien - effizienter und rascher durchgeführt

werden. Gleichzeitig muß jedoch der hohe Qualitätsstandard beibehalten werden, um

einen angemessenen Gesundheits -  und Sicherheitsschutz zu gewährleisten. Auf der

Basis eines von der österreichischen Präsidentschaft vorgelegten Arbeitsprogramms

konnte die Diskussion zu drei Kapitel (Rolle der Normung in Europa, Beziehungen

zwischen europäischer und internationaler Normung und Organisationsstrukturen) bereits

weitestgehend abgeschlossen werden.

 

Fortschritte sind auch bei den rechtlichen Aspekten der Informationsgesellschaft -

inklusive elektronischer Geschäftsverkehr - erzielt worden. So ist es unter österreichischer

Präsidentschaft gelungen, das Projekt "Zugangskontrolle" zum Abschluß zu bringen. Die

Richtlinie über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von

Zugangskontrolldiensten wurde angenommen. Sie bezweckt den Schutz von

Rundfunkdiensten und Diensten der Informationsgesellschaft, die der Öffentlichkeit gegen

Geld angeboten werden und zur Sicherung des Entgeltanspruchs der Zugangskontrolle

unterliegen.

 

Der Bereich des Geistigen und Gewerblichen Eigentums bildete ebenfalls einen

Schwerpunkt der Präsidentschaft im Rat ,,Binnenmarkt”. Neben der Behandlung des

geplanten Gemeinschaftspatents sowie des Problems der Parallelimporte im Markenrecht

wurde die Richtlinie zum Schutz von Erfindungen durch Gebrauchsmuster, d.h. zum

Schutz von Erfindungen mit begrenzter Lebensdauer und/oder begrenzter

Erfindungshöhe, diskutiert. Auf der Grundlage dieser Arbeiten konnten die Weichen für die

weiteren Gespräche auf Expertenebene gestellt werden. Im Bereich der Harmonisierung

des Urheberrechts sind zwei Richtlinienvorschläge behandelt worden nämlich über die

Einführung des sogenannten Folgerechts für die Urheber von Werken der bildenden

Künste und über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte in der

Informationsgesellschaft. Während die Diskussion des letzteren Richtlinienvorschlags erst

am Anfang steht, konnten die Arbeiten an der Richtlinie für das Folgerecht soweit

gebracht werden, daß mit deren Beschluß unter deutschem Vorsitz gerechnet werden

kann. Unter österreichischer Präsidentschaft konnte eine politische Einigung über die

Richtlinie über den Zahlungsverzug im Handelsverkehr erzielt werden. Der Vorschlag

einer Richtlinie über einen Interventionsmechanismus konnte finalisiert und vom Rat

beschlossen werden.

 

 

ARBEIT UND SOZIALES

 

Das Anliegen der österreichischen Präsidentschaft, einen Beitrag zur Stärkung der

europäischen Sozialpolitik zu leisten, wurde auf verschiedenen Ebenen verfolgt. Um die

Solidarität zwischen den Generationen nicht zu gefährden, muß ein qualitatives

Wachstum in den entwickelten Gesellschaften Europas angestrebt und politisch gefördert

werden. Sozialer Frieden und konsensorientierte Politik sind wichtige Grundwerte in der

Europäischen Gemeinschaft. Wachstum und Beschäftigung bilden die Grundlagen für die

Finanzierung des europäischen Sozialmodells. Eine koordinierte und konsensorientierte

Vorgangsweise und die verstärkte Einbindung der Sozialpartner auf nationaler und

europäischer Ebene haben gute Erfolge gezeigt, um Stabilitäts -  Einkommens und

Beschäftigungspolitik miteinander zu verbinden. In Zukunft sollen diese Strategien

fortgesetzt werden.

 

Ein zentrales Element der europäischen Sozialsysteme, aber auch der europäischen

Sozialpolitik ist es, daß hohe Arbeits -  und Sozialstandards zugunsten der Arbeitnehmer

gesetzlich festgelegt sind. Die österreichische Präsidentschaft strebte eine Erweiterung

und Verbesserung dieses Sockels an Arbeitnehmerrechten an. Dabei konnten einige

Vorhaben beschlossen werden.

 

Der Arbeitnehmerschutz konnte durch die Richtlinie zum Schutz der ArbeitnehmerInnen

gegen Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphären ausgeweitet werden

(gemeinsamer Standpunkt). Der Explosionsschutz in Betrieben zählt zu den besonders

sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen im Arbeitnehmerschutz. Obwohl ausreichend

wissenschaftliche Daten vorliegen, kommt es in Betrieben in Europa durchschnittlich

einmal pro Tag zu Staubexplosionen, die in der Regel tödliche Arbeitsunfälle zur Folge

haben.

 

Der Anwendungsbereich der Karzinogenerichtlinie konnte mittels eines Gemeinsamen

Standpunkts auf alle Arten von Hartholzstaub, auf erbgutverändernde Stoffe und auf

Vinylchloridmonomer ausgedehnt werden.

Die Einbeziehung der Studierenden (StudentInnen und Personen in Berufsausbildung)

und deren Familienangehörigen in die zwischenstaatliche Sozialversicherung

(Geltungsbereich der Verordnung 140/171) konnte erreicht werden. Dadurch wird auch im

Fall eines Aufenthaltes oder Wohnortes außerhalb des zuständigen Staates eine

Krankenbehandlung sichergestellt, was bisher nicht einheitlich der Fall war. Darüber

hinaus werden für diese Personengruppen die fundamentalen Grundsätze des

zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts, wie inbesondere die Gleichbehandlung.

zur Anwendung gelangen.

 

Die Entscheidung über einen "EUROPASS” wird eine Grundlage dafür schaffen, daß

Personen in dualer Berufsausbildung einen oder mehrere Ausbildungsabsabschnitte in einem

anderen EU - Mitgliedstaat absolvieren können. Die in einem anderen Mitgliedstaat

absolvierten Abschnitte werden dann im Herkunftsland nach dessen Vorschriften als

Bestandteil der Berufsausbildung anerkannt. Darüber wird eine Bescheinigung ‚,Europass -

Berufsbildung" ausgestellt werden, die europaweit einheitlich gestaltet ist.

 

Die Schaffung von Mitbestimmungsrechten der ArbeitnehmerInnen bei Gründung einer

Europäischen Aktiengesellschaft konnte, trotz weitgehender Zustimmung der

Mitgliedstaaten zu einem Kompromißvorschlag der österreichischen Präsidentschaft, nicht

erreicht werden.

 

Um die Ausgrenzung auf allen Ebenen zu beseitigen und die Integration behinderter

Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern, befaßte sich eine Expertenkonferenz mit

diesem Thema. Schwerpunkte waren hierbei die Bereiche Pflegevorsorge, die berufliche

Integration und neue Technologien für behinderte Menschen.

 

 

LANDWIRTSCHAFT

 

Unter österreichischer Präsidentschaft konnten insbesondere durch die agromonetäre

Regelung und die Verordnung mit Übergangsmaßnahmen für die Einführung des Euro die

notwendigen Vorbereitungsarbeiten für den Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts -  und

Währungsunion im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik abgeschlossen werden.

 

In Reaktion auf die Krise in Rußland wurde ein Memorandum of Understanding mit der

russischen Regierung erarbeitet. Auf dieser Grundlage konnte der Beschluß zur

entgeltlosen Bereitstellung von landwirtschaftlichen Produkten im Wert von 470 Mio. ECU,

welche für die russische Bevölkerung bestimmt sind, gefaßt werden.

 

Der österreichischen Präsidentschaft ist es gelungen, politisches Einvernehmen über die

Änderung eines Pakets von Saatgutrichtlinien herzustellen, mit denen neben der

Harmonisierung der diesbezüglichen Vorschriften erstmals eine Rechtsgrundlage für die

verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch modifiziertem Saatgut und für die

Nutzung pflanzen - genetischer Ressourcen geschaffen wird.

 

Darüber hinaus hat die österreichische Präsidentschaft die Arbeiten zur Festlegung einer

gemeinsamen Strategie für die Bewirtschaftung und nachhaltige Entwicklung der Wälder

in Europa intensiv vorangetrieben. Auf Basis einer entsprechenden Mitteilung der

Kommission an den Rat und das Europäische Parlament konnte eine Entschließung des

Rates über eine Forststrategie für die Europäische Union verabschiedet werden.

Einen Arbeitsschwerpunkt stellte die Arbeit an den Vorschlägen zur Einbeziehung der

Tierhaltung in die Gemeinschaftsbestimmungen über den biologischen Landbau dar.

Hiebei gelang es, eine politische Einigung über Leitlinien zu erzielen die die Basis für eine

endgültige Regelung bilden und somit die zügige Fortführung der weiteren Arbeiten

ermöglichen.

 

Darüber hinaus wurde ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Richtlinie über

Zusatzstoffe in der Tierernährung angenommen, der auf das Verbot von vier Antibiotika

(Virginiamyzin Spiramyzin, Tylosinphosphat und Zink - Bacitracin) in Futtermittel abzielt. Es

handelt sich hierbei um eine Maßnahme zur Reduzierung der Entwicklung resistenter

Bakterien und zur Erhaltung der Wirksamkeit bestimmter als Humanarzneimittel

verwendeter Antibiotika.

 

Im Hinblick auf die Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in

verschiedenen Haltungssystemen erfolgte im Rat eine grundsätzliche Orientierung,

wodurch eine Fortführung der Arbeiten auf technischer Ebene ermöglicht und ein

überarbeiteter Entwurf fertiggestellt werden konnte.

 

Der Rat Landwirtschaft ist schließlich dem Auftrag des Europäischen Rates von Cardiff

nachgekommen, eine Strategie für die Integrierung der Belange der Umwelt und der

nachhaltigen Entwicklung in die Agrarpolitik zu entwerfen. Eine erste Bestandsaufnahme

erfolgte auf Grundlage eines Berichts, der dem Europäischen Rat in Wien vorgelegt

wurde.

 

 

FISCHEREI

 

Im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meere und unter Berücksichtigung

der wirtschaftlichen Interessen der in der Fischereiwirtschaft und - industrie Beschäftigten,

ist es unter österreichischer Präsidentschaft gelungen, zu wesentlichen Dossiers eine

Einigung zu erzielen.

 

So konnten am Rat Fischerei vom 17. - 18.12.1998 die zulässigen Gesamtfangmengen für

1999 vereinbart werden. Mit diesem Beschluß wurden zugleich auch die auf die

Mitgliedstaaten jeweils entfallenden Quoten und die entsprechenden Fangbedingungen

für bestimmte Fischbestände festlegt. Im Hinblick auf die eminente Bedeutung einer

nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen und des Schutzes bedrohter Arten

konnte hierbei von der österreichischen Präsidentschaft eine Senkung der

Gesamtfangmengen erreicht werde, so daß insbesondere bei den bedrohten Fischarten,

eine nachhaltige Verbesserung der Bestandslage für die nächsten Jahre zu erwarten ist.

 

Weiters konnten auf Basis eines Kompromißvorschlages der österreichischen

Präsidentschaft die Bemühungen um eine bessere Kontrolle der Fischereitätigkeit, die zu

einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Schonung der Fischbestände beitragen soll,

erfolgreich zu Ende gebracht werden.

 

Durch die koordinierte Vorgangsweise der Kommission und der Präsidentschaft konnte

der Beitritt der Gemeinschaft zur ICCAT (Internationale Kommission zur Erhaltung der

Thunfischbestände im Atlantik) durchgeführt werden, wodurch die in der ICCAT

festgelegten Schutzbestimmungen zur Erhaltung der Thunfischbestände nun auch

innerhalb der Gemeinschaft zur Anwendung kommen.

 

Die noch unter britischer Präsidentschaft erfolgte grundsätzliche Beschlußfassung über

ein Verbot der Treibnetzfischerei ab 1.1.2002 wurde unter österreichischer

Präsidentschaft im Sinne einer gemeinsamen Erklärung von Rat und Kommission um

sozioökonomische Begleitmaßnahmen für Fischer und Eigentümer von

Fischereifahrzeugen, die von diesem Verbot betroffen sind, ergänzt und zum Abschluß

gebracht. Mit dieser Kompensationsregelung wird einerseits die wirksame Umsetzung des

Treibnetzverbotes gewährleistet, andererseits werden unvertretbare Härten für die

Fischer, gerade in benachteiligten Regionen ohne Erwerbsalternativen verhindert.

Im Bereich der Reform der Strukturfonds wurde unter österreichischer Präsidentschaft die

Diskussion über die Neuregelung der Strukturmaßnahmen im Fischereisektor (FIAF)

intensiv fortgeführt. Die Kommission hat noch unter österreichischer Präsidentschaft einen

den bisherigen Gesprächsergebnissen entsprechenden Entwurf für eine

Durchführungsverordnung präsentiert.

 

Darüber hinaus konnten u.a. die Festsetzung der Orientierungspreise für das

Wirtschaftsjahr 1999, die Vierte Änderung der Gesamtfangmengen und Quoten für 1998 -

die eine Übertragung von beträchtlichen Sprotten -  und Kaisergranatkontingenten auf das

EU - Fangkontingent brachte - sowie eine Regelung der Steuerung des Fischereiaufwands

in bestimmten Gewässern - eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Fischbestände in

den westlichen Gemeinschaftsgewässern - beschlossen werden.

 

 

VERKEHR

 

Als Leitthema während der österreichischen Präsidentschaft wurde die Sicherstellung

einer sozial -  und umweltverträglichen Verkehrsentwicklung gewählt und in diesem

Zusammenhang vor allem die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine Verlagerung

des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ermöglichen, forciert.

 

In diesem Sinne ist es der österreichischen Präsidentschaft anläßlich des

Verkehrsministerrats vom 30.11. und 1.12.1998 nach 18stündigen, streckenweise äußerst

zähen Verhandlungen zwischen den EU - Mitgliedstaaten einerseits und der Kommission

und der Schweiz andererseits gelungen, die beiden seit mehreren Jahren festgefahrenen

Dossiers ,,EU/Schweiz - Verhandlungen über den Landverkehrsbereich” und ,,Eurovignette -

Richtlinie” zu einem aus Sicht der österreichischen und europäischen Verkehrspolitik

sowie aus Sicht der betroffenen Bevölkerung äußerst positiven Abschluß zu bringen.

Beide Dossiers wurden von den 15 EU - Mitgliedstaaten einstimmig angenommen. Für die

Umsetzung der Euro - Vignetten Richtlinie stellte überdies die Kommission die

Zurückziehung der gegen Österreich gerichteten Brennermautklage in Aussicht.

 

Im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Schienenverkehrs bei der Forcierung

umweltfreundlicher Verkehrsträger wurde das von der Kommission am 1.10.1998 offiziell

vorgelegte Bahninfrastrukturpaket von der österreichischen Präsidentschaft sofort

aufgegriffen und zur Diskussion gestellt. Anläßlich einer diesbezüglichen grundsätzlichen

Aussprache konnte weitgehende Übereinstimmung der Mitgliedstaaten dahingehend

erzielt werden, daß ein fairer und diskriminierungsfreier Netzzugang, der von nationalen

Regulatoren sichergestellt werden könnte, Voraussetzung für einen konkurrenzfähigeren

und kundenorientierteren Bahnverkehr darstellt.

 

Unter dem Aspekt der Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger wurden auf Basis

eines diesbezüglichen Kommissionsvorschlags im Juli 1998 auch eingehende Beratungen

in bezug auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des kombinierten Verkehrs

geführt, die für die nachfolgende Präsidentschaft eine gute Grundlage zur

Beschlußfassung des betreffenden Dossiers bieten sollten.

 

Im Bereich der Binnenschiffahrt hat der Rat - vorbehaltlich der noch ausstehenden

Stellungnahme des Europäischen Parlaments gem. Art. 189c EGV - eine Einigung über

die Verordnung über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapazität der

Binnenschiffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs

erzielt. Diese Einigung stellt einen zweckmäßigen Kompromiß zwischen den

unterschiedlichen Marktsituationen und einen behutsamen Übergang von einer Phase der

Kapazitätsregulierung in Richtung einer Liberalisierung dar. Damit wurde - nicht zuletzt im

Hinblick auf das Auslaufen der bestehenden Regelungen im April 1999 - die rasche

Abwicklung der weiteren Verfahren zur Verabschiedung der Nachfolgeregelung

ermöglicht.

 

Im Bereich des Umweltschutzes in der Luftfahrt wurde eine Verordnung über das

vorzeitige Verbot von nachgerüsteten Chapter - II - Düsenflugzeugen (sogenannter

Hushkits) verabschiedet, wodurch eine Verringerung der Lärmbelastung erreicht wird.

 

Um auch eine sozialverträgliche Verkehrsentwicklung sicherzustellen, hat sich die

österreichische Präsidentschaft intensiv mit den im Flugverkehr für die Passagiere

wesentlichen Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung befaßt. Die inhaltlichen

Beratungen zu diesem Thema sind abgeschlossen. Aufgrund der offenen Fragen

betreffend Gibraltar war aber eine formelle Beschlußfassung unter österreichischer

Präsidentschaft nicht möglich.

 

In bezug auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit konnten im Bereich der Luftfahrt

die Arbeiten zur Gründung einer europäischen Organisation für die Sicherheit in der

Zivilluftfahrt (European Aviation Safety Authority, EASA) eingeleitet werden, an der auch

die mittel -  und osteuropäischen Staaten teilnehmen werden.

 

Hinsichtlich der Gefahrguttransporte konnte ein gemeinsamer Standpunkt betreffend die

Richtlinie über ortsbewegliche Druckbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter erzielt

werden. Auch die Beratungen über den Richtlinienentwurf für den

Seilbahnpersonenverkehr wurden abgeschlossen, wodurch hinkünftig ein EU - weit

einheitliches und hohes Niveau an Sicherheit auch für diese Art der Personenbeförderung

gewährleistet sein wird.

 

 

UMWELT

 

Einen wesentlichen Schwerpunkt des Programmes der österreichischen Präsidentschaft

im Umweltbereich stellte die Integration der Umwelt in andere Politikbereiche dar.

Entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates in Cardiff haben die Räte Energie,

Verkehr und Landwirtschaft begonnen, ihre Strategien zur Integration von Umwelt und

Nachhaltigkeit zu entwickeln. Erste Berichte über die Fortschritte in diesem Bereich

wurden dem Europäischen Rat von Wien vorgelegt, der zudem die weiteren Räte

Entwicklung, Binnenmarkt und Industrie aufgefordert hat, ebenfalls entsprechende

Strategien zu erstellen.

 

Im Bereich der Integration von Umwelt und Nachhaltigkeit wurde darüber hinaus während

der österreichischen Präsidentschaft auch eine Reihe von konkreten Beschlüssen gefaßt:

 

Im Themenbereich Verkehr wurden mehrere Maßnahmen zur Reduktion der CO² -

Emissionen aus dem Personenverkehr beschlossen. Im Rahmen einer freiwilligen

Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Dachverband der

europäischen Autohersteller (AOEA) haben diese sich dazu verpflichtet, die

durchschnittlichen CO² - Emissionen neuzugelassener PKW bis zum Jahr 2008 auf

140g/km zu reduzieren. Das entspricht einem 6 - Liter Auto (als Durchschnitt der

Neuwagenflotte) und damit einer Reduktion der CO² - Emissionen pro Neufahrzeug um ca.

25% gegenüber dem Wert des Jahres 1995. Die freiwillige Vereinbarung trägt drüber

hinaus wesentlich zur Verpflichtung der EU bei, ihre CO² - Emissionen im Rahmen des

Kyoto - Protokolls zu reduzieren (ca. 15% der Gesamtverpflichtung werden durch die

Vereinbarung erreicht). Ergänzt wird diese freiwillige Vereinbarung durch ein

Überwachungssystem und eine Richtlinie zur Verbraucherinformation, die die

Konsumenten durch unionsweite Bereitstellung präziser und vergleichbarer Daten über

den Kraftstoffverbrauch zum Kauf von verbrauchsärmeren Kraftfahrzeugen anregen soll.

 

Nachdem unter britischer Präsidentschaft bereits die Emissionen von PKW und leichten

Nutzfahrzeugen sowie die Treibstoffqualitäten im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens

mit dem Europäischen Parlament verschärft wurden, konnte unter österreichischer

Präsidentschaft eine Einigung betreffend Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge erzielt

werden. Dadurch wurde ein weiteres Element des Auto - Öl - 1 - Programmes festgelegt. Die

neuen strengeren Emissionsgrenzwerte für dieselbetriebene Lastkraftwagen sind ab dem

Jahr 2000 vorgesehen.

 

Zur Richtlinie über Altfahrzeuge, die u.a. die Einrichtung von Rücknahmesystemen von

Altautos sowie Zielvorgaben für die Vermeidung von Autoabfällen durch Recycling

umfaßt, konnte eine Einigung über die wichtigsten Eckpunkte zu erzielt werden.

 

Im Bereich der Gentechnik wurden die Arbeiten zur Revision der Freisetzungsrichtlinie

vorangetrieben. Dabei konnten die zum Teil bereits von der Kommission vorgelegten

Vorschläge vom österreichischen Vorsitz weiter ausgestaltet und präzisiert werden. Eine

Finalisierung der Arbeiten ist jedoch aufgrund der Komplexität der Materie und der noch

ausständigen Lesung durch das Europäische Parlament frühestens unter deutscher

Präsidentschaft möglich.

 

Mit der Annahme der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie über die Qualität von Wasser für den

menschlichen Gebrauch) wurde durch die Festsetzung niedriger Grenzwerte die

Gemeinschaftsregelung entsprechend dem Prinzip des vorsorgenden

Gesundheitsschutzes dem aktuellen wissenschaftlichen Stand angepaßt.

 

Die Änderung der Verordnung zum Schutz der Ozonschicht stellt die Umsetzung der

Beschlüsse des Montreal Protokolls auf EU - Ebene dar. Die Verordnung wird allerdings

über die internationalen Verpflichtungen - unter anderem bei teilhalogenierten Fluor - Chlor -

Kohlwasserstoffen - hinausgehen. Ein wesentliches Element der Verordnung ist der

Ausstieg aus Methylbromid, das vor allem in Südeuropa in großen Mengen als

Pflanzenschutzmittel verwendet wird.

 

Während der österreichischen Präsidentschaft konnte schließlich der Review - Prozeß

erfolgreich abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um jene Regelung des

Beitrittsvertrages Österreichs, Schwedens und Finnlands zur EU, die den neuen

Mitgliedstaaten erlaubt hat, höhere Umweltstandards in den Bereichen Chemie,

Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Treibstoffe für vier Jahre aufrechtzuerhalten.

