5432/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat, LAFER, DI HOFMANN, Dr. PARTIK - PABLÉ
und Kollegen haben am 25. Februar 1999 unter der Zahl 5876/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Belastungsübersicht“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Führung der angesprochenen Belastungsübersicht war mir im Detail nicht
bekannt.
Zu Frage 2:
In der derzeitigen Form bei der Verkehrsabteilung seit 1990 und bei den
Verkehrsabteilung - Außenstellen seit 1992.
Zu Frage 3:
Es werden die wichtigsten Kriterien berücksichtigt, wie zB Verkehrsunfälle mit
Personenschäden, Gerichtsanzeigen, Verwaltungsanzeigen, Organstrafverfügung.
Zu Frage 4:
Eine solche Information ist nicht erforderlich, überdies erfolgte die Einführung
bereits lange vor meinem Amtsantritt.
Zu Frage 5):
Aufgrund der Bestimmungen des § 45 Abs 1 BDG 1979.
Zu den Fragen 6 und 7):
Bei den Aufzeichnungen handelt es sich nicht um den Tätigkeitsnachweis,
sondern um eine Form der internen Dienstaufsicht, für die keine konkreten
Regelungen
bestehen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Verkehrsabteilung mit ihren Außenstellen und deren Beamten.
Zu Frage 10:
Nein, weil es sich dabei nur um eines von mehreren Kriterien handelt.
Zu Frage 11:
Ja, wobei im Einvernehmen mit dem zuständigen Personalvertretungsausschuß
Möglichkeiten einer Modifizierung geprüft werden.
Zu Frage 12:
Der Kommandant einer Verkehrsabteilung ist in seinem Bereich für die
Gewährleistung einer möglichst hohen Verkehrssicherheit verantwortlich. Es muß
ihm daher auch unbenommen bleiben, im internen Bereich die dafür notwendigen
Maßnahmen zu setzen.