5404/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Johann SCHUSTER

und Kollegen betreffend Hippotherapie

(Nr. 5749/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

 

Zu Frage 1:

 

Laut Mitteilung des Verbandes der Diplomierten Physiotherapeutinnen bzw. des Ku -

ratoriums für Therapeutisches Reiten / Sektion Hippotherapie bieten in Österreich

etwa 50 Einrichtungen bzw. Personen Hippotherapie an.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Hippotherapie ist seit Jahren bei bestimmten Indikationen als physiotherapeuti -

sche Krankenbehandlung gemäß § 135 ASVG anerkannt. Das in der Anfrage ange -

führte heilpädagogische Reiten sowie das Behindertenreiten sind allerdings keine

Leistungen der sozialen Krankenversicherung.

 

Die Hippotherapie wird in allen Bundesländern - mit Ausnahme von Vorarlberg - als

Leistung der Krankenversicherung angeboten. Im Bundesland Vorarlberg wird die

Hippotherapie ausschließlich vom Arbeitskreis für Vorsorge - und Sozialmedizin

durchgeführt und vom Land Vorarlberg finanziert.

 

 

Zu Frage 3:

 

Von den Krankenversicherungsträgern wird die Hippotherapie grundsätzlich bei Er -

krankungen des zentralen und peripheren Nervensystems als Therapiebestandteil

bewilligt. Insbesondere gilt dies für die Indikationen infantile Cerebralparese, Multi -

ple Sklerose, extrapyramidale Bewegungsstörungen u. a.

In den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Tirol gibt es vertragliche Re -

gelungen, sodaß die Hippotherapie auch als Sachleistung in Anspruch genommen

werden kann. In den anderen Bundesländern ist ein Kostenzuschuß des Kranken -

versicherungsträgers für die Hippotherapie vorgesehen.

 

Die Höhe des Kostenzuschusses für eine Stunde ist dabei bei den Kassen unter -

schiedlich (ATS 300,-- bis ATS 600,--).

 

 

Frage 4:

 

Nach Auskunft des Kuratoriums für Therapeutisches Reiten werden folgende Krank -

heitsbilder bzw. Behinderungen behandelt: Infantile Cerebralparese, Multiple Skle -

rose, extrapyramidale Bewegungsstörungen (Torsionsdystonien), Spastische Spi -

nalparalyse, Hemiparesen (Schlaganfallpatienten), Myelomeningocele, Spina bifida,

Paraplegie, Folgen von Schädelhirntrauma und Dysmelie.

 

 

Frage 5:

 

Die Hippotherapie muß wie jede durchgeführte Physiotherapie dokumentiert werden

(mittels Therapiebericht, evtl. auch mit Videos). Österreichische Studien der erwähn -

ten Art liegen meinem Ressort nicht vor.

 

 

Frage 6:

 

In der 184. Vollversammlung des Obersten Sanitätsrates vom 21. 10. 1989 wurde der

Beschluß gefaßt, die Hippotherapie als physiotherapeutische Behandlung anzuer -

kennen, was sowohl wesentlich zu deren Verbreitung als auch zur (teilweisen) Ko -

stenübernahme durch die Krankenversicherungsträger beigetragen hat.