Während dieser Zeit sollten die EU - Regelungen überprüft werden. Mittlerweile konnten

alle offenen Punkte entweder durch strengere EU - Richtlinien, wie beim Benzolgehalt von

Benzin, oder durch Verlängerung der Ausnahme beibehalten werden.

 

Die vierte Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention in November in Buenos Aires

bestätigte neuerlich die Vorreiterrolle der EU beim globalen Klimaschutz. Mit der

Verabschiedung des Buenos Aires Action Plan, der eine solide Basis für die weitere Arbeit

im Klimaschutzprozeß darstellt, hat die EU unter österreichischer Präsidentschaft ihr

Verhandlungsziel erreicht. Die Erarbeitung von Regeln für die umstrittenen Kyoto -

Mechanismen (Emissionenhandel, Joint Implementation, Clean Development Mechanism)

bis zum Jahr 2000 ist ebenso Teil dieses Plans wie zwei weitere von der EU geforderte

Punkte: die Entwicklung eines Kontrollsystems zur Einhaltung der Kyoto - Verpflichtungen

und die Arbeit an Politiken und Maßnahmen.

 

In der UN - Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Protokolls über biologische Sicherheit,

das den grenzüberschreitenden Transport genetisch veränderter Organismen regeln soll,

konnte die EU sich als Vermittler zwischen Extrempositionen profilieren und durch ihr

einheitliches Auftreten den Verhandlungsfortschritt auch in ihrem Sinne beeinflussen. Im

September 1998 konnte in Rotterdam das PIC - Abkommen (Prior Informed Consent) über

den Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien unterzeichnet werden. Im Rahmen

des Intergouvernementalen Waldforums gelang es, den Zusammenhalt der Europäischen

Union zu erhalten und damit die Grundlage für das langfristige Ziel der Union, den

Abschluß eines rechtlich verbindlichen Instruments zum weltweiten Schutz der Wälder, zu

legen. Zudem konnte die EU bei der 10. Vertragsparteienkonferenz zum Montreal -

Protokoll, bei der weitere Fortschritte beim Abbau ozonschichtschädigender Substanzen

erzielt wurden, sowie bei der Vertragsparteienkonferenz zur Wüstenkonvention im

Dezember in Dakar ihre Führungsrolle im Bereich der multilateralen

Umweltverhandlungen bekräftigen und sich als maßgeblicher Gesprächspartner der 3.

Welt etablieren.

 

 

INDUSTRIE UND KMU

 

Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stellte einen

Schwerpunkt des österreichischen Vorsitzes dar. Hierzu wurde ein neues mittelfristiges

Arbeitsprogramm zur fortlaufenden Erörterung der Wettbewerbsfähigkeit festgelegt. Die

zusätzliche Einbindung des KMU - Sektors soll künftig sicherstellen, daß Rat und

Kommission durch ein erweitertes Meinungsspektrum noch besser als bisher in der Lage

sind, eine kohärente Politik zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des

Wirtschaftsstandortes Europa zu verfolgen.

 

Im Zusammenhang mit der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit widmete sich der

österreichische Vorsitz auch drei spezifischen Sektoren - Dienstleistungen für

Unternehmen, Recyclingindustrie und Zulieferwesen -  und setzte damit in diesen

Branchen ein Signal für eine künftig schlagkräftigere Umsetzung einer nachhaltigen

europäischen Industriepolitik. Bei der Recyclingindustrie sah der Rat die Wichtigkeit einer

verbesserten Kohärenz und Integration der europäischen Unionspolitik in umwelt -  und

industriepolitischen Fragen gegeben.

 

Im Rahmen eines ,,KMU - Roundtable" wurde am 21.9.1998 in Form des “Badener

Protokolls" die Grundlage für die zukünftige europäische KMU - Politik definiert. Durch die

Identifizierung von Politikbereichen, in denen durch geeignete Maßnahmen eine

Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU erzielt werden können, erfolgte eine

Weichenstellung für die positive Weiterentwicklung der europäischen KMU - Politik. In

diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung des Dialoges der Sozialpartner auf

EU - Ebene hervorgehoben. Ein erstes Ergebnis stellt in diesem Zusammenhang die im

Dezember 1998 in Wien geschlossene Vereinbarung der europäischen

Arbeitgeberverbände UNICE (Industrie) und UEAPME (Handwerk und Klein -  und

Mittelbetriebe) über eine künftige enge Zusammenarbeit im europäischen Sozialen Dialog

dar, derzufolge UEAPME und UNICE gemeinsam die Interessen der Unternehmen im

Rahmen der Sozialpartnerverhandlungen auf europäischer Ebene vertreten werden.

 

Der Aktionsplan zur Förderung unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit ist

unter österreichischem Vorsitz in den Schlüsselbereichen ausverhandelt worden.

Aufgrund der weitreichenden Vorarbeiten der österreichischen Präsidentschaft kann mit

der politischen Verabschiedung in den ersten Monaten des Jahres 1999 gerechnet

werden.

 

Durch gemeinschaftsweite Harmonisierung der Bestimmungen über Zahlungsfristen,

Fälligkeitstermine und den gesetzlich festgelegten Zinssatz soll dem Problem des

Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr, von dem insbesondere KMU betroffen sind,

begegnet werden. Der österreichische Vorsitz konnte die schwierigen politischen Fragen

einer Lösung zuführen, auf deren Grundlage eine rasche Finalisierung des Dossiers für

die deutsche Präsidentschaft möglich sein wird.

 

Um bei den staatliche Beihilfen die Rechtssicherheit für Mitgliedstaaten und Unternehmen

bei gleichzeitiger Verbesserung der Transparenz und Effizienz der Kommissionspolitik zu

erhöhen, wurden die Verfahrensschritte bei Anmeldung neuer Beihilfen, bei bestehenden

Beihilfen und bei mißbräuchlicher Verwendung von Beihilfen präzisiert. Neue

einzelstaatliche Beihilfen dürfen nunmehr erst nach Genehmigung der Kommission

gewährt werden.

 

Zur Förderung innovativer Unternehmen ermittelten Arbeitsgruppen Maßnahmen,

Instrumente und Programme, die geeignet erscheinen, Neugründungen und vor allem

Wachstum technologieorientierter KMU zu fördern. Die Beratungen wurden unter

österreichischem Vorsitz abgeschlossen und ein Paket konkreter Maßnahmen entwickelt.

 

Im Zusammenhang mit den Vorbeitrittsstrategien und  - maßnahmen zugunsten der mittel -

und osteuropäischen Staaten haben die Industrieminister der EU und der

Beitrittskandidaten bei einer gemeinsamen Tagung vereinbart industriespezifische

Probleme der Anpassung im Rahmen eines "Industrieforums” zu erörtern. Dieses

Gremium, das sich aus Politikern und Vertretern der Wirtschaft - unter Einbindung der

Europäischen Sozialpartner - zusammensetzen wird, soll im ersten Halbjahr 1999 seine

Arbeit aufnehmen.

 

Durch die erstmalige Veranstaltung einer Euro - Med Industrieministerkonferenz, die am

3./4.10.1998 in Klagenfurt unter Teilnahme von Vertretern der Industrie stattfand, erhielt

die industrielle Kooperation im Rahmen der euro - mediterranen Partnerschaft einen

konkreten Impetus. Angesprochen wurden u.a. die Weiterentwicklung industrieller

Kooperationsmöglichkeiten einschließlich der  Süd - Süd - Zusammenarbeit, mögliche

Maßnahmen im Bereich der Informationsgesellschaft, die Schaffung eines euro -

mediterranen Binnenmarkts als ersten Schritt zu einer gemeinsamen Freihandelszone die

Verbesserung der Voraussetzungen für private Investitionen (u.a. durch einen stabilen

gesetzlichen und administrativen Rahmen) sowie die zentrale Bedeutung der Kooperation

von KMU.

 

Im Rahmen des EGKS - Sektors wurde - gestützt auf die bei der Umstrukturierung der

Stahlindustrie in der EU gewonnenen Erfahrungen - ein 'Arbeitspapier' zur

Umstrukturierung der Eisen -  und Stahlindustrie in den mittel und osteuropäischen Staaten

erarbeitet, welches ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung dieser Staaten bei ihren

Vorbereitungen auf den EU - Beitritt enthält. Weiters verabschiedete der Rat

Schlußfolgerungen zur Umstrukturierung der Stahlindustrie in Drittländern, welche als

Orientierungshilfe für alle jene Staaten dienen sollen, in denen ein

Umstrukturierungsprozeß im Stahlbereich stattfindet bzw. geplant ist.

 

 

ENERGIE

 

Mit der Verabschiedung des Energie - Rahmenprogramms (1998 bis 2002) unter

österreichischem Vorsitz ist es erstmals gelungen, die energierelevanten Förderaktivitäten

auf EU - Ebene in ein kohärentes Gesamtinstrument zu integrieren. Durch diese

Zusammenfassung der bisher bestehenden Einzelprogramme wird erhöhte Transparenz

erreicht und Doppelgleisigkeiten vermieden. Die inhaltlichen und finanziellen

Schwerpunkte wurden auf die Bereiche erneuerbare Energien und Energieeffizienz

gelegt. Die für die Durchführung des Rahmenprogrammes vorgesehenen Finanzmittel in

Höhe von 170 Mio. ECU können nunmehr gezielt im Dienste einer zukunftsorientierten

Energiepolitik Europas eingesetzt werden.

 

Durch Anpassung und Aktualisierung der Richtlinie über die Verpflichtung der

Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, wurden

die Qualität der Versorgungssicherheit verbessert und die Vorratshaltungsregelungen

transparenter gestaltet. Die Änderung der Richtlinie sieht unter anderem für

Mitgliedstaaten mit heimischer Ölförderung eine Erhöhung der Freistellungsquote von der

Vorratsverpflichtung von 15 % auf 25 % vor.

 

In einer Entschließung betonte der Rat die Bedeutung der Energieeffizienz bei der

Verfolgung der gemeinschaftlichen energiepolitischen Zielsetzungen. Die Entschließung

enthält eine quantitative Zielsetzung, eine Auflistung von Bereichen, in denen

Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene gesetzt werden können, sowie die ausdrückliche

Aufforderung an die Kommission, auf dieser Grundlage ehestmöglich einen operationellen

Aktionsplan vorzulegen. Insgesamt wird das Einsparungspotential von Energie auf etwa

18 % des Energieverbrauches von 1995 geschätzt.

 

In einer offenen Aussprache unterstrichen die Mitgliedstaaten die Bedeutung des weiteren

Ausbaues der Nutzung erneuerbarer Energieträger. Die Öffnung der Märkte für Elektrizität

sowie für Erdgas und die fallenden Preise für fossile Energieträger könnten sich auf die

Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien auswirken. Ansatzpunkte für Lösungen

sind Überlegungen betreffend die Forschungs -  und Entwicklungskosten für erneuerbare

Energien, die Unterschiede bei der Energiebesteuerung sowie der unterschiedliche Grad

der Verfügbarkeit der erneuerbaren Energien in den Mitgliedstaaten.

Entsprechend dem Ersuchen des Europäischen Rates von Cardiff erstellte der Rat einen

Bericht über die Integrierung der Umweltbelange und deren nachhaltige Entwicklung in

der Energiepolitik, der dem Europäischen Rat von Wien vorgelegt wurde. Dieser Bericht

enthält eine Bestandsaufnahme der wichtigsten umweltrelevanten Aktivitäten im Rahmen

der EU - Energiepolitik sowie in einem Anhang die zukunftsorientierten - langfristig gültigen

und wirksamen - Richtlinien und Beschlüsse des Rates bzw. bedeutende

Rechtsetzungsvorschläge der Kommission. Weiters wurde die Basisstruktur für die

zukünftige weitergehende Integrierung von Umweltüberlegungen und der nachhaltigen

Entwicklung in der Energiepolitik festgelegt.

 

Im Zusammenhang mit der Europäische Energiecharta anerkannte der Rat in einer

politischen Erklärung die Bedeutung eines sicheren, zuverlässigen und

nichtdiskriminierenden Transits für die Sicherheit und Diversifizierung der

Energieversorgung und somit für die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen. Der Transit

von leitungsgebundenen Energien wird insbesondere für Europa zu einer immer

wichtigeren politischen Frage, wobei die notwendige Infrastruktur bedeutende

Investitionen erfordert. Der Rat unterstützte hiebei das Konzept von Mehrfach -

Pipelineverbindungen und die Diversifizierung der Versorgungsquellen. Weiters wurden

Initiativen im Rahmen der Energiechartakonferenz begrüßt, die auf die Erarbeitung eines

geeigneten internationalen Übereinkommens zum Energietransit abzielen.

 

 

TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSGESELLSCHAFT

 

Eine Entschließung über die koordinierte Einführung eines drahtlos und

Mobilkommunikationssystems (UMTS) der dritten Generation in der Gemeinschaft konnte

am Rat vom 30.11.1998 angenommen werden. Ebenso konnte bei der Richtlinie des

Europäischen Parlaments und des Rates über Funkanlagen und

Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer

Konformität das Vermittlungsverfahren positiv abgeschlossen werden.

 

Angenommen werden konnte eine Entscheidung des europäischen Parlaments und des

Rates über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplanes der Gemeinschaft zur

Förderung der sicheren Nutzung des Internets durch die Bekämpfung illegaler und

schädlicher Inhalte in globalen Netzen. Hinsichtlich der Übertragbarkeit von Nummern und

der Betreibervorauswahl konnte die entsprechende Richtlinie angenommen werden.

Hinsichtlich der elektronischen Signatur wurde auf Arbeitsgruppenebene über die

wesentlichen Punkte Einigung erzielt, sodaß die voraussichtliche Annahme eines

gemeinsamen Standpunkts unter der nachfolgenden Präsidentschaft erzielt werden kann.

Betreffend IDA (Internationaler Datenaustausch) wurde zu zwei Entscheidungen über den

Datenaustausch zwischen Verwaltungen ein gemeinsamer Standpunkt erzielt.

 

Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Frauen und neue Informations - und

Kommunikationstechnologien. In Linz befaßte sich am 3. und 4.9. eine ExpertInnen -  und

PolitikerInnenkonferenz mit den Themenbereichen Arbeitsmarkt und Chancengleichheit,

Telearbeit in Europa und neue Arbeits -  und Lebensformen in der Informationgesellschaft

und zeigte die Anpassungserfordernisse an den globalisierten Arbeitsmarkt auf.

VERBRAUCHERSCHUTZ

 

Um den Herausforderungen des freien Waren -  und Dienstleistungsverkehrs unter dem

Gesichtspunkt des Schutzes der VerbraucherInnen zu begegnen, sind wichtige

Fortschritte erzielt worden. Diese sind insbesondere im Lichte der Neuerungen durch den

Amsterdamer Vertrag zu sehen, der den horizontalen Charakter der

Verbraucherschutzpolitik unterstreicht.

 

Mit einer Entschließung über die Verbraucherdimension in der Informationsgesellschaft

legte der Rat ein klares Bekenntnis dafür ab, daß die geltenden Grundsätze der

Verbraucherpolitik auch in der Informationsgesellschaft zur Anwendung kommen müssen.

 

Mit einer weiteren Entschließung zu Gebrauchsanleitungen für technische Konsumgüter

regte der Rat auf Initiative der Präsidentschaft die Kommission, die Mitgliedstaaten und

die Wirtschaftstreibenden dazu an, der Verbesserung der Qualität von

Gebrauchsanleitungen vermehrt Augenmerk zu schenken. Die Resolution schlägt

freiwillige Maßnahmen zur Umsetzung von im Anhang der Entschließung angeführten

Hinweisen für eine gute Gebrauchsanleitung vor. Darüber hinaus wird die Kommission

ersucht, im Rahmen der Normungstätigkeiten auf die Berücksichtigung der Qualität von

Gebrauchsanleitungen hinzuwirken.

 

Des weiteren wurde im Rat ein Gemeinsamer Standpunkt zur Änderung der Richtlinie

betreffend die Haftung für fehlerhafte Produkte einstimmig angenommen. Durch diese

Maßnahme soll das Vertrauen der VerbraucherInnen in die Lebensmittelsicherheit durch

die Einbeziehung von landwirtschaftlichen Primärerzeugnissen in das

Produkthaftungsregime gestärkt werden.

 

Auch der Übergang zum Euro wurde aus verbraucherpolitischer Sicht eingehend

behandelt. So bildete diese Frage zum einen das Thema der öffentlichen Debatte im

Rahmen des VerbraucherministerInnenrates, wo die Mitgliedstaaten die Gelegenheit

nützten, sich im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zum Stand der Vorbereitungen

zur doppelten Preisangabe, Bankentgelten sowie zur Beobachtung des

Umstellungsprozesses zu äußern. Zum anderen wurde zu diesem Thema am 27.11.1998

eine Konferenz in Wien abgehalten, bei der neben ökonomischen auch die soziologischen

und psychologischen Aspekte einer Währungsumstellung diskutiert worden sind.

 

Im Hinblick auf die zunehmende Verwirklichung des freien Versicherungsmarktes wurde

die sich im Wandel befindliche Bedeutung sowie der Regulierungsbedarf der Tätigkeit von

VersicherungsvermittlerInnen erörtert. Zu diesem Zweck fand am 12. und 13.11.1998 in

Linz eine Fachtagung über ,,Versicherungsvermittlung und Konsumentenschutz im

Binnenmarkt" statt.

 

Schließlich ist es dem Vorsitz gelungen. mit der rechtzeitigen Beschlußfassung im Rat

über einen allgemeinen Rahmen für Gemeinschaftstätigkeiten zugunsten der

VerbraucherInnen die Rechtsgrundlage für die finanziellen Ausgaben der Kommission im

Bereich des Verbraucherschutzes zu schaffen.

FORSCHUNG

 

Mit dem Abschluß des 5. Rahmenprogrammes für Forschung, technologische Entwicklung

und Demonstration wurde das Hauptziel der österreichischen Präsidentschaft im Bereich

Forschung verwirklicht und die nahtlose Fortführung der europäischen Forschungspolitik

im Anschluss an das mit Ende Dezember 1998 auslaufende 4. Rahmenprogramm

gewährleistet.

 

Aufbauend auf umfangreichen Vorarbeiten konnte am 29.9.1998 das

Vermittlungsverfahren zum 5. Rahmenprogramm zwischen Rat und Europäischem

Parlament offiziell eröffnet werden, wobei es das Ziel der Präsidentschaft war, eine

Lösung in Form eines Gesamtpaketes herbeizuführen. Nach einer Reihe von bilateralen

Gesprächen mit den einzelnen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament konnte

in insgesamt 4 Tagungen das Vermittlungsverfahren am 17.11.1998 erfolgreich

abgeschlossen werden. Zentrale Verhandlungspunkte waren hiebei die

Gesamtmittelausstattung des Rahmenprogramms sowie die von manchen Mitgliedstaaten

geforderte sogenannte “Guillotine -” oder "Interlinkage - Klausel”, die eine Verknüpfung

zwischen 5. Rahmenprogramm und der nächsten finanziellen Vorausschau vorsieht.

 

Im Laufe der schwierigen Verhandlungen konnte eine Einigung auf ein Gesamtbudget in

der Höhe von 14,96 Mrd. ECU erzielt werden. Auf den EG - Teil des Rahmenprogrammes

entfallen 13,7 Mrd. ECU, der EURATOM - Teil wird mit einer Budgetsumme von 1.250 Mrd.

ECU dotiert. Es ist damit gelungen, den prozentuellen Anteil der Nuklearforschung am

Gesamtbudget zu verringern (von 10,2% im 4. Rahmenprogramm auf ca. 8,4%).

Schließlich gelang es auch, eine akzeptable Kompromißvariante zur ,,Interlinkage - Klausel”

zu erarbeiten, die die inhaltliche Aufrechterhaltung der Klausel bei gleichzeitiger

Sicherung der Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments voll gewährleistet.

 

Des weiteren umfaßt das Kompromißpaket die vom Europäischen Parlament geforderte

Möglichkeit der Überprüfung des Rahmenprogrammes zur Hälfte der Laufzeit sowie die

in den diversen Trilogen erarbeiten Kompromisse zu den technischen

Änderungsanträgen des Europäischen Parlamentes.

 

Die noch offenen inhaltlichen Fragen und die Aufteilung des Budgets innerhalb der

einzelnen thematischen Programme auf die Leitaktionen, generischen Aktivitäten und auf

die Forschungsinfrastruktur wurden geklärt. In der Folge konnten die Spezifischen

Programme unter dem 5. Rahmenprogramm in Form einer politischen Einigung

beschlossen werden.

 

Ein weiteres zentrales Anliegen der österreichischen Präsidentschaft war die Stärkung der

internationalen Wissenschafts -  und Forschungskooperation und in diesem Kontext

insbesondere die Vorbereitung einer reibungslosen Integration der Beitrittskandidaten in

die Strukturen europäischer Forschung und Technologie. In diesem Zusammenhang

verabschiedete der Rat vom 13.10.1998 die Verhandlungsmandate mit denen die

Kommission ermächtigt wurde, mit den mittel -  und osteuropäischen Staaten und Zypern

über eine Beteiligung am 5. Rahmenprogramm für Forschung, technologische

Entwicklung und Demonstration zu verhandeln. Ziel dieser noch laufenden Verhandlungen

ist der Abschluß von Zusatzprotokollen zu den jeweils bestehenden

Assoziationsabkommen der EU.

Im Hinblick auf eine engere Kooperation mit den Industriestaaten wurde unter

österreichischer Präsidentschaft zudem ein Abkommen über die wissenschaftliche -

technische Zusammenarbeit mit Kanada abgeschlossen und ein wissenschaftlich -

technisches Abkommen mit China am Rat vom 22.12.1998 unterzeichnet.

 

 

KULTUR UND AUDIOVISUELLES

 

Im Rahmen des Kulturministerrates wurde eine Verlängerung der Kulturförderprogramme

Kaleidoskop und Ariane bis Ende des Jahres 1999 einstimmig verabschiedet, wobei die

bereits für das Jahr 1999 auf 10,9 Mio. ECU herabgesetzte Budgetlinie mit 14,3 Mio. ECU

wieder auf das Niveau von 1998 angehoben werden konnte.

