5425/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5879/J-NR/1 999 betreffend Studium der Pfle -
gewissenschaften, die die Abgeordneten Dr. LEINER und Kollegen am 25. Februar 1999 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Eine Unterstützung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint nicht zweckmäßig. Denn solange
die berufsrechtliche Aufwertung des Pflegeberufes nicht in Ansätzen erkennbar ist, führt ein
Lehrstuhl für Pflegewissenschaften und ein allenfalls damit verbundenes Studium der Pflege -
wissenschaften ins
Leere.
Zu Frage 3:
Gemäß § 11 des Universitäts - Studiengesetzes ist ein Kriterium für die Einführung einer
neuen Studienrichtung die Arbeitsmarktrelevanz. Dies bedeutet, dass die Einführung eines
Studiums der Pflegewissenschaften ohne berufsrechtliche Klärung der Stellung der Absol -
ventinnen und Absolventen § 11 UniStG widersprechen würde. Da derzeit das Berufsrecht
des Pflegepersonals die Akademisierung nicht vorsieht, kann das Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr vorläufig keine Maßnahmen zur Einführung eines Studiums der
Pflegewissenschaften setzen.