5651/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5983/J - NR/1999 betreffend Werbeeinschaltungen

im ORF, privaten Rundfunkanstalten, Tageszeitungen, Wochenzeitungen und sonstigen Druck -

schriften im Jahr 1999, die die Abgeordneten Dr. HAIDER und Kollegen am 24. März 1999 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der Bundesregierung

nicht um ,,Regierungspropaganda“, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für die das Prinzip

der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser für den interessierten Bürger

zu gelten hat.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Bundesregierung eine Verpflichtung zur Information der

Öffentlichkeit besteht, der mit der Durchführung von Informationsinitiativen nachgekommen wird.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach den jeweils aktuellen Ereignissen, die Anlass für eine

Information der Öffentlichkeit sind; letztlich ist im jeweiligen Einzelfall das Informationsbedürfnis

der österreichischen Bevölkerung entscheidend für Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit.

Zu Frage 4:

 

A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

Inseratenschaltungen werden zur Information über neue Gesetze bzw. Gesetzesnovellierungen

und über Aktivitäten des Ressorts, zur Bekanntmachung von Forschungsschwerpunkten sowie

Neuerungen in den Bereichen Universitäten, Forschung und Technologie sowie für öffentliche

Ausschreibungen getätigt. Die Auswahl der Medien erfolgt nach dem Gesichtspunkt der optima -

len Erreichbarkeit der anzusprechen den Zielgruppe, für die die jeweilige Information relevant ist.

 

B. Verwaltungsbereich Verkehr:

Die Auswahl der Themen erfolgte aufgrund der ressortmäßigen Zuständigkeit für Verkehrs -

sicherheitsmaßnahmen. Die Erhöhung der Gurtanlegequote war 1998 ein Schwerpunkt der

Verkehrssicherheitsarbeit in der gesamten Europäischen Union. Nicht angepasste Geschwindig -

keit zählt zu den Hauptunfallursachen, weshalb die Verringerung der Geschwindigkeit zugunsten

der „schwächeren Verkehrsteilnehmer“, wie Kinder und Senioren ein wichtiger Beitrag zur Erhö -

hung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen darstellt. Nach Einführung der 0,5 Promille -

Grenze im Straßenverkehr war es auch wichtig und so auch vom Nationalrat gefordert, auf die

Gefahren bei Alkohol am Steuer hinzuweisen. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur zu einem

modernen und leistungsfähigen Verkehrssystem, um den Anforderungen der zu erwartenden

Verkehrszuwächse gerecht zu werden, fällt auch in meinen Zuständigkeitsbereich. Die Auswahl

der Medien folgte den von Kommunikationsexperten erstellten Mediaplänen.

 

Zu Frage 5:

 

A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

Themen waren: Ausschreibung von Staatspreisen und von Forschungsaufträgen, Studienangebote

(Universitäten, Fachhochschul - Studiengänge), Studierendenanwältin, Homepage des Ministen -

ums, Studienförderungswesen, Forschung im Bereich von Schwerpunktsetzungen, Technologie -

politik (z.B. Kplus - Programm), Information über Wissenschaft und Forschung in Österreich.

Zielsetzungen waren: öffentliche Aufrufe zur Einreichung für Staatspreise sowie zur Beteiligung an

Forschungsaufträgen in Schwerpunktbereichen des BMWV, Information der Öffentlichkeit über

Neuerungen im Studienangebot bzw. im Studienförderungssystem sowie in der Frauenförderung,

Steigerung des Bekanntheitsgrades der Studierendenanwältin, Information über Neuerungen auf

der Homepage des Ministeriums. Generelle Zielsetzung ist die Erhöhung des Verständnisses in

der Bevölkerung für die Notwendigkeit und die Information über die Leistungen der Wissen -

schaft und der Forschung für die Gesellschaft.

 

B. Verwaltungsbereich Verkehr:

Die Themen lauten: „GURT SEI DANK“, „BREMS DICH EIN“, „NULL PROMILLE, NULL

PROBLEME“ und „SCHIENE STATT VERKEHRSLAWINE“.

 

Zweck sämtlicher Maßnahmen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr im Be -

reich der Öffentlichkeitsarbeit ist einerseits im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit bewusst -

seinsbildende Maßnahmen zu setzen, die ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Verkehrs -

teilnehmer fördern. Daher wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Gurtanlegequote, zur Verringe -

rung der Geschwindigkeit zugunsten der „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ (Kinder, Senioren

und Radfahrer), sowie gegen Alkohol am Steuer gesetzt. Ich verweise in diesem Zusammenhang

auch auf einen Entschließungsantrag des Nationalrates, in dem ich aufgefordert werde, durch

permanente Aufklärungsarbeit in den Medien und unter Einsatz der modernen Mittel der Wer -

bung bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen. Andererseits ist es Zweck der Informations -

initiative zum Ausbau der Schieneninfrastruktur, in der österreichischen Bevölkerung mehr Ver -

ständnis für den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu schaffen und die Akzep -

tanz für die damit verbundenen Ausbaumaßnahmen zu erhöhen.

 

Zu Frage 6:

 

A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

Im Gegensatz zur Werbung ist in der Öffentlichkeitsarbeit eine Erfolgskontrolle nur sehr einge -

schränkt möglich. Durch gezielte Auswahl der Medien kann angenommen werden, dass die

Adressaten einer bestimmten Information im wesentlichen erreicht wurden. Dies wird auch durch

die verstärkte Nachfrage nach Informationsmaterial, vermehrte Anfragen im Postwege und häufi -

gere Anrufe am Bürgerservicetelefon sowie Anfragen via e - mails belegt.

 

B. Verwaltungsbereich Verkehr:

Bewusstseinsbildende Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit müssen im Zusammen -

hang mit den bereits gesetzten und noch zu setzenden legistischen Maßnahmen und der Kontrolle

dieser Maßnahmen gesehen werden. Die Kampagnen wurden einer Evaluation unterzogen.

Darüber hinaus ging im vergangenen Jahr die Zahl der Unfallopfer in Österreich zurück. Erstmals

gab es weniger als 1.000 Verkehrstote. Bewusstseinsarbeit leistet daher einen wichtigen Beitrag.

Selbstverständlich gilt das Prinzip der Evaluation auch für die Kampagne „Schiene statt Verkehrs -

lawine“, die derzeit noch nicht abgeschlossen ist.

 

Zu Frage 7:

 

Im Jahr 1999 wird genausowenig Werbung betrieben wie 1998, jedoch werden die Bürgerinnen

und Bürger im Sinne der Informationspflicht durch gelegentliche Schaltung von Inseraten auch im

laufenden Jahr informiert. Umfang und Medien hängen vom jeweiligen Thema ab, über das infor -

miert werden soll. Da dies meist anlassbezogen und kurzfristig zu entscheiden sein wird, können

zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Festlegungen erfolgen.

 

Im Verwaltungsbereich Verkehr ist für 1999 jedenfalls einerseits eine Fortführung der Informa -

tionsinitiative Schieneninfrastruktur, andererseits eine Verkehrssicherheitskampagne zugunsten

der „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ vorgesehen. Die Verkehrssicherheits - Kampagne „Brems

Dich ein“ erfolgt in den elektronischen Medien und mit Plakatauftritten, wofür ca. 20 Mio Schil -

ling aufgewendet werden. Die Schieneninfrastruktur - Kampagne erfolgt in den elektronischen

Medien, neuen Medien, Lokalzeitungen und vereinzelt in nationalen Printmedien.