 

Mit der Schaffung eines einheitlichen Planungs -  und Finanzierungsinstruments hat die

Kommission den Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung

getragen, ein richtungsweisendes, umfassendes und transparentes Konzept für kulturelle

Förderungen vorzulegen. Der österreichische Vorsitz hatte sich zum Ziel gesetzt, die

Diskussion zu diesen seit Ende Mai 1998 vorliegenden Kommissionsvorschlag für das

erste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung (“Kultur

2000”) für die Jahre 2000 - 2004 soweit wie möglich voranzutreiben. Obwohl die

diesbezüglichen Verhandlungen während der österreichischen Präsidentschaft erst

aufgenommen wurden, konnte bezüglich des Inhalts des Rahmenprogramms in kürzester

Zeit eine Einigung erzielt werden.

 

Weiters konnte der Vorsitz die Einigung über eine Ratsentscheidung hinsichtlich der

Errichtung einer gemeinschaftlichen Infrastruktur im audiovisuellen Bereich erzielen, was

nicht zuletzt im Hinblick auf die wichtige Abgrenzung zu fachlich verwandten Aktivitäten im

Rahmen des Europarates (audiovisuelle Informationsstelle) von Bedeutung war.

 

Beim Rat für Kultur und Audiovisuelles am 17.11.1998 wurde die von den Mitgliedstaaten

initiierte Studie zu den Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung

präsentiert. Die Kommission hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt,

kulturpolitische Aspekte zusätzlich zu den wettbewerbspolitischen zu berücksichtigen.

 

Von 25. - 26.9.1998 fand unter österreichisch - griechischem Co - Vorsitz in Rhodos die

zweite Konferenz der Ministerinnen für Kultur und Audiovisuelles im Rahmen der Europa -

Mittelmeer - Partnerschaft (Euro - Med) mit folgenden Schwerpunkten statt: verstärkte

Einbeziehung der Kultur als Mittel des internationalen Dialogs. Maßnahmen im

audiovisuellen Bereich und eine wesentliche Verbreiterung der kulturellen

Zusammenarbeit in den Bereichen Musik, Geisteswissenschaften, Jugend und Frauen.

Darüber hinaus wurde in Rhodos eine “Ideenbörse" initiiert, in deren Rahmen die künftige

Zusammenarbeit im Euro - Med Kulturprozeß konkretisiert werden soll. Der vom

österreichischen Vorsitz gemeinsam mit dem Gastgeberland Griechenland vorbereiteten

Schlußfolgerungen (‚,Rhodes Conclusions”) wurden nach einer ausführlichen Diskussion

einstimmig angenommen.

 

Beim Rat der Minister für Kultur und Audiovisuelles wurde eine Resolution betreffend die

Bedeutung des öffentlich - rechtlichen Rundfunks in Europa verabschiedet, die Ausdruck

eines wichtigen kulturpolitischen Anliegens ist. Neben einer klaren Stärkung des

öffentlich - rechtlichen Rundfunks und einem Bekenntnis zum Vertrag von Amsterdam.

unterstützt diese Resolution die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich - rechtlichen

Rundfunks und den Zugang zu neuen digitalen Diensten.

 

Um die kulturelle Dimension der EU - Erweiterung zu unterstreichen, haben sich die EU -

KulturministerInnen bei einem Treffen mit VertreterInnen der mittel -  und osteuropäischen

Länder im Vorfeld der informellen Kulturministertagung in Linz darauf geeinigt, den

Beitrittskandidaten den vollberechtigten Zugang zu dem neuen EU - Kulturförderprogramm

"Kultur 2000" zu ermöglichen. Diese Partnerschaft wurde durch die in Wien

verabschiedete ,,Wiener Deklaration‘ über Multikulturalität in Mittel -  und Osteuropa

zusätzlich unterstrichen.

 

Ein kulturpolitischer Erfolg war schließlich die Verankerung kultureller Aspekte in die

Erwägungsgründe für die beschäftigungspolitischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat

in Wien angenommen wurden.

 

 

BILDUNG

 

Auf Basis der Vorbereitung durch die Konferenz der EU - Bildungsminister in Baden gelang

es der österreichischen Präsidentschaft, einen Gemeinsamen Standpunkt über die zweite

Phase der Gemeinschaftsprogramme SOKRATES (Aktionsprogramm im Bereich der

allgemeinen Bildung) und LEONARDO DA VINCI (Aktionsprogramm in der Berufsbildung)

zu erzielen. Hiebei wurde sowohl die Mittelausstattung für SOKRATES mit 1,55 Mrd. ECU

und für LEQNARDO mit 1,15 Mrd. ECU erhöht als auch die Laufzeit dieser Programme

von fünf auf sieben Jahre verlängert.

 

Auch bei der inhaltlichen Gestaltung dieser Bildungsprogramme wurden durch

Verwaltungsvereinfachungen und schnellere Entscheidungsabläufe Fortschritte erzielt.

Zusätzlich wurden die Bildungsprogramme durch neue Schwerpunkte ergänzt. Im

Rahmen des Gemeinschaftsprogramms LEONARDO wird der Austausch von Lehrlingen

und die Entwicklung eines Anerkennungssystems für bereits erworbene Kompetenzen

verstärkt. Unter dem Programm SOKRATES werden zudem die Aktionen GRUNDTVIG,

zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Erwachsenenbildungseinrichtungen in

Europa, und MINERVA, zur Förderung des Einsatzes neuer Medien im Unterricht, neue

Schwerpunkte darstellen.

 

Darüber hinaus konnte unter österreichischer Präsidentschaft auch eine politische

Einigung auf die Fortsetzung des Programms TEMPUS erreicht werden, das die

Hochschulkooperation zwischen der EU, den nicht - assoziierten Staaten Mittel -  und

Osteuropas, den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie der Mongolei regelt.

 

 

JUGEND,  FAMILIE UND SENIOREN

 

Im Rahmen der Jugendpolitik wurde die Diskussion über den Vorschlag der Kommission

zu einem neuen gemeinschaftlichen Aktionsprogramm “Jugend" intensiv weitergeführt.

Aufgrund offener Punkte bezüglich Budget und Laufzeit des Programms konnte jedoch

noch kein gemeinsamer Standpunkt auf EU - Ebene erzielt werden.

Zugleich setzte die österreichische Präsidentschaft durch mehrere Konferenzen die

Schwerpunkte auf Jugendmitbestimmung und Präventionsarbeit. So fand u.a. ein

europäischer Jugend - Mitbeteiligungskongress in Graz statt, der Jugendlichen aus der EU

und Osteuropa die Möglichkeit bot, mit VertreterInnen der Präsidentschaft und der

Kommission Möglichkeiten der politischen und ökonomischen Mitbestimmung von jungen

Menschen zu erörtern: Auf der Grundlage dieser Diskussion wurde durch den Rat eine

Entschließung zur Jugendmitbestimmung verabschiedet. Anläßlich der europäischen

Konferenz “Jugend und Prävention" wurden bestehende Präventionsmodelle in der EU

und Osteuropa sowie davon ausgehend die Qualitätsstandards im Bereich der

präventiven Jugendarbeit untersucht.

 

Bei der Fachkonferenz zum Thema “Altern in Europa: Generationensolidarität - eine Basis

des sozialen Zusammenhalts" sowie beim nachfolgenden 2. Europäischen

Expertentreffen zum “Internationalen Jahr der älteren Menschen" konnte ein Bekenntnis

der Mitgliedstaaten zur umfassenden Seniorenpolitik als Antwort auf die

Herausforderungen der demographischen Entwicklung in Europa erzielt werden. das in

die “Wiener Deklaration: Altern in Europa - Herausforderungen und Chancen der

europäischen Politik" eingeschlossen ist.

 

Mit der intern. Expertenkonferenz “Strategie für Europa - Vereinbarkeit von Familie und

Beruf" bereicherte die österreichische Präsidentschaft die vorherrschende Diskussion der

Vereinbarkeitsproblematik um familienpolitische Aspekte. Ergebnis der Konferenz war die

Verabschiedung eines auf europäischer Ebene umfassend diskutierten Schlußdokuments

der Präsidentschaft, das als umzusetzende wichtigste Ziele eine neue, flexible,

familienfreundliche Arbeitsorganisation, den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen,

entsprechend familiären Betreuungserfordernissen‚ die Erleichterung des Wiedereinstiegs

in die Arbeitswelt sowie Anreizsysteme für die Unternehmen zur Einführung einer

familienfreundlichen Personalpolitik durch ein Zertifizierungssystem “Audit Familie und

Beruf" nennt.

 

 

GESUNDHEIT

 

Im Gesundheitsbereich hat sich die österreichische Präsidentschaft das Ziel gesetzt, die

Frage möglicher Kooperationsformen auf Mitgliedstaatenebene zur Qualitätssicherung im

Rahmen einer FachministerInnenkonferenz zu behandeln. In einer ExpertInnenkonferenz

wurden Empfehlungen für konkrete Vorschläge der Kommission in einem Teilbereich des

Themenkoplexes “Blut/Blutsicherheit" erarbeitet. Es wurde beschlossen, zukünftig den

gegenseitigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Qualitätssicherung und -

verbesserung im Gesundheitswesen zu vertiefen.

 

In den Schlußfolgerungen über den künftigen gemeinschaftlichen Aktionsrahmen im

Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden der Kommission jene prioritären Bereiche

aufgezeigt, die in den kommenden konkreten Vorschlägen enthalten sein sollten. Im

Rahmen des neuen Gesamtprogrammes sollen u.a. die Verbesserung der Information

zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit (gegenseitiger Datenaustausch), die rasche

Reaktion auf Gesundheitsgefahren (Aufbau von Netzen zur Überwachung und raschen

Reaktion auf epidemiologische Gefahren) sowie die Berücksichtigung der für die

Gesundheit bestimmenden Faktoren durch Gesundheitsförderung und Prävention

Schwerpunkte darstellen.

Beim Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Verhütung von Verletzungen konnte ein

Gemeinsamer Standpunkt erreicht werden. Ziel dieses Programmes ist es neben der

Weiterführung und Verbesserung der Datensammlung auf Grundlage des ehemaligen

EHLASS - Projektes (Europäisches System zur Überwachung von Haushalts -  und

Freizeitunfällen), geeignete Präventionsmethoden zur Verhütung von Verletzungen und

Unfällen im Haushalts -  und Freizeitbereich zu erarbeiten. Die Richtlinie über die

Erweiterung der Regelungen der Medizinprodukterichtlinie auf In - vitro - Diagnostika wurde

im Rat Allgemeine Angelegenheiten angenommen. Beim Rat Binnenmarkt gelang es,

über die Verordnung über die Festlegung von Gebühren, die für die Arzneimittelzulassung

im zentralen Verfahren an die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln

zu entrichten sind, eine politische Einigung zu erzielen.

 

Das Vermittlungsverfahren zur Richtlinie betreffend die mit ionisierten Strahlen

behandelten Lebensmittel -  und Lebensmittelbestandteile konnte erfolgreich

abgeschlossen werden. Ziel der Richtlinie ist es, Regeln aufzustellen, die von

Bestrahlungseinrichtungen eingehalten werden müssen sowie Zulassungsbedingungen

für bestrahlte Lebensmittel ebenso wie entsprechende Genehmigungsverfahren und eine

Gemeinschaftsliste der betroffenen Lebensmittel festzulegen. Bestrahlte Lebensmittel sind

als solche zu kennzeichnen.

 

 

TOURISMUS

 

Unter österreichischem Vorsitz wurde mit dem Ziel, den hohen Stellenwert einer

qualitätsorientierten Tourismusentwicklung in Europa hervorzuheben und die in diesem

Bereich von der Kommission in der vergangenen Zeit durchgeführten Maßnahmen

fortzuführen und zu intensivieren, eine Konferenz zum Thema “Integriertes

Qualitätsmanagement im Tourismus" in Mayrhofen durchgeführt. Die Schlußfolgerungen

der Konferenz bestätigten, daß die Erhaltung und Verbesserung eines qualitativ

hochwertigen Angebotes in Europa von größter Bedeutung ist, um die Vormachtstellung

der europäischen Tourismuswirtschaft aufrechterhalten und die Nachhaltigkeit der

Tourismusentwicklung sicherstellen zu können.

X. JUTIZ UND INNERES

 

Eines der bedeutendsten Ergebnisse im Bereich Justiz und Inneres stellt die Ausarbeitung

eines Aktionsplans zum Aufbau eines Raums der Freiheit. der Sicherheit und des Rechts

dar. Dieser Aktionsplan gibt für die auf das Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam

folgenden fünf Jahre die vorrangigen Arbeitsbereiche der Union vor. Im ersten Teil des

Aktionsplans werden die grundlegenden Ziele dargelegt, die mit dem Amsterdamer

Vertrag im Bereich Justiz und Inneres verfolgt werden. Hierzu gehören insbesondere die

Schaffung eines einheitlichen Raums des freien Personenverkehrs und die hierfür

erforderlichen Sicherheitsgarantien für die Bevölkerung sowie die Entwicklung zu einem

“europäischen Rechtsraum".

 

Der zentrale zweite Teil des Aktionsplans enthält einen Katalog von Prioritäten und

Maßnahmen, die zur Erreichung der genannten Ziele erforderlich sind und für die ein

zeitlicher Rahmen zur Umsetzung vorgegeben ist. Vorgesehen sind hierbei Maßnahmen

im Bereich des Asyl und Migrationswesens, eine effiziente Zusammenarbeit in

polizeilichen Fragen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Für den Bereich des Strafrechts sind besonders hervorzuheben die Förderung der

grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justizbehörden und der gegenseitigen

Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen sowie die Fortsetzung der Angleichung der

Straftatbestände in bestimmten Bereichen, insbesondere zur Bekämpfung der Fälschung

des Euro, des Betrugs und der Fälschung im Zusammenhang mit modernen

Zahlungsmitteln sowie der sogenannten Hightech - Kriminalität. Im Bereich der

Zivilrechtszusammenarbeit geht es primär um solche Maßnahmen, die das Leben der

europäischen BürgerInnen erleichtern. In diesem Zusammenhang wird vor allem auf die

Konventionen von Brüssel und Lugano und auf Maßnahmen zur Vereinheitlichung der

Zuständigkeiten sowie des anwendbaren Rechts sowie der Anerkennung und

Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen Bezug genommen.

 

Bei den Arbeiten zur Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten

Kriminalität konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden. So konnte eine Gemeinsame

Maßnahme über den Straftatbestand der Beteiligung an einer kriminellen Organisation

angenommen werden. Darin wird den Mitgliedstaaten erstmals zwingend vorgeschrieben,

sicherzustellen, daß die innerstaatlichen Rechtsvorschriften die effektive Verfolgung von

Personen ermöglichen, die an kriminellen Vereinigungen beteiligt sind. Weiters wurde eine

Gemeinsame Maßnahme angenommen, welche alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet,

sämtliche Vortaten der Geldwäsche als schweren Straftaten vorzusehen und die

Beschlagnahme von Vermögenswerten kriminellen Ursprungs zu erleichtern. Zur

Ergänzung dieses Rechtsakts hat der österreichische Vorsitz weiters den Entwurf einer

Gemeinsamen Maßnahme vorgelegt, welcher die Aufteilung beschlagnahmter

Vermögenswerte zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen soll. Weiters konnte ein

Grundsatzdokument über Elemente der Strategie der Union zur Bekämpfung der

Hightech - Kriminalität verabschiedet werden, welches sich mit der Verhütung und der

Bekämpfung des Mißbrauchs neuer Technologien, der Rolle der Union im Rahmen von

internationalen Aktivitäten in diesem Bereich und mit der besonderen Verantwortung der

Technologie und Diensteanbieter auseinandersetzt.

 

Unter österreichischem Vorsitz wurde erstmals der Bericht zur Lage der Organisierten

Kriminalität in der Europäischen Union in zweifacher Fassung erstellt. Die Zweiteilung des

Berichtes war insbesondere deshalb erforderlich. um einerseits den Anforderungen der

Europäischen Strafverfolgungsbehörden nach einer umfassenden Darstellung der

Situation unter Einbeziehung sensibler Daten und andererseits dem Bedürfnis der

Öffentlichkeit nach einer globalen Information entsprechen zu können. Der für die

Öffentlichkeit bestimmte Bericht über die gegenwärtige Situation in der EU wurde an das

Europäische Parlament übermittelt.

 

Im Hinblick auf die Notwendigkeit eines nicht bloß repressiven sondern ganzheitlichen

Ansatzes zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens wurde unter österreichischem

Vorsitz ein Entwurf für eine Entschließung des Rates betreffend die Prävention

organisierter Kriminalität vorgelegt. Mit der beim Rat Justiz und Inneres am 3./4. 12. 1998

angenommenen Resolution wird eine umfassende Präventionsstrategie erstellt, welche

dem Entstehen organisierten Verbrechens auf allen Ebenen vorbeugen soll. So werden

unter anderem die Schaffung spezieller Präventionsprogramme und entsprechender

Organisationsstrukturen, gezielte Schritte betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge und

andere korruptionsanfällige Bereiche sowie vermehrte Forschung, Erfahrungsaustausch

und Aufklärung vorgesehen.

 

Am 1. 10. 1998 ist das EUROPOL - Übereinkommen formell in Kraft getreten. Die

Konstituierung der Organe von EUROPOL erfolgte während des österreichischen

Vorsitzes. Die meisten Rechtsakte, deren Inkrafttreten für die Tätigkeitsaufnahme von

EUROPOL erforderlich ist, wurden bereits vom Rat gebilligt. Gewisse völkerrechtliche

Akte bedürfen der Genehmigung bzw. Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten, die Anfang

1999 geschlossen werden sollte.

 

Das letzte offene Problem für die Tätigkeitsaufnahme von EUROPOL bildet die Billigung

der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kontrollinstanz. In diesem Kontext ist auch auf

die erfolgte Ausdehnung des Mandats von EUROPOL auf die Bekämpfung von Straftaten,

die im Rahmen von terroristischen Handlungen gegen Leben, körperliche Unversehrtheit

und persönliche Freiheit sowie gegen Sachen begangen wurden oder begangen werden,

hinzuweisen. Auch wurde die Definition des Deliktes “Menschenhandel” derart ergänzt,

das auch Aktivitäten der Herstellung, des Verkaufes und Verbreitung von

kinderpornographischem Material umfaßt sind. Einigung wurde während des

österreichischen Vorsitzes auch darüber erzielt, daß EUROPOL beauftragt werden wird,

sich mit Fragen der “Geldfälschung und Fälschung von Zahlungsmitteln” zu befassen.

 

Im Bereich der Bekämpfung der Korruption und des Schutzes der finanziellen Interessen

der Gemeinschaft wurde eine Gemeinsame Maßnahme verabschiedet, welche

sicherstellt, daß in Hinkunft in allen Mitgliedstaaten Bestechung und Bestechlichkeit auch

in der Privatwirtschaft unter Strafe gestellt wird.

 

Im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wurde während der

österreichischen Präsidentschaft ein Prozeß der gegenseitigen Evaluierung der

Mitgliedstaaten sowohl im Hinblick auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen in

die nationale Rechtsordnung und Praxis als auch im Hinblick auf die Effizienz der

Rechtshilfeleistung eingeleitet. Die Arbeiten an einem Rechtshilfeübereinkommen der EU

wurden intensiv fortgesetzt.

 

Die seit zwei Jahren laufenden Arbeiten an der EURODAC - Konvention, die die

Bestimmung des für ein Asylverfahren zuständigen Staates im Sinne des Dubliner

Übereinkommens durch die Abnahme und zentrale elektronische Speicherung der

Fingerabdrücke von AsylwerberInnen erleichtern soll, konnten unter österreichischem

Vorsitz mit einer politischen Einigung über den Text der Konvention abgeschlossen

werden. Auch der nicht zuletzt von Österreich geforderte Protokollentwurf zur

Ausweitung der Konvention auf illegale Grenzgänger wurde grundsätzlich gebilligt.

 

Die österreichische Präsidentschaft hat einen Entwurf für ein Strategiepapier der

Europäischen Union zur Migrations -  und Asylpolitik vorgelegt. Zweck dieses Vorschlages

ist die Entwicklung einer in sich geschlossenen Asyl- und Migrationsstrategie auf

europäischer Ebene, die eine effiziente Migrationssteuerung ermöglichen und die

Handlungsfähigkeit der Europäischen Union in diesem Bereich erhöhen soll. In diesem

Zusammenhang fand Ende November in Baden bei Wien eine internationale

Migrationskonferenz statt, bei der die wesentlichesten Themen dieses Strageipapiers

ausführlich erörtert wurden. Entsprechend den von den Mitgliedstaaten eingelangten

schriftlichen Stellungnahmen wurde das Strategiepapier vom Vorsitz überarbeitet und im

Herbst 1998 auf hoher Beamtenebene mehrfach diskutiert. Weiters wurde das

Strategiepapier im Oktober 1998 dem Europäischen Parlament und dem UNHCR

übermittelt. Der deutsche Vorsitz hat seine Absicht bekundet, die Prüfung des

Strategiepapiers in den zuständigen Gruppen des Rates fortzusetzen. Das Ergebnis

dieser Erörterungen wird im Rahmen der Vorarbeiten für die Tagung des Europäischen

Rates im Oktober 1999 in Tampere berücksichtigt werden.

 

Der österreichische Vorsitz hat ferner die Beratung zu dem Entwurf der Kommission für

ein Übereinkommen zur Regelung der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in

das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten fortgesetzt und die erste Lesung abgeschlossen.

Die Präsidentschaft hat nach Bestandsaufnahme der bestehenden

Rückübernahmeabkommen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten den Text eines

multilateralen Rückübernahmeübereinkommens zwischen den EU - Staaten einerseits und

einem solchen Drittstaat andererseits zur Diskussion gestellt und die erste Lesung dieses

Übereinkommens abgeschlossen.

 

Über die Gemeinsame Maßnahme betreffend den vorübergehenden Schutz für

Vertriebene und über die Gemeinsame Maßnahme betreffend die Solidarität bei der

Aufnahme und beim Aufenthalt von Vertriebenen, die durch eine Regelung über den

vorübergehenden Schutz begünstigt werden, wurde eine sehr offene Diskussion geführt,

die aber gezeigt hat, daß insbesondere hinsichtlich des angestrebten solidarischen

Ausgleichs derzeit kein Konsens zu erzielen ist. Weitere Diskussionen in der

Arbeitsgruppe Asyl befaßten sich mit der Frage, wie die praktische Umsetzung des

Dubliner Übereinkommens wirkungsvoller gestaltet werden könnte.

