5734/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Kiss und Kollegen haben am 22. April 1999 unter der Nummer 6168/J -

NR/99 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend weitere Entwicklungen aufgrund der

Staatsbürgerschaftsnovelle 1998 gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Im Bundesland Tirol erfolgen aufgrund der Geschäftsordnung die Einbürgerungen nach

Kollegialbeschluss der Tiroler Landesregierung quartalsmäßig, weshalb nur eine

Gesamteinbürgerungszahl für das erste Quartal 1999 vorliegt. Im Bundesland Burgenland war

der erste Verleihungstermin im Jahre 1999 der 12. März 1999, so dass auch hier nur eine

Gesamtzahl für die ersten drei Monate aufscheint. Zwecks Vergleichsmöglichkeit wurde bei

den anderen Bundesländern die Zahl der Verleihungen ab dem Monat Jänner 1999, sowie eine

Gesamtzahl für das erste Quartal 1999 angeführt.

 

Die Zahl der Verleihungen der österreichischen Staatsbürgerschaft hat sich in den einzelnen

Bundesländern wie folgt entwickelt:

 

Jänner 1999

Februar 1999

März 1999

1. Quartal 1999

Wien

470

851

923

2.244

Niederösterreich

33

374

357

764

Burgenland

1. Quartal des Jahres 1999: 53

53

Oberösterreich

103

128

203

434

Salzburg

35

65

13

113

Steiermark

67

86

95

248

Kärnten

28

19

12

59

Tirol

1. Quartal des Jahres 1999: 442

442

Vorarlberg

5

126

113

244

 

Zu Frage 2:

 

Der Grund für diese unterschiedlichen Zahlen liegt darin, dass sich die anlässlich der Anfrage

der Abgeordneten Khol und Kollegen (5760/J) gemachten Angaben des Amtes der Wiener

Landesregierung und der übrigen Bundesländer, im Gegensatz zur Ober - österreichischen

Landesregierung nur auf jene Fälle beziehen, denen mangels ausreichender

Deutschkenntnisse die Staatsbürgerschaft mit Bescheid versagt wurde. Die 17 von der

Oberösterreichischen Landesregierung angeführten Fälle enthalten hingegen 14 Verfahren,

bei denen einvernehmlich die Aussetzung bis zum Nachweis der Deutschkenntnisse

vereinbart wurde. Vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung wurde 3 Fremden die

Staatsbürgerschaft mangels ausreichender Deutschkenntnisse mit Bescheid versagt.

 

 

Zu Frage 3:

 

Ich sehe in den vorliegenden Zahlen kein Indiz für eine unterschiedliche Interpretation.

Vielmehr bin ich überzeugt, dass die vollziehenden Behörden im Sinne der Intention des

Gesetzes und im Hinblick auf die Erläuterungen der Regierungsvorlage jeden Einzelfall

gewissenhaft beurteilen und bei denselben rechtlichen und faktischen Gegebenheiten zu

demselben Ergebnis kommen.

Zu Frage 4:

 

Im Licht meiner Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 sehe ich derzeit keine Notwendigkeit,

die Vorgangsweise bei der Beurteilung der Deutschkenntnisse erlassmäßig zu regeln, um eine

bundesweit einheitliche Vorgangsweise zu erreichen.

 

Zu Frage 5:

 

Die Beantwortung der Frage 5 ergibt sich aus meiner Beantwortung der Frage 4.