5425/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5879/J-NR/1 999 betreffend Studium der Pfle -

gewissenschaften, die die Abgeordneten Dr. LEINER und Kollegen am 25. Februar 1999 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Ja.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Unterstützung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint nicht zweckmäßig. Denn solange

die berufsrechtliche Aufwertung des Pflegeberufes nicht in Ansätzen erkennbar ist, führt ein

Lehrstuhl für Pflegewissenschaften und ein allenfalls damit verbundenes Studium der Pflege -

wissenschaften ins Leere.

Zu Frage 3:

 

Gemäß § 11 des Universitäts - Studiengesetzes ist ein Kriterium für die Einführung einer

neuen Studienrichtung die Arbeitsmarktrelevanz. Dies bedeutet, dass die Einführung eines

Studiums der Pflegewissenschaften ohne berufsrechtliche Klärung der Stellung der Absol -

ventinnen und Absolventen § 11 UniStG widersprechen würde. Da derzeit das Berufsrecht

des Pflegepersonals die Akademisierung nicht vorsieht, kann das Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr vorläufig keine Maßnahmen zur Einführung eines Studiums der

Pflegewissenschaften setzen.