5462/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Georg Wurmitzer und Kollegen haben an mich

eine schriftliche Anfrage, betreffend „Strafanzeige von FP - Abgeordneten zum Natio -

nalrat", gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu den in der vorliegenden Anfrage enthaltenen Fragen möchte ich allgemein - wie

schon früher bei vergleichbaren Anfragen - darauf hinweisen, dass sich das Interpel -

lationsrecht der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates nur auf Aufgaben

der Vollziehung bezieht. Es handelt sich um ein Kontrollinstrument der gesetzgeben -

den Körperschaft gegenüber der Bundesregierung, dessen Gegenstand nur sein

kann, worauf dem Adressaten der Interpellation grundsätzlich eine Einflussmöglich -

keit offensteht. Die Interpellation findet also ihre Grenze in der Ingerenz des Befrag -

ten (Morscher, Die parlamentarische Interpellation [1973] 342, 407 ff. und 429 ff.).

Eine Ingerenz des Bundesministers für Justiz in diesem Sinne ist bei den Fragen,

wie viele Privatanklagen oder Anzeigen durch bestimmte Personen eingebracht wur -

den, nicht gegeben. Gegen die Bekanntgabe der von einem bestimmten Personen -

kreis möglicherweise angestrengten Verfahren wegen strafbarer Handlungen, die

nur auf Verlangen des Verletzten und nicht durch den öffentlichen Ankläger verfolgt

werden, sprechen im übrigen auch Erwägungen des Datenschutzes. Schließlich

weise ich noch darauf hin, dass die Registerführung bei den staatsanwaltschaftli -

chen Behörden erst im Laufe des Jahres 1997 generell auf ADV - Betrieb umgestellt

wurde. Für den davor gelegenen Zeitraum wäre die Ermittlung der Anzahl der von

bestimmten Personen oder einer bestimmten Gruppe erstatteten Anzeigen - man -

gels einer nach den Anzeigern gegliederten Registrierung - in den Unterlagen der

staatsanwaltschaftlichen Behörden mit einem unverhältnismäßigen Aufwand ver -

bunden.