5753/AB XX.GP

 

Die unter Zl. 6064/J - NR/ 1999 (XX. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Murauer und

Kollegen vom 13. April 1999 betreffend Einführung eines prämienorientierten Vor -

schlagswesens im öffentlichen Dienst beehre ich mich. wie folgt zu beantworten:

 

Vorbemerkungen

 

Der Rechnungshof nimmt seine ihm durch das Fünfte Hauptstück des Bundes - Ver -

fasssungsgesetzes übertragenen Aufgaben der Rechnungs - und Gebarungskontrolle unab -

hängig von der Verwaltung als Organ der externen öffentlichen Finanzkontrolle wahr.

Insbesondere im Rahmen der Durchführung von Gebarungsüberprüfungen, widmet der

Rechnungshof den in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage zum Ausdruck

kommenden Anliegen einer effizienten, sparsamen und bürgerfreundlichen öffent -

lichen Verwaltung sein besonderes Augenmerk.

 

Empfehlungen und Vorschläge zur (betrieblichen) Effizienzsteigerung der öffentlichen

Verwaltung zählen sohin zum Kernbereich der dem Rechnungshof vefassungsgesetz -

lich übertragenen Aufgaben, deren Wahrnehmung durch die Mitglieder des Rechnungs -

hofes sich insoweit einer Prämierung im Sinne der Anfrage entzieht.

In diesem Sinne kongruieren die in der Entschließung des Nationalrates vom 1. Fe -

bruar 1978, derzufolge die Bundesregierung ersucht wurde, zu prüfen, welche Möglichkei -

ten bestehen, ein System der Prämierung von wirksamen Vorschlägen zur Verbesserung

der Arbeitsweise in der Verwaltung und in den Betrieben des Bundes (betriebliches

Vorschlagswesen) einzuführen (E 17. Stenographisches Protokoll über die 83. Sitzung des

Nationalrates der Republik Österreich. XIV. GP. Seiten 8000 und 8005), zum Ausdruck

kommenden Intentionen des Nationalrates mit dem Kernanliegen des Rechnungshofes,

welches er im Rahmen seiner auf die Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung

abzielenden Gebarungsüberprüfungen stetig wahrnimmt. Der Rechnungshof begrüßt

daher das prämienorientierte Vorschlagswesen als taugliches Instrument eines steten

verwaltungsinternen Verbesserungsprozesses.

 

Im eigenen innerbetrieblichen Bereich hat der Rechnungshof - über die Einführung eines

formgebundenen Innerbetrieblichen Vorschlagswesens in analoger Entsprechung der

erwähnten Entschließung des Nationalrates hinausgehend - unter Nutzung auch exter -

nen Sachverstandes umfassende Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und ko -

stengünstige Optimierung betriebsinterner Abläufe im Rahmen eines steten, die Motiva -

tion und aktive Mitarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes

fördernden Organisationsentwicklungsprozesses ergriffen. In diesem Zusammenhang ist

hervorzuheben. daß diesbezüglich im Rahmen der innerbetrieblichen Tätigkeit von den

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes eine nicht näher quantifi -

zierbare, jedenfalls aber beträchtliche Vielzahl an Ideen und Vorschlägen zur Verbesse -

rung innerbetrieblicher Vorgänge erstattet und im Rahmen des steten Organisationsent -

wicklungsprozesses mit meiner ausdrücklichen Unterstützung umgesetzt wurde und

wird.

 

Auch im Hinblick auf die Gegenstände des Fragerechtes gemäß § 91a des Geschäftsord -

nungsgesetzes beziehen sich die nachstehenden Beantwortungen auf den innerbetriebli -

chen Bereich des Rechnungshofes.

Zu 1) und 10)

"Was halten Sie grundsätzlich davon, Eigeninitiative und betriebliche Mitverantwor -

tung der Mitarbeiter durch prämienorientierte Vorschlagssysteme dieser Art zu för -

dern?"

 

"Wären Sie bereit, sich in dieser Frage von Managern beraten zu Lassen, die solche

Systeme bereits mit Erfolg in ihren Unternehmen eingeführt haben?"

 

Wie der Rechnungshof bereits in den Vorbemerkungen zum Ausdruck gebracht hat, be -

grüßt er es grundsätzlich, die Eigeninitiative und die Mitverantwortung der Mitarbei -

terinnen und Mitarbeitern im innerbetrieblichen Bereich durch prämienorientierte

Vorschlagssysteme zu fördern.

 

In Anlehnung an die in den Vorbemerkungen genannte Entschließung des National -

rates vom 1. Februar 1978 hinsichtlich der Einführung eines Systems der Prämierung

von wirksamen Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsweise in der Verwaltung und

in den Betrieben des Bundes (betriebliches Vorschlagswesen) hat der Rechnungshof alle

seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeladen, Vorschläge einzubringen, die nach

ihrer Auffassung geeignet erscheinen, die Aufgaben des Rechnungshofes rationeller und

zweckmäßiger wahrnehmen zu können.

