5580/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 4. März 1999 unter der
Nr. 5892/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Amoklauf von Linz“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ich nicht für ein Totalverbot von
Schusswaffen eintrete, sondern für eine Reduzierung des privaten Waffenbesitzes auf jene
Menschen, die Schusswaffen tatsächlich benötigen. Dementsprechend strebe ich auch kein
Totalverbot von Langwaffen an.
Ob allerdings die Berechtigung zum Besitz meldepflichtiger oder sonstiger
Schusswaffen - ähnlich wie bei dem für genehmigungspflichtige Schusswaffen bestehenden
System - an eine Rechtfertigung gebunden werden sollte, muß einer noch zu führenden
Diskussion vorbehalten bleiben; freilich würde selbst eine strikte Bedarfsbindung in diesem
Bereich die Interessen von Jägern und Sportschützen in ausreichendem Maße berücksichtigen,
weil es diesem Personenkreis kaum Schwierigkeiten bereiten wird nachzuweisen, dass die
Waffen tatsächlich benötigt werden.