 

Nach jahrelangen Diskussionen wurde schließlich unter österreichischer Präsidentschaft

die Einrichtung des elektronischen Bildspeicher- und - übermittlungssystems FADO

beschlossen. Dieses beim Generalsekretariat des Rates angesiedelte System enthält eine

Sammlung echter sowie ge -  und verfälschter Dokumente. Positive Ergebnisse wurden

auch hinsichtlich der Beschleunigung und der Verbesserung des Informationsaustausches

über gefälschte Dokumente erzielt. Weiters wurde unter österreichischer Präsidentschaft

grundsätzliche Einigung hinsichtlich einer Verbesserung der statistischen Erhebungen

sowie hinsichtlich der Einführung eines Kennzahlensystems zur Vereinfachung der

Beschreibung von Dokumentfälschungen erzielt.

Über den bereits seit 1996 im Rahmen der Arbeitsgruppe Visa diskutierten Entwurf einer

Gemeinsame Maßnahme des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Formblattes für die

Anbringung eines Visums (das die Mitgliedstaaten Personen erteilen, die InhaberInnen

eines von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht anerkannten Reisedokumentes sind oder

die kein Reisedokument besitzen) konnte weitgehende Einigung erzielt werden.

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer neugefaßten Gemeinsamen Maßnahme zur

Problematik des Flughafentransits konnte ebenfalls weitgehend Einigung erzielt werden.

Die Liste der als Befreiung von der Flughafentransitvisumpflicht von allen MS anerkannten

Aufenthaltstitel wurde festgelegt.

 

Auf der informellen Tagung der Minister für Justiz und Inneres am 29. - 30. 10. 1998 in Wien

hatte die niederländische Delegation im Verlauf der Beratungen über das Strategiepapier

über die Migrations und Asylpolitik den Vorschlag unterbreitet, eine säulenübergreifende

Task Force “Asyl und Migration” einzurichten, deren Aufgabe es wäre, umfassende

Gesamtberichte zu erstellen, Herkunfts- und Transitländer zu bestimmen und konkrete

Vorschlage für Maßnahmen zu unterbreiten, mit denen die Migrationsbewegungen aus

diesen Ländern beeinflußt oder eingedämmt werden können. Dieser Vorschlag fand

allgemeine Zustimmung im Rahmen der Justiz- und Innenminister. Diese sprachen sich

für eine möglichst rasche Einrichtung und Tätigkeitsaufnahme der Task Force aus, um

bereits im Oktober 1999 dem Europäischen Rat von Tampere über deren Arbeiten

berichten zu können.

 

Zur Intensivierung der Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Produktion,

der Bearbeitung, der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornographischem Material

sowie zur Förderung einer effizienten Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten in

diesem Bereich hat der österreichische Vorsitz eine Gemeinsame Maßnahme zur

Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet ausgearbeitet, über die schließlich

vorbehaltlich der noch ausständigen Stellungnahme des Europäischen Parlaments -

Einigung erzielt werden konnte.

 

Im Bereich des Zivilrechts wurden die Beratungen zur Ausarbeitung eines

Übereinkommens über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende

Recht (“Rom II”) aufgenommen. Die Arbeiten sind gut vorangekommen, so daß der

österreichische Vorsitz einen Übereinkommensentwurf unterbreiten konnte, der als

Ausgangsbasis weiterer Diskussionen dient. Auch die Arbeiten zur Revision der

Übereinkommen von Brüssel und Lugano wurden wesentlich vorangetrieben. Die

wichtigsten Diskussionspunkte waren eine Neufassung des Gerichtsstands des

Erfüllungsortes, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der

Zuständigkeitsvorschriften in Verbrauchersachen, eine einheitliche Regelung des

Zeitpunkts der Streitanhängigkeit und eine Straffung des Verfahrens zur

Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen. Mit dem Abschluß der Arbeiten ist

bis Mitte 1999 zu rechnen.

Die säulenübergreifende Arbeitsgruppe “Drogen" konnte eine Reihe von Dossiers, die in

der Verabschiedung einiger Arbeitspapiere mündete, initiieren, fortführen bzw.

fertigstellen. Dabei. wurde in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, mit Europol

sowie mit der in Lissabon eingerichteten Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen -

und Drogensucht (EBDD) die Umsetzung zweier rechtlicher Instrumentarien, die

Gemeinsamen Maßnahme betreffend einen Frühwarnmechanismus für neue synthetische

Drogen bzw. die Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Harmonisierung der

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Drogenbereich überwacht. Die Ergebnisse

dieses Prozesses bzw. ein Bericht über die von sämtlichen. mit dem Drogenphänomen

befaßten Ratsarbeitsgruppen, durchgeführten Aktivitäten, wurde erstmals in einem

Gesamtdokument dem Europäischen Rat von Wien vorgelegt. Ein besonderer

Schwerpunkt während der zweiten Jahreshälfte war der Follow - up zur im Juni

angehaltenen UN - Sondergeneralversammlung zum Weltdrogenproblem (UNGASS)

insbesondere im Bereich der Nachfragereduktion sowie die Intensivierung der

Beziehungen zu Drittstaaten (Lateinamerika, Zentralasien SADC). So konnte der

Generaldirektor des in Wien ansässiger UN - Drogenkontrollprogrammes (UNDCP)

erstmals zu einer Sitzung der Arbeitsgruppe eingeladen werden.

 

Die Untersuchung der möglichen Implikationen des künftigen Vertrages von Amsterdam

auf den Drogenbereich, im Kontext einer in Erarbeitung befindlichen EU - Drogenstrategie

für den Zeitraum 2000 - 2004, war ein weiterer Aufgabenbereich des österreichischen

Vorsitzes.

 

Bei den Beziehungen zu Drittländern und internationalen Organisationen in den Bereichen

Justiz und Inneres stellte die politische Diskussion über die zukünftige Vorgangsweise im

Zusammenhang mit dem Beitrittsprozeß einen besonderen Schwerpunkt dar. Anläßlich

des Rates am 24.9. wurde daher ein Arbeitstreffen mit den Justiz und Innenministern der

Beitrittswerber abgehalten. Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt, daß eine

kontinuierliche Anpassung der Förderprogramme der Dritten Säule notwendig ist, um auf

die sich ändernden Bedürfnisse der Beitrittswerber verstärkt Bedacht nehmen zu können.

Im Bereich Migration und Asyl wurde darüber hinaus festgehalten, daß eine

entsprechende personelle und technische Ausstattung in den Beitrittsländern erforderlich

ist, um Fluchtbewegungen und Schleuserkriminalität nachhaltig verhindern zu können.

Gemeinsam mit den Beitrittskandidaten wurden ferner Leitlinien für die weiterführende

Zusammenarbeit im Bereich der Visapolitik sowie des Statistikaustausches erarbeitet.

 

Im Rahmen des Transatlantischen Dialoges wurden die Kontakte mit den USA und mit

Kanada auf dem Gebiet der Dritten Säule fortgesetzt. Bei der Zusammenarbeit mit den

USA wurde den Themen Hochtechnologiekriminalität, Drogen, Bekämpfung des

Frauenhandels und Fahrzeugdiebstahl besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein Troika -

Treffen am 25.11. bestätigte den Gleichklang der beiderseitigen Positionen im Bereich der

Terrorismusbekämpfung und erbrachte Einvernehmen über gemeinsame Aktionen bzw.

Kooperation insbesondere beim Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus.

 

Schließlich wurden von der österreichischen Präsidentschaft eine Reihe von Konferenzen

und Seminaren zu Themen der Dritten Säule (u.a. Migration Terrorismus,

Wirtschaftskriminalität) organisiert, an denen zumeist die Beitrittsländer, USA und Kanada

sowie mitunter auch weitere Drittstaaten teilnahmen. Bedeutung kam auch dem Thema

Frauenhandel Gewalt gegen Frauen zu. Durch die PolitikerInnen - und

ExpertInnentagung Ost - West - Konferenz Frauenhandel" von 1. - 3. 10. in Wien konnte eine

Verstärkung der Kooperation und Vernetzung zwischen Behörden und NGOS erreicht

werden, aber auch Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung und Prävention des

Frauenhandels diskutiert werden.

 

Mehrere internationale Seminare und Konferenzen (u.a. zu den Bereichen

Wirtschaftskriminalität, Außengrenzen, Migration, Gewaltprävention) rundeten das

österreichische Vorsitzprogramm im Bereich Justiz und Inneres ab.

XII. AUSSENBEZIEHUNGEN

 

A. MULTILATERALE BEREICHE UND

INTERNATIONALE ORGANISATIONEN

 

AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITIK

 

Die Handels -  und Investitionsbeziehungen zwischen EU und USA bilden schon heute die

umfassendste Wirtschaftspartnerschaft der Welt. Unter österreichischer Präsidentschaft

konnte ein erster wichtiger Schritt hinsichtlich der Umsetzung der transatlantischen

Wirtschaftspartnerschaft, welche beim Gipfeltreffen EU/USA im Mai 1998 in London

vereinbart wurde, gesetzt werden. Zur Stärkung dieser Partnerschaft wurde ein

gemeinsamer Aktionsplan einschließlich eines Zeitplans, der eine Reihe von multilateralen

und bilateralen Maßnahmen beinhaltet, verabschiedet. Bilaterales Kernstück ist die

Ausverhandlung von Abkommen in den Bereichen Warenverkehr, Dienstleistungen,

öffentliches Beschaffungswesen und Geistiges Eigentum. Im multilateralen Bereich ist ein

regelmäßiger Dialog insbesondere zur Abstimmung der Schlüsselfragen für eine neue

multilaterale Handelsliberalisierung vorgesehen.

 

Im Rahmen der dritten WTO - Ministerkonferenz im zweiten Halbjahr 1999 soll eine

umfassende neue Runde von Liberalisierungsverhandlungen eingeleitet werden, um

durch Abbau von Handelsbeschränkungen das wirtschaftliche Wachstum zu steigern und

damit den Lebensstandard zu erhöhen. Unter österreichischem Vorsitz konnte die

Ausrichtung der Gemeinschaftsstrategie in den grundsätzlichen Punkten finalisiert

werden.

 

Eine Reihe von WTO - Mitgliedern sprechen sich hinsichtlich des

Streitbeilegungsmechanismus der WTO für eine Erhöhung der Transparenz und die

Einbindung der Civil Society aus. Die unter österreichischem Vorsitz für die WTO -

Verhandlungen erzielte Gemeinschaftsposition enthält unter anderem Reformvorschläge

im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen sowie zu

Fragen der Veröffentlichung von Panelurteilen und der personellen Zusammensetzung

der "Schiedsgerichte".

 

Die Ergebnisse der Verhandlungen über die Liberalisierungen im Bereich der

Finanzdienstleistungen (Fünftes Protokoll zum GATS), welche den diskriminierungsfreien

Zugang von Finanzinstitutionen im Wege der Niederlassung und des grenzübergreifenden

Dienstleistungsverkehrs zu den jeweiligen Märkten gewährleisten sollen, liegen bis

29. 1. 1999 zur Annahme durch die WTO - Mitglieder in Genf auf. Der für die Annahme des

Fünften Protokolls zum GATS samt Verpflichtungsliste auf Gemeinschatfsebene

erforderliche Beschluß des Rates wurde soweit vorbereitet, daß einer formellen

Beschlußfassung nichts mehr im Wege steht.

 

Um die wirtschaftliche und soziale Situation in den Entwicklungsländern zu stärken und

eine schrittweise Integration in die Weltwirtschaft zu bewirken, wurde von der

Gemeinschaft bereits 1971 ein System allgemeiner Zollpräferenzen für gewerbliche bzw.

landwirtschaftliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern installiert. Unter

österreichischem Vorsitz ist es erstmals gelungen, die verschiedenen derzeit bestehenden

Regelungen in ein Schema zu integrieren, um dadurch die Transparenz zu erhöhen und

die Handhabung zu erleichtern. Das neue Schema beinhaltet sowohl den Industrie -  und

Landwirtschaftsbereich als auch das sogenannte Sonderanreizsystem, das die

Gewährung zusätzticher Präferenzen bei Implementierung von Sozial -  und Umweltnormen

durch die Entwicklungsländer vorsieht.

Im Textilbereich ist es trotz schwieriger Verhandlungen gelungen, das bestehende

Abkommen mit China um ein Jahr zu verlängern. Die Quoten werden unter

Zugrundelegung der alten Wachstumsraten erhöht, China wird im Gegenzug eine

verbesserte Belieferung der Gemeinschaft mit Rohmaterialien (Kaschmir, Seide)

sicherstellen sowie bei der Verteilung der für die Industrie reservierten Quoten die

Ausstellung der Exportlizenzen über das elektronische System der Kommission

bekanntgeben. Weiters wurde eine neue Verordnung für Textilimporte aus Taiwan, die

auch eine Erhöhung der Kontingente für bestimmte Baumwollgewebe vorsieht,

angenommen.

 

Im EGKS - Bereich konnte eine Verlängerung der autonomen Quoten gegenüber

Kasachstan trotz des Widerstandes einiger Mitgliedstaaten erzielt werden. Damit konnte

für das erste Halbjahr 1999 eine Liberalisierung des Handels mit Kasachstan vermieden

werden, welche zur Folge gehabt hätte, daß einerseits jegliche Motivation für den

Abschluß des angestrebten EGKS - Abkommens und auch jegliches Druckmittel zur

Erreichung des Zieles des Abkommens (Schaffung von gleichen

Wettbewerbsbedingungen) vereitelt worden wäre.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen problematischen Situation auf dem europäischen

Stahlmarkt, ausgelöst durch die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise, wurden die

Beschlüsse über die Verlängerung der Doppelkontrollabkommen mit Rumänien,

Bulgarien, Tschechien und Slowakei für das Jahr 1999 gefaßt. Um bei bestimmten

sensiblen Stahlprodukten Umgehungen (z.B. von Quotenabkommen) zu vermeiden, ist

hiebei die genaue Erfassung der Handelsströme durch Verknüpfung einer Importlizenz

der Gemeinschaft mit der Vorlage einer Exportlizenz aus dem betreffenden Staat von

besonderer Bedeutung.

 

In diesem Zusammenhang ist auch das System der vorherigen Überwachung zu nennen,

das für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse aus Drittländern angewendet wird, um

jene statistischen Informationen zu erhalten, die eine aktuelle Analyse der Einfuhrtrends

ermöglichen. Die Kommission konnte von der Notwendigkeit der Verlängerung dieses

Systems überzeugt werden und hat noch im Dezember 1998 eine entsprechende

Kommissionsverordnung veröffentlicht.

 

Im Bereich der Gegenseitigen Anerkennung wurden die Abkommen mit den USA und

Kanada ratifiziert und die ersten Sitzungen der “Joint Committees" durchgeführt, d.h. die

operative Phase hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarungen eingeleitet. Die

Ratifizierung der Abkommen mit Australien und Neuseeland erfolgte Ende November

1998, so daß die Abkommen mit 1. Jänner 1 999 in Kraft getreten sind.

 

Im Hinblick auf eine Verlängerung des Internationalen Kakaoabkommens um zwei Jahre

konnte eine grundsätzliche Einigung innerhalb der EU als auch mit den anderen

Verbraucher- bzw. Erzeugerländern des Abkommens erzielt werden.

Im zweiten Halbjahr 1998 wurden die Diskussionen hinsichtlich einer verbesserten

Verordnung über eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit

doppeltem Verwendungszweck vorangetrieben. Umstritten waren einige Neuerungen

gegenüber der derzeitigen Verordnung als auch die Rechtsbasis des Vorschlages der

Kommission. Im Dezember 1998 legte die Kommission als Ergebnis der Arbeiten des

österreichischem Vorsitzes einen redigierten Verordnungsentwurf vor, womit die Phase

der politischen Einigung erreicht wurde.

 

 

SICHERHEITSPOLITIK

 

Im Verlauf der österreichischen Präsidentschaft hat sich die Debatte um die Zukunft der

europäischen Sicherheits -  und Verteidigungspolitik merklich belebt. Hiezu hat v.a. auch

die britisch - französische Erklärung von St. Malo, die vom Europäischen Rat von Wien

ausdrücklich begrüßt wurde, maßgeblich beigetragen. Zur Frage der Weiterentwicklung

der Sicherheits- und Verteidigungspolitik gab es in Pörtschach eine grundsätzliche und

fruchtbringende Debatte. Die Außenminister haben diese Thematik im Rahmen einer

Orientierungsdebatte vertieft. Schließlich hat mit dem WEU - Ministerrat in Rom auch die

diesbezügliche Debatte innerhalb der WEU begonnen. In diesem Zusammenhang kam es

auch zu Treffen des EU - Vorsitzes mit der WEU und der NATO, die der Fortführung der

Diskussion auch innerhalb dieser Gremien dienten.

 

Im Vordergrund der konkreten Arbeiten stand die Vorbereitung der raschen und vollen

Anwendung der sicherheits -  und verteidigungspoltischen Bestimmungen des Vertrages

von Amsterdam. Dies war auch das zentrale Thema einer informellen Konferenz der

Verteidigungsminister der EU - Staaten in Wien, die außerhalb des offiziellen

Tagungskalenders der EU - Präsidentschaft stattfand. Das Potential des Amsterdamer

Vertrages soll gerade auch in diesem Bereich voll ausgeschöpft werden. Das setzt

insbesondere die zeitgerechte Vereinbarung der Modalitäten der praktischen

Zusammenarbeit zwischen der EU und der WEU voraus.

 

Unter österreichischem EU - Vorsitz wurde Art. J.4.2 EUV erstmals operativ eingesetzt,

   - für die Entsendung von Minenexperten nach Kroatien. Mit Beschluß des Rates vom

   9.11. wurde die WEU ersucht, die Entsendung von 12 Minenexperten nach Kroatien für

   ein "train the trainers" - Programm durchzuführen, und

   - für die Überwachung der Erfüllung der - in bezug auf den Kosovo getroffenen -

   Vereinbarungen durch das WEU - Satellitenzentrum in Torrejón.

 

Was eine Verstärkung des WEU - Polizeieinsatzes in Albanien betrifft liegt die notwendige

Machbarkeitsstudie der WEU nunmehr vor und das offizielle Ersuchen der EU an die

WEU ist in Vorbereitung.

 

MENSCHENRECHTE

 

Die österreichische Präsidentschaft stand aus zwei Gründen im besonderen Zeichen des

internationalen Menschenrechtsschutzes: Zum einen ist am 10. Dezember der Annahme

der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vor 50 Jahren

gedacht worden, zum anderen fand heuer, 5 Jahre nach der Wiener Weltkonferenz für

Menschenrechte, die erste Überprüfung der Umsetzung der auf der Weltkonferenz

verabschiedeten Wiener Erklärung und des Aktionsprogrammes (Vienna Declaration and

Programme of Action - VDPA) statt.

 

Diese beide Anlässe boten der österreichischen Präsidentschaft eine besondere

Gelegenheit, die Bedeutung der Menschenrechte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich

zu machen, die Errungenschaften und Herausforderungen für die EU im internationalen

Menschenrechtsschutz kritisch zu analysieren sowie zukünftige Tätigkeiten zu

identifizieren. Die Berücksichtigung der Nichtdiskriminierung, sowie die Rechte der Frauen

und des Kindes stellten hierbei zentrale Bestandteile dar.

Angesichts einer Vielzahl von internationalen Veranstaltungen rund um den 10.12.1998

hat die österreichische Präsidentschaft einen Festakt der Europäischen Union aus Anlaß

des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte veranstaltet. Dieser

bot den Rahmen für eine Erklärung der EU, in welcher konkrete Überlegungen über die

Veröffentlichung eines jährlichen EU Menschenrechtsberichts, die Stärkung von

menschenrechtlichen Ausbildungs- und Monitoringkapazitäten der Union, ein regelmäßig

sich treffendes offenes Diskussionsforum und die generelle Stärkung von relevanten EU

Strukturen beschlossen wurden. Diese Erklärung wurde vom Europäischen Rat in Wien

aufgegriffen, der dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten auftrug zu prüfen, wie

die vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen am besten realisiert werden können.

Der Schutz der Kinder war eines der zentralen Themen der österreichischen

Präsidentschaft. Neue Impulse wurden zum Schutz der Kinder vor sexuellem Mißbrauch,

wirtschaftlicher Ausbeutung und Gewalt, insbesondere im Bereich Kinderpornographie im

Internet gesetzt. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten verabschiedete am 5.10.1998

Schlußfolgerungen, die zur horizontalen und säulenübergreifenden Koordination der

Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet aufriefen. Schwerpunkte waren hiebei

die EU - Koordinierung im Bereich Justiz, Audiovisuelles und Telekommunikation, die

Umsetzung des Aktionsplans zur sicheren Nutzung des Internet der

österreichische Vorschlag für eine Gemeinsame Maßnahme zur Bekämpfung der

Kinderpornographie im Internet sowie die Fortführung des Daphne - Programms zur

Unterstützung von NGO's im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder.

 

Der Rat beschloß, auf internationaler Ebene mit einer Stimme zu sprechen und

gemeinsame Standpunkte zu koordinieren, insbesondere was die Verhandlungen zum

UN - Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention über Kinderhandel, Kinderprostitution

und Kinderpornographie und zur UN - Konvention über transnational organisiertes

Verbrechen betrifft. Bei der Europakonferenz am 6. 10. 1998 wurden die Beitrittskandidaten

aufgefordert, sich an den Aktivitäten der EU auf internationaler Ebene zu beteiligen und

den einschlägigen EU - Rechtsbestand zu übernehmen. Im transatlantischen Dialog setzte

Österreich wichtige Initiativen zum Schutz der Kinder auf höchster Ebene.

 

Vor der 53. VN - Generalversammlung erhob die EU die Forderung eines verstärkten

weltweiten Schutzes von Kindern. Unter österreichischer Präsidentschaft wurde erstmals

eine EU - Koordination zur Vorbereitung der nächsten Tagung der Arbeitsgruppe zum

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention über Kinderhandel, Kinderprostitution und

Kinderpornographie in die Wege geleitet. Die Präsidentschaft war auch aktiv an der

Ausarbeitung und Verabschiedung der VN - Resolution über die Rechte der Kinder

beteiligt.

