5496/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5864/J - NR/1999 betreffend Einführung des Euro -

pean Course Credit Transfer Systems (ECTS) zur Förderung der Mobihät der Studierendcn,

die die Abgeordneten DDr. NIEDERWIESER und Genossen am 25. Februar 1999 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

 

A. Bereich Universitäten:

 

a. Die Technische Universität Graz sowie die Wirtschaftsuniversität Wien haben ECTS

    für alle an diesem Standort angebotenen Studienrichtungen eingeführt.

 

b. Die Universität Graz hat ECTS für einige Studienrichtungen eingeführt (sozial - und wirt -

    schaftswissenschaftliche Studienrichtungen, Englisch, Medizin, Geschichte, Volkskunde,

    Kunstgeschichte, Archäologie, Chemie), für die Studienrichtung Rechtswissenschaften ist

   die Einführung von ECTS geplant.

   Die Universität Innsbruck hat ETCS für einige Studienrichtungen eingeführt (sozial - und

   wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen, Übersetzen und Dolmetschen, Anglistik und

Amerikanistik), ein Ausbau von ECTS ist in einigen weiteren Studienrichtungen geplant.

    Die Universität Klagenfurt hat ECTS für einige Studienrichtungen eingeführt

    (Romanistik, Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Germanistik), für das Studienjahr

    1999/2000 sind keine weiteren Erweiterungen geplant.

    Die Universität Linz hat ECTS für alle sozial - und wirtschaftswissenschaftlichen

    Studienrichtungen - mit Ausnahme der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik  -

    eingeführt, für die Studienrichtung Rechtswissenschaften ist die Einführung von

    BCTS ab dem Studienjahr 1999/2000 geplant.

    Die Universität Salzburg hat BCTS für einige geistes - und kulturwissenschaftliche

    Studienrichtungen sowie für einige naturwissenschaftliche Studienrichtungen

    eingeführt, für die theologischen Studienrichtungen ist eine Einführung ab dem

    Studienjahr 1999/2000 geplant.

    Die Universität Wien hat BCTS für einige Studienrichtungen eingeführt

    (Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Medizin, Geschichte,

    Politikwissenschaft, Pharmazie), für die Studienrichtungen Germanistik und

    Romanistik ist die Einführung von ECTS ab dem Studienjahr 1999/2000 geplant.

    Grundsätzlich soll ECTS an der Universität Wien ab dem Jahr 2000 flächendeckend

    eingeführt werden.

    Die Technische Universität Wien hat ECTS derzeit für vier Studienrichtungen

    eingeführt. Bis zum Jahr 2002 ist im Zuge der Neugestaltung der Studienplane eine

    flächendeckende Einführung von ECTS geplant.

    Die Universität für Bodenkultur Wien hat derzeit ETCS für vier Studienrichtungen

    eingeführt. Im Studienjahr 1999/2000 sollen zwei weitere Studienrichtungen dazu

    kommen.

    Die Universität für angewandte Kunst Wien hat ECTS für eine Studienrichtung

    eingeführt. Die Einführung für eine weitere Studienrichtung ist für 1999/2000 geplant.

    Langfristig ist die Einführung von ECTS für sämtliche Studienrichtungen geplant.

 

c) Die Universität Linz plant die Einführung von ECTS ab dem Studienjahr 1999/2000

    für die Studienrichtung Rechtswissenschaften.

    Die Universität Salzburg plant die Einführung von ECTS ab dem Studienjahr

    1999/2000 für die theologischen Studienrichtungen.

 

   Die Universität Wien plant die Einführung von ECTS ab dem Studienjahr 1999/2000

   für die Studienrichtungen Germanistik und Romanistik. Grundsätzlich soll ECTS an

   der Universität Wien ab dem Jahr 2000 flächendeckend eingeführt werden.

 

   Die Universität für Bodenkultur Wien plant die Einführung von ECTS für zwei

   weitere Studienrichtungen ab dem Studienjahr 1999/2000 (bisher ist ECTS an dieser

   Universität für vier Studienrichtungen eingerichtet).

 

   An der Universität Mozarteum Salzburg ist die Einführung von ECTS für das

   Studienjahr 1999/2000 geplant.

   Die Universität für angewandte Kunst Wien plant die Einführung von ECTS im

   Studienjahr 1999/2000 für eine weitere Studienrichtung (0isher ist ECTS an dieser

   Universität für eine Studienrichtung eingeführt). Langfristig ist die Einführung von

   ECTS für sämtliche Studienrichtungen geplant.

