577/AB

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Ilse Mertel und Genossen haben am 8. Mai 1996 unter Nr. 590/i folgende Anfrage betreffend Kündigung der Verträge mit den Wiener Neustädter, Villacher und Klagenfurter Verkehrsbetrieben an mich gerichtet:

 

Laut Medienberichten wurden seitens des Familienministeriums die Verträge mit den Wiener Neustädter, Villacher und Klagenfurter Verkehrsbetrieben gekündigt.

 

Weiters wurde seitens des Familienministers angekündigt, daß nunmehr jeder einzelne Vertrag mit jedem Verkehrsunternehmen überprüft werde und gleichzeitig betont, daß man, sollte keine Einigung zustande kommen, notfalls das Geld für die Fahrausweise mit der Familienbeihilfe auszahlen werde.

 

Laut Bericht der Salzburger Nachrichten vom 8. Mai 1996 erstattete ein Grazer Familienvater im vergangenen Herbst Anzeige gegen das Familienministerium wegen "Verdacht der mißbräuchlichen Verwendung von Familiengeld".

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie folgende

 

Anfrage:

 

1.         Seit wann ist dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bekannt, daß "überhöhte" Tarife gezahlt werden?

 

2.         In wieviel Verhanldlungsrunden und Korres pondenzen mit den ob n

 

4 .        Wann und in welcher Form wurden/werden die von der Kündigung der Verträge mit den Wiener Neustädter, Villacher und Klagenfurter Verkehrsbetrieben betroffenen SchülerInnen informiert?

 

5.         Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Absicht, das Geld für die Fahrausweise gleichzeitig mit der Familien­beihilfe auszuzahlen?

 

6.         wie hoch sind die Kosten für den Familienlastenausgleichsfonds pro Personenkilometer im Vergleich zwischen privaten Schüler­transporten (Gelegenheitsverkehr) die der FLAF finanziert und öffentlichen Verkehrsunternehmen?

 

7.         Werden im Zuge der Überprüfung sämtlicher Verträge auch alle Verträge mit privaten Verkehrsunternehmen und den Veranstaltern privater Schülertransporte (Gelegenheitsverkehr) überprüft?

 

8.         Ist Ihnen bekannt, daß gegen das Familienministerium Anzeige "wegen Verdachts der mißbräuchlichen Verwendung von Familiengeld" erstattet wurde?  Wenn 3a, wie lautet die Anzeige im Wortlaut?

 

9.         Welche Stellungnahme hat (wird) das Familienministerium zu der oben genannten Anzeige abgegeben

 

 

 

Hiezu beehre ich mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

ad 1. 1994 wurden im Parlament die hohen Tarife kritisiert.  Dieser Kritik zufolge waren diesbezügliche Vorhaben des Bundes­ministeriums für Umwelt, Jugend und Familie zur Kostensenkung, wie z.B. 1,5 km Mindestschulweg oder eine Meistbegünstigungs­klausel, in Gesetzentwürfen zwar enthalten, mußten jedoch wieder aufgegeben werden, weil eine Zustimmung der Sozialdemokratischen Fraktion nicht erreicht werden konnte.

 

ad 2. Bei den Tarifanträgen werden vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Stellungnahmen abgegeben.  Allerdings hat das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie keine Parteistellung im Tarifverfahren.  Derzeit werden mit den Wiener Neustädter, Villacher und Klagenfurter Verkehrsbetrieben Verhandlungen über die Weiterführung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten geführt.

 

ad 3. Die Verträge mit den Wiener Neustädter und Villacher Verkehrsbetrieben wurden schriftlich zum 31.  Juli 1996 gekündigt.  Der' Vertrag mit den Klagenfurter Stadtwerken wurde nicht verlängert.

 

ad 4. Obwohl rechtlich keine Verpflichtung besteht, die Schüler zu informieren, weil der Abschluß der Beförderungsverträge nicht mit den Schülern erfolgt, wurden die Familien in Niederösterreich und Kärnten durch die Einschaltung von Inseraten in den lokalen Printmedien verständigt.

 

ad 5. Durch das Strukturanpassungsgesetz, BGBl.  Nr. 201/1996, wurde die neue Regelung im § 30e Abs. 1 Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967 eingefügt.

 

ad 6. "Personenkilometer" ist ein Begriff der ÖBB, der für den Familienlastenausgleich nicht zum Tragen kommt.  Bei öffentlichen Verkehrsunternehmen werden Zeitkarten vergütet.  Bei Gelegenheitsverkehren werden Kilometerpreise für das jeweils eingesetzte Fahrzeug gezahlt.

 

Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen wurden für Schülertransporte im Schuljahr 1994/95 insgesamt rd. 4,4 Mrd.  S inklusive Vergütung nach § 39c, davon für den Gelegenheitsverkehr rd. 542 Mio S sowie für den öffentlichen Verkehr rd. 2,9 Mrd.  S aufgewendet.  Nicht inkludiert sind allfällige Nachforderungen.

 

ad 7. Die Verträge zur Durchführung der Schülertransporte im Gelegenheitsverkehr werden laufend überprüft, weil für jedes Schuljahr neue Verträge abgeschlossen werden.

 

ad 8. und 9. Es hat eine Strafanzeige gegeben, die strafrechtliches

 

Verhalten - und zwar den "Mißbrauch von Mitteln des Familienlastenausgleichs für Schülerfreifahrten" ­vorwirft.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie -hat diesen Vorwurf dadurch entkräftet, daß der Staatsanwaltschaft eine "Verteidigungsschrift" über­mittelt wurde.

 

In der Abgabe dieser "Verteidigungsschrift" kann kein Akt der Vollziehung erblickt werden, sodaß diese auch nicht vom § 90 Geschäftsordnungsgesetz erfaßt ist.