Der effektive Schutz der Rechte von Frauen stellte ebenfalls einen Schwerpunkt der

österreichischen Präsidentschaft dar. Im Zusammenhang mit dem Follow - up zur Pekinger

Weltfrauenkonferenz konnte die wichtige Rolle der NGO bei. der Vorantreibung der

Umsetzung der Ergebnisse der Aktionsplattform unterstrichen werden. Das Thema der

Eliminierung von Gewalt gegen Frauen wurde, etwa im Bereich Bekämpfung des

Frauenhandels, gezielt vorangetrieben. Zum Zusatzprotokoll zur UN - Konvention gegen

die Diskriminierung der Frau (CEDAW). das derzeit im Rahmen der VN -

Frauenstatuskommission verhandelt wird, wurde eine Harmonisierung der EU - Positionen

angestrebt. Darüber hinaus wurden von der Präsidentschaft Veranstaltungen zum Thema

"Gewalt gegen Frauen”, die Ost - West - Konferenz zu Frauenhandel und die

ExpertInnenkonferenz "Polizeiarbeit gegen Gewalt an Frauen" abgehalten.

 

Das kohärente und koordinierte Vorgehen im Kampf gegen Rassismus und

Fremdenfeindlichkeit war auch auf internationaler Ebene ein wichtiges Thema der

österreichischen Präsidentschaft. Die EU unterstützt die Vorbereitungen zur

Weltkonferenz gegen Rassismus im Rahmen der Vereinten Nationen und des

Europarates, wofür auch die in Wien etablierte EU - Beobachtungsstelle für Rassismus und

Fremdenfeindlichkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann.

 

Darüber hinaus war die Union aber auch auf allen Ebenen einer der zentralen Akteure im

internationalen Menschenrechtsgeschehen.

 

Bei der UN - Generalversammlung setzte die EU erfolgreich Initiativen betreffend die

Menschenrechtslage in Iran und Irak, Demokratische Republik Kongo und Nigeria und

unterstützte weitere wichtige Ländersituationen/Resolutionen, wie zu BR Jugoslawien,

Kosovo, Ruanda, Afghanistan, Burma/Myanmar. Neben einer umfassenden Erklärung zur

weltweiten Situation der Menschenrechte gab die EU auch thematische Erklärungen ab,

zu Fragen, denen aus Sicht der Union besondere Bedeutung zukommt, wie z.B. der

Kampf gegen Rassismus, Kinder- und Frauenrechte, die Stärkung der internationalen

Menschenrechtsmechanismen sowie die UN - Völkermord - Konvention.

 

Weiters bildeten die Menschenrechte ein wesentliches Thema in einer Reihe von

politischen Dialogen mit Drittstaaten. Mit China konnten in einer neuen Runde des

Menschenrechtsdialogs substantielle Fragen wie etwa die exzessive Anwendung der

Todesstrafe und chinesische Bemühungen zur Strafrechtsreform, die

Menschenrechtslage in Tibet und eine verstärkte Kooperation Chinas mit den VN

detailliert und ernsthaft diskutiert werden. Erste Erfolge, wie der Besuch der VN -

Hochkommissarin für Menschenrechte in China im September und die Unterzeichnung

des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte konnten hiebei erzielt

werden. Ein im Rahmen des Dialogs in Peking stattfindendes zweitägiges Rechtsseminar

und eine mehrtägige Konferenz zu Frauenrechten unter Beteiligung chinesischer und EU -

ExpertInnen ermöglichten erstmals eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und von

NGOs und öffneten neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen China und der EU.

 

Einen besonderen Schwerpunkt stellte auch die weltweite Stärkung der Aktivitäten der EU

gegen die Todesstrafe dar, die auf Basis der Richtlinien des Rates von Mitte 1998 im

Rahmen zahlreicher bilateraler Menschenrechtsdialoge, Demarchen und Erklärungen

aktiv verfolgt wurden.

Auf dem diesjährigen Koordinationssegment der substantiellen Sitzung des Wirtschafts -

und Sozialrats (ECOSOC) gelang es, ein umfassendes Programm der stärkeren

Koordination und Kooperation des VN - Systems im Menschenrechtsbereich zu erarbeiten

und somit die schrittweise Integration der Menschenrechte in die anderen Arbeitsbereiche

der VN auf eine solidere Basis zu stellen

 

ABRÜSTUNG, RÜSTUNGSKONTROLLE UND NICHT - WEITERVERBREITUNG

 

Im Bereich der Konvention über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen (BZWC)

setzte sich die EU auch unter österreichischem Vorsitz weiter nachdrücklich für einen

baldigen Abschluß der Genfer Verhandlungen über ein Verifikationsprotokoll zur BTWC

ein und bestätigte ihr hohes Profil in diesem Bereich durch eine aktive

Verhandlungsteilnahme. Die EU unterstützte die Forderung nach einer Intensivierung

dieser Verhandlungen durch gezielte Demarchen. Gleichzeitig hat sich die EU für ein

universelles Verbot dieser Waffen durch Demarchen in jenen Ländern eingesetzt, die die

BTWC bisher noch nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben, dies zu tun. Weiters ist die

EU unter österreichischem Vorsitz mit Nachdruck durch gezielte Demarchen für die

effektive und universelle Umsetzung der Verpflichtungen des Übereinkommens über ein

Verbot von Chemiewaffen (CWC) eingetreten.

 

Im Bereich der nuklearen Abrüstung und Non - Proliferation konzentrierte sich die EU in der

zweiten Jahreshälfte 1998 vor allem auf die Herausforderungen der indischen und

pakistanischen Atomtests vom Mai 1998 für das internationale Regime zur

Nichtweiterverbreitung von Nuklearwaffen. Die im Rahmen des Rates Allgemeine

Angelegenheiten am 25. 5. und 8. 6. festgelegte Haltung der EU wurde sowohl gegenüber

Pakistan als auch Indien in diversen Kontakten aktiv vertreten, gegenüber Indien zuletzt

im Rahmen des Ministertreffens der EU Troika und gegenüber Pakistan im Rahmen eines

Treffens Hoher Beamter am 25.11. in Wien.

 

Darüber hinaus hat der Rat Allgemeine Angelegenheiten am 26. 10. einen Gemeinsamen

Standpunkt angenommen, der als Basis für das weitere Vorgehen der EU in diesem

Bereich dient. Neben der klaren politischen Positionierung der EU sind gemeinsame

Maßnahmen im Bereich der Exportkontrollen, Vertrauensbildung und auf Ebene von Think

Tanks vorgesehen.

 

Die EU hat sich für den raschen und effizienten Ausbau der Atomteststopbehörde und des

von ihr zu betreibenden Überwachungsnetzes eingesetzt. Weiters wurde darauf

hingearbeitet, zum frühestmöglichen Zeitpunkt. nämlich im Herbst 1999, ein laut Vertrag

vorgesehenes erstes Treffen der Vertragsstaaten des Atomteststopvertrags (CTBT)

einzuberufen, und dieses in Wien abzuhalten.

 

Am Rande der 42. IAEO Generalkonferenz haben die EU - Mitgliedstaaten und die EK als

Vorreiter am 22. 9. 1998 in Wien die Zusatzprotokolle über verstärkte nukleare

Sicherheitskontrollen mit der IAEO unterzeichnet.

 

Im Rahmen routinemäßiger Treffen mit den USA wurde eine Intensivierung der

Zusammenarbeit zur Unterstützung von Drittländer beim Aufbau effizienter

Exportkontrollen beschlossen.

Im Kampf gegen die Antipersonenminen ist die EU der größte Geber bei der

Minenräumung und Hilfe an die Minenopfer Besondere Beachtung wurde den kleinen und

leichten Waffen ("small arms") geschenkt. Unter dem Vorsitz Österreichs wurden

Grundlagen für die weitere Politik der EU im Kampf gegen die unkontrollierte Anhäufung

dieser Waffen und die Unterstützung bei ihrer Einsammlung ausgearbeitet, die in Form

einer Gemeinsamen Aktion vom Rat am 17.12.1998 angenommen werden konnte.

 

Während der österreichischen Präsidentschaft wurden die Arbeiten zur operativen

Umsetzung des “Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren" (durch Erstellung einer

gemeinsamen Liste der erfaßten militärischen Ausrüstung) begonnen. Ferner wurde die

Diskussion über die Gestaltung der Europäischen Rüstungspolitik fortgesetzt.

 

VEREINTE NATIONEN (VN)

 

Die österreichische Präsidentschaft hat sich erfolgreich um ein noch stärkeres

gemeinsames Auftreten der EU im Rahmen der VN bemüht.

 

Wichtige gemeinsame Initiativen betrafen den Schutz der Rechte von Kindern, die

Fortführung des VN - Entminungsprogrammes und die Durchführung des weltweiten

Verbots von Antipersonenminen, den Schutz der Menschenrechte und die Verurteilung

von MR - Verletzungen in einzelnen Staaten sowie die rasche Weiterführung der

Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes.

 

Unter österreichischer EU - Präsidentschaft ist es erstmals gelungen, einen gemeinsamen

EU - Kandidaten für eine wichtige Leitungsfunktion im VN - System zu nominieren. Der

dänische Entwicklungsminister Poul Nielson wurde dem VN - Generalsekretär als

europäischer Kandidat für den Posten des Administrators des Entwicklungsprogramms

der Vereinten Nationen (UNDP) vorgeschlagen.

 

Die Reformbemühungen von VN - GS Kofi Annan wurden nachdrücklich unterstützt. In der

Lösung der Finanzkrise der VN konnten jedoch trotz intensiver Bemühungen - auch auf

hoher politischer Ebene - keine sichtbaren Fortschritte erzielt werden.

 

Insgesamt konnte der österreichische Vorsitz die EU - internen Koordinationsaufgaben

effizient bewältigen und eine starke EU - Präsenz im Verhandlungsgeschehen der VN

gewährleisten. Die zentrale Rolle der Union in den Arbeiten der VN wurde dadurch weiter

gefestigt.

 

OSZE

 

Im Bereich der OSZE hat sich die Entwicklung, die Organisation operativ in

Krisengebieten einzusetzen, mit der Etablierung der bisher größten Mission der OSZE im

Kosovo fortgesetzt. Die österreichische Präsidentschaft hat sich erfolgreich darum

bemüht, daß eine Reihe von Spitzenpositionen in dieser Mission u.a. deren erster stv.

Leiter und drei weitere Stellvertreter, mit Angehörigen der EU besetzt wurden. Die EU soll

nicht nur die finanzielle Hauptlast dieser Operation tragen, sondern auch in

entscheidenden Positionen mitgestalten können.

Im Diskussionsprozeß betreffend die Erarbeitung einer Europäischen Charta der

kooperativen Sicherheit ist es beim Osloer Ministertreffen im Dezember gelungen, die

Dynamik der Verhandlungen um den EU - Vorschlag der sogenannten "Plattform für

kooperative Sicherheit”, einem nicht hierarchischen Zusammenwirken von

Sicherheitsorganisationen in Europa (OSZE, NATO, WEU, EU), zu zentrieren. Rußland

hat dem EU - Ziel, die Verhandlungen beim nächsten Gipfeltreffen in Istanbul

(18./19. 11. 1999) abzuschließen, schließlich zugestimmt.

 

Schließlich wurden unter der österreichischen EU - Präsidentschaft auch eine Reihe von

Initiativen, die der Stärkung des OSZE - Sekretariats in Wien dienen, unternommen.

 

EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM:

 

Die zehnte Tagung des EWR - Rates fand am 6.10.1998 in Luxemburg unter dem Vorsitz

Liechtensteins statt. Im Rahmen dieses halbjährlichen Treffens gab es einen

umfassenden Meinungsaustausch über dir Fortschritte und Entwicklungen im

Europäischen Wirtschaftsraum sowie über die globale Funktionsweise des EWR -

Abkommens. In diesem Zusammenhang begrüßte der EWR - Rat, daß die Bereitstellung

von Informationen über die EU - Erweiterung für die EWR/EFTA - Staaten (Island,

Liechtenstein und Norwegen) in die Wege geleitet wurde. Es wurde bekräftigt, daß die

Auswirkungen des Amsterdamer Vertrages auf das EWR - Abkommen Gegenstand einer

umfassenden gemeinsamen Überprüfung sein werden.

 

Unter dem österreichischen Vorsitz wurde die zügige Ausdehnung der Geltung der

binnenmarktrelevanten Rechtsakte der Gemeinschaft auf die EWR/EFTA - Staaten

fortgesetzt. Mit insgesamt 69 Beschlüssen des Gemeinsamen EWR - Ausschusses wurden

während dieses Zeitraums Gemeinschaftsvorschriften in das EWR - Abkommen integriert.

 

AKP / ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT:

 

Die österreichische Präsidentschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit

zeichnete sich durch eine umfassende Abhandlung aller anstehenden Themen und ein

klares innovatives Element im politischen Dialog EU - Entwicklungsländer aus.

 

Die EU - Entwicklungspolitik erhielt auf den Gebieten Konfliktprävention und

Friedenskonsolidierung, Tourismus in Entwicklungsländern und operationelle

Koordinierung sowie in den Beziehungen EU/AKP (Post Lomé) unter österreichischer

Präsidentschaft neue Impulse. So konnten wichtige Leitlinien für die EU -

Entwicklungspolitik angenommen werden. Eine Entschließung zur indigenen Bevölkerung,

Schlußfolgerungen zu Mikrofinanzierung sowie zu Demokratie, Menschenrechte und gute

Regierungsführung. Zudem wurden wichtige Rechtsgrundlagen wie die Verordnung NGO -

Kofinanzierung, Dezentralisierung und geschlechtsspezifische Fragen in der

Entwicklungszusammenarbeit unter österreichischem Vorsitz abgeschlossen. In den

Verhandlungen zum Nahrungsmittelhilfeübereinkommen konnte eine EU - interene Position

erarbeitet werden.

 

Unter österr. Präsidentschaft wurden die Post - Lomé - Verhandlungen am 30. 9. 1998

eröffnet, wobei in vier Verhandlungsrunden ein rascher substantieller Start der

Verhandlungen sichergestellt werden konnte. Durch ein informelles EU - AKP Troikatreffen

auf Ministerebene am 2. - 3. 12. 1998 konnten die Ausgangspositionen in den

Verhandlungen geklärt werden.

 

Die Beziehungen der Union zum südlichen Afrika wurden auf entwicklungspolitischer

Ebene durch eine Reihe von zielgerichteten Veranstaltungen wie die Transport -

Ministerkonferenz in Maputo/Mosambik, das Seminar zur Konfliktprävention in Simbabwe

und die EU - SADC - Parlamentarier/NGO - Konferenz in Wien intensiviert.

 

B. REGIONALE BEREICHE

SCHWEIZ

 

Nach vierjährigen Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz ist es der

österreichischen Präsidentschaft gelungen, einen politischen Durchbruch zu erzielen.

 

Die Ergebnisse, die in intensiven und bisweilen schwierigen Verhandlungen erzielt

wurden, sind ausgewogen und liegen im beiderseitigen Interesse. Die im

Abkommenspaket enthaltenen sieben Verträge betreffen den Land-, Luft- und

Personenverkehr, die Landwirtschaft, das öffentliche Auftragswesen, die Forschung und

die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Diese Verträge werden die

Beziehungen der Schweiz zur EU wesentlich verstärken und festigen.

 

Das Abkommenspaket wird voraussichtlich Ende Februar paraphiert und Ende März 1999

unterzeichnet werden. Mit dem Inkrafttreten ist 2001 zu rechnen. Durch eine spezielle

Klausel ist sichergestellt, daß die Abkommen nur gleichzeitig in Kraft treten und daß bei

Kündigung auch nur eines Vertrages das gesamte Paket außer Kraft tritt.

 

Für beide Vertragsteile bringt das Abkommenspaket beträchtliche Vorteile: So enthält der

Landwirtschaftsteil wechselseitige Zugeständnisse, z.B. bei Käse, Olivenöl, Obst und

Gemüse, Wein und Spirituosen (hier bei den Ursprungsbezeichnungen); ist grundsätzlich

ein freier Personenverkehr nach einer fünfjährigen Übergangszeit vorgesehen (dies

schließt auch eine umfassende Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für

Arbeitnehmer und Selbständige, die zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz

gewandert sind, sowie deren Familienangehörige ein); werden Diplome, Zeugnisse und

sonstige Befähigungsnachweise gegenseitig anerkannt; ist Transparenz und

Nichtdiskriminierung bei öffentlichen Ausschreibungen, insbesondere im Bau- und

Eisenbahnwesen sowie im Telekommunikationsbereich, vorgesehen; schließlich wird es

auch zu einer wechselseitigen Anerkennung technischer Prüfzeugnisse kommen.

 

Für Österreich ist vor allem das Landverkehrsabkommen von größter Bedeutung, da es

Voraussetzung für eine wesentliche Entlastung des Brenners und für eine gerechtere

Verteilung des Nord - Süd - Transits durch den Alpenraum ist. Ferner wird österreichischen

Klein- und Mittelbetrieben eine - zwar etwas eingeschränkte - Dienstleistungsfreiheit in der

Schweiz wirtschaftliche Vorteile bringen.

MITTEL -  UND OSTEUROPA

 

Die Beziehungen der Union zu den mittel -  und osteuropäischen Ländern (MOEL) standen

während der - österreichischen Präsidentschaft vorrangig im Zeichen des

Erweiterungsprozesses und der Heranführung der MOEL an die Union. Entwicklungen

und politische Entscheidungen in den Beitrittskandidaten die in diesem Lichte von

Relevanz sind wurden während der österreichischen Präsidentschaft von der Union

erfolgreich unterstützt. Hiebei wurden möglichst umfassend die durch die

Beitrittspartnerschaften gebotenen Möglichkeiten herangezogen.

 

EHEMALIGES JUGOSLAWIEN

 

Die Region des ehemaligen Jugoslawien kam auch während der österreichischen EU -

Präsidentschaft aufgrund ihrer Bedeutung für Stabilität und Sicherheit Europas besondere

Aufmerksamkeit zu. Die Beziehungen zwischen den Nachfolgestaaten BRJ, Kroatien,

Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Albanien und der Europäischen Union

werden weiterhin vom Instrumentarium des "Regionalen Ansatzes" und der

"Konditionalität" bestimmt.

 

Auf Basis der vom Europäischen Rat in Cardiff verabschiedeten Erklärung zum Kosovo

hat sich die EU, gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Internationalen Gemeinschaft

und der Staatengruppen, wie der Kontaktgruppe, um einen konstruktiven Dialog zwischen

den Parteien in Richtung Verhandlungslösung für diese Provinz bemüht. Die

österreichische Präsidentschaft hat sich dafür eingesetzt, auf diplomatischem Weg zu

einer Lösung des Kosovo - Konflikts beizutragen und die Gewährung entsprechender

humanitärer Hilfe an die notleidende Bevölkerung sowie die Schaffung ausreichender

Sicherheit und Stabilität, für die Rückkehr der intern Vertriebenen tatkräftig unterstützt. In

diesem Zusammenhang stellt die Ernennung des österreichischen Botschafters Petritsch

zum EU - Sondergesandten für den Kosovo einen wichtigen Beitrag zur Förderung der

Visibilität der substantiellen Teilnahme der EU in einer Lösung des Konflikts und

insbesondere der akuten Flüchtlingssituation dar. Gemeinsam mit unseren europäischen

Partnern unterstützen wir die von der Kontaktgruppe initiierten und von der EU und vom

der Vereinten Nationen beschlossenen Maßnahmen gegen die

Bundesrepublik Jugoslawien.

 

Der finanzielle und personelle Beitrag der EU wird in der von der OSZE koordinierten

Verifizierungsmission, die die Einhaltung der VN - Sicherheitsratsresolutionen 1199 und

1203 durch die Stationierung von ca. 1.600 Beobachtern überwacht, reflektiert; bis Jänner

1999 wurden ca. 750 internationale Verifikatoren darunter 23 Österreicher, im Kosovo

stationiert, wobei der überwiegende Teil der entsandten Kräfte aus den EU -

Mitgliedsstaaten stammt. Als Sicherheitsmaßnahme wurden 1.800 NATO - Soldaten als

“Extraction Force” in Mazedonien stationiert.

 

Die österreichische Präsidentschaft hat darauf gedrängt daß es in der gesamten BRJ zu

Demokratisierungsschritten kommt. Das neue serbische Mediengesetz und nachfolgende

Repressalien gegen unabhängige Medien, die Abschaffung der Autonomie der

Universitäten in Serbien sowie fehlende Reformen in Richtung rechtsstaatliche

Institutionen und Marktwirtschaft stehen dem diametral entgegen. Die EU hat daher mit

Sanktionen reagiert. Der Demokratisierungsprozeß in Montenegro wird von der EU aktiv

unterstützt. Am Ende des Reformprozesses soll die volle Integration der BRJ in die

internationale Gemeinschaft stehen.

 

Bei Bosnien und Herzegowina fiel die österreichische Präsidentschaft mit der

Schlußphase der “Stabilisierungsphase” zusammen. Am 15/16.12.1998 wurde auf der

PIC - Konferenz entschieden, wie die Staatengemeinschaft einschließlich der EU ihr

Engagement mit mehr Nachdruck und Einwirkung auf die Behörden von Bosnien und

Herzegowina fortsetzen wird.

 

Nur durch massive politische wie wirtschaftliche Unterstützung durch die

Staatengemeinschaft - insbesondere die EU - wird die Umsetzung des Dayton -

Friedensvertrages erfolgreich zu Ende geführt werden können. Es ist weiterhin eine

glaubhafte internationale Militärpräsenz erhalten geblieben, an welcher die österreichische

Präsidentschaft gemeinsam mit den USA, der Russischen Föderation und anderen

Staaten sowie internationalen Einrichtungen (v.a. dem OHR) mitwirkte.

Institutionenaufbau, Überwindung ethnischen Mißtrauens, wirtschaftlicher Wiederaufbau,

Flüchtlingsrückkehr, Überwindung der Kriegsverbrecherproblematik und Stärkung der

Bürgergesellschaft waren entscheidende Anliegen.

 

Ein wichtiger Schritt war auch die Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung der Wahlen

in ganz Bosnien und Herzegowina durch die OSZE am 12.-13.9.1998. Die österreichische

Präsidentschaft hat auf die aktive Mitwirkung der Union hingewirkt.

 

Bezüglich Kroatien bestand die Rolle der Union in einer Bewertung der Demokratisierung,

der Menschen- und Minderheitenrechte, der Flüchtlingsrückführung, der Umsetzung des

Dayton- und des Erdut - Vertrags, und der Wirtschaftsreformen. In Zusammenarbeit mit der

kroatischen Regierung wurden Fortschritte vor allem in den Bereichen der

Flüchtlingsrückkehr erzielt; aber auch in anderen Bereichen wurden Erfolge erzielt, um

Reformen im Medien- und Wahlgesetzbereich zu erwirken. Am 4.15.12. fand in Zagreb

eine Wiederaufbaukonferenz statt, an der auch die EU teilnahm.

