5369/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler, Dr. Harald Ofner
und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „die Zurücklegung
einer Strafanzeige gegen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der
HL - AG“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die Staatsanwaltschaft Wien erstattete am 28. August 1998 gemäß § 8 Abs. 1 StAG
einen Bericht über ihr beabsichtigtes Vorhaben, die gegenständliche Anzeige ohne
die Vornahme von Erhebungsschritten zurückzulegen. Die Oberstaatsanwaltschaft
Wien ist diesem Vorhaben beigetreten.
Die Staatsanwaltschaft Wien begründete ihr Vorhaben im Wesentlichen mit der
Nichterweisbarkeit des für den Tatbestand der Untreue erforderlichen wissentlichen
Befugnismissbrauches, zumal die Verantwortlichen der HL - AG ihre Entscheidung,
den Probestollen voranzutreiben und Versuche zur Rückhaltung des Bergwassers
zu unternehmen, in Anbetracht des beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Be -
schwerdeverfahrens getroffen haben.
Mit der weiteren Überlegung, dass ein Befugnismissbrauch nur dann vorliegen
könne, wenn gegen die Interessen des Machtgebers - hier des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Verkehr, das den Bauauftrag erteilt hat - gehandelt werde, und
die weiteren Bohrungsmaßnahmen der Sicherung des erhofften Weiterbaues dienen
sollten, hat das Bundesministerium für Justiz das Einstellungsvorhaben mit Erlass
vom
24. November 1998 genehmigt.
Zu 4 und 5:
In diesem Strafverfahren wurden weder Weisungen erteilt noch kam es zu irgend -
welchen Interventionen.