5580/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 4. März 1999 unter der

Nr. 5892/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Amoklauf von Linz“

gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

                Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ich nicht für ein Totalverbot von

Schusswaffen eintrete, sondern für eine Reduzierung des privaten Waffenbesitzes auf jene

Menschen, die Schusswaffen tatsächlich benötigen. Dementsprechend strebe ich auch kein

Totalverbot von Langwaffen an.

                Ob allerdings die Berechtigung zum Besitz meldepflichtiger oder sonstiger

Schusswaffen - ähnlich wie bei dem für genehmigungspflichtige Schusswaffen bestehenden

System - an eine Rechtfertigung gebunden werden sollte, muß einer noch zu führenden

Diskussion vorbehalten bleiben; freilich würde selbst eine strikte Bedarfsbindung in diesem

Bereich die Interessen von Jägern und Sportschützen in ausreichendem Maße berücksichtigen,

weil es diesem Personenkreis kaum Schwierigkeiten bereiten wird nachzuweisen, dass die

Waffen tatsächlich benötigt werden.