 

Wie ebenfalls in den Vorbemerkungen bereits dargelegt. hat sich der Rechnungshof zur

permanenten Optimierung seiner Aufgabenwahrnehmung auch externen Sachver -

standes bedient und auch in diesem Zusammenhang die Mitarbeiterinnen und Mitar -

beiter des Rechnungshofes miteinbezogen.

 

Zu2) und 9)

"Kommt im Verantwortungsbereich des Rechnungshofes ein derartiges Vorschlags -

wesen flächendeckend zur Anwendung?”

 

"Wie gedenken Sie insgesamt die Effizienz des bestehenden Systems zu steigern?”

Ein Vorschlagswesen im Sinne der gegenständlichen Frage kommt - insoweit es auf den

Arbeitsablauf im Rechnungshof selbst bezogen ist - flächendeckend zur Anwendung.

Darüberhinaus sind jedoch - wie in den Vorbemerkungen dargelegt - die Mitarbeiterin -

nen und Mitarbeiter des Rechnungshofes in einen steten internen Organisationsent -

wicklungsprozeß eingebunden. Dies bewirkt - abgesehen von verstärkter Motivation

und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - , daß die Eigeninitia -

tive und die betriebliche Mitverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu

einer steten sowie kostengünstigen und damit insgesamt effizienteren Verbesserung der

innerbetrieblichen Abläufe des Rechnungshofes beitragen.

 

Zu 3)

“Wenn nicht, was ist die Begründung dafür, und gibt es Überlegungen, dies in absehbarer

Zeit nachzuholen?”

 

Entfällt.

 

Zu 4)

“Wenn Ja, wie sieht die konkrete Ausgestaltung des Vorschlagswesens aus?”

 

Die direkt oder im Dienstweg eingebrachten Verbesserungsvorschläge werden durch

eine Kommission hinsichtlich ihrer Eignung. eine Verbesserung der Arbeitsweise er -

warten zu lassen, beurteilt. Die Kommission erstattet mir sodann einen Bericht sowie

einen Vorschlag über die Art der Würdigung (Anerkennung oder Prämie) der Verbesse -

rungsvorschläge.

 

Als Verbesserungsvorschläge werden solche Vorschläge angesehen, die ohne Auftrag

eines Vorgesetzten ausgearbeitet wurden, nicht das unmittelbare Ergebnis der pflichtge -

mäßen Dienstverrichtung im zugewiesenen Arbeitsbereich sind und eine konkrete Pro -

blemlösung enthalten.

Zu 5)

“Werden dafür jährlich fixe finanzielle Beträge bereitgestellt, weil die Prämien bereits

für gute Ideen ausgeschüttet werden, oder wird erst bei Umsetzung des Vorschlages eine

finanzielle Beteiligung am tatsächlich Ersparten gewährt?"

 

Ungeachtet dessen, daß in der Praxis auch gute Ideen, die allenfalls einer weiteren Aus -

gestaltung für ihre Umsetzung bedürfen, gewürdigt werden, stellt der Rechnungshof im

Rahmen des prämienorientierten Vorschlagswesens keine jährlich fixen finanziellen

Beträge bereit. Bei der Bemessung der Prämie wird auf den durch den Verbesserungsvor -

schlag erwarteten wirtschaftlichen Nutzen Bedacht genommen.

 

Zu 6) bis 8)

"Welcher Betrag wurde in Summe an Prämien ausbezahlt?"

 

“Über wieviele Mitarbeiter verfügen Sie in Ihrem Verantwortungsbereich und wieviele

davon haben bis jetzt Vorschläge eingebracht?"

 

“Halten Sie dieses Verhältnis für befriedigend, oder denken sie daran, es zu steigern?"

 

Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, sind die über 300 Mitarbeiterinnen und Mit -

arbeiter des Rechnungshofes in einen steten Prozeß der Organisationsentwicklung mit -

einbezogen, im Zuge dessen es Teil ihrer Tätigkeit ist, Verbesserungsvorschläge auch

außerhalb des förmlichen Systems des prämienorientierten Vorschlagswesens einzu -

bringen oder in den innerbetrieblichen Erfahrungsaustausch einfließen zu lassen.

 

In Anbetracht der Tatsache dieser - quantitativ das förmliche prämienorientierte Vor -

schlagswesen weitaus überwiegenden - "formungebundenen" Instrumente des innerbe -

trieblichen Vorschlagswesens, die dem Rechnungshof die Nutzung der Eigeninitiative

und der betrieblichen Mitverantwortung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in

effizienter Weise ermöglichen, wurden seit Einrichtung der Kommission, die die

eingereichten Verbesserungsvorschläge zu beurteilen hat, insgesamt 19 Verbesserungs -

Vorschläge eingebracht. Im Zusammenhang mit prämierten Verbesserungsvorschlägen

wurden bisher 3000 S ausbezahlt.

 

Ungeachtet des aus "formungebundenen" Instrumenten des betrieblichen Vorschlags -

wesens erfließenden Nutzens ist eine Steigerung der Zahl der Vorschläge im Rahmen

des prämienorientierten Vorschlagswesens selbstverständlich zu begrüßen.