5490/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaugg und Kollegen haben am 25.2.1999 unter der Nr.

5842/J eine schrifiliche parlamentarische Anfrage betreffend „Untersagung der Ausstellung

polizeilichen Gerätes“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die vom Leiter der Bundespolizeidirektion Klagenfurt am 7.9.1998 erteilte Zusage zur Ent -

sendung eines Dienstkraftfahrzeuges mit Alkomat und Laserpistole sowie eines Krads mit

Lenker zum am 12.9.1998 stattgefundenen Familienfest im Freilichtmuseum Maria Saal wurde

von diesem später aus dienstlichen und auch aus prinzipiellen Erwägungen widerrufen.

 

Die ursprüngliche Zusage bezog sich auf die Teilnahme an einem Familienfest im Rahmen einer

gewerkschaftlichen Veranstaltung. Aus den später erfolgenden Ankündigungen zu dieser Veran -

staltung war aber danach zu schließen, dass es sich bei dem sogenannten Familienfest um eine

rein parteipolitische Veranstaltung handelte, weshalb die Bundespolizeidirektion Klagenfurt zur

Wahrung der parteipolitischen Unabhängigkeit der Exekutive ihre Entscheidung revidierte.

 

Zu Frage 3:

 

Wenngleich man seitens der Exekutive grundsätzlich allen Maßnahmen, die geeignet erscheinen,

das Ansehen der Sicherheitsexekutive in der Bevölkerung zu verfestigen oder zu steigern, gegen -

seitiges Vertrauen zu bilden und Bürgernähe zu demonstrieren, durchaus positiv gegenübersteht,

so findet diese Öffentlichkeitsarbeit im weitesten Sinne sicherlich dort ihre Grenze, wo der Ein -

druck eines Naheverhältnisses zu einer bestimmten, eindeutig zuordenbaren gesellschaftlichen

oder auch politischen Gruppierung oder Gesinnungsgemeinschaft entstehen könnte.

Abgesehen von der Tatsache, dass die Organe der Sicherheitsverwaltung ohnedies von Gesetzes

wegen ihren dienstlichen Tätigkeiten gewissenhaft, unparteiisch und unbefangen nachzugehen

haben, hängt die Effizienz, Effektivität und Akzeptanz der Sicherheitsexekutive im erheblichen

Maße davon ab, ob es ihr gelingt, den Anspruch auf Objektivität, Unparteilichkeit und Unbe -

fangenheit für jedermann transparent zu machen.

 

Jeder einzelne Fall einer Entscheidung zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an konkreten Veran -

staltungen bedarf also sorgfältiger, oftmals nicht leichter Abwägungen.

 

Zu Frage 4:

 

Ausdrückliche Weisungen in dieser Richtung bestehen nicht.

 

Zu Frage 5:

 

Das Donaumselfest bietet der Bundespolizeidirektion Wien die Möglichkeit der Präsentation und

Darstellung der Leistungen der Exekutive vor einer breiten Öffentlichkeit. So sind beispielsweise

die Zurschaustellung des Fuhrparks, die Durchführung einsatztaktischer Übungen, Sicherheitsbe -

ratungen des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes und dergleichen bei der Bevölkerung be -

sonders beliebt und tragen wesentlich zu einer Hebung des Images der Polizei im Gesamten bei.

Das Donauinselfest bietet der Bundespolizeidirektion Wien in hervorragender Weise die not -

wendige Infrastruktur für derartige Repräsentations - und Informationsveranstaltungen.

Dazu kommt, dass der parteipolitische Charakter dieser Veranstaltung gegenüber dem allgemein

unterhaltsamen ohnehin eher in den Hintergrund tritt, weshalb die positiven Effekte einer Teil -

nahme an dieser Veranstaltung, bei der die Polizei ohnehin mit massiven Kräften zur Über -

wachung eingesetzt ist, deutlich überwiegen.

 

Zu Frage 6:

 

Über den Rahmen von einzelnen Vorträgen des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes oder

solchen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit (Alkomatenvorführung etc.) hinausge -

hend, die in Entsprechung der präventiven Aufgaben der Exekutive laufend aus verschiedensten

einschlägigen Anlässen vorgenommen werden, sind hier, gegliedert nach einzelnen Behörden, zu

vermelden:

 

Wien:

 

Donauinselfest

Integrationsveranstaltung der SPÖ Hernals

Veranstaltung des ÖAAB Döbling - Sicherheit in Döbling

Veranstaltung der SPÖ Döbling zum Thema Parkraum

Veranstaltung der FPÖ - Fahrt mit Behinderten in den Wurstelprater

Veranstaltung des ÖAAB Floridsdorf - Teilnahme am Grätzelfest (Infostände)

Veranstaltung der FPÖ Brigittenau - Teilnahme am Familienfest

Veranstaltung der SPÖ Leopoldstadt - Teilnahme am Promenadenfest

St. Pölten:

 

Teilnahme an der Veranstaltung „Retter 1998“ im VAZ St. Pölten

Veranstaltung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - „Tag des öffentlichen Dienstes“

 

Wr. Neustadt:

 

Kinderfest im Stadtpark - von der Stadtgemeinde Wiener Neustadt organisiert

Veranstaltung des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes „Sport und Sicherheit“

 

Linz:

 

Reisemesse im Linzer Design - Center

Urfahrner - Frühjahrsmarkt

Messe „Haus und Wohnen“ im Linzer Design - Center

ca. 30 Veranstaltungen im Rahmen der Fahrradcodieraktion. Davon wurden außerhalb der

Polizeidirektion auf Einladung Veranstaltungen abgehalten beim

Pensionistenverband,

Kaufmannschaft Muldenstraße‘

Hrn. FPÖ - Stadtrat Arnerstorfer‘

Landesradsportverband und

SPÖ Linz - Ebelsberg.

 

Beteiligung mit einer Fahrzeugausstellung und einer Diensthundeübung an einer Veranstaltung

des Pensionistenverbandes Österreichs auf dem Sportplatz Linz, Neue Heimat.

 

Wels:

 

Familienzentrum Wels - „Welser Spielfest“

Truck & Country Messe

„Jugend und Beruf‘ im Messegelände

Fanrradcodierungen wurden durchgeführt an Veranstaltungen von

ÖAMTC‘

der Weiser Kaufmannschaft,

des Familienzentrums Wels

und bei der Oberbank am Weltspartag.

 

Klagenfurt:

 

Zivilschutztag von Klagenfurt (Zivilschutzverband Kärnten)

 

Villach:

 

Österr. Rotes Kreuz - Tag der Offenen Tür

Aufklärungsaktion des Landesschulrates für Kärnten

 

Salzburg:

 

Fest der Berufsfeuerwehr

Veranstaltung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit

Innsbruck:

 

Innsbrucker Herbstmesse

Seniorenmesse

 

Zu Frage 7:

 

Dies kann mangels entsprechender Statistiken nicht beantwortet werden. Grundsätzlich wird ge -

trachtet, zeitliche Mehrdienstleistungen durch derartige Veranstaltungen möglichst zu vermeiden

bzw. mit Freizeit auszugleichen.

 

Zu Frage 8:

 

Einnahmen wurden nicht erzielt, zumal dies auch nicht Ziel der diesbezüglichen behördlichen

Aktivitäten ist.

 

Zu Frage 9:

 

Nein.