 

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat sich als ein Land von relativer

Stabilität in einer sehr instabilen Region erwiesen und unterhält intensive Beziehungen zur

Union. Seit 1. 1. 1998 ist das Kooperationsabkommen mit der EU in Kraft, das auch eine

Evolutiv - Klausel enthält, derzufolge die vollständige Implementierung dieses Abkommens

die Perspektive auf ein Assoziierungsabkommen eröffnet. Die österreichische

Präsidentschaft hat erfolgreich die Bemühungen zur Weiterentwicklung der Beziehungen

fortgesetzt; am 8.12. fand ein politischer Dialog der Troika der EU - Außenminister mit der

ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien statt, bei welchem die positiv

verlaufenen Parlamentswahlen und das Programm der neuen Regierung hervorgehoben

wurden. Das UNPREDEP - Mandat für diese Republik wurde bis Februar 1999 verlängert,

um die Stabilität der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien zu erhalten.

 

ALBANIEN

 

Hinsichtlich Albanien leistete die Union einen wesentlichen Beitrag zu den derzeitigen

internationalen Wiederaufbau -  und Sanierungsmaßnahmen. Die österreichische

Präsidentschaft hat hierbei insbesondere mit der OSZE, deren

Koordinierungsmaßnahmen sie uneingeschränkt unterstützt, und mit anderen

internationalen Organisationen zusammengearbeitet. Zum Zeitpunkt der Krise in Albanien

Mitte September reagierte die Präsidentschaft mit der Entsendung eine Sonderemissärs,

Botschafter Grubmayr, nach Albanien. Die Krise konnte rechtzeitig entschärft werden und

schon am 30. Oktober des Jahres fand eine Ministerkonferenz in Tirana statt. Dort wurde

die Hoffnung ausgedruckt, daß die Problembereiche wie Defizite bei der öffentlichen

Ordnung und Sicherheit, Korruption wirtschaftliche Rahmenbedingungen,

Rechtsunsicherheit etc. rasch beseitigt würden. Parallel dazu initiierte die EU - zusammen

mit der OSZE - eine informelle Gruppe der "Freunde Albaniens", die allen interessierten

Staaten offensteht und die zum Aufbau einer funktionierenden Wirtschaft und Demokratie

beitragen soll.

 

OSTEUROPA UND ZENTRALASIEN

 

Rußland

Die Reaktion auf die akute Wirtschafts- und politische Krise in Rußland war eines der

wichtigsten Themen der österreichischen Präsidentschaft.

 

Die Union hat in ihren Erklärungen vom 21. 8. und 6. 9. 1998 (letztere beim informellen

Treffen der EU - Außenminister in Salzburg angenommen) eine umfassende Rußland -

Strategie entworfen und ihr klares Interesse an einem politisch stabilen und wirtschaftlich

gesunden Rußland mit sozialer Orientierung zum Ausdruck gebracht. Um einem

nachhaltigen Wachstum und sozialer Stabilität den Weg zu ebnen, forderte die EU

Rußland zur Entschlossenheit bei der Durchführung der strukturellen Reformen und einer

gesunden makroökonomischen Politik auf.

 

Als Folge der Krise wurde von der Präsidentschaft der Dialog mit Rußland auf allen

Ebenen intensiviert. So fuhr bereits am 10. 9. eine Troika - Mission der Politischen

Direktoren nach Moskau, gefolgt von einer Troika der EU - Außenminister am 17. 9.. Die

VN - Generalversammlung in New York wurde ebenfalls zu einem Treffen der 15 EU -

Außenminister mit dem russischen Außenminister Iwanow (22.9.) genützt. Auch der

Vorsitzende des ECOFIN, BMF Edlinger, reiste am 22./23. 9. zu Gesprächen nach

Moskau. Ziel dieses Dialogs war in erster Linie, sich vor Ort Kenntnis über die durch die

Wirtschafts- und Finanzkrise entstandenen Schwierigkeiten zu verschaffen und zugleich

die Bereitschaft der EU zu bekunden, mit Rußland bei der Überwindung seiner Probleme

zusammenzuarbeiten. Die EU bekräftigte bei diesen Treffen, daß das im Dezember 1997

in Kraft getretene Partnerschafts -  und Kooperationsabkommen und TACIS die

wesentlichsten Instrumente zur weiteren Zusammenarbeit darstellen.

 

Die Frage der Überwindung der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise war auch ein

zentrales Thema beim Gipfel EU - Rußland, der am 27.10.1998 in Wien stattfand. Hiebei

wurde festgehalten, daß für Rußland ein glaubwürdiges und nachhaltiges

Wirtschaftsprogramm essentiell zur Bekämpfung der schwierigen sozialen Situation, zur

Schuldenbedienung und zur Wiederherstellung des Vertrauens der in- und ausländischen

Investoren in Wirtschaft und Währung ist. Die EU forderte Rußland auf, ein solches

Programm ehestmöglich zu präsentieren. Gleichzeitig erneuerte die EU ihre Bereitschaft,

Teile des TACIS - Programmes, das seit 1991 etwa 2 Mrd. ECU für Rußland bereitgestellt

hat, auf die Bewältigung von im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise

stehenden besonders akuten Problemen zu fokussieren.

Anläßlich des EU - Rußland - Gipfels wurden weiters Fragen der wirtschafts -  und

handelspolitischen Zusammenarbeit sowie der Kooperation in den Sektoren Justiz und

Inneres erörtert. Im Bereich der nuklearen Zusammenarbeit kamen beide Seiten überein,

die Anstrengungen bei der Bewältigung des Problems der nuklearen Brennstoffe und

Abfälle im Gebiet der Kola - Halbinsel zu verstärken und Lösungen bei noch bestehenden

Hindernissen zu suchen (Befreiung von Steuern und Zoll, Zugang zu militärischen

Sperrgebieten sowie Erarbeitung eines Kataloges von prioritären Projekten durch

russische Seite). Als Koordinator Rußlands für die Beziehungen zur EU wurde der

stellvertretende Ministerpräsident Bulgak ernannt, womit von russischer Seite der Wunsch

nach einer engen Zusammenarbeit mit der Union zusätzlich unterstrichen wurde.

 

Am 12.11.1998 übermittelte Rußland ein formelles Ersuchen um Nahrungsmittelhilfe an

die EU. Auf Basis des Ersuchens beschloß der Rat am 17.12., Rußland Weizen, Roggen,

Reis, Schweinefleisch, Rindfleisch und Milchpulver im Wert von 470 Mio. ECU zur

Verfügung zu stellen, um die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu verbessern.

 

Auf Basis von zwei früheren, unter österreichischer EU - Präsidentschaft erarbeiteten

Berichten legte der Rat dem Europäischen Rat von Wien einen Bericht über die

Fortschritte bei der Entwicklung einer umfassenden EU - Politik gegenüber Rußland vor. In

diesem Bericht wurden zudem die kurz -  sowie mittel -  und langfristigen Prioritäten der EU

gemeinsam mit Empfehlungen zur weiteren Vorgangsweise festgelegt.

 

Der 2. Kooperationsausschuß EU - Rußland fand am 15. Dezember in Moskau statt und

diente vor allem einer Erörterung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Rußlands und

der Förderung der Handels -  und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Rußland.

In Erklärungen vom 26.11. bzw. 9.12.1998 hat die Union ihre Abscheu vor der Ermordung

der liberalen Abgeordneten Starowojtowa und von vier Geiseln in Tschetschenien zum

Ausdruck gebracht und die raschestmögliche Aufklärung und Ahndung dieser Verbrechen

gefordert.

 

Am 18.12. führte die Präsidentschaft in Moskau eine Demarche durch, in der die Frage

der Todestrafe releviert wurde, zu deren Aufhebung bis 28.2.1999 sich Rußland anläßlich

seiner Aufnahme in den Europarat verpflichtet hatte.

 

Ukraine

Unter österreichischer EU - Präsidentschaft fand am 16.10.1998 in Wien der erste Gipfel

EU - Ukraine seit Inkrafttreten des Partnerschafts -  und Kooperationsabkommens (PKA)

statt. Die Abhaltung dieses Treffen kann als Teil der engen Beziehungen gesehen

werden, um die sich die EU und die Ukraine bemühen. Abgesehen vom Gipfel fanden

unter österreichischer Präsidentschaft noch ein Treffen der Troika der EU - Außenminister

mit dem ukrainischen Außenminister in New York am 24.9., ein Treffen der Troika der

Politischen Direktoren am 4.11. und der 1. Kooperationsausschuß am 5.11. statt.

 

Beim Gipfel in Wien standen vor allem die Beziehungen in den Bereichen Handel und

Investitionen, nukleare Sicherheit und Justiz und Inneres, eine Diskussion über

außenpolitische Themen von gemeinsamen Interesse sowie die Erörterung der

wirtschaftlichen Situation in der Ukraine im Mittelpunkt der Gespräche. Die Ukraine hat

hiebei ihr großes Interesse an langfristig wesentlich engeren Beziehungen zur EU

nachdrücklich betont. Die EU hob die Bedeutung die sie der Unabhängigkeit und

Souveränität der Ukraine beimißt, hervor und verwies auf das Potential einer vollen

Nutzung der Mechanismen des PKA. Darüber hinaus wurde aber die Ukraine auch

aufgefordert alle mit dem vorliegenden Abkommen verbundenen Verpflichtungen

einzuhalten.

 

Besondere Beachtung kam beim Gipfel EU - Ukraine der Zusammenarbeit im nuklearen

Sektor zu. Die EU erinnerte in diesem Zusammenhang an die von der Ukraine

eingegangene Verpflichtung. das Atomkraftwerk Tschernobyl spätestens im Jahr 2000 zu

schließen.

 

Die Ukraine würdigte die Rolle der Union als größter Geldgeber, wobei der weitaus größte

Teil der Mittel durch das TACIS - Programm bereitgestellt wird. Die EU betonte ihre

Bereitschaft, das TACIS - Programm auf die durch die russische Wirtschafts -  und

Finanzkrise besonders akuten Bedürfnisse der Ukraine zu fokussieren. Am 15.10. traf die

EU die Grundsatzentscheidung, der Ukraine ein Zahlungsbilanzdarlehen in der Höhe von

150 Mio. ECU zu gewähren. Die Auszahlung des Darlehens ist derzeit jedoch

suspendiert, da die notwendigen IWF - Konditionen von der Ukraine noch nicht erfüllt

wurden.

 

Am 17.12. führte die Präsidentschaft in Kiew eine Demarche durch, in der die Frage der

Todesstrafe releviert wurde, zu deren Aufhebung bis 30.11.1998 sich die Ukraine

anläßlich ihrer Aufnahme in den Europarat verpflichtet hatte.

 

Belarus:

Als Reaktion auf die völkerrechtswidrige Aussperrung von drei EU - Botschaftern aus ihren

Residenzen (insgesamt waren mehr als 20 diplomatische Vertreter betroffen) verfügte die

EU in ihrem Gemeinsamen Standpunkt vom 9.7. unverzüglich Visarestriktionen für

Präsident, Regierung und Hohe Beamte. Ein Emissär der Präsidentschaft führte Ende

Oktober und Anfang Dezember in Minsk Gespräche zur Herbeiführung einer

einvernehmlichen Lösung dieser die bilateralen Beziehungen zusätzlich belastenden

Angelegenheit. Außenminister Schüssel hatte in dieser Angelegenheit, die auch mit den

USA und anderen betroffenen Staaten zur Festlegung einer möglichst einheitlichen

Vorgangsweise laufend erörtert wurde, mehrere persönliche und schriftliche Kontakte zu

belarussischen Regierungsmitgliedern. Überdies wurde in Moskau am 10.7. eine

Botschafterdemarche durchgeführt, um Rußland über die EU - Maßnahmen zu informieren

und um allfällige Unterstützung zu ersuchen. Am 10.12. wurde schließlich eine

Gemeinsame Erklärung des EU - Ratsvorsitzenden und des belarussischen

Außenministers veröffentlicht, in der die Modalitäten zur Regelung der Residenzenfrage

und damit zur Rückkehr der seit Juni abwesenden EU - Botschafter enthalten sind. Im

Anschluß daran wird die EU die Visarestriktionen aufheben und die bilateralen

belarussischen Botschafter in ihren Hauptstädten als wieder anwesend betrachten.

 

In Gesprächen mit der belarussischen Regierung über die Umsetzung des TACIS -

Programmes zum Aufbau einer Zivilgesellschaft konnte weitgehend Einigung erzielt

werden. Das Programm hat zum Ziel, unabhängige Medien und

Nichtregierungsorganisationen zu unterstützten, und bietet Hilfe im Ausbildungsbereich

an. Darüber hinaus befaßte sich die EU weiterhin mit Menschenrechtsaspekten in

Belarus. Prominente Menschenrechtsfälle waren. dabei Gegenstand einer informellen

Demarche, die am 27.10. am Rande einer Warschauer OSZE - Tagung erfolgte.

Moldova:

Nur zwei Wochen nach Inkrafttreten des Partnerschafts -  und Kooperationsabkommens

EU Moldova fand Mitte Juli der erste Kooperationsrat statt. Bei diesem Treffen und bei

der Ende November abgehaltenen ersten Tagung des Kooperationsausschusses strich

die moldawische Seite in sehr konstruktiver Weise ihr starkes Interesse an wesentlich

engeren Beziehungen zur EU hervor. Durch beide Treffen konnten die Weichen für eine

rasche und effiziente Umsetzung des Partnerschafts -  und Kooperationsabkommens

gestellt werden.

 

Kaukasus und Zentralasien:

Die am 7./8.9.1998 in Baku abgehaltene, von der EU finanziell und organisatorisch

unterstützte Internationale Konferenz zur Wiederherstellung der Seidenstraße kann als

gelungener Beitrag im Rahmen des TACIS - TRACECA Programms der EU angesehen

werden, die Staaten des Kaukasus, Zentralasiens und der Schwarzmeerregion zu

verstärkter wirtschaftlicher Zusammenarbeit zu bewegen.

 

Der Ende September in Brüssel abgehaltene Gemeinsame Ausschuß mit Turkmenistan

sowie die Mitte Dezember im Kaukasus durchgeführten Gemeinsamen Ausschüsse mit

Aserbaidschan, Armenien und Georgien dienten zur weiteren Intensivierung der

Beziehungen der EU mit diesen Staaten.

 

Mit Georgien fand am 25.11. ein politischer Dialog auf Expertenebene statt; am Vortag

war die wirtschaftliche Lage des Landes Gegenstand einer Demarche der EU - Botschafter

beim Staatsoberhaupt. Zu illegalen Aktivitäten von Militäreinheiten im Westen des Landes

hatten am 19.10. die EU - Missionschefs in Tbilisi eine Erklärung veröffentlicht.

 

Die Lage der Menschenrechte und der religiösen Freiheiten in Usbekistan führte während

der österreichischen Präsidentschaft zum Beginn eines informellen Dialogs zwischen den

EU - Botschaftern und einem hochrangigen Vertreter des Außenministeriums. Das von

Kirgisistan und Turkmenistan im Dezember verkündete Moratorium betreffend den Vollzug

von Todesurteilen wurde in Erklärungen der Präsidentschaft gewürdigt. Im

Zusammenhang mit demokratiepolitisch bedenklichen Vorgängen in der

Vorbereitungsphase der für Januar 1999 anberaumten kasachischen Präsidentenwahl hat

die EU - Botschafter - Troika am 30.11. eine Demarche in Astana durchgeführt. Im Gefolge

der Ermordung von vier VN - Angehörigen in Tadschikistan im Juli veröffentlichte die

Präsidentschaft eine Erklärung, in der u.a. dieser Gewaltakt schärfstens verurteilt wird und

die früheren Bürgerkriegsparteien zur Einhaltung der von ihnen eingegangenen

Verpflichtungen aufgefordert werden.

 

 

MITTELMEER

 

Die euro - mediterrane Partnerschaft (Barcelona - Prozeß) mit den südlichen

Mittelmeerländern konnte während der österreichischen Präsidentschaft konsolidiert

werden, wodurch die offene Diskussion auch sensibler Fragen (wie etwa Migration)

möglich wurde. Erstmals fand am 23.11. auf hoher Beamtenebene ein Treffen zur

Erörterung des Terrorismus mit konkreten operativen Vorschlägen statt. Die Arbeiten an

einer Charta für Frieden und Stabilität wurden weitergetrieben. Über Initiative der

Präsidentschaft wurde die Stellung des gemeinsamen euro - mediterranen Ausschusses

gestärkt und seine Funktionsweise verbessert.

 

Die Verhandlungen über Assoziationsabkommen mit Ägypten, Libanon und Syrien wurden

fortgesetzt. Hingegen konnten die Verhandlungen mit Algerien aufgrund der politischen

Entwicklungen noch nicht wieder aufgenommen werden. Mit Studien des "Euro -

Mediterranean Forum of Social and Economic Institute" über die Auswirkungen der

Assoziationsabkommen auf Budget, Beschäftigung, Landwirtschaft, etc. wurde begonnen.

Dadurch soll bei den südlichen Partnern eine realistischere Erwartungshaltung aufgebaut

werden; vorläufige Ergebnisse wurden bereits im November präsentiert.

 

Am 14.7.1998 fand mit Tunesien der erste Assoziationsrat mit einem euromediterranen

Partnerstaat statt. Neben politischen Themen (Menschenrechte, Demokratisierung)

wurden hiebei auch die wirtschaftlichen und humanitären Aspekte der Partnerschaft

angesprochen.

 

Im Rahmen der Europa - Mittelmeer - Partnerschaft fanden darüber hinaus unter der

österreichischen Präsidentschaft eine Euro - Med Kulturministerkonferenz in Rhodos und

eine Euro - Med Industrieministerkonferenz in Klagenfurt statt.

 

 

ZYPERN

 

Die Präsidentschaft hat die laufenden Bemühungen um eine umfassende politische

Lösung des Zypernproblems fortgesetzt. Angesichts der Schwierigkeit, derzeit

Direktgespräche der beiden Volksgruppenführer durchzuführen, konzentrierte sich der

Vorsitz auf die Unterstützung der Friedensbemühungen der auf Zypern residierenden

Stellvertreterin des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Dame Ann Hercus.

 

Im EU - Beitrittsprozeß wurde im November so wie mit den Beitrittskandidaten aus Mittel -

und Osteuropa auch mit Zypern vom Acquis - screening zu ersten substantiellen

Verhandlungskapiteln übergegangen. Bedauerlicherweise war trotz intensiver

Bemühungen die Einbindung der türkisch - zyprischen Volksgruppe in die

Beitrittsverhandlungen bisher nicht möglich.

 

Im Sicherheisbereich war der Vorsitz aktiv an allen Bemühungen beteiligt, den

Rüstungswettlauf auf der ohnedies bereits hochgerüsteten Insel zu bremsen. In der Frage

der Stationierung russischer Luftabwehrraketen konnte in enger Zusammenarbeit mit GB

und den USA Präsident Klerides zu einem Verzicht auf dieses Projekt bewegt werden.

 

 

TÜRKEI

 

Die Präsidentschaft hat den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der

Türkei besondere Aufmerksamkeit geschenkt: Die Implementierung der Europäischen

Strategie für die Türkei wurde in Angriff genommen und die Kommission hat dem Rat

sowie dem Europäischen Parlament erste Finanzierungsvorschläge sowie - ebenso wie

für die anderen Kandidatenländer - einen ersten Fortschrittsbericht zur Türkei vorgelegt.

Trotz intensiv Bemühungen war die Türkei allerdings zur Wiederaufnahme des seit dem

Europäischen Rates von Luxemburg einseitig eingefrorenen Politischen Dialogs nicht

bereit und ist auch der Europa - Konferenz ferngeblieben. Wie schon im vorangegangenen

Semester wurde von der Abhaltung eines gemeinsamen Assoziationsrates abgesehen.

 

Der bilaterale Staatsbesuch des türkischen Staatspräsidenten Demirel in Österreich (17. -

19. November) bot Gelegenheit auch zu eingehenden Gesprächen über die Beziehungen

EU - Türkei, einschließlich Fragen der Menschen -  und Minderheitenrechte.

 

 

MALTA

 

Nachdem Malta sein Beitrittsansuchen zur Europäischen Union reaktiviert hatte, wurde die

Kommission aufgefordert, Anfang 1999 dem Rat eine Aktualisierung ihrer seinerzeitigen

Stellungnahme von 1993 vorzulegen.

 

 

NAHER OSTEN

 

Der Nahost - Friedensprozeß zählte zu den Prioritäten der österreichischen

Präsidentschaft. Ziel war es, die nunmehr stärkere politische Rolle der Europäischen

Union in diesem Prozeß zu konsolidieren und auszubauen. Die Präsidentschaft war

bemüht, zum Wiederaufbau des Vertrauens zwischen den Parteien der Region und zur

Fortsetzung des Friedensprozesses, insbesondere nach dem Wye Memorandum

beizutragen. Ferner wurde Anstrengungen unternommen, auch die Verhandlungen

zwischen Israel einerseits und Syrien bzw. Libanon andererseits wieder in Gang zu

bringen. Hiezu dienten eine Reise der EU - Ratspräsidenten in die Region im November,

ständige Kontakte mit den Konfliktsparteien sowie den EU - Mitgliedstaaten und eine

möglichst enge Kooperation mit den USA. Vordringliche Aufmerksamkeit wurde auch der

wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Palästinenser geschenkt, was auch in einer

prominenten Rolle der Union bei der Geberkonferenz in Washington Ende November zum

Ausdruck kam.

 

 

GOLF KOOPERATIONSRAT

 

Das Verhältnis zu den Staaten des Golf -  Kooperationsrats (GKR), welche angesichts ihrer

politischen und wirtschaftlichen Bedeutung wichtige Partner der Union sind, wurde

ausgebaut. Neben dem jährlichen Ministertreffen im September in New York fand am 26. -

27.10.1998 in Luxemburg der 8. Gemeinsame Ministerrat EU - GKR statt. Hiebei standen

die Intensivierung des politischen Dialogs und die Verhandlungen über ein

Freihandelsabkommen sowie die Schaffung einer Zollunion der GKR - Staaten im

Mittelpunkt der Gespräche.

 

 

IRAN

 

Der politischen Entwicklung im Iran wurde unter österreichischer Präsidentschaft

besonderes Augenmerk geschenkt. Am 18. - 19.7.1998 erfolgte schließlich durch eine

Troika - Mission auf Beamtenebene die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen der EU und

dem Iran. Beide Seiten stellten hiebei ihr Interesse an einem konstruktiven Verhältnis fest.

