5369/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler, Dr. Harald Ofner

und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „die Zurücklegung

einer Strafanzeige gegen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der

HL - AG“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

 

Die Staatsanwaltschaft Wien erstattete am 28. August 1998 gemäß § 8 Abs. 1 StAG

einen Bericht über ihr beabsichtigtes Vorhaben, die gegenständliche Anzeige ohne

die Vornahme von Erhebungsschritten zurückzulegen. Die Oberstaatsanwaltschaft

Wien ist diesem Vorhaben beigetreten.

 

Die Staatsanwaltschaft Wien begründete ihr Vorhaben im Wesentlichen mit der

Nichterweisbarkeit des für den Tatbestand der Untreue erforderlichen wissentlichen

Befugnismissbrauches, zumal die Verantwortlichen der HL - AG ihre Entscheidung,

den Probestollen voranzutreiben und Versuche zur Rückhaltung des Bergwassers

zu unternehmen, in Anbetracht des beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Be -

schwerdeverfahrens getroffen haben.

 

Mit der weiteren Überlegung, dass ein Befugnismissbrauch nur dann vorliegen

könne, wenn gegen die Interessen des Machtgebers - hier des Bundesministeriums

für Wissenschaft und Verkehr, das den Bauauftrag erteilt hat - gehandelt werde, und

die weiteren Bohrungsmaßnahmen der Sicherung des erhofften Weiterbaues dienen

sollten, hat das Bundesministerium für Justiz das Einstellungsvorhaben mit Erlass

vom 24. November 1998 genehmigt.

Zu 4 und 5:

 

In diesem Strafverfahren wurden weder Weisungen erteilt noch kam es zu irgend -

welchen Interventionen.