5736/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am

16. April 1999 unter der Nr. 6069/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend „Einstufung der Sachbearbeiter bei den Bezirksgendarmeriekommandos“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Bei den Bezirksgendarmeriekommanden wurden die Kommandanten und die Referatsleiter

(die auch Stellvertreterfunktionen ausüben) aufgewertet; ebenso die Leiter von Alpinen Ein -

satzgruppen; bei den Gendarmerieposten und Außenstellen von Verkehrsabteilungen waren

dies mit wenigen Ausnahmen alle Kommandanten und deren Stellvertreter sowie ein Teil der

dienstführenden Sachbearbeiter.

 

Zu Frage 2:

 

Diese Frage kann aufgrund des dafür erforderlichen unverhältnismäßig hohen Verwaltungs -

aufwandes nicht im Detail beantwortet werden. Die ursprünglichen Arbeitsplatzbewertungen

umfassten in der Verwendungsgruppe E1 die Funktionsgruppen 1 bis 4 und in der Verwen -

dungsgruppe E2a das ganze Spektrum von der Grundlaufbahn bis zur Funktionsgruppe 5, die

- mit einigen Ausnahmen - bei der Neubewertung per 1.1.1996 um eine, zum Teil auch um

zwei Stufen angehoben wurden.

 

Da die genannten Dienststellen abhängig vom Personalstand in Größenkategorien unterglie -

dert sind, wobei die Kommandanten und deren Stellvertreter (ein bis drei je nach Größe der

Dienststelle) unterschiedlich bewertet sind, ergeben sich so eine Vielzahl von Bewertungskate -

gorien; hinzu kommt, dass bei der erwähnten Neubewertung fast aller Arbeitsplätze dieser

Dienststellen auch die Größenkategorien geändert werden mußten, sodass ein direkter Ver -

gleich nur mehr mit großem Aufwand möglich ist.

 

Zu Frage 3:

 

In Folge des mit 1. Mai 1993 in Kraft getretenen Sicherheitspolizei - Gesetzes und der dadurch

notwendig gewordenen Neuorganisation der Bezirksgendarmeriekommanden war aufgrund der

stark gestiegenen Aufgabenvielfalt und Verantwortung ein erheblicher Nachholbedarf gegeben.

Auch die Arbeitsplatzbewertungen der Gendarmerieposten und Verkehrsabteilungs - Außenstel -

len entsprachen nicht mehr den schwierigeren und umfangreicheren Aufgabenstellungen.

Zu Frage 4:

 

Nicht nur die Sachbearbeiter der Bezirksgendarmeriekommanden wurden in den letzten vier

Jahren nicht aufgewertet, sondern auch eine Reihe von Bezirksgendarmeriekommandanten

selbst, weiters die Kommandanten von Gendarmerieposten mit Bezirksleitzentrale und einem

systemisierten Personalstand von 19 bis 21 Beamten, alle Sachbearbeiter auf sämtlichen Gen -

darmerieposten mit Bezirksleitzentrale, sowie alle Sachbearbeiter mit einer mehr als 5 - jährigen

Verwendung auf Gendarmerieposten.

 

Zu Frage 5:

 

Kommandanten der Bezirksgendarmeriekommanden

mit einem Personalstand unter 50 Beamten im Bezirk:                 Verwendungsgruppe El,

                                                                                                                             Funktionsgruppen 1 und 2

Kommandanten von Gendarmerieposten mit Bezirksleit -

zentrale und einem Personalstand von 19 - 21 Beamten:                            Verwendungsgruppe E2a,

                                                                                                                             Funktionsgruppe 5

Sachbearbeiter der Bezirksgendarmeriekommanden:                   Verwendungsgruppe E2a,

                                                                                                                             Funktionsgruppe 2

Alle Sachbearbeiter von sämtlichen

Gendarmerieposten mit Bezirksleitzentrale: :                                 Verwendungsgruppe E2a,

                                                                                                                             Funktionsgruppe 1

Alle Sachbearbeiter mit einer mehr als 5 - jährigen

Verwendung auf Gendarmerieposten:                                                            Verwendungsgruppe E2a,

                                                                                                                             Funktionsgruppe 1

 

Zu Frage 6:

 

In einer Arbeitsplatzbewertung drückt sich nicht nur die Wertigkeit des einzelnen Arbeitsplatzes

aus, sondern es ergeben sich auch zu den Wertigkeiten anderer Arbeitsplätze Abstufungen, die

manchmal der Korrektur bedürfen. Eine generelle Bewertungsanhebung sämtlicher Funktionen

auf den Bezirksgendarmeriekommanden sowie Gendarmerieposten und Außenstellen von Ver -

kehrsabteilungen wäre schon deshalb nicht sinnvoll gewesen, weil sich die Relationen dadurch

nicht geändert hätten, nur die Kosten wären gestiegen.

