5515/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.583l/J - NR/1999 betreffend Türkischunterricht an

Volksschulen, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am 25. Februar 1999 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1:

Bei der schriftlichen Information des Schulleiters an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, eine

unverbindliche Übung „Türkisch“ im kommenden Schuljahr anbieten zu wollen, ist davon die

Rede, dass Türkisch in Hallein die „zweitmeist gesprochene Sprache"  sei. Als Argumente für das

Erlernen dieser Sprache werden die Verbesserung des sozialen Klimas und besseres gegenseitiges

Verständnis angeführt. Die Einrichtung als unverbindliche Übung verpflichtet kein Schulkind zur

Teilnahme, stellt aber für interessierte Kinder (bzw. der Eltern als Entscheidungsträger) eine

zusätzliche Bildungsmöglichkeit dar. Die Meinung, dass die Turksprachen zu den wichtigen

Weltsprachen zählen, wird wissenschaftlich nicht bezweifelt.

 

 

Ad 2.:

Nach Aussage des Landesschulrates für Salzburg fallen keine zusätzlichen Kosten an, da jede

Volksschule ein Kontingent an Lehrerwochenstunden für unverbindliche Übungen für jedes

Schuljahr zugewiesen erhält.

 

 

Ad 3.:

Es ist üblich, dass die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern über bestehende oder geplante

Angebote an unverbindlichen Übungen an den Schulen informiert werden. Im gegenständlichen

Fall handelt es sich ebenfalls nicht um eine Aufforderung, sondern nur um eine Information. Eine

Bedarfserhebung ist für alle unverbindlichen Übungen durchaus üblich und notwendig.

Ad 4.:

An der Volksschule Neualm haben 27,3% der Kinder eine andere Muttersprache als Deutsch. Von

diesen 27,3% spricht mehr als die Hälfte auch Türkisch.

 

 

Ad 5.:

Bis jetzt haben 13 Eltern ihre Kinder für die unverbindliche Übung „Türkisch“ im Schuljahr

1999/2000 angemeldet.