Der Iran manifestierte seinen Wunsch, die Kooperation in verschiedenen Bereichen, wie

z.B. Handel, Energie und Verkehr, zu intensivieren. Diesbezüglich fanden im Dezember

Expertengespräche zwischen der Europäischen Kommission und dem Iran statt. Eine

weitere Runde des Dialogs wurde auf hochrangiger Beamtenebene am 18. Dezember in

Wien abgehalten und erbrachte eine Konsolidierung desselben.

 

 

TRANSATLANTISCHE BEZIEHUNGEN

 

In den Beziehungen zu den USA wurden im Rahmen der Neuen Transatlantischen

Agenda während der österreichischen Präsidentschaft einige wichtige Fortschritte erzielt.

Mittelpunkt der Bemühungen war die Umsetzung der Beschlüsse vom 18. Mai in London.

Hiebei stand vor allem die Umsetzung der ,,Transatlantic Economic Partnership (TEP) im

Vordergrund. Während der österreichischen Präsidentschaft ist es gelungen, das

Verhandlungsmandat für die TEP Verhandlungen zu verabschieden und die Umsetzung

des Aktionsplans in Gang zu setzen. Zusammen mit dem Inkrafttreten des Abkommens

über die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungsverfahren am 1.12.1998 wurde

damit ein entscheidender Fortschritt in den transatlantischen Beziehungen erreicht.

 

Die enge Zusammenarbeit bei aktuellen Fragen betreffend den Westbalkan, den

Nahostfriedensprozeß und die globale Wirtschaftsentwicklung machte die Bedeutung der

strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den USA deutlich. Diese Fragen, sowie

die Rußlandkrise und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus standen auch im

Mittelpunkt des erfolgreichen Außenministertreffens EU - USA in Wien. In der Folge fanden

in wichtigen aktuellen Fragen regelmäßig fruchtbare direkte Kontakte zwischen dem

Ratsvorsitzenden und der amerikanischen Außenministerin Albright statt.

 

In den Bereichen Justiz und Inneres wurden weitere Bereiche der Kooperation identifiziert.

Die österreichische Präsidentschaft setzte eine Initiative zur Bekämpfung der

Kinderpornographie im Internet, die von den USA unterstützt wird. Fortschritte gab es

auch im Bereich der sogenannten ,,People - to - People links". Zur weiteren Stärkung der

Völkerverständigung wurden die Grundlagen für einen Konsultationsmechanismus

zwischen transatlantisch aktiven Interessengruppen und den Regierungen geschaffen. In

Charlotte wurde ein für die transatlantischen Geschäftsbeziehungen wichtiges Treffen des

Transatlantischen Geschäftsdialogs veranstaltet, in Washington wurde der

transatlantische Konsumentendialog lanciert. Gleichzeitig kam es auch zu einer

entscheidenden Weichenstellung für die Einrichtung eines transatlantischen

Umweltdialoges.

 

Beim erfolgreichen EU - US Gipfel am 18.12.1998 in Washington wurden Erklärungen zur

Globalen Wirtschaft, zum Westbalkan, zum Nahostfriedensprozeß und zu den NTA

Dialogen verabschiedet. Darüber hinaus standen die Entwicklungen im Irak sowie die

Bananenmarktordnung der EU im Mittelpunkt der Gespräche.

 

Auch in den Beziehungen EU - Kanada konnten in der 2. Jahreshälfte 1998 Fortschritte

erzielt werden. Besonders im Bereich "Human Security”, der unter anderem die Themen

Abrüstung, kleine und leichte Waffen, Kindersoldaten und Kinderpornographie im Internet

umfaßt, wurden neue Initiativen gestartet. Im Bereich Justiz und Inneres kam es zu einer

verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, bei

Immigrationsfragen sowie der Bekämpfung von Drogen und des Terrorismus.

 

Beim EU - Kanada Gipfel am 17.12.1998 in Ottawa wurden drei Abkommen unterzeichnet

(Wissenschafts -  und Technologieabkommen, Veterinärabkommen, Nuklearforschungs -

und Entwicklungsabkommen), die künftige Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen

definiert (EU/Kanada Handelsinitiative) und die weitere Kooperation im humanitären

Bereich festgelegt.

 

 

ASIEN

 

Während der österreichischen EU - Präsidentschaft konnten im Bereich Asien eine Reihe

lang anstehender Probleme gelöst und einige Initiativen umgesetzt werden. Zu nennen

wären hier insbesondere:

 

Die Präsidentschaft nahm aktiv an den ASEAN (PMC und ARF) Dialogkonferenzen von

27. - 29.7.1998 in Manila teil. In diesem Rahmen fand auch eine offene und klare

Aussprache mit dem birmanischen Außenminister Aung Gyaw statt, dem bei dieser

Gelegenheit die ernsten Besorgnisse der Europäischen Union über die

Menschenrechtssituation in Birma/Myanmar eindringlich dargelegt wurden.

 

In Kambodscha konnten im Juli Wahlen durchgeführt werden und in der Folge im

September das Parlament zusammentreten sowie im November eine Koalitionsregierung

gebildet werden, wozu die Präsidentschaft namens der EU in mehreren Erklärungen

nachdrücklich aufgerufen hatte.

 

Der Gemeinsame Standpunkt zu Birma/Myanmar wurde vom Rat Allgemeine

Angelegenheiten am 26. Oktober 1998 verlängert und verschärft. Damit verbunden war

das nachhaltige Bemühen der österreichischen EU - Präsidentschaft um Lösung der Frage

des Zusammentretens des Gemeinsamen Kooperationsausschusses EG - ASEAN. Nach

einjähriger Blockade mangels Einigung über die Modalitäten der Teilnahme

Birma/Myanmars konnte ein Kompromiß über die Abhaltung des gemischten

Kooperationsausschusses EG - ASEAN erzielt werden, doch zog die ASEAN auf Betreiben

von Birma/Myanmar ihre Zustimmung zu diesem Kompromiß im Jänner 1999 wieder

zurück, wodurch das für Ende Jänner geplante Zusammentreten des

Kooperationsausschusses neuerlich verschoben werden mußte.

 

In der 2. Jahreshälfte 1998 konnte der ASEM - Prozeß (Asia - Europe Meeting) aus

wirtschaftspolitischer Sicht weiterentwickelt werden. Neben der Vorbereitung der 1999

stattfindenden Außenminister -  und Wirtschaftsministertreffen, wurden die Grundlagen für

die Aufnahme der Arbeit des Asia Europe Environmental Technology Center (Bangkok)

geschaffen, das EFEX (European Financial Expertise Network) in Betrieb genommen

sowie der ASEM Trust Fund zur Bekämpfung der Asienkrise operationalisiert. Ferner

erfolgten deutliche Fortschritte in den Bereichen Investitionsförderung (Investment

Promotion Action Plan) und Handelserleichterung (Trade Facilitation Action Plan) sowie in

der Vorbereitung des ASEM Wissenschaftsministertreffens 1999.

 

Mit folgenden Staaten fanden erfolgreich Troika - Treffen auf Ministerebene statt: mit

Australien, Neuseeland und Südkorea (am Rande der ASEAN - Dialogkonferenzen) sowie

mit China und Japan (am Rande der VN - Generalversammlung) und mit der Vereinigung

der südasiatischen Staaten SAARC am 23.9.1998 (gleichfalls am Rande der VN -

Generalversammlung), an der erstmalig alle sieben SAARC - Außenminister teilnahmen,

sowie mit Indien am 13.11.1998 in New Delhi;

 

Ferner wurden unter österreichischem Vorsitz gemischte Ausschüsse EG - Vietnam und

EG - Sri Lanka abgehalten.

 

Der Menschenrechtsdialog und der politische Dialog mit China wurden am 22. und 23.10.

in Peking fortgesetzt.

 

Erstmals wurde am 2.12.1998 ein politischer Dialog auf Expertenebene mit der

Demokratischen Volksrepublik Korea durchgeführt Sowohl die luxemburgische als auch

britische Präsidentschaft hatten sich diesbezüglich bereits bemüht konnten jedoch keinen

Konsens herbeiführen.

 

 

LATEINAMERIKA

 

Im Vordergrund der österreichischen Präsidentschaft stand die Fortführung und Vertiefung

der bi - regionalen Beziehungen der Europäischen Union mit Lateinamerika und der Karibik

sowie mit den regionalen Untergruppen.

 

Einen Schwerpunkt in diesem Bereich stellte die Vorbereitung des am 28./29.6.1999 in

Rio de Janeiro stattfindenden Gipfels zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik

dar. Die österreichische Präsidentschaft organisierte ein hochrangig besetzte

internationales Seminar zu diesem Thema, an dem 127 Experten, Politiker und Hohe

Beamte aus beiden Regionen teilnahmen. Im Rahmen des anschließenden 2.

Vorbereitungstreffens wurde der Text einer gemeinsamen Erklärung erarbeitet, die von

den Außenministern der lateinamerikanischen Rio - Gruppe und der Europäischen Union

am 22. September in New York verabschiedet wurde, und Übereinkunft über die

grundsätzlichen Themen und Grundfragen erzielt, die am Gipfel in den drei Körben

“Politischer Dialog”, “Wirtschaftlich - kommerzielle Beziehungen” und “Kulturell - menschliche

Dimension” erörtert werden sollen. Beim 3. Vorbereitungstreffen wurde Annäherung

betreffend Programm des Gipfels und sein Format erzielt.

 

Der politische Dialog mit den lateinamerikanischen Regionalgruppen Rio - Gruppe (umfaßt

14 lateinamerikanische Partner), San - Jose - Gruppe (Zentralamerika und Mexiko,

Kolumbien, Venezuela) und MERCOSUR wurde durch Außenministertreffen am Rande

der VN - Generalversammlung in New - York fortgeführt und vertieft. Generell wurden

Fortschritte der inner - lateinamerikanischen Integrationsprozesse und die weitere

Angleichung der beiderseitigen Perspektiven betreffend Menschenrechte, Demokratie und

Pluralismus gewürdigt. Erstmals fand auch ein politischer Dialog auf Hoher

Beamtenebene zwischen der EU und dem MERCOSUR einschließlich Chile und Bolivien

statt. Beide Seiten begrüßten eine Vertiefung des politischen Dialogs im Bereich der

multilateralen Zusammenarbeit und betreffend regionale Entwicklungen. Zudem konnte

grundsätzliche Übereinstimmung hinsichtlich der langfristigen Zielsetzung des Dialogs

erzielt sowie die Institutionalisierung der Ausweitung des Dialogs auf die beiden

assoziierten Länder Chile und Bolivien in Aussicht gestellt werden.

Nach Inkrafttreten des Interimsabkommens über Handel und handelsbezogene Fragen

zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Mexiko am 1.7.1998 trat am 14.7.998 der

durch dieses Abkommen geschaffene Gemischte Rat zu seiner konstituierenden Sitzung

zusammen. Auf Basis der vom Rat im Mai 1998 beschlossenen Verhandlungsrichtlinien

fand von 9. - 13.11.1998 in Mexiko die erste Verhandlungsrunde über die Liberalisierung

des Waren - , Dienstleistungs - , Kapital -  und Zahlungsverkehrs sowie über den Schutz der

Rechte an geistigem Eigentum statt.

 

Seitens der EU - Präsidentschaft wurde der gemeinsamen Verwirklichung der in den

Handelsabkommen festgeschriebenen Demokratie -  und Menschenrechtsklausel im

Rahmen des politischen Dialogs besonderes Augenmerk geschenkt. Im Zuge der

zunehmenden Herausbildung einer pluralistischen Gesellschaft und Durchsetzung

demokratischer Prozesse in den lateinamerikanischen Partnerstaaten hat die

österreichische Präsidentschaft auch der Berücksichtigung der Zivilgesellschaft und ihrer

Anliegen einen wichtigen Stellenwert eingeräumt.

 

Der Gemeinsame Standpunkt der Union zu Kuba, durch den die Union bestrebt ist, den

Übergang zu Demokratie und Pluralismus und den Respekt der Menschenrechte in Kuba

ohne eine Politik der Sanktionen, die sich nur gegen die Bevölkerung richten würde, im

Rahmen eines kritischen Dialogs mit Kuba zu fördern, wurde unter österreichischen

Präsidentschaft seiner vierten Evaluierung unterzogen. Der Gemeinsame Standpunkt

bietet den Ansatz für einen fortgesetzten Dialog der europäischen Union mit Kuba zu

Fragen der Vertrauensbildung und zu Belangen des gemeinsamen Interesses.

 

Die Präsidentschaft setzte sich für eine koordinierte konkrete Aktion der Union für den

Wiederaufbau und die Rehabilitierung der von der Wirbelsturmkatastrophe ,,Mitch” am

schwersten betroffenen Regionen Zentralamerikas ein. Ziel war hiebei die Sicherstellung

eines kohärenten und raschen Vorgehens der Union auf internationaler Ebene. Die in

diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen umfassen bi -  und mulitlaterale

Schuldenerleichterungen, die effiziente Umsetzung der umfangreichen humanitären

Hilfsmaßnahmen der Union und ihrer Mitglieder im Ausmaß von rund 100 Mio US - $,

vorübergehende einseitige Handelserleichterungen sowie den gezielten Wiederaufbau der

Region.

 

 

AFRIKA

 

Die EU - Politik gegenüber Afrika im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft stand im

Zeichen von Konsolidierung und Kontinuität, mit den Arbeitsschwerpunkten

Konfliktmanagement, Demokratisierung und institutionalisierte Zusammenarbeit auf

gesamtafrikanischer und subregionaler Ebene. Ein Höhepunkt war im Kontext des Dialogs

mit subregionalen Organisationen die 3. EU - SADC - Ministerkonferenz, die am

3./4.11.1998 in Wien stattfand. Die Konferenz hat Österreich sowohl für das politische als

auch für das organisatorische Management Anerkennung eingetragen, auch wenn sich

die Arbeit am Gemeinsamen Schlußkommuniqué im Rahmen eines langen und

arbeitsintensiven Vorbereitungsprozesses bisweilen schwierig gestaltete. Gerade vor dem

komplexen politischen Hintergrund in der SADC - Region unterstrich die Wiener Konferenz

den politischen Willen beider Regionalinstitutionen zur weiteren Zusammenarbeit.

Daneben war der europäische Beitrag zum afrikanischen Konfliktmanagement aufgrund

der großen Anzahl von Konflikten auf diesem Kontinent ein vorrangiger Schwerpunkt der

österreichischen Präsidentschaft:

 

In den Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo, der Anfang August ausbrach, sind

inzwischen zumindest sieben Staaten der Region sowie mehrere nicht - staatliche Armeen

involviert, was ihn zur größten militärischen Auseinandersetzung auf dem Kontinent in den

letzten Jahrzehnten macht. Verschiedene Friedensbemühungen blieben bisher ohne

greifbaren Erfolg. Zuletzt war allerdings zunehmend die Bereitschaft des Großteils der

Konfliktparteien zu Verhandlungen zu erkennen. Die EU hat nachdrücklich die

afrikanischen Initiativen zu einer friedlichen Konfliktlösung im Rahmen von SADC und

OAU unterstützt und dabei in Form von Briefen des Ratsvorsitzenden, sowie zahlreichen

Deklarationen und Demarchen, wiederholt die Einstellung der Kampfhandlungen,

Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien und eine politische Lösung des Konflikts

gefordert. Der EU - Sondergesandte für die Region der Großen Seen, Aldo Ajello, hat diese

Bemühungen in zahlreichen Kontakten mit den Hauptakteuren des Konflikts unterstützt.

Für eine langfristige Lösung der Probleme in der Großen Seen - Region hat die EU auch

weiterhin die Abhaltung einer Internationalen Konferenz für Sicherheit und

Zusammenarbeit in der Region propagiert.

 

Im Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien, der Anfang Mai ausgebrochen war,

präsentierten die OAU - Vermittler Anfang November Vorschläge für ein

Friedensabkommen, die von einem OAU - Gipfel in Ouagadougou am 17.12. indorsiert, von

Äthiopien akzeptiert aber von Eritrea bisher nicht ausreichend kommentiert wurden. Die

EU hat im politischen Einvernehmen mit der OAU deren Vermittlungsbemühungen

sekundiert, sie in Briefen des Ratsvorsitzenden, Erklärungen und Demarchen unterstützt,

und beide Seiten zur Akzeptanz der OAU - Vorschläge aufgefordert.

 

Als erfreulich kann die Entwicklung in Nigeria nach der Machtübernahme von General

Abubakar im Juni bezeichnet werden, die durch die Ankündigung von Wahlen und die

Übergabe der Macht an eine zivile Regierung bis Mai 1999, die Freilassung zahlreicher

politischer Gefangener, die Abschaffung repressiver Gesetze und die weitgehende

Respektierung der Menschenrechte gekennzeichnet ist. Die EU hat in einem intensiven

Arbeitsprozeß mit einem neuen Gemeinsamen Standpunkt, der am 1. November 1998 in

Kraft getreten ist, auf diese Entwicklungen reagiert, indem sie einen Großteil der seit Ende

1995 gültigen Sanktionen gegenüber Nigeria rückgängig machte. Unterstützung für die

Wahlen 1999 wurde bereitgestellt.

 

Auch der Friedensprozeß in Burundi gibt trotz anhaltender Massaker mit ethnischem

Charakter durch Rebellen und auch Regierungstruppen Anlaß zur Hoffnung. Die EU

unterstützt diesen Prozeß, insbesondere den Dialog im Rahmen der Arusha -

Verhandlungen, an denen auch die oppositionellen Fraktionen im Exil teilnehmen. Im

Rahmen des Arusha - Prozesses, der von der EU finanziell massiv unterstützt wird, stellt

Österreich den Vorsitzenden (Botschafter Lennkh) einer der fünf

Verhandlungskommissionen.

 

Im Rahmen der längerfristigen politischen Beziehungen der EU zum afrikanischen

Kontinent hat sich die österreichische Präsidentschaft mit besonderem Interesse der

bereits im Vorjahr von der EU initiierten Idee eines EU - Afrika - Gipfels im Jahr 2000

angenommen. Fortschritte werden derzeit durch grundsätzliche politische

Auffassungsunterschiede zwischen der EU und der OAU hinsichtlich des

Teilnehmerkreises, der Tagesordnung und des follow - up - Mechanismus behindert, die die

Abhaltung des Gipfels in Frage stellen könnten. Eine Lösung konnte auch bei einem

Treffen zwischen den Troikas der EU und der OAU Ende November in Addis Abeba noch

nicht gefunden werden.

 

Die zu einem großen Teil von der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen für die von der Hungersnot im Süden des

Sudan betroffenen Menschen wurden mit Unterstützung der österreichischen

Präsidentschaft fortgesetzt. Nach dem Besuch einer von der Präsidentschaft initiierten

humanitären Troika - Mission im Sudan erfolgte eine für die Erleichterung der

Nahrungsmitteltransporte wichtige Verlängerung des Waffenstillstandes in Bahr el Gazhal.

BEILAGE B

 

INFORMELLES TREFFEN DER STAATS -  UND REGIERUNGSCHEFS UND DES

PRÄSIDENTEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION IN PÖRTSCHACH

AM 24. UND 25. OKTOBER 1998

 

Herr Martti AHTISAARI

Präsident der Republik Finnland

 

Herr Paavo LIPPONEN,

Ministerpräsident der Republik Finnland

 

Herr Jacques CHIRAC,

Staatspräsident der Französischen Republik

 

Herr Lionel JOSPIN,

Premierminister der Französischen Republik

 

Herr Dr. Costas SIMITIS,

Ministerpräsident der Hellenischen Republik

 

Tony BLAIR, M.P.,

Ihrer Britischen Majestät Premierminister

 

Herr Bertie AHERN, T.D.

Premierminister (Taoiseach) von Irland

 

Herr Massimo D'ALEMA,

Präsident des Ministerrates der Italienischen Republik

 

Herr Jean - Claude JUNCKER,

Premierminister des Großherzogtums Luxemburg

 

Herr Wim KOK,

Königlich Niederländischer Ministerpräsident

 

Herr Ing. António Manuel de OLIVEIRA GUTERRES,

Premierminister der Portugiesischen Republik

 

Herr Göran PERSSON,

Ministerpräsident des Königreiches Schweden

 

Herr José Maria AZNAR LÖPEZ,

Präsident der Regierung von Spanien

 

Herr Jean - Luc DEHAENE,

Königlich Belgischer Ministerpräsident

Herr Poul NYRUP RASMUSSEN,

Ministerpräsident des Königreiches Dänemark

 

Herr Dr. Gerhard SCHRÖDER

Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Informelle Ministerkonferenz für Kultur und Audiovisuelles

Linz, 10. - 12.9.1998

Delegationsliste

 

Belgien

 Frank Ingelaere

Belgien

 Herbert Lennertz

Belgien

 Eric Wiesemes

Dänemark

 Eric Jacobsen

Dänemark

 Lasse Lindhard

Dänemark

 Vibeke Petersen

Deutschland

 Bringfriede Kahrs

Deutschland

 Helmut Schäfer

Deutschland

 Jürgen Linde

Deutschland

 Christoph Jessen

Deutschland

 Reinhard Schweppe

Deutschland

 Wolfgang Maurus

Finnland

 Suvi - Anne Siimes

Finnland

 Risto Kivela

Finnland

 Jukka Liedes

Frankreich

 Catherine Trautmann

Frankreich

 Alain Lombard

Frankreich

 Catherine Smadja

Griechenl.

 Evangelos Venizelos

Griechenl.

 Lila Bakatselou

Griechenl.

 Sophia Hiniadou

Griechenl.

 Konstantinos Smilkos

Großbritan.

 Janet Anderson

Großbritan.

 Aidan Stradling

Großbritan.

 Carolyn Morrison

Irland

 Sile De Valera

Irland

 Taogh ó Healaithe

Irland

 Seamus Lynam

Italien I

 Willer Bordon

Italien I

  Vitantonio Bruno

Italien II

 Mariano Grillo

Italien II

 Vincenzo Vita

Italien II

 Ferdinando Gentilini

Kommission

 Marcelino Oreja

Kommission

 Spyros Pappas

Kommission

 José Vidal Beneyto

Luxemb.

 Erna Hinnicot - Schoepges


 

Informelle Ministerkonferenz für Kultur und Audiovisuelles

Linz, 10. - 12.9.1998

Delegationsliste

 

Luxemb.

Christiane Daleiden

Luxemb.

Guy Dockendorf

Luxemb.

Pierre Goerens

Niederlande

Rick Van der Ploeg

Niederlande

Theodoor Adams

Niederlande

Henk Heikamp

Portugal I.