 

Für die den Gegenstand der Anfrage bildenden Sachbearbeiter bei den Bezirksgendarmerie -

kommanden wurde bereits eine höhere Bewertung beim BMF beantragt; aus Kostengründen -

es sind über 100 Arbeitsplätze betroffen - konnte aber keine Zustimmung erzielt werden.

 

Konkrete Gründe für eine nichterfolgte Höherbewertung gab es für die übrigen zu Frage 5 an -

geführten Funktionen im Regelfall nicht, sondern es wurde mangels dringenden Erfordernisses

einfach kein Antrag gestellt.

 

Zu Frage 7:

 

Im Regelfall 2 bis 3 Dienstgebervertreter des BMI, 2 Dienstnehmervertreter des BMI und 2

Vertreter des BMF (früher BKA).

 

Zu Frage 8:

 

Grundlage ist der Antrag einer Dienstbehörde, einer Organisationseinheit des BMI oder einer

Dienstnehmervertretung mit nachfolgender Prüfung des Sachverhaltes durch das Gendarme -

riezentralkommando, ebenso die eigene Wahrnehmung durch das Gendarmeriezentralkom -

mando. Im Einvernehmen mit den zuständigen Dienstnehmervertretungen der Zentralstelle

ergeht dann ein schriftlicher Bewertungsantrag an das BMF.

 

Zu Frage 9:

 

Ein als eigene Organisationseinheit geschaffenes Sachgebiet müsste aus organisationstheore -

tischen Gründen einem Referat zugeordnet werden. Sachbearbeiter eines Bezirksgendarme -

riekommandos sind jedoch in erster Linie dazu bestimmt, für alle von ihnen zu erledigenden

Belange eines Bezirksgendarmeriekommandos gleichermaßen zur Verfügung zu stehen, was

gegen die Eingliederung eines derartigen Sachgebietes in eines der vier beim Bezirksgendar -

meriekommando bestehenden Referate spricht.

 

Zu Frage 10:

 

Nein. Wie bereits zu Frage 9 ausgeführt, wäre eine Organisationsänderung nicht zweckmäßig.

Auch zur bloßen Erzielung einer Bewertungsverbesserung wäre sie nicht gerechtfertigt. Die

Sachbearbeiter der Bezirksgendarmeriekommanden haben außerdem großteils nur vorgege -

bene Tätigkeiten gemäß den Weisungen oder Vorgaben der Bezirksgendarrneriekommandan -

ten und Referatsleiter durchzuführen.

 

Zu Frage 11:

 

Mit Inkrafttreten der Organisationsreform der Bezirksgendarmeriekommanden per 1. Mai 1993

wurden die Sachbearbeiter erstmals mit W2/2 - 3 bewertet, was - umgelegt auf das heutige Be -

soldungsschema für den Exekutivdienst - der Funktionsgruppe 2 in der Verwendungsgruppe

E2a entspricht. Es ist dies eine sehr gute Sachbearbeiterbewertung - die höher ist als die Be -

wertung eines Sachbearbeiters auf einem Gendarmerieposten (Funktionsgruppe 1) bzw. gleich

hoch wie beispielsweise eine Sachbearbeiterbewertung des Gendarmeriezentralkommandos.

 

Wie bereits zu Frage 6 erwähnt, führte ein seither ergangener Aufwertungsantrag zu keinem

Erfolg.

 

Zu Frage 12:

 

Nein, weil aufgrund der einzuhaltenden Budgetdisziplin - die Personalkosten dürfen nicht mehr

steigen - allfällige Bewertungsverbesserungen nur durch Verschlechterung anderer Arbeits -

platzbewertungen oder durch Einsparung von Planstellen finanzierbar wären. Beides wäre für

mich nicht akzeptabel.

 

Überdies beginnen mit der Funktionsgruppe 3 in der Regel bereits die Bewertungen für Haupt -

sachbearbeiter und Sachbereichsleiter, die häufig Führungsaufgaben zu erfüllen haben. Auch

für die hochqualifizierten Sachbearbeiter des Gendarmeriezentralkommandos in meiner Zen -

tralstelle steht dzt. eine Höherbewertung nicht zur Diskussion.