5395/AB XX.GP

 

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5693/J - NR/1999, betreffend GSM - Sendema -

stenkataster, Informationspflicht und Forschungsbedarf, die die Abgeordneten Dr. Moser,

Freundinnen und Freunde am 2. Februar 1999 an mich gerichtet haben, möchte ich vorerst

folgendes ausführen:

 

Im Motiventeil der Anfrage ist von einer Sektion VI des Bundesministeriums für „Wissenschaft

und Technik“ die Rede. Diese Ausführungen sind insofern nicht nachvollziehbar, als es zwar ein

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und ein Bundesministerium für Wis -

senschaft und Verkehr, aber kein Bundesministerium für Wissenschaft und Technik gibt. Die

Sektion VI des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ist für Angelegenheiten

der Bundesstraßen zuständig. Im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr gibt es

gemäß Geschäftseinteilung vom 1. Oktober 1998 keine Sektion VI.

 

In der für Telekommunikationsangelegenheiten zuständigen Sektion IV des Bundesministeriums

für Wissenschaft und Verkehr ist wiederum eine Anfrage des Magistrates Linz nicht bekannt.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

 

Zu Frage 1:

 

Weder das Telekommunikationsgesetz BGBl. I Nr. 100/1997 noch eine andere Rechtsvorschrift

im Telekommunikationsbereich sehen eine Rechtsgrundlage für die Erstellung eines bundes-

weiten GSM - Sendemastenkatasters vor.

 

Zu Frage 2:

 

Auch auf das Verfahren zur Bewilligung von Betriebsanlagen der Mobilfunk - Betreiber finden

die Bestimmungen des AVG Anwendung und damit auch die Regelungen über die Akten -

einsicht bzw. Auskunftspflicht der Behörden; es ist daher keine Frage der Geheimhaltung

sondern die Anwendung allgemein gültiger Rechtsvorschriften.

 

Zu Frage 3:

 

Diese Frage vermag ich nicht zu beurteilen, da die Vollziehung des Umweltinformationsrechtes

nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt.

 

Zu Frage 4:

 

Ich setze mich für eine entsprechende Information der Anrainer ein und habe dies auch den

Betreibern gegenüber mehrfach zum Ausdruck gebracht. Soweit mir bekannt ist, betreibt die

von den Betreibern gegründete Plattform GSM - Betreiber eine entsprechende Informations -

politik.

 

Was die Parteistellung der Anrainer betrifft, so darf ich auf den diesbezüglichen ablehnenden

Beschluß des Verkehrsausschusses des Nationalrates zum Antrag Ihrer Partei auf Zuerkennung

der Parteistellung verweisen.

 

Zu Frage 5:

 

Ich kann nicht nachvollziehen, warum weder im Natur -, Landschafts - oder Ortsbildschutz -

bereich und vor allem auch nicht im Bereich der Bauordnung den Anrainern Parteistellung

eingeräumt werden kann. Der bloße Hinweis auf die Auskunft des Umweltanwaltes in Ober -

österreich bzw. des zuständigen Landesrates macht leider nicht klar, wie diese zu ihrer Aussage

kommen.

Zu Frage 6:

 

Ich darf darauf verweisen, daß die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon im Jahre 1996

die Initiative ergriffen hat, um die Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder

international zu koordinieren um eine optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden For-

schungsmittel sicherzustellen. Österreich ist in diesem WHO EMF Projekt, das von Dr. RE -

PACHOLI geleitet wird, vertreten und unterstützt das Projekt im Rahmen der zur Verfügung

stehenden Budgetmittel. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, daß sich Öster -

reich am WHO-ICNIRP Seminar "NON - THERMAL EFFECTS OF RF ELECTROMAGNE -

TIC FIELDS“ in München, im Jahre 1996 beteiligt hat, daß Österreich im Jahre 1997 in Wien

das WHO - ICNIRP Seminar „RISK PERCEPTION; RISK COMMUNICATION AND ITS

APPLICATION TO EMF EXPOSURE“ veranstaltet hat und im Jahre 1998 das Internationale

COST - WHO - ICNIRP Seminar an der Technischen Universität Graz zum Thema „Elektro -

magnetische Felder und unspezifische Krankheitssymptome mitveranstaltet hat. Wieso sie zur

Feststellung gelangen, ich würde der Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder

nicht entsprechend Rechnung tragen, vermag ich daher nicht nachzuvollziehen, umso mehr, als

sich mein Haus erst im Dezember 1998 mit einem maßgeblichen Betrag an einem einschlägigen

Forschungsprojekt des Bundeskanzleramtes und weiterer Sponsoren beteiligt hat, dessen

Ergebnisse in das WHO - EMF - Projekt einfließen werden.