Alberto Carvalho

Portugal I.

Teresa Ribeiro

Portugal I

Joao Figueiredo

Portugal II.

Catarina Vaz Pinto

Portugal II.

Nuno Fonseca

Portugal II.

Ana Queiroz Nazareth

Ratssekr.

Per Lagergren

Ratssekr.

Carlo Frediani

Ratssekr.

Marc Lepoivre

Schweden

Ann - Christin Nykrist

Schweden

Göran Blomberg

Schweden

Louise Bonbeck

 

Rafael Rodriguez - Ponga

Spanien I

y Salamanca

Spanien I

Pilar González Garcia

Spanien I

José Pérez Lázaro

Spanien II

Jose Manuel Villar  Uribarri

Spanien II

 José Juan Bartolome Pina


 

Informelle Kulturministerkonferenz

Linz, 10.9.1998

Delegationsliste

 

 

 

Bulgarien

 Panteley Tzankov

Europarat

 Hans Christian Krüger

Europarat

 Raymond Weber

Estland

 Jaak Allik

Estland

 Pille Toompere

Estland

 Helle - Helena Puusepp

Polen

 Joanna Wnuk - Nazarowa

Polen

 Agnieszka Nance

Polen

 Anna Niewadomska

Rumänien

 Ion Caramitru

Rumänien

 Adriana Tanasescu

Rumänien

 Alexandru Ioan Badea

Slowakei

 Pavol Pánis

Slowakei

 Igor Ksinan

Slowakei

 Viera Makarová

Slowenien

 Jozef Skolc

Slowenien

 Marjutka Hafner

Tschech.

 Ilja Racek

Tschech.

 Jana Kucerova

Tschech.

 Marina Landova

Ungarn

 József Hámori

Ungarn

 Zsolt Kovács

Zypern

 Lykourgos Kappas

Zypern

 Stelios Hadjistyllis

Zypern

 Petros Michaelidis


 

BEILAGE F

 

Die Bundesräte Dr. Riess - Passer und Kollegen haben am 7. Oktober 1998

unter der Nr. 1491/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend den "Gipfel von Pörtschach" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für aus -

wärtige Angelegenheiten zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage

Nr. 1492/J - BR/98.

 

Zu Frage 4:

 

Vom Land Kärnten wurden insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit

der Betreuung von Journalisten übernommen.

Zu den Fragen 5 und 12:

 

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß es sich beim Treffen in Pörtschach

nicht um einen “Gipfel”, sondern um ein informelles Treffen der Staats -  und

Regierungschefs und des Präsidenten der Europäischen Kommission gehan -

delt hat. Die Entscheidung über dieses Format wurde nicht von der österreichi -

schen Präsidentschaft, sondern vom Europäischen Rat von Cardiff getroffen.

 

Zweck des Treffens war, dem politischen Prozeß, der von Cardiff ausging, neue

Impulse zu verleihen. Dabei ging es insbesondere um Orientierungen zu we -

sentlichen Politikbereichen der Europäischen Union von direkter Relevanz für

die Bürger: wirtschaftliche Stabilität und Beschäftigung; Stärkung der inneren

Sicherheit, die Rolle der EU in der Welt, vor allem im Hinblick auf die Außen -

vertretung des EURO und die Außen -  und Sicherheitspolitik.

 

Aufgrund des informellen Charakters des Pörtschacher Treffens konnten, wie

es bereits im Herbst 1995 in Formentor der Fall war, keine formellen Beschlüs -

se gefaßt und keine schriftlichen Schlußfolgerungen vorgelegt werden. Den -

noch schuf gerade diese Informalität die nötigen Arbeitsbedingungen, um -

über die politische Routine des Alltags hinausgehende - grundlegende Per -

spektiven skizzieren zu können.

 

Dieser Prozeß findet in Pörtschach nicht seinen Abschluß, sondern wird beim

Europäischen Rat von Wien und darüber hinaus fortgesetzt werden. Der Erfolg

von Pörtschach wird sich mittelfristig zeigen, wenn die in Pörtschach einge -

leiteten Weichenstellungen für eine bürgerorientierte künftige Union in den

nächsten Jahren Schritt für Schritt umzusetzen sein werden.

Zu Frage 6:

 

Nein. Bürgernähe und die Verwirklichung der Subsidiarität sind vielmehr zen -

trale Ziele des unter dem Titel "Zukunft Europas” in Cardiff eingeleiteten Pro -

zesses, der in Pörtschach wichtige politische Impulse erhielt. Ausbau der

Bürgernähe bedeutet nämlich auch, die Union auf jene Politikbereiche zu

konzentrieren, die für die Bürger am wichtigsten sind.

 

Der Amsterdam - Vertrag bringt aber auch bei anderen Elementen einer bürger -

nahen Union wesentliche Fortschritte: insbesondere durch die verstärkten Be -

stimmungen zur Transparenz, den Ausbau des Grundrechtsschutzes, oder

auch durch die deutliche Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen

Parlaments und die Anerkennung der Rolle der nationalen Parlamente im

Rahmen der Unionspolitik.

 

Die Verankerung des Subsidiaritätsprotokolls im Amsterdam - Vertrag konkre -

tisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, um das Subsidiaritätsprinzip effek -

tiv umzusetzen.

 

Ich will an dieser Stelle auch in Erinnerung rufen, daß Österreich bei allen ge -

nannten Fortschritten der Unionspolitik zu jenen Mitgliedsstaaten gezählt hat

und zählt, die sich in besonderer Weise für den Ausbau der Bürgernähe und

die Verwirklichung der Subsidiarität engagieren.

 

Zu Frage 7:

 

Dem Grundsatz der Subsidiarität wurde bereits im Maastricht - Vertrag Rech -

nung getragen, als er in Artikel 3 b EGV und damit im Primärrecht verankert

wurde. In diesem Rahmen wurde das Subsidiaritätsprinzip folglich bereits in

den letzten Jahren berücksichtigt.

 

Um die Kriterien für die Anwendung von Artikel 3 b zu präzisieren und die

strikte Beachtung und kohärente Anwendung dieses Grundsatzes durch alle

Organe zu gewährleisten, wurde das Subsidiaritätsprotokoll im Vertrag von

Amsterdam verankert. Dies erfolgte - wie der Präambel des Protokolls zu

entnehmen ist - in dem Wunsch sicherzustellen, daß Entscheidungen so

bürgernah wie möglich getroffen werden.

 

Diese aufgrund des Vertrags von Amsterdam konkretisierten Subsidiaritäts -

regeln und das zu ihrer Implementierung verstärkte Instrumentarium sind

nunmehr effektiv umzusetzen. Dabei kommt allen Organen der Union eine

gemeinsame Verantwortung zu. Die Grundsätze der Subsidiarität sind sowohl

von der Kommission bei der Erstellung von Rechtsetzungsvorschlägen als auch

von Rat und EP im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zu achten. Nur

durch eine entsprechende Zusammenarbeit aller im Rechtsetzungsverfahren

der Gemeinschaft beteiligten Institutionen kann eine wirksame Umsetzung des

Subsidiaritätsprinzips gewährleistet werden.

 

Zu Frage 8:

 

Die Staats -  und Regierungschefs erhielten seitens des Bundes Graphiken und

Drucke zeitgenössischer österreichischer Künstler als Gastgeschenk; die Kos -

tentragung erfolgte aus dem Zentralbudget.

Zu Frage 9:

 

Dazu verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für

auswärtige Angelegenheiten zu Frage 10 der an ihn gerichteten Anfrage

Nr. 1492/J - BR/98.

 

Zu Frage 10:

 

Die Journalisten erhielten als Gastgeschenk Taschen mit dem Emblem des

Bundespressedienstes, die Kosten dafür wurden aus dem laufenden Budget

bestritten.

 

Zu Frage 11:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meine Vollziehungskompetenz.

 

Zu Frage 13:

 

Eine Änderung des EU - Primärrechts steht derzeit (abgesehen vom Inkrafttreten

des von Österreich bereits ratifizierten Vertrags von Amsterdam) nicht an. In

Pörtschach stand daher weder eine weitere “Vergemeinschaftung”, noch eine

“Renationalisierung” einzelner Politikbereiche in den Verträgen zur Debatte.

 

Vielmehr geht es darum, die EU auf die Fragen zu konzentrieren, die den Bür -

gern Europas von besonderer Relevanz sind und bei denen eine gemeinsame

europäische Politik im Dienste der Bürger einen besonderen Mehrwert zu

leisten vermag. Dabei geht es insbesondere darum, die Chancen koordinierter

Wirtschafts -  und Beschäftigungspolitiken zu nutzen, die europäischen Anstren -

gungen im Bereich der inneren Sicherheit zu stärken und die Rolle der Euro -

päischen Union auszubauen, insbesondere im Hinblick auf die Außenvertre -

tung des Euro und im Rahmen der Gemeinsamen Außen -  und Sicherheits -

politik.

An das

Präsidium des Bundeskanzleramtes

 

Im Auftrag des Präsidenten des Bundesrates beehrt sich die Parlamentsdirektion in

der Anlage die am 7. Oktober 1998 eingebrachte schriftliche Anfrage der Bundesräte Dr.

Susanne Riess - Passer und Kollegen (1491/J - BR/98) in Abschrift mit dem Ersuchen um

gefällige weitere Veranlassung zu übermitteln.

BEILAGE G

 

Die Bundesräte Dr. Susanne Riess - Passer und Kollegen haben an mich am 7. Oktober

1998 unter der Zl. 1492/HJ - BR/98 eine parlamentarische Anfrage gerichtet, welche fol -

genden Wortlaut hat:

 

1. "Welche Kosten werden - aufgegliedert auf die einzelnen Positionen - durch den EU -

     Sondergipfel von Pörtschach entstehen?

 

2. Welcher Teil der Kosten ist dabei im ursprünglichen Budget nicht vorgesehen?

 

3. Von welchen Ressorts werden die Kosten des Treffens getragen?

 

4. Welchen Teil der Kosten wird das Land Kärnten tragen?

 

5. Weshalb ist Ihrer Meinung nach der Sondergipfel nicht mehr als die Fortsetzung eines

     Mittagessens?

 

6. Weshalb wird Ihrer Ansicht nach ein Sondergipfel veranstaltet, wenn sich der Herr

     Bundeskanzler als Vorsitzender des Gipfels schon von vornherein darüber im klaren

     ist, keine konkreten Resultate erzielen zu wollen?

 

7. Sind Sie der Ansicht, daß ein Ausbau der Bürgernähe und Subsidiarität in der EU ne -

     gativ zu beurteilen wäre?

     - Wenn ja, warum?

     - Wenn nein, was gedenken Sie zu unternehmen, um der Bürgernähe und Subsidia -

        rität in der EU zum Durchbruch zu verhelfen?

8. Teilen Sie die Auffassung, daß nicht die Union die Schuld an der mangelnden Berück -

     sichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität trägt, sondern diese vielmehr bei den

     rechtsetzenden Organen - also etwa bei den zuständigen Ministern - zu suchen ist?

 

9. Welche Gastgeschenke werden anläßlich des Treffens an die Staats -  und Regierungs -

     chefs verteilt werden und wer trägt die Kosten dafür?

 

10.Welche Gastgeschenke werden anläßlich des Treffens an die übrigen Delegationsmit -

      glieder verteilt werden und wer trägt die Kosten dafür?

 

11. Welche Gastgeschenke werden anläßlich des Treffens an die Journalisten verteilt

       werden und wer trägt die Kosten dafür?

 

12. Wie viele Sicherheitskräfte werden zum Einsatz kommen und wie hoch sind die Kosten

       dafür?

 

13. Halten Sie es mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmä -

       ßigkeit vereinbar, daß von vornherein gesagt wird, daß sowieso keine Ergebnisse er -

       zielt werden sollen?

 

14. Welche Rechtsmaterien sollten Ihrer Meinung nach “vergemeinschaftet” bzw. welche

       “renationalisiert” werden?”

 

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten

 

Zur Frage 1:

 

Das Informelle Treffen der Staats -  und Regierungschefs der Europäischen Union fand im

Parkhotel Pörtschach statt. Das Pressezentrum wurde in der Klagenfurter Messe einge -

richtet.

 

Zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage liegen

noch nicht alle Abrechnungen vor. Beim nachstehenden Überblick über die einzelnen Ko -

stenfaktoren, die beim Bund im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Konferenz

anfielen, muß daher zwischen Beträgen, die in Form von Kostenvoranschlägen erfaßt

sind, und solchen, die bereits abgerechnet wurden, unterschieden werden. Rücksprachen

mit allen Vertragspartnern des Bundes ergaben, daß die Kostenvoranschläge in keinem

Fall überschritten werden. Dieser Überblick, bei dem in allen angeführten Beträgen die

Umsatzsteuer bereits enthalten ist, sieht wie folgt aus:

a) Unterbringung und Verpflegung der Konferenzteilnehmer (abgerechnet): 1,083.688,09

 

b) Adaptierung des Parkhotels/temporäre Einbauten/Einbringung von Konferenztech -

     nik/Dienstleistungen/Generalunternehmerzuschlag für

     Fremdleistungen, die im Hotel erbracht wurden (Kostenvoranschlag):      3,500.000,-

 

c) Klagenfurter Messe:

     - Miete der Messehallen 3, 7, 11, 12, der Eingangshalle und der Freigelände einschl.

     der Aufbau -  und Rückbauzeiten

    

     - Adaptierung der benutzten Räumlichkeiten und Flächen, temporäre Einbauten

     - Dienstleistungen der Klagenfurter Messe und Fremdleistungen (Reinigung, Bewa -

     chung, Dekorationen, Planungskosten)

     - Betriebskosten der Klagenfurter Messe

     - Generalunternehmerzuschlag auf die durch die Messe zugekauften Fremdleistungen

    

     - Vertragsgebühr auf die Mietkomponente

     - USt

 

Zusammen (preliminäre Bekanntgabe des endgültigen Rechnungsbetrages durch die

Klagenfurter Messe, die unterhalb des

Kostenvoranschlages liegt):                                                                                   17.052.955,41

 

d) Klagenfurter Flughafen (Anmietung von Sicherheitstechnik):                      117.000,-

 

e) Leistungen der Firma Siemens (Generalunternehmer für den Bereich der Technik für  

    die österreichische EU - Ratspräsidentschaft): Geräteausstattung, Dolmetsch -  und Kon -

    ferenztechnik, CCTV, Beleuchtungstechnik, Notstromversorgung und Sicherheitstech -

    nik auf der Klagenfurter Messe einschließlich der dazugehörigen Personalkomponen -

    ten und des Projektmanagemententgelts (Kostenvoranschlag):

                                                                                                                                    6,350.000,-

f) Kosten für die netzgebundene Telekommunikation:

    - Errichtungskosten und Grundgebühren (Fixentgelte):                         470.352,-

    - Gesprächsgebühren (wurde von der PTA noch nicht abgerechnet;

    Kostenschätzung):                                                                                        650.000,-

 

g) Kosten für die Anschaffung von Geschenken des Bundes:

    - Geschenke für Staats -  und Regierungschefs:                                      63.000,-

    - Geschenke für Delegationsmitglieder und Dolmetscher:                      14.118,-

 

h) Kosten für die Beschäftigung von Konferenzhostessen im

Pressezentrum (abgerechnet):                                                                         73.400,-

 

Zu erwartende Gesamtkosten für den Bund:                                                29,374.513,50

 

Zur Frage 2:

 

Die Kosten für die Durchführung des informellen Treffens der Staats -  und Regierungs -

chefs in Pörtschach konnten aus dem Zentralbudget abgedeckt werden.

 

Zur Frage 3:

 

Die in Beantwortung der Frage 1) angeführten Kostenfaktoren werden aus dem vom Bun -

desministerium für auswärtige Angelegenheiten verwalteten Zentralbudget getragen.

 

Zur Frage 4:

 

Ich verweise auf die Beantwortung dieser Frage durch Bundeskanzler Mag. Klima.

 

Zu den Fragen 5, 6 und 13:

 

Das Treffen in Pörtschach war kein “Gipfel”, sondern ein informelles Treffen der Staats -

und Regierungschefs und des Präsidenten der Europäischen Kommission. Diese Ent -

scheidung wurde nicht von der österreichischen EU - Präsidentschaft, sondern - anläßlich

des gemeinsamen Arbeitsmittagessens - vom Europäischen Rat von Cardiff getroffen.

Zweck des Treffens war es, dem politischen Prozeß, der von Cardiff ausging, neue Impul -

se zu verleihen. Dabei ging es insbesondere um Orientierungen zu wesentlichen Politik -

bereichen der Europäischen Union von direkter Relevanz für die Bürger: wirtschaftliche

Stabilität und Beschäftigung, Stärkung der inneren Sicherheit, die Rolle der EU in der

Welt, vor allem im Hinblick auf die Außenvertretung des Euro und die Außen -  und Sicher -

heitspolitik.

 

Aufgrund des informellen Charakters des Pörtschacher Treffens waren, wie dies bereits

im Herbst 1995 in Formentor der Fall war, weder formelle Beschlüsse noch schriftliche

Schlußfolgerungen möglich oder beabsichtigt. Dennoch schuf gerade diese Informalität

die nötigen Arbeitsbedingungen, um - über die politische Routine des Alltags hinausge -

hende - grundlegende Perspektiven skizzieren zu können.

 

Dieser Prozeß findet in Pörtschach nicht seinen Abschluß, sondern wird beim Europäi -

schen Rat von Wien und darüber hinaus fortgesetzt werden. Der Erfolg von Pörtschach

wird sich mittelfristig zeigen, wenn die in Pörtschach eingeleiteten Weichenstellungen für

eine bürgerorientierte künftige Union in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umzuset -

zen sein werden.

 

Zur Frage 7:

 

Nein. Bürgernähe und die Verwirklichung der Subsidiarität sind zentrale Ziele des unter

dem Titel “Zukunft Europas” in Cardiff eingeleiteten Prozesses, der in Pörtschach wichtige

politische Impulse erhielt. Ausbau der Bürgernähe bedeutet nämlich auch, die Union auf

jene Politikbereiche zu konzentrieren, die für die Bürger am wichtigsten sind.

 

Der Amsterdam - Vertrag bringt aber auch bei anderen Elementen einer bürgernahen Uni -

on wesentliche Fortschritte: insbesondere durch die verstärkten Bestimmungen zur

Transparenz, den Ausbau des Grundrechtsschutzes oder auch durch die deutliche Aus -

weitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments und die Anerkennung der Rolle

der nationalen Parlamente im Rahmen der Unionspolitik.

Die Verankerung des Subsidiaritätsprotokolls im Amsterdam - Vertrag konkretisiert die

rechtlichen Rahmenbedingungen, um das Subsidiaritätsprinzip effektiv umzusetzen.

 

Österreich zählt bei allen genannten Fortschritten der Unionspolitik zu jenen Mitglieds -

staaten, die sich in besonderer Weise für den Ausbau der Bürgernähe und die Verwirkli -

chung der Subsidiarität engagieren.

 

Zur Frage 8:

 

Dem Grundsatz der Subsidiarität wurde bereits im Maastricht - Vertrag Rechnung getra -

gen, als er in Artikel 3 b EGV und damit im Primärrecht verankert wurde. In diesem Rah -

men wurde das Subsidiaritätsprinzip folglich bereits in den letzten Jahren berücksichtigt.

Um die Kriterien für die Anwendung von Artikel 3 b zu präzisieren sowie um die strikte

Beachtung und kohärente Anwendung dieses Grundsatzes durch alle Organe zu ge -

währleisten, wurde darüber hinaus das Subsidiaritätsprotokoll im Vertrag von Amsterdam

verankert. Dies erfolgte - wie bereits in der Präambel des Protokolls betont wird - in dem

Wunsch sicherzustellen, daß Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen wer -

den.

 

Diese aufgrund des Vertrags von Amsterdam konkretisierten Subsidiaritätsregeln und das

zu ihrer Implementierung verstärkte Instrumentarium sind nunmehr effektiv umzusetzen.

Dabei kommt allen Organen der Union eine gemeinsame Verantwortung zu. Die Grund -

sätze der Subsidiarität sind sowohl von der Kommission bei der Erstellung von Gesetzes -

vorschlägen als auch von Rat und EP im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu

achten. Nur durch eine entsprechende Zusammenarbeit aller im Gesetzgebungsverfahren

der Gemeinschaft beteiligten Institutionen kann eine wirksame Umsetzung des Subsidia -

ritätsprinzips gewährleistet werden.

 

Zur Frage 9:

 

Ich verweise auf die Beantwortung dieser Frage durch Bundeskanzler Mag. Klima.

Zur Frage 10:

 

Die übrigen Delegationsmitglieder erhielten als Gastgeschenk des Bundes je ein "mouse

pad” mit der Darstellung eines Ausschnittes aus dem Bild ,,Wiesenblumen" von Gustav

Klimt. Die Beschaffung erfolgte im Wege der Österreichischen Galerie im Oberen Belve -

dere. Die Kosten betragen pro Stück öS 78,-. Insgesamt wurden für das Treffen in Pört -

schach 181 Stück dieser ,,mouse pads” für Delegierte und Dolmetscher beschafft. Die Ge -

samtkosten betrugen somit öS 14.118,-.

 

Zur Frage 11:

 

Ich verweise auf die Beantwortung dieser Frage durch Bundeskanzler Mag. Klima.

 

Zur Frage 12:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesmini -

steriums für auswärtige Angelegenheiten.

 

Zur Frage 14:

 

Eine Änderung des EU - Primärrechts steht derzeit (abgesehen vom Inkrafttreten des von

Österreich bereits ratifizierten Vertrags von Amsterdam) nicht an. In Pörtschach stand

daher weder eine weitere "Vergemeinschaftung” noch eine “Renationalisierung” einzelner

Politikbereiche in den Verträgen zur Debatte.

 

Vielmehr geht es darum, die EU auf die Fragen zu konzentrieren, die den Bürgern Euro -

pas von besonderer Relevanz sind und bei denen eine gemeinsame europäische Politik

im Dienste der Bürger einen besonderen Mehrwert zu leisten vermag. Dabei handelt es

sich insbesondere darum, die Chancen koordinierter Wirtschafts -  und Beschäftigungspoli -

tiken zu nutzen, die europäischen Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit zu

stärken und die Rolle der Europäischen Union auszubauen, insbesondere im Hinblick auf

die Außenvertretung des Euro und im Rahmen der Gemeinsamen Außen -  und Sicher -

heitspolitik.