5429/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5772/J - NR/1999 betreffend Betriebskindergär -

ten des Bundes im Bereich des BMWV, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen

und Freunde am 18. Februar 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Fragen 1 und 2:

 

Im Verwaltungsbereich Wissenschaft gibt es derzeit einen Betriebskindergarten, welcher

gemäß § 49 Abs.2 des Bundeshaushaltsgesetzes als gemeinsame Einrichtung mit dem Bun -

deskanzleramt und anderen Ressorts geführt wird. Der Betriebskindergarten befindet sich in

1010 Wien, Rathausplatz 4. Der Kindergarten wird vom Bundeskanzleramt geführt. Für den

Bereich meines Ressorts werden insgesamt 20 Kindergartenplätze in Anspruch genommen.

Zugunsten von besonders berücksichtigungswürdigen Bewerbungen kann diese Zahl auf

insgesamt 30 Kindergartenplätze erhöht werden. Der Bundesbetriebskindergarten Rathaus -

platz nahm am 8. Jänner 1996 mit insgesamt 9 ,,Ressortkindern“ (3 Zentralleitung, 6 nach -

geordnete Dienststellen) den Betrieb auf. Im Jahr 1997 erhöhte sich die Zahl der Kindergar -

tenplätze auf 23, im Jahr 1998 betrug die Zahl 20 Kindergartenplätze (7 Zentralstelle,

13 nachgeordnete Dienststellen). Da pro Kindergartenplatz jährlich S 20.000,-- an das Bun -

deskanzleramt zu refundieren sind, wurde die Zahl der Kindergartenplätze in der obigen Wei -

se eingefroren.

Im Verwaltungsbereich Verkehr gibt es derzeit einen Betriebskindergarten, welcher aufgrund

einer Initiative der Bundesregierung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegen -

heiten errichtet wurde. Der Betriebskindergarten, der im September 1993 seiner Bestimmung

übergeben wurde, befindet sich neben dem Bundesamtsgebäude Radetzkystraße. Eingerichtet

sind 4 Familiengruppen mit je 23 Kindern, welche durch diplomierte Kindergartenpädagogin -

nen und Kindergartenhelferinnen betreut werden. Für den Verkehrsbereich werden ca. 3 - 4

Kindergartenplätze angeboten. Zugunsten von besonders berücksichtigungswürdigen Bewer -

bungen kann diese Zahl aber erhöht werden.

 

Zu Frage 3:

 

Für den Bereich der Zentralstelle ist festzuhalten, dass die Errichtung eines Bundesbetriebs -

kindergartens mit dem Standort Rathausplatz auf Erhebungen der interessierten Bundesminis -

terien zurückgeht, welche zu einem Beschluss der Bundesregierung vom 16. Jänner 1990 zur

Errichtung von Bundesbetriebskindergärten führten. Die Führung der Betriebskindergärten

des Bundes richtet sich nach Förderungsrichtlinien des Bundeskanzleramtes.

 

Mit ho. Schreiben vom 28. Mai 1995 wurde im Rahmen der Zentralstelle und bei den in Frage

kommenden nachgeordneten Dienststellen die beabsichtigte Öffnung des Bundesbetricbs -

kindergartens Rathausplatz bekanntgegeben, worauf insgesamt 42 Ansuchen einlangten. Die

Ansuchen wurden gereiht dem Bundeskanzleramt, welches den Bundesbetriebskindergarten

führt, zur Erledigung weitergeleitet. Hinsichtlich der Bedarfsermittlung ist festzuhalten, dass

Bewerbungen für den Betriebskindergarten Rathausplatz laufend dem Bundeskanzleramt

zugeleitet werden. Das Angebot an Kindergärten in Wien ist an sich bedarfsdeckend. Da der

Betriebskindergarten Rathausplatz einen sehr guten Ruf hat, ist die Nachfrage nach Kinder -

gartenplätzen in diesem Kindergarten beträchtlich. Daraus ergibt sich, dass allgemein zur

Frage der prozentuellen Abdeckung des Bedarfes für den Bereich Wien keine Aussage getrof -

fen werden kann. Die Bedarfserhebung für die Zentralleitung und im Bereich Wien für das

Jahr 1999 ist im Laufen.

Was die Universitäten anlangt, hat eine unter Einbindung der Mitglieder der Arbeitsgruppe

für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr durch -

geführte Recherche ergeben, dass keine der 18 österreichischen Universitäten einen eigenen

Betriebskindergarten des Bundes eingerichtet hat. Der Art der Durchführung von Bedarfs -

erhebungen wird künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen sein, so dass deren Ergebnisse

genauer den jährlichen Bedarf oder Nichtbedarf ausweisen und als seriöse Entscheidungs -

grundlage herangezogen werden können.

 

Zu Frage 4:

 

Die Umsetzung der in der Verordnung Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bun -

desministeriums für Wissenschaft und Verkehr, BGBl. Nr. 131/1998, genannten Maßnahmen

gehört zu den Dienstpflichten der dafür jeweils zuständigen Organwalter. Um eventuelle

Verletzungen der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen auf dienstrechtlichem

Wege zu ahnden, sind die dafür notwendigen Beschwerden bei der zuständigen Aufsichts -

behörde einzubringen.

 

Im Fall der Bestimmung des § 18 der Verordnung Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich

des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr ist darauf hinzuweisen, dass mir

bisher keine diesbezüglichen Beschwerden zur Kenntnis gelangt sind. Es ist daher anzuneh -

men, dass die Bediensteten an ihren jeweiligen Dienstellen die Errichtung eines eigenen Be -

triebskindergartens für nicht notwendig erachten, sondern flexiblere und individuellere Kin -

derbetreuungsmöglichkeiten wünschen und diese oftmals außerhalb ihrer Dienststelle organi -

sieren.

 

Zu Frage 5:

 

Hinsichtlich der Zentralleitung ist festzuhalten, dass im Hinblick auf die weitgehende Be -

darfsdeckung im Bereich der Bundeshauptstadt Wien zumindest von „jährlichen Bedarfs -

erhebungen“ Abstand genommen werden könnte. Die größere Schwierigkeit liegt hier in der

Findung von Kriterien für die Reihung unter Bedachtnahme auf die Förderungsrichtlinien und

die nur in begrenzter Weise zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, mit welchen Kin -

derbetreuungsplätze gestützt werden müssen.

 

Bezüglich der Universitäten hat die Praxis im Wissenschaftsbetrieb gezeigt, dass mit der

Errichtung von Betriebskindergärten das Problem der Kinderbetreuung von Personen mit

Elternpflichten nicht ausreichend zu lösen ist. Es fehlen zusätzlich flexible, bedarfsgerechte

Betreuungsmöglichkeiten, die den individuellen Gegebenheiten von Bediensteten des Wissen -

schaftsressorts entsprechen. Ich habe im ,,Weißbuch zur Frauenförderung“, welches voraus -

sichtlich im Mai 1999 erscheinen wird, ergänzende Maßnahmen zu diesem Problemfeld vor -

gesehen. Die Bestimmung gemäß § 18 der Verordnung Frauenförderungsplan im Wirkungs -

bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr ist somit durch ergänzende,

flexiblere Maßnahmen zu verbessern.