5533/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser

und Genossen vom 24. Februar 1999, Nr. 5812/J, betreffend Zugänglichkeit von Stellen im

Öffentlichen Dienst für Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Im Bereich meines Ressorts sind derzeit keine Fachhochschul - AbsolventInnen beschäftigt.

 

Zu 3.:

Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexibilisierung

des Systems erfolgt. Im Entlohnungschema v, das den großen Bereich der

Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im

Entlohnungschema I) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse

festgelegt, sodaß der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten

Arbeit Vorrang zukommt.

 

Die Frage, wieviele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen die

fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet werden,

weil a priori nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als Bestgeeignete(r) -

gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht. Handelt es sich dabei um eine

Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen Ausbildung, besteht kein

Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v 1 zu

betrauen.