 

   Damit haben zehn der zwölf Universitäten und eine der sechs Universitäten der

   Künste ECTS bereits jetzt zumindest teilweise eingeführt. Eine Universität der

   Künste plant die flächendeckende Einführung von ECTS. Lediglich zwei

   Universitäten (Montanuniversität Leoben, Veterinärmedizinische Universität Wien)

   sowie vier Universitäten der Künste (Universität für Musik und darstellende Kunst

   Wien, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Universität für

   künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Akademie der bildenden Künste

   Wien) haben derzeit ECTS noch nicht eingeführt.

 

B. Bereich Fachhochschulen:

   

    Die Einführung von ECTS (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen)

    wurde für das kommende Studienjahr (1999/2000) für fünf Erhalter von Fachhochschul -

    Studiengängen genehmigt. Drei Erhalter haben bereits im laufenden Studienjahr ECTS -

    Aktivitäten begonnen und führen diese auch im nächsten Studienjahr fort.

 

    Innerhalb des Fachhochschulsektors kommt der Anwendung des ECTS jedoch geringere

    Bedeutung zu als im Universitätssektor, da der Zeitraum, der von den Studierenden eines

    Fachhochschul - Studienganges an einer ausländischen Einrichtung verbracht werden kann,

    aufgrund der strafferen Gestaltung des Studiums verhältnismäßig kurz und überschaubar

sein muss. Vielfach wird in der Zeit des Auslandsaufenthalts das Berufspraktikum

absolviert. Bevor ein Studierender das inländische Studium zum Zweck eines

Auslandsaufenthaltes unterbricht, muss die Anrechenbarkeit des ausländischen Studiums

bzw. Praktikums mit der ausländischen Einrichtung bzw. dem ausländischen Arbeitgeber

und dem Leiter des Fachhochschul - Studienganges vereinbart werden. Im

Fachhochschulsektor erfüllt somit die individuelle Vereinbarung zwischen in— und

ausländischer Institution die Funktion des ECTS.

 

Zu Frage 2:

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

Zu Frage 3:

 

Gemäß den Bestimmungen des Universitäts - Studiengesetzes - UniStG über die

Studienpläne (für Diplomstudien, Doktoratsstudien und Universitätslehrgänge (siehe die

§§ 13 Abs. 5, 19 Abs. 4 und 23 Abs. 3 UniStG) sind die für die Studienplanerstellung

zuständigen Organe der Universität berechtigt, im Sinne des Europäischen Systems zur

Anrechnung von Studienleistungen (Buropean Credit Transfer System - ECTS,

87/327/EWG, Amtsblatt Nr. L 166 vom 25. Juni 1987), im Studienplan den einzelnen

Lehrveranstaltungen ECTS - Anrechnungspunkte zuzuteilen. Mit diesen

Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Lehrveranstaltungen

verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei dem Arbeitspensum eines Semesters

30 Anrechnungspunkte zugeteilt werden.

 

Eine Verpflichtung zur Einführung von ECTS ist im UniStG nicht vorgesehen. Der

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat daher als Aufsichtsbehörde keine

Möglichkeit, die Universitäten zur Einführung von ECTS zu zwingen, insbesondere stellt

die Nichtberücksichtigung von ECTS in einem Studienplan keinen Untersagungsgrund fur

den betreffenden Studienplan dar. Auch ich bin jedoch der Ansicht, dass es sich beim

Instrumentarium der ETCS - Punkte um einen wesentlichen Beitrag der Universitäten zur

Mobilität der Studierenden handelt, und dass die Universitäten die Bedeutung dieses

Instrumentariums erkennen und nützen werden. Dies wird durch die Anzahl jener

Universitäten, die sich mit dem Thema ECTS bereits ausführlich auseinandergesetzt

haben, eindrucksvoll bestätigt.

Anders verhält es sich bei Bachelor- und Masterstudien, die durch die geplante Änderung

des UniStG - ein entsprechender Entwurf befindet sich bis Ende April 1999 in

Begutachtung - in das österreichische Studiensystem eingeführt werden sollen. Durch

diese neuen Studienformen reagiert der österreichische Bildungsmarkt auf das

europäische Umfeld. Expuzites Ziel der neuen Studienformen ist eine Erleichterung der

Mobilität der Studierenden und Absolventinnen und Absolventen österreichischer

Universitäten. Zusätzlich soll bei diesen neuen Studienformen der Studienverlauf in

einem höheren Ausmaß als bei den Diplom - und Doktoratsstudien organisiert und

struluuriert werden. Aus diesen Gründen ist bei den Bachelor - und Masterstudien die Ein -

führung von ECTS verpflichtend vorgesehen. Eine Nichtberücksichtigung von ECTS in

einem Bachelor - oder Masterstudium würde demgemäß einen Untersagungsgrund für den

entsprechenden Studienplan darstellen.