5734/AB XX.GP
Die Abgeordneten Kiss und Kollegen haben am 22. April 1999 unter der Nummer 6168/J -
NR/99 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend weitere Entwicklungen aufgrund der
Staatsbürgerschaftsnovelle 1998 gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bundesland Tirol erfolgen aufgrund der Geschäftsordnung die Einbürgerungen nach
Kollegialbeschluss der Tiroler Landesregierung quartalsmäßig, weshalb nur eine
Gesamteinbürgerungszahl für das erste Quartal 1999 vorliegt. Im Bundesland Burgenland war
der erste Verleihungstermin im Jahre 1999 der 12. März 1999, so dass auch hier nur eine
Gesamtzahl für die ersten drei Monate aufscheint. Zwecks Vergleichsmöglichkeit wurde bei
den anderen Bundesländern die Zahl der Verleihungen ab dem Monat Jänner 1999, sowie eine
Gesamtzahl für das erste Quartal 1999 angeführt.
Die Zahl der Verleihungen der österreichischen Staatsbürgerschaft hat sich in den einzelnen
Bundesländern
wie folgt entwickelt:
|
Jänner 1999 |
Februar 1999 |
März 1999 |
1. Quartal 1999 |
Wien |
470 |
851 |
923 |
2.244 |
Niederösterreich |
33 |
374 |
357 |
764 |
Burgenland |
1. Quartal des Jahres 1999: 53 |
53 |
||
Oberösterreich |
103 |
128 |
203 |
434 |
Salzburg |
35 |
65 |
13 |
113 |
Steiermark |
67 |
86 |
95 |
248 |
Kärnten |
28 |
19 |
12 |
59 |
Tirol |
1. Quartal des Jahres 1999: 442 |
442 |
||
Vorarlberg |
5 |
126 |
113 |
244 |
Zu Frage 2:
Der Grund für diese unterschiedlichen Zahlen liegt darin, dass sich die anlässlich der Anfrage
der Abgeordneten Khol und Kollegen (5760/J) gemachten Angaben des Amtes der Wiener
Landesregierung und der übrigen Bundesländer, im Gegensatz zur Ober - österreichischen
Landesregierung nur auf jene Fälle beziehen, denen mangels ausreichender
Deutschkenntnisse die Staatsbürgerschaft mit Bescheid versagt wurde. Die 17 von der
Oberösterreichischen Landesregierung angeführten Fälle enthalten hingegen 14 Verfahren,
bei denen einvernehmlich die Aussetzung bis zum Nachweis der Deutschkenntnisse
vereinbart wurde. Vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung wurde 3 Fremden die
Staatsbürgerschaft mangels ausreichender Deutschkenntnisse mit Bescheid versagt.
Zu Frage 3:
Ich sehe in den vorliegenden Zahlen kein Indiz für eine unterschiedliche Interpretation.
Vielmehr bin ich überzeugt, dass die vollziehenden Behörden im Sinne der Intention des
Gesetzes und im Hinblick auf die Erläuterungen der Regierungsvorlage jeden Einzelfall
gewissenhaft beurteilen und bei denselben rechtlichen und faktischen Gegebenheiten zu
demselben Ergebnis
kommen.
Zu Frage 4:
Im Licht meiner Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 sehe ich derzeit keine Notwendigkeit,
die Vorgangsweise bei der Beurteilung der Deutschkenntnisse erlassmäßig zu regeln, um eine
bundesweit einheitliche Vorgangsweise zu erreichen.
Zu Frage 5:
Die Beantwortung der Frage 5 ergibt sich aus meiner Beantwortung der Frage 4.