5510/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5841/J - NR/1999, betreffend Zukunftsperspekti -

ven der ÖBB, die die Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen am 25. Februar 1999 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Gemäß den Veröffentlichungen des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (ÖSTAT) und

den ÖBB stellen sich die Transportmengen wie folgt dar. Zur Gänze verfügbar sind die Daten

aus 1995. Für die Jahre 1996, 1997 und 1998 sind nur Teilmengen des gesamten Transportauf -

kommens ausgewertet.

                               Personenverkehr                                                Güterverkehr

Jahr

                               Insgesamt davon ÖBB                       Insgesamt davon ÖBB

                               Beförderte Personen (Mio)                               Beförderte Gütermenge (1000 t)

1995                       12.597,1                 189,5                      320.292,7                               68.474,3

1996                       12.895,4                 188,8                                                                     69.948,0

1997                                                                      183,9                                                                     74.346,6

1998                                                                      179,5                                                                     76.508,4

Zu Frage 2:

Ziel dieser Informationskampagne war es primär, das Bewußtsein der Bevölkerung auf die

Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Ausbaus der Schieneninfrastruktur zu lenken. Nachdem

der Bund gem. § 2 Abs. (2) Bundesbahngesetz 1992 die Kosten für die Bereitstellung und den

Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zu tragen hat, in der Bevölkerung jedoch gerade der Schie -

nenverkehrswegeausbau ein negatives Image hat, obgleich zukünftig zu erwartende Verkehrs -

ströme nur mit Hilfe der Schiene bewältigbar sein werden, waren die Aufgaben des Bundes

durch eine Imagekampagne zu unterstützen.

Auswirkungen auf den Marktanteil der Schiene durch eine derartige Aktion können seriöser -

weise erst längere Zeit nach dem Start dieser Aktion bzw. überhaupt erst nach Fertigstellung der

entsprechenden Investitionen beurteilt werden. Für eine derartige Beurteilung ist die im Herbst

vergangenen Jahres gestartete Kampagne zu „jung“.

 

Zu Frage 3:

Der Ablauf der Informationskampagne ist in drei Phasen vorgesehen, die insgesamt 100 Mio öS

kosten werden. Bis heute fielen für diese Aktion Kosten in Höhe von 70 Mio öS an.

 

Zu Frage 4:

Eine mögliche Privatisierung des Postbusbereiches aufgrund des Poststrukturgesetzes liegt in

der Kompetenz der Post AG. Auf eine derartige Privatisierung zu reagieren liegt im Aufgaben -

bereich des ÖBB - Managements und ist an die sich ergebende Situation gebunden. Das ÖBB -

Management hat diesbezüglich keine konkreten Maßnahmen bekanntgegeben.

 

Zu Frage 5:

Derartige Leistungen eines Busunternehmens können nicht herausgerechnet werden, da durch

die Vernetzung der Verkehrsmittel im Rahmen der Verkehrsverbünde eine fahrstreckenbezoge -

ne Zuordnung der verkauften Karten nur sehr schwer möglich ist.

Zu Frage 6:

Es gibt bereits einige Bewerber, die Schienenverkehr auf dem österreichischen Netz durch -

zuführen beabsichtigen und Kontakt mit der Eisenbahnbehörde aufgenommen haben. Das

Verkehrsressort ist derzeit dabei die Voraussetzungen für eine Konzessionserteilung bzw. -

erweiterung bei einigen seriösen Antragstellern zu überprüfen.

 

Im Rahmen des TERFF verkehren bereits Züge ausländischer Eisenbahnunternehmen auf dem

österreichischen Streckennetz.

 

Zu Frage 7:

Eine Übertragung von Verkehrsleistungen an andere Gesellschaften als die ÖBB kann erfolgen,

wenn die Leistungen nicht mehr durch die ÖBB erbracht werden können oder die ÖBB nicht

bereit sind, diese Leistungen zu erbringen. Über die Gesellschafter einer Verkehrsgesellschaft

ist im Zulassungsverfahren nur soweit zu befinden als die notwendigen Voraussetzungen zur

Zulassung auf dem Schienennetz gegeben sein müssen.

Im übrigen gelten auch hinsichtlich den regionalen Eisenbahnleistungen die unter der Antwort

zu Frage 6 angeführten Voraussetzungen.

 

Zu Frage 8:

Per jeweils 31.12. ergab sich für die ÖBB Unternehmensbereiche folgender Schuldenstand

(Bankschulden):

Unternehmensbereich                                       1996                                       1997 - 1998*

                                                                                                                             in Mio ÖS

Absatz                                                                  16006                                     13152      9950

Infrastruktur                                                        33879                                     39518      44491

*vorläufiger Wert

 

Zu Frage 9:

Der Verschuldensstand der SCHIG betrug

- im Jahr 1997       S 6,8 Mrd.* + S 21,2 Mrd. von der ASFINAG übernommene Verbindlichkeiten

- im Jahr 1998       S 9,6 Mrd.* + S 20,4 Mrd. von der ASFINAG übernommene Verbindlichkeiten.

* Es handelt sich um die tatsächlich aufgenommenen Gelder, ohne die Berücksichtigung der in der Bilanz ausgewiesenen offenen und noch zu

bezahlenden Verbindlichkeiten der Errichtungsgesellschaften.

Zu Frage 10:

Was die Entwicklung des Verschuldensstandes der ÖBB anlangt, kann zum gegenwärtigen

Zeitpunkt noch keine Festlegung getroffen werden.

Grundsätzlich hängt die voraussichtliche Verschuldung des Infrastrukturbereiches der ÖBB in

den Jahren 1999 und 2000 gemäß § 2 (2) Bundesbahngesetz von den Möglichkeiten der Re -

publik Österreich zur Schuldenrückzahlung ab.

Bei der SCHIG ergibt sich aufgrund der bisherigen Übertragungsverordnungen ein voraussicht -

licher Schuldenstand

 

- bis Ende 1999 inkl. ASFINAG - Verbindlichkeiten ca. S 36 Mrd.

- bis Ende 2000 inkl. ASFINAG - Verbindlichkeiten ca. S 54 Mrd.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Grundsätzliche Vorgabe bei der Trennung des Infrastrukturbereiches vom Absatz ist der

diskriminierungsfreie Zugang aller potentiellen und tatsächlichen Schienenverkehrsunternehmen

auf das Netz der ÖBB. Die ÖBB - Infrastruktur muß im Sinne dieser Vorgabe ein funktioneller

Geschäftsbereich innerhalb der ÖBB sein, der absatzorientiert plant und die Benutzung des

ÖBB - Schienennetzes nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für alle Schienenverkehrs -

unternehmen unter gleichen Wettbewerbskriterien zuläßt.

 

Zu Frage 13:

Derzeit ist eine gesellschaftsrechtliche Zusammenlegung von HL - AG und SCHIG bzw. auch der

ÖBB im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabenstellungen dieser Gesellschaften nicht

beabsichtigt.