5533/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und Genossen vom 24. Februar 1999, Nr. 5812/J, betreffend Zugänglichkeit von Stellen im
Öffentlichen Dienst für Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Im Bereich meines Ressorts sind derzeit keine Fachhochschul - AbsolventInnen beschäftigt.
Zu 3.:
Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexibilisierung
des Systems erfolgt. Im Entlohnungschema v, das den großen Bereich der
Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im
Entlohnungschema I) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse
festgelegt, sodaß der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten
Arbeit Vorrang zukommt.
Die Frage, wieviele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen die
fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet werden,
weil a priori nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als Bestgeeignete(r) -
gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht. Handelt es sich dabei um eine
Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen Ausbildung, besteht kein
Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v 1 zu
betrauen.