5404/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Johann SCHUSTER
und Kollegen betreffend Hippotherapie
(Nr. 5749/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Laut Mitteilung des Verbandes der Diplomierten Physiotherapeutinnen bzw. des Ku -
ratoriums für Therapeutisches Reiten / Sektion Hippotherapie bieten in Österreich
etwa 50 Einrichtungen bzw. Personen Hippotherapie an.
Zu Frage 2:
Die Hippotherapie ist seit Jahren bei bestimmten Indikationen als physiotherapeuti -
sche Krankenbehandlung gemäß § 135 ASVG anerkannt. Das in der Anfrage ange -
führte heilpädagogische Reiten sowie das Behindertenreiten sind allerdings keine
Leistungen der sozialen Krankenversicherung.
Die Hippotherapie wird in allen Bundesländern - mit Ausnahme von Vorarlberg - als
Leistung der Krankenversicherung angeboten. Im Bundesland Vorarlberg wird die
Hippotherapie ausschließlich vom Arbeitskreis für Vorsorge - und Sozialmedizin
durchgeführt und vom Land Vorarlberg finanziert.
Zu Frage 3:
Von den Krankenversicherungsträgern wird die Hippotherapie grundsätzlich bei Er -
krankungen des zentralen und peripheren Nervensystems als Therapiebestandteil
bewilligt. Insbesondere gilt dies für die Indikationen infantile Cerebralparese, Multi -
ple Sklerose, extrapyramidale Bewegungsstörungen
u. a.
In den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Tirol gibt es vertragliche Re -
gelungen, sodaß die Hippotherapie auch als Sachleistung in Anspruch genommen
werden kann. In den anderen Bundesländern ist ein Kostenzuschuß des Kranken -
versicherungsträgers für die Hippotherapie vorgesehen.
Die Höhe des Kostenzuschusses für eine Stunde ist dabei bei den Kassen unter -
schiedlich (ATS 300,-- bis ATS 600,--).
Frage 4:
Nach Auskunft des Kuratoriums für Therapeutisches Reiten werden folgende Krank -
heitsbilder bzw. Behinderungen behandelt: Infantile Cerebralparese, Multiple Skle -
rose, extrapyramidale Bewegungsstörungen (Torsionsdystonien), Spastische Spi -
nalparalyse, Hemiparesen (Schlaganfallpatienten), Myelomeningocele, Spina bifida,
Paraplegie, Folgen von Schädelhirntrauma und Dysmelie.
Frage 5:
Die Hippotherapie muß wie jede durchgeführte Physiotherapie dokumentiert werden
(mittels Therapiebericht, evtl. auch mit Videos). Österreichische Studien der erwähn -
ten Art liegen meinem Ressort nicht vor.
Frage 6:
In der 184. Vollversammlung des Obersten Sanitätsrates vom 21. 10. 1989 wurde der
Beschluß gefaßt, die Hippotherapie als physiotherapeutische Behandlung anzuer -
kennen, was sowohl wesentlich zu deren Verbreitung als auch zur (teilweisen) Ko -
stenübernahme durch die Krankenversicherungsträger beigetragen hat.