5515/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.583l/J - NR/1999 betreffend Türkischunterricht an
Volksschulen, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am 25. Februar 1999 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1:
Bei der schriftlichen Information des Schulleiters an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, eine
unverbindliche Übung „Türkisch“ im kommenden Schuljahr anbieten zu wollen, ist davon die
Rede, dass Türkisch in Hallein die „zweitmeist gesprochene Sprache" sei. Als Argumente für das
Erlernen dieser Sprache werden die Verbesserung des sozialen Klimas und besseres gegenseitiges
Verständnis angeführt. Die Einrichtung als unverbindliche Übung verpflichtet kein Schulkind zur
Teilnahme, stellt aber für interessierte Kinder (bzw. der Eltern als Entscheidungsträger) eine
zusätzliche Bildungsmöglichkeit dar. Die Meinung, dass die Turksprachen zu den wichtigen
Weltsprachen zählen, wird wissenschaftlich nicht bezweifelt.
Ad 2.:
Nach Aussage des Landesschulrates für Salzburg fallen keine zusätzlichen Kosten an, da jede
Volksschule ein Kontingent an Lehrerwochenstunden für unverbindliche Übungen für jedes
Schuljahr zugewiesen erhält.
Ad 3.:
Es ist üblich, dass die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern über bestehende oder geplante
Angebote an unverbindlichen Übungen an den Schulen informiert werden. Im gegenständlichen
Fall handelt es sich ebenfalls nicht um eine Aufforderung, sondern nur um eine Information. Eine
Bedarfserhebung
ist für alle unverbindlichen Übungen durchaus üblich und
notwendig.
Ad 4.:
An der Volksschule Neualm haben 27,3% der Kinder eine andere Muttersprache als Deutsch. Von
diesen 27,3% spricht mehr als die Hälfte auch Türkisch.
Ad 5.:
Bis jetzt haben 13 Eltern ihre Kinder für die unverbindliche Übung „Türkisch“ im Schuljahr
1999/